Datum: 08.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 21:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen - Vorstellung der Machbarkeitsstudie durch das Planungsbüro
3 Fiz - Familien in Zusmarshausen e.V. - Unterstützung der Nachbarschaftshilfe durch die Kommune
4 Interessensbekundung "Anlaufstellen für Senioren in den Kommunen"
5 Hortplanung - Information
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
8 Verschiedenes
8.1 Straßensperrungen
8.2 Herbstmarkt
8.3 Sing- und Musikschule
9 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen - Vorstellung der Machbarkeitsstudie durch das Planungsbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben abzustimmen und die weitere Vorgehensweise festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag
Der MGR hat sich in seiner Sitzung am 01.08.2019 durch den Bereichsleiter des Staatlichen Bauamtes Augsburg zu einem geplanten Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen informieren lassen. Ein Lageplan ist dem Sachvortrag beigefügt.

Grundsätzlich ist das Vorhaben aus dem Sonderbaulastprogramm nicht mehr förderfähig. Eine Realisierung bzw. auch eine staatliche Förderung wären denkbar, wenn der Markt Zusmarshausen in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die entsprechende Planung übernimmt. Die Verwaltung wurde vom Marktgemeinderat schließlich beauftragt, Angebote für eine Machbarkeitsstudie mit einer Kostenannahme einzuholen. Im Rahmen dieser Voruntersuchung soll die Realisierung eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung (St 2510/Augsburger Straße/Dammstraße) geprüft werden.

In Absprache mit dem Staatlichen Bauamt wurde das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

Diese Studie wird nunmehr durch das Planungsbüro, Frau … und Herrn …., in der Sitzung vorgestellt und soll Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen sein. 





Diskussionsverlauf

Diskussion des Gremiums, dass der Bau eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung aus Sicherheitsgründen zwar absolut notwendig und wichtig wäre. Allerdings stehen dem Markt Zusmarshausen derzeit keine finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung. Die erste Kosteneinschätzung von ca. 1,4 Mio. € beinhaltet noch gar nicht sämtliche Kosten, die der Bau des Kreisverkehrs mit sich bringen würde, so müssten z.B. zur Verwirklichung des Projekts auch anliegende Grundstücke erworben werden. Es ist auch zu bedenken, dass in der Gemeinde derzeit noch andere