Datum: 20.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:10 Uhr bis 00:42 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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2 |
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 54. Sitzung am 08.06.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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beschließend
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2.1 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 54. Sitzung des Marktgemeinderates am 08.06.2017
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 55. Sitzung am 22.06.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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2.2 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 55. Sitzung des Marktgemeinderates am 22.06.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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3 |
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3.1. Behandlung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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3.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher Consult (die Synopse wird dem Protokoll als Anlage 1 beigelegt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Zum bisherigen Verfahrensstand verweist Bgm. Uhl auf die Sitzungsvorlage und erläutert diese zusammenfassend:
- In der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das Planungskonzept im Bereich des jetzt entstandenen Bebauungsplanes Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen, vorgestellt, sowie der Beschluss zur Benennung des Bauleitplanverfahrens gefasst. Gleichzeitig erfolgte zudem der Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde absichtlich nicht gefasst, da der exakte Umgriff der Planungen sich erst aus den Informationen der Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ergeben würde.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 15.02.2017 bis 17.03.2017
- Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der MGR am 06.04.2017
- Nachholung des Aufstellungsbeschlusses für den sich neu ergebenden Bereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ in der MGR am 06.04.2017
- Billigungsbeschluss zum Planstand vom Tag der MGR am 06.04.2017 sowie Auslegungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
In der heutigen Marktgemeinderatssitzung erfolgt nun die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Hierzu wurde den Markträten am 14.07.2017 durch Einstellung in das RIS die durch das Ingenieurbüro ausgearbeitete Synopse aller eingegangenen Bedenken und Stellungnahmen mit entsprechender Würdigung und den dazu gehörenden Beschlussvorlagen übermittelt. Diese Synopse wird in der Marktgemeinderatssitzung durch Herrn Frank Steinbacher, Ingenieurbüro Steinbacher Consult, nochmals dargestellt.
Nach erfolgreicher Abwägung kann sodann im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes der Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 20.07.2017 gefasst werden.
Diskussionsverlauf:
… erklärt auf Nachfrage den Unterschied zwischen festgesetztem und faktischem Überschwemmungsgebiet und macht darauf aufmerksam, dass auf der Folie in seiner Präsentation nur das festgesetzte Überschwemmungsgebiet dargestellt ist. Dies hat vor allem auch rechtliche Gründe, da das faktische Überschwemmungsgebiet nur aus einer Berechnung en
tstanden ist, rechtlich aber keiner Rechtsetzung unterliegt.
Der Marktgemeinderat fasst aufgrund der anhängenden Synopse folgende Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Augsburg vom 24.05.2017, Fachbereich Wasserrecht
Beschluss:
Die Bedenken und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im bauleitplanerischen Verfahren behandelt und gewürdigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Die redaktionellen Textänderungen sind zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Die Bedenken und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und im bauleitplanerischen Verfahren behandelt und gewürdigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der Würdigung ergänzt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Hinsichtlich der Stellungnahme vom 09.03.2017 werden die Bedenken und Anregungen zur Kenntnis genommen und im bauleitplanerischen Verfahren behandelt und gewürdigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss
Die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen werden in die Planung mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Eine Rückkehr zur ursprünglichen Planung ist daher nicht vorgesehen und nicht notwendig.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Beschluss:
Eine Rückkehr zur ursprünglichen Planung ist daher nicht vorgesehen und nicht notwendig.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
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3.2. Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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3.2 |
Beschluss
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ wird mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.07.2017 festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Genehmigung der 16. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die in vorstehend unter TOP 3.1 beschlossenen Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher Consult werden in die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Dieser überarbeitete Entwurf erhält damit den Stand der Markgemeinderatssitzung vom 20.07.2017 und muss dem Landratsamt Augsburg zur Genehmigung übermittelt werden. Die Unterlagen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden den Marktgemeinderäten durch Einstellung in das RIS übermittelt.
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4. Bebauungsplan Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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4 |
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4.1. Information über die Änderung der Art des Bebauungsplanes mit Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
|
ö
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4.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den Wechsel von einem Angebotsbebauungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ um den Belangen des Markt Zusmarshausen und den Belangen der Träger öffentlicher Belange Rechnung zu tragen.
Der Marktgemeinderat beschließt, für den Bereich der Grundstücke nördlich der Roth zwischen Staatsstraße 2510, Wertinger Straße (St 2027) und nördlicher Entlastungsstraße (St 2510) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (der Plan über den Umgriff ist Bestandteil des Beschlusses – Anlage 3).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Kurzbericht
Sachvortrag:
Herr … der Firma Steinbacher Consult erläutert in der Sitzung die folgenden Gründe für den Wechsel vom angebotsbezogenen Bebauungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan:
- Bebauungsplan außerhalb Regelung BauGB für festgesetzte
Überschwemmungsgebiete
Markt kann aktiv im Rahmen eines Durchführungsvertrages an der Gestaltung des Baugebietes teilnehmen
Markt sichert sich langfristig Zugriff auf die Entwicklungsziele
Roth Gewässer 3.Ordnung, Markt unterhaltspflichtig und zuständig für die Durchführung von wasserrechtlichen Planungen
Markt Zusmarshausen sichert sich die Planungshoheit auf die Entwicklung der Roth-Aue (Retentionsausgleich, Gewässerrenaturierung, Naherholung, Ökokonto, Wegeerschließung)
Vorgehen ermöglicht eine bestmögliche Abstimmung auf Förderrichtlinien zu Unterhalt und gewässerökologischer Gestaltung an der Roth
Bebauungsplan Nr. 53 kann zeitlich entkoppelt werden von einem länger dauernden Wasserrechtsverfahren
Berücksichtigung der verfahrenstechnischen Bedenken der Träger öffentlicher Belange (Zeit, Zuwendung, Planungsabstimmung)
Aus diesen Gründen ergibt sich unter anderem auch die Änderung des Umgriffs, der nun im Lageplan dargestellt beschlossen wird.
Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer war immer der Meinung, es wäre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgelegen und zeigt sich überrascht. Diese Fragestellung konnte allerdings während des Sitzungsverlaufs nicht mehr abschließend geklärt werden.
MR Aumann erkundigt sich nach dem bisherigen Planungsstand und damit auch nach der Kostenbeteiligung der Fa. Sortimo an der Gestaltung der Roth. Bgm. Uhl erklärt daraufhin, dass sich die finanzielle Unterstützung sich aus Verkaufspreis ergibt. Dieser Verkaufspreis wiederum wird derzeit im Rahmen eines Gutachtens durch externe Sachverständige geklärt.
MR Winkler erinnert sich daran, dass Herr … für diesen Bereich nichts bezahlen wollte, da der südliche Bereich zwischen Innovationspark und Roth nichts mit dem eigentlichen Bauvorhaben der Firma Sortimo zu tun hat. Daraufhin betont der Vorsitzende, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung handelt. Der Verkaufspreis wird auf Grundlage des derzeit beauftragten Gutachtens festgelegt, welches in wenigen Wochen dem Markt Zusmarshausen vorliegen sollte. Trotz dessen ist diese Diskussion völlig losgelöst von diesem Tagesordnungspunkt und hat mit Bereich südl. der Roth nichts zu tun.
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4.2. Behandlung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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4.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher Consult (die Synopse wird dem Protokoll als Anlage 4 beigelegt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Bgm. Uhl erläutert den bisherigen Verfahrensstand zusammenfassend wie folgt:
- In der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das Planungskonzept im Bereich des jetzt entstandenen Bebauungsplanes Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen, vorgestellt, sowie der Beschluss zur Benennung des Bauleitplanverfahrens gefasst. Gleichzeitig erfolgte zudem der Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde absichtlich nicht gefasst, da der exakte Umgriff sich erst aus den Informationen der Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ergeben würden.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 15.02.2017 bis 17.03.2017
In der heutigen Marktgemeinderatssitzung erfolgt nun die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Hierzu wurde den Markträten am 14.07.2017 durch Einstellung in das RIS die durch das Ingenieurbüro ausgearbeitete Synopse aller eingegangenen Bedenken und Stellungnahmen mit entsprechender Würdigung und den dazu gehörenden Beschlussvorlagen übermittelt. Diese Synopse wird in der Marktgemeinderatssitzung durch Herrn Frank Steinbacher, Ingenieurbüro Steinbacher Consult, nochmals dargestellt. Er weist darauf hin, dass er die Synopse kurz vor Sitzungsbeginn nochmals geringfügig (hinsichtlich des Werbepylons) abgeändert hat.
Nach erfolgreicher Abwägung kann im weiteren Sitzungsverlauf die Beschlussfassung zur Billigung des Planstandes sowie der Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer erkundigt sich nach dem Stand des Ökokontos des Marktes Zusmarshausen. Frau … erläutert daraufhin, dass ein gewisser Sockel nicht unterschritten wird. Aber grundsätzlich sollte dieses Ökokonto durchaus aufgestockt werden. Hierzu dient unter anderem auch eine Fläche, die südlich der nördl. Entlastungsstraße nach deren Vermessung noch übrig bleibt. Der Puffer von derzeit ca. 10.000 qm ist vorhanden, auch nach Abzug von 4.000 qm für den Sortimo Innovationspark. Die Pflicht zur Herstellung der Ausgleichsfläche direkt im Anschluss an den Sortimo Innovationspark ist datiert auf spätestens 31.12.2019 (Planungsabschluss) mit anschließender Herstellung. Durchdiskutiert wurden laut Herr … in zahlreichen Besprechungen verschiedene Varianten, auch die gesamte Herstellung im südlichen Bereich des neuen Bebauungsplanes. Der Vorteil für den Markt Zusmarshausen bei einem nur ca. 4.000 qm großen Ausgleich am Eingriffsort ist vor allem auch die Möglichkeit der Überplanung der Rothaue (Retentionsausgleich, etc.), welche andernfalls nicht mehr möglich wäre, so …. Das WWA sieht die Ökokontoflächen in diesem Bereich parallel zu einem Retentionsausgleich als positiv. Frau … betont, dass die Ausgleichsflächen so groß wie möglich am Ort des Eingriffs untergebracht werden sollten. Die jetzt entstandene Aufteilung stellt dabei eine Halbierung dar und wird von der Verwaltung unter den gegebenen Umständen als tragbarer Kompromiss erachtet.
MR Günther erkundigt sich nach der Möglichkeit zur Herstellung eines Lehrpfades innerhalb dieser neuen Ausgleichsfläche. Herr Bgm. Uhl verweist auf den Nutzungskonflikt zwischen Ausgleich der Natur und Aufenthalt von Personen. Die Untere Naturschutzbehörde würde die Ausgleichsfläche in diesem Fall nicht anerkennen, so …. Trotzdem verläuft eine fußläufige Erschließung unmittelbar entlang der Ausgleichsfläche.
Dass Teilbereiche des Geltungsbereiches im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Zusam liegen ist klar. Dass das WWA trotzdem auch auf das faktische Ü-gebiet der Roth hinweist, sollte immer beachtet werden, so 2. Bgm. Steppich.
MR Günther erkundigt sich nach der Kostentragung für den Löschwasserbedarf des neuen Innovationsparks. Daraufhin erläutert Herr …, dass die Kosten hierfür der Maßnahme zugeordnet werden und deshalb durch den Vorhabensträger zu bezahlen sind. Angezapft wird die bestehende Trinkwasserleitung aus dem Gelände der Firma Sortimo im Bereich des Bebauungsplanes Geisweghülle. Diese verläuft künftig unter der Staatsstraße in Richtung Baugebiet Sortimo Innovationspark Zusmarshausen.
Der Marktgemeinderat fasst aufgrund anhängender Synopse folgende Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Augsburg vom 14.03.2017, Fachbereich Bauleitplanung
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 1
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0
Beschluss:
Entsprechend der Abwägung werden die zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan beibehalten.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0
Beschluss:
Entsprechend der Abwägung werden die zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan beibehalten.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0
Beschluss:
Entsprechend der Abwägung werden die zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan beibehalten.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung der Stellungnahme der Regierung von Schwaben geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
Beschluss
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
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4.3. Vorstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
|
ö
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|
4.3 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Herr … der Firma Steinbacher Consult stellt den Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen, in der Marktgemeinderatssitzung vor. Die Unterlagen zum VEP wurden den Marktgemeinderäten durch Einstellung in das RIS übermittelt.
Er geht hierbei vor allem auf folgende Planungen ein:
- Lageplan zum Innovationspark
Gliederung der verschiedenen Bauabschnitte
Ansichten und Schnitte sowie Nutzungen der Gebäude
Ver- und Entsorgung mit Niederschlagswasserbeseitigung
Tunnelbauwerk zwischen bestehendem Gelände Sortimo und neuem Innovationspark
Grünordnungsplan und Ausgleichsflächenplanung
Diskussionsverlauf:
MR Kraus Hubert erkundigt sich nach dem Grund der Einbahnregelung im nördlichen Bereich des geplanten Vorhabens. Herr … erklärt, dass dies unter anderem der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes geschuldet ist, sowie aufgrund eines freizuhaltenden Sichtdreiecks zur nördlichen Entlastungsstraße notwendig wird. Als Vorteil ist hier aber die Entzerrung und Entlastung des Verkehrs auf dem Gelände sowie am südlichen Kreisverkehr zu nennen.
MR Hegele Richard erkundigt sich nach der Streu- und Räumpflicht für die Erschließungsanlagen innerhalb des Baugebietes. Da es sich aber um private Straßenflächen handelt, hat der Markt Zusmarshausen hier keine Streu- und Räumpflicht abzuleisten.
MR Aumann erkundigt sich nach der Pflege des Hangs im nordöstlichen Bereich. Die Pflege erfolgt von oben durch das Staatliche Bauamt, so Hr. …. Auch hier sind keine Probleme für den MZ erkennbar.
MR Bermeitinger erkundigt sich nach der Stromversorgung des Areals. Herr … erklärt, dass hierzu die Böschung verwendet wird. In dem nördlich, grau gekennzeichneten Bereich, werden Trafo-Stationen untergebracht, sodass auch die Stromversorgung des Areals gesichert sein wird.
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4.4. Vorstellung des Lärmschutzgutachtens
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
|
ö
|
|
4.4 |
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4.5. Vorstellung des aktuellen Bebauungsplans zum Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
|
ö
|
|
4.5 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der aktuelle Bebauungsplan wird durch das Ing. Büro Steinbacher-Consult in der Sitzung umfassend vorgestellt. Die Planunterlagen wurden den Marktgemeinderäten durch Einstellung in das RIS übermittelt.
Diskussionsverlauf:
Der zweite Bgm. Steppich empfindet die aufgezeigte Planung des Geländes als sehr schönes, frei und offen dargestelltes Gebiet und möchte diesbezüglich die nachvollziehbare Forderung auf Einfriedung möglichst harmonisch eingefügt wissen. Herr … stimmt diesem Denkansatz dahingehend zu, als dass die Einfriedung lediglich im hinteren Bereich der Gebäude geplant ist und optisch wohl nur im Bereich der Zufahrtsstraße wahrnehmbar in Erscheinung tritt. Gleichermaßen ist die Umzäunung hinter dem Innovationsparkgebäude selbst nicht wirklich sichtbar, aber aufgrund des Versicherungsschutzes unumgänglich.
MR Reitmayer erkundigt sich, warum drei Meter Höhe für die Einfriedungen zugelassen werden. Diese Forderung, so …
, stammt von der Unteren Naturschutzbehörde. In diesem Zusammenhang verweist der zweite Bürgermeister darauf, dass eine zulässige Höhe von 2,40 m Zaun derzeit als „Kampfzone“ des Marktgemeinderates zu sehen ist. Sollten jetzt also 3 m zugelassen werden, könnte sich dies negativ auf sonstige Vorhaben auswirken, schließt sich MR Reitmayer der Diskussion an.
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4.6. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
57. Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.07.2017
|
ö
|
|
4.6 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53, „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ mit Stand vom 20.07.2017 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die im Tagesordnungspunkt Nr. 4.2 beschlossenen Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher Consult sowie die im Verlauf der Marktgemeinderatssitzung vorgestellten und in der Zwischenzeit neu gewonnenen Erkenntnisse (vor allem in Bezug auf
1. die Änderung des Bebauungsplanes von einem angebotsbezogenen Bebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan,
2. die Einarbeitung des Vorhabens- und Erschließungsplanes sowie
3. die Informationen zum Lärmschutz)
werden in den Bebauungsplan Nr. 53, „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ eingearbeitet. Dieser überarbeitete Vorentwurf erhält damit als Entwurf den Stand der Marktgemeinderatssitzung vom 20.07.2017 und muss dann zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt werden. Gleichzeitig erfolgt durch Anschreiben die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Es ist vorgesehen, dass die Auslegung und Beteiligung im Laufe des Monats August erfolgt. Nach erneuter Prüfung der dann noch eingehenden Stellungnahmen kann voraussichtlich der Satzungsbeschluss erfolgen.
Diskussionsverlauf:
MR Günther erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Realisierung der beiden nachfolgenden Bauabschnitte II und III. Zu dieser Fragestellung verweist Herr Steinbacher auf den Inhalt des Durchführungsvertrags als nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung. Schon jetzt erklärt er aber auch, dass sich die Reihenfolge der beiden weiteren Bauabschnitte aufgrund Bedarf und Nachfrage ggf. ändern könnte.
Zudem wird klargestellt, dass das bestehende Feldkreuz im Bereich des Sortimo Innovationsparkes in den öffentlichen Bereich versetzt wird und die vorhandenen Bäume als Ersatzpflanzungen neu gepflanzt werden.
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet West II-Nördlich der St 2510" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Baugebiet-Teil I (West) "Gewerbegebiet nördlich der Bundesstraße 10"
der Gemeinde Horgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
57. Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.07.2017
|
ö
|
|
5 |
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6. Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes "Rothauepark"
der Gemeinde Horgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
57. Sitzung des Marktgemeinderates
|
20.07.2017
|
ö
|
|
6 |
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7. Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
13. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Horgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
|
ö
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|
7 |
zum Seitenanfang
8. Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
14. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Änderungsbereich: "Gewerbegebiet West II - Nördlich der St 2510"
der Gemeinde Horgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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|
8 |
zum Seitenanfang
9. Antrag der Fraktion von SPD/Aktives Bürgerforum auf Einführung eines Programms "Baulandsicherung für Einheimische" bei der Vermarktung von Baugrundstücken durch den Markt Zusmarshausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
|
ö
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9 |
Beschluss 1
Der Antrag der Fraktion von SPD/Aktives Bürgerforum auf Einführung eines Programmes „Baulandsicherung für Einheimische“ bei der Vermarktung von Baugrundstücken durch den Markt Zusmarshausen wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Aufgrund der vorliegenden Interessenten und Bedarfsabfrage kommt dieses Programm für die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Rothseeblick“ nicht zur Anwendung, wird jedoch für die Ausweisung von Bauparzellen in künftigen Baugebieten (zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses) erneut geprüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11
Beschluss 3
Vorzeitig wird ab sofort eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung eines Vergabemodells gebildet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Beschluss 4
Von diesem Vergabemodell ist auch das neue Baugebiet Rothseeblick betroffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Fraktion von SPD/Aktives Bürgerforum hat mit Schreiben vom 20.04.2017 einen Antrag auf Einführung eines Programmes „Baulandsicherung für Einheimische“ bei der Vermarktung von Baugrundstücken durch den Markt Zusmarshausen gestellt.
Grundsätzlich wurden neue Leitlinien für Einheimischenmodelle eingeführt. Diese Leitlinien gelten für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells.
Die Leitlinien wurden zwischen der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium und der Bayerischen Staatsregierung im Verhandlungswege definiert. Unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Freizügigkeit dienen Einheimischenmodelle dazu, einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen.
Für die vergünstigte Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen eines Einheimischenmodells kommen nur Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen (kumulativ) die jeweils von der Gemeinde vorab öffentlich bekannt gemachten Obergrenzen nicht überschreiten.
Die Kriterien zur Vergabe von vergünstigtem Bauland an die ortsansässige Bevölkerung sehen vor, dass mögliche Bewerber klar definierte Obergrenzen von Einkommen und Vermögen nicht überschreiten dürfen. Unter anderem darf ein Bewerber maximal über ein Vermögen in Höhe des betrachteten Grundstückswertes verfügen. Darüber hinaus darf ein Bewerber z.B. maximal ein Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde erzielen.
Der Bewerber darf zudem nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der betreffenden Gemeinde sein. Immobilieneigentum außerhalb der betreffenden Gemeinde wird als Vermögen angerechnet.
Für alle diejenigen Bewerber, die die Einkommens- und Vermögenskriterien erfüllen, wird ein Auswahlsystem auf Basis einer Punkteverteilung etabliert. Dabei kann dem Kriterium der Ortsgebundenheit und der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Gewichtung von bis zu 50 % beigemessen werden. Auch weitere soziale Kriterien, wie z.B. Zahl der Kinder, pflegebedürftige Angehörige können festgelegt werden.
Nach Vorschlag von SPD/Aktives Bürgerforum soll das Einheimischenprogramm erstmals bei der der Bauplatzvergabe im Baugebiet „Rothseeblick“ zur Anwendung kommen.
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Bestandsaufnahme alle 75 Interessenten am 10.05.2017 per E-Mail angeschrieben. Im ersten Schritt der Bauplatzvergabe wurde um Beantwortung der nachstehenden Fragen gebeten:
(1) Besteht Ihrerseits noch Interesse an dem Erwerb eines Baugrundstückes in der Marktgemeinde Zusmarshausen?
(2) Wünschen Sie den Beginn Ihres Bauvorhabens in den Jahren 2017/2018 oder 2018/2019?
(3) Würden Sie auch einen Bauplatz in einem Ortsteil von Zusmarshausen (z.B. Wörleschwang, Baubeginn 2018/2019) in Erwägung ziehen?
Baubeginn 2017/2018 16 Interessenten
(2 davon würden nachrangig auch einen Bauplatz in Wörleschwang in Erwägung ziehen)
Baubeginn 2018/2019 12 Interessenten
(1 davon würde nachrangig auch einen Bauplatz Wörleschwang in Erwägung ziehen)
Baubeginn sowohl 2017/2018
als auch 2018/2019 möglich
9 Interessenten
Absagen/keine Rückmeldungen/zurückstellen
38 Interessenten
Zwischenzeitlich erfolgte durch die Verwaltung eine Vorsortierung der Rückmeldungen, wobei
noch nicht alle vorliegen. Nachfolgend ein Zwischenbericht:
Als Verkaufspreis wurde ein Betrag von mindestens 200,-- €/m² und ein Bauzwang innerhalb von 4 Jahren angekündigt.
13 Bauparzellen stehen im Baugebiet „Rothseeblick“ zur Verfügung (einschließlich ursprüngliche Fläche „Gemeinschaftshaus“ im Baugebiet „Steineberg“ durch 8. Änderung des Bebauungsplans).
Aufgrund der eingegangenen Meldungen könnten diese Plätze aus Sicht der Verwaltung ohne ein eigenes Einheimischenprogramm vergeben werden. Dies auch unter dem Aspekt, dass der genaue Verkaufspreis noch festgelegt werden muss und auch noch ansteigen wird. Aufgrund einer vorläufigen Kalkulation ergibt sich ein Verkaufspreis von mindestens 200,-- €/m².
Die Aufstellung eines Einheimischenmodells erfordert juristische Beratung und Prüfung, um den Voraussetzungen der Europäischen Kommission gerecht zu werden. Der Aufwand steht nicht im Verhältnis zu den tatsächlichen, jetzt abgefragten Zahlen der Interessenten, die sich aus der o.a. Tabelle ergeben.
Ein Einheimischenmodell für die Vergabe von Baugrundstücken wird für den Markt Zusmarshausen aber notwendig werden, wenn die Entscheidungen für das Gelände der ehemaligen Zusamklinik hinsichtlich einer Bebauung zu treffen sind. Hier erfordert sowohl das „Weilheimer Modell“ als auch das Modell des „Zwischenerwerbs“ als Grundlage ein Einheimischenmodell, das einkommensschwächere Menschen in die Lage versetzen soll, in das Eigentum eines Baugrundstückes zu kommen.
Diskussionsverlauf:
Der ausgearbeitete Beschlussvorschlag der Verwaltung wird von der SPD-Fraktion kritisch gesehen. Es besteht vor allem mit dem zweiten Absatz kein Einverständnis. Details könnten in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet werden und dann bis September zu einem Ergebnis führen, erklärt MR Aumann als Fraktionsvorsitzender der SPD den Antrag nochmals zusammenfassend.
MR Reitmayer hat zwischenzeitlich zur Stadtverwaltung in Friedberg Kontakt aufgenommen. Auch hier war die Einführung eines solchen Einheimischenmodells geplant. Allerdings wurde während der Erarbeitung festgestellt, dass die Kriterien zu hoch anzusetzen und das Ergebnis nicht erfolgsversprechend wären. Er sieht die Aussichten recht schmal.
Auch MR Sapper ist der Meinung, dass grundsätzlich der rechtliche Rahmen eingehalten werden muss. Trotzdem sollte der Marktgemeinderat sich mit dem Thema auseinandersetzen und nicht schon am heutigen Abend kategorisch ablehnen. Arbeitsgruppen haben sich schon zu anderen Thematiken und früheren Zeiten bewährt. Er wird den Vorschlag auf jeden Fall unterstützen.
Bgm. Uhl erklärt nochmals den bereits im Sachverhalt dargestellten Inhalt. Vor allem gibt er zu bedenken, dass das Wort „Einheimischenmodell“ kein adäquater Begriff für die herausgebrachten Richtlinien ist. „Sozialmodell“ wäre wohl der passendere Ausdruck. Aufgrund der Richtlinien sowie rechtlichen Rahmenbedingungen wird eine Arbeitsgruppe kein Ergebnis vorlegen können, das dann auch rechtssicher ausgestaltet wäre. Es handelt sich hier um so ein spezielles Gebiet, das nicht mal jeder Jurist beherrscht.
Von der Gemeinde müssten vorab öffentlich bekanntgemachte Obergrenzen des Einkommens und des Vermögens – am besten auf ein Gutachten gestützt – festgelegt werden, so der Vorsitzende weiter. Das muss seinem Erachten nach erst mal erarbeitet werden. Er kann sich ein solches Ergebnis nicht durch eine Arbeitsgruppe vorstellen. Grundsätzlich war früher das Einheimischenmodell zur Unterstützung Einheimischer gedacht, da bei Verkauf von Bauflächen ein etwa 30 % niedrigerer Quadratmeterpreis von dieser Personengruppe verlangt wurde. Wenn allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt Interessenten herangezogen werden, dann sind das nach Meinung des ersten Bürgermeisters alles Leute, die den vollen Preis genauso akzeptieren.
Gegenteilig zum Einheimischenmodell wäre die Aufstellung von Richtlinien zu sehen. Diese enthalten beispielsweise den Grundsatz der Unterstützung von Einkommensschwachen und weniger begüterten Personen. Vermögen und Einkommen zusammen dürfen dabei aber die von der Gemeinde bekanntgemachte Obergrenze nicht überschreiten. Maximal ist so viel Vermögen zulässig, wie der Grundstückswert des zu erwerbenden Bauplatzes beträgt. Der Eigentümer darf darüber hinaus kein bebaubares Grundstück im Gemeindegebiet besitzen. Immobilieneigentum außerhalb des Marktes Zusmarshausen würde zum Vermögen gerechnet werden. Die Ortsgebundenheit sowie die Ausübung eines Ehrenamtes könnten max. mit 50 prozentiger Gewichtung in die Beurteilung einfließen. Auch Kinder oder pflegebedürftige Angehörige dürfen eingerechnet werden. Wie im Sachvortrag dargestellt liegen zum aktuellen Zeitpunkt 75 Bewerber für Bauflächen im Markt Zusmarshausen vor. Derzeit sind allerdings nur 11 Bauplätze im Bereich des Bebauungsplanes Rothseeblick und 2 Plätze aus der 8. Änderung des Bebauungsplanes Steineberg verfügbar. Wir sprechen also von 13 zu vergebenden Bauflächen, so der erste Bgm.
Aus den 75 Bauwerbern haben sich auch nach nochmaliger, versuchter Rückfrage 38 Personen nicht mehr gemeldet. Genannte Kriterien waren: 4 Jahre Bauzwang und ein Quadratmeterpreis ab 200 Euro aufwärts. Weitere Fragen an die Bauwilligen waren unter anderem der gewünschte Baubeginn, der Kaufzeitpunkt des Grundstücks in 2017/2018 oder alternativ in 2018/2019. Auch wurde angefragt, inwiefern ein anderer Ortsteil, z. B. Wörleschwang, ebenfalls in Frage kommen würde.
Bei dieser Umfrage hat sich herauskristallisiert, dass lediglich 16 Interessenten für die derzeit freien 13 Bauflächen vorhanden sind. Zwei dieser Interessenten wären auch bereit, in einen Ortsteil des Marktes Zusmarshausen zu bauen, wobei einer dieser Bauwilligen ein spezielles Bedürfnis auch später befriedigen könnte. Bürgermeister Uhl hält aufgrund dieser Situation das Einheimischenmodell derzeit für wenig sinnvoll. Natürlich versteht er den guten Gedanken hinter dem Antrag der SPD, aber ein typisches Einheimischenmodell, wie der Markt es aus der Vergangenheit kennt, ist heute nicht mehr möglich. Auch sollte kein Einheimischenmodell aufgestellt werden, das später rechtliche Probleme mit sich bringt. Dennoch sieht der Vorsitzende für das Areal der Zusamklinik ein solches Modell als wichtig und richtig an. Deshalb wurde der Beschlussvorschlag auch so vorbereitet, dass die Anwendung nur bei weiteren Baugebieten, insbesondere beim Areal der ehemaligen Zusamklinik greift. Bürgermeister Uhl appelliert an die Kollegen im Gremium, ein solches Einheimischenmodell zu einem späteren Zeitpunkt erstellen zu lassen. Die notwendige Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dürfte ebenfalls mehrere Tage andauern, sodass der geplante Verkauf des Baugebietes Rothseeblick bis dahin möglicherweise schon in vollem Gange wäre.
MR Juraschek erkundigt sich nochmals: Wenn der Markt ein Baugebiet ausweist, kann dieser doch auch festsetzen, wie viele Wohnungen und welche Art der Bebauung vorgesehen wird. Daraufhin erklärt der Vorsitzende, dass dies Sache des Bebauungsplanes ist. MR Juraschek erwidert, dass aber spätestens zu diesem Zeitpunkt diese Gedanken über die Gestaltung und die Vergabe bereits erledigt sein sollten, denn dann kommt genau dieselbe Problematik wieder. Von daher zeigt der Marktrat seine Unterstützung zum Antrag auch persönlich. „Wir sollten uns Gedanken machen, wie wir uns die Entwicklung von neuen Baugebieten (Zusmarshausen und Ortsteile) tatsächlich vorstellen.“ Nicht jeder kann sich heutzutage noch ein Einfamilienhaus leisten, weshalb der Arbeitskreis durchaus als sinnvoll zu erachten ist.
MR Richard Hegele zeigt sich aufgrund der Ausführungen des Bürgermeisters als verwundert. Die letzten Monate und Jahre hat der Markt dafür gekämpft, Grundstücke zu erwerben um Bauflächen schaffen zu können. Und jetzt stellt sich dies alles als Seifenblase dar, da anscheinend gar keine Bauflächen benötigt werden. Das Baugebiet Rothseeblick mit 13 Bauflächen scheint zu genügen. Trotzdem wäre es seiner Meinung nach sinnvoll, Kriterien für die Bauplatzvergabe sowohl als Anhaltspunkt für den Gemeinderat als auch für den Bürgermeister aufzustellen. Es spricht aus seiner Warte also nichts gegen eine Arbeitsgruppe.
Bürgermeister Uhl erklärt daraufhin nochmals, dass es sich hier um keinen „Schaum“ handelt. Allein in 2018/2019 verbleiben 21 Interessenten. Es ist also durchaus ein massiver Andrang zu spüren.
Auch MR Reitmayer ist für ein Einheimischenmodell und schlägt vor, das Vaterstettener Modell (unterzeichnet am 22.06.2017) als Grundlage heranzuziehen und auf Zusmarshausen umzumünzen. Nachdem der Vorsitzende sich hierzu kritisch äußert und auf die Vorreiterrolle des Marktes im Landkreis Augsburg verweist, erklärt MR Reitmayer, dass Friedberg seine Anstrengungen abgebrochen hat. Der Stadtrat hat sich dazu entschieden, Grundstücke zu versteigern.
MR Aumann erkundigt sich bei Bgm. Uhl, woher die Zahl der „30 %“ kommt. Diese Aussage stammt von Dr. …
, erklärt der Vorsitzende. Laut MR Aumann ist im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums nirgends „30 %“ genannt. Außerdem verweist er auf das Bayerische Landesamt für Statistik, welches auch Zahlen wie die Einkommensgrenzen zur Verfügung stellen könnte. Den Aufwand sieht MR Aumann als gering: Regierungen und Landratsämter wurden bei Umsetzung der Leitlinien zur Unterstützung angewiesen. Er sieht den Markt Zusmarshausen auf der sichersten Seite, wenn eine Orientierung an diesem Modell erfolgt. Natürlich schließt das eine individuelle Anpassung und Weiterentwicklung für den Markt Zusmarshausen nicht aus. Auch Horgau besitzt seit 17 Jahren ein Modell und hat super Erfahrungen damit. Zudem würde die Vorreiterrolle dem Markt gut zu Gesicht stehen, so MR Aumann. Trotzdem sieht Bgm. Uhl derzeit keinen Bedarf. Es geht den Markträten ja vor allem darum, dass der Quadratmeterpreis ermäßig wird. MR Aumann kontert nochmals, dass Horgau 10 % gibt. Damit müsste die Höhe des Nachlasses eigentlich Sache des Marktes Zusmarshausen sein. Ihm ginge es nicht um das Baugebiet Rothseeblick, sondern um ein sauberes und transparentes Modell zur Nachvollziehbarkeit für den Rat und die Bewerber in der Zukunft. Der Vorsitzende bleibt dabei, dass es sich hier um ein verfrühtes Unterfangen handelt und hält die Befassung mit dieser Thematik für keine recht gut investierte Zeit.
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10. Haushaltsbericht zum 30.06.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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beschließend
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10 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt den in der Anlage befindlichen Haushaltsbericht 2017 mit Stand 30.06.2017 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der Haushaltsbericht 2017 stellt die wirtschaftliche Entwicklung des Marktes mit Stand 30.06.2017 vor.
Kämmerer …. Stellt den Haushaltsbericht 2017 vor.
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Augsburger Tarif- und Verkehrsverbund (AVV) - Regionalbuslinie 506 am Sonntag - mögliche Angebotsausweitung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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11.1 |
Kurzbericht
Der HFA hat sich bereits in seiner Sitzung am 02.02.2017 mit einer möglichen Angebotsausweitung auf der AVV-Linie 506 am Sonntag befasst und beschlossen, dieser zuzustimmen. Es ergibt sich ein Kostenanteil für den Markt Zusmarshausen in Höhe von 1.680,-- €. Voraussetzung ist die Beteiligung des Landkreises Augsburg aus dem ÖPNV-Programm zur Stärkung des ländlichen Raumes und die gleichmäßige Verteilung der Restkosten auf die beteiligten Kommunen.
Mit Schreiben vom 06.07.2017 hat das Landratsamt Augsburg mitgeteilt, dass die Gemeinde Kutzenhausen die Übernahme der anteiligen entstehenden Kosten abgelehnt hat. Aufgrund der geringeren Anzahl der beteiligten Gemeinden (Stadt Neusäß, Markt Diedorf, Gemeinde Horgau, Markt Zusmarshausen) erhöht sich der jeweilige Anteil pro Gemeinde von bisher 1.680,-- € um 300,-- € auf ca. 1.980,-- €/Jahr.
Die Verwaltung schlägt die Zustimmung zur Angebotsausweitung zu. Die Entscheidung fällt in den Kompetenzbereich des Bürgermeisters. Der MGR wird hiervon in Kenntnis gesetzt.
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12. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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informativ
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. 2. Zusser Schwarzbräu Nullinger Triathlon am 16.07.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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12.1 |
Kurzbericht
Bgm. Uhl bedankt sich bei allen aktiven Teilnehmern aus dem Gremium für ihre Teilnahme am 2. Zusser Volkstriathlon am 16.07.2017.
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12.2. Schlossfest am 22.08. bis 14.08.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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12.2 |
Kurzbericht
Im Rahmen der Sitzung verweist Herr Bgm. Uhl auf das am 11.08.2017 beginnende Schlossfest im Markt Zusmarshausen. Die Veranstaltung wird bis zum 14.08.2017 andauern. Er hofft schon jetzt auf zahlreiche Teilnahme aus dem Kreise des Gremiums.
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12.3. Barrierefreiheit der Wege im Friedhof Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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12.3 |
Kurzbericht
MR Winkler erinnert an den Antrag vom September 2016 zur Barrierefreiheit der Friedhofwege in Zusmarshausen und erkundigt sich nach ggf. bereits getroffenen Vorbereitungen. Er möchte den aktuellen Verfahrensstand in Erfahrung bringen und die weitere Vorgehensweise erklärt bekommen. Dieses Thema liegt ihm sehr am Herzen und sollte seiner Meinung nach angegangen werden.
Hierzu verweist Bgm. Uhl an den Marktbaumeister, der aber aufgrund von Großprojekten diese Thematik wohl noch nicht angehen konnte. Herr …
wird aber darauf angesprochen und soll sich mit MR Winkler in Verbindung setzten. MR Reitmayer wünscht hierzu einen Bericht in der nächsten Bauausschusssitzung. Seiner Ansicht nach ist für diese Baumaßnahme kein Planer notwendig, sodass der Markt selbst an eine Baufirma vergeben kann.
Bgm. Uhl sieht ggf. die damit einhergehende Standsicherheit der Grabmahle im Zuge der Baumaßnahme als gefährdet an, wobei MR Winkler lediglich auf die Hauptwege im Friedhof verweist. Zudem muss die Breite des Weges ja nicht an die Gräber reichen, so MR Reitmayer. 2 m sollten durchaus ausreichen.
Das Gremium einigt sich darauf, dass diese Thematik Bestandteil der nächsten Bauausschusssitzung werden soll.
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12.4. Toilettenanlage und Rampe an der ehemaligen Schule in Wörleschwang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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12.4 |
Kurzbericht
MR Hegele Richard wünscht, dass neben den ganzen Großprojekten auch die kleineren Maßnahmen nicht vergessen werden. So sollte auch für die Toiletten an der ehemaligen Schule in Wörleschwang sowie die dort geplante Rampe ein Zeitplan aufgestellt werden. Dieses seit Jahren geplante Kleinprojekt muss seiner Ansicht nach auch über die Bühne gebracht werden und darf aufgrund großer Maßnahmen nicht in Vergessenheit geraten.
Bürgermeister Uhl stimmt zu und hält die Maßnahme für überfällig. Die Gelder hierzu sind im Haushalt eingestellt, er bittet aber dennoch um etwas Geduld.
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12.5. Sanierung des Spielplatzes in Wörleschwang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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12.5 |
Kurzbericht
MR Richard Hegele überreicht einen Antrag der Krabbelgruppe aus Wörleschwang, wonach der Spielplatz aufgewertet werden sollte. Es handle sich hier um sehr bescheidene Wünsche und pragmatische Lösungsansätze, so MR Hegele weiter.
Bürgermeister Uhl erklärt, dass zunächst die Sanierung des Spielplatzes zwischen Eschenweg und Erlenweg in Zusmarshausen ansteht. Von den anderen Spielplätzen im Gemeindegebiet ist ihm derzeit nichts bekannt, ggf. befindet sich der Spielplatz in Wörleschwang aber bereits auf der Agenda. Er wird den Antrag entsprechend weiterleiten.
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12.6. Anfrage bzgl. dem Sachstand zum Kreisverkehr am Rothsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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12.6 |
Kurzbericht
MR Aumann erkundigt sich, ob bereits Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt in Augsburg bzgl. eines Kreisverkehrs am Rothsee stattgefunden haben.
Daraufhin erklärt der Vorsitzende, dass zunächst ein entsprechender Schriftsatz eingehen muss. Hierzu fehlt von Herrn … noch eine Information, weshalb auch noch keine Übermittlung durch den Geschäftsstellenleiter …
erfolgt ist. Es wird allerdings Gespräche aus anderem Anlass mit dem Staatlichen Bauamt geben, ggf. wäre hier eine informelle Anfrage in dieser Sache möglich. Schon jetzt kann aber festgestellt werden, dass aufgrund des Stellenwechsels im Staatlichen Bauamt erst um den Zeitraum des Schlossfestes in Zusmarshausen überhaupt ein solcher Termin möglich wird.
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12.7. Bänke am Tretbecken in Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.07.2017
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ö
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12.7 |
Kurzbericht
MR Aumann erkundigt sich nach den fehlenden Bänken am Tretbecken, südlich des Baugebietes Steineberg in Zusmarshausen. Daraufhin erklärt Hr. Bgm. Uhl, dass demnächst die Lieferung erfolgen wird. Aufgrund der Urlaubszeit des Bauhofes kann sich dies allerdings noch wenige Wochen hinziehen. Trotzdem werden die alten Betongestelle schon jetzt entsorgt werden.
Datenstand vom 19.10.2017 10:10 Uhr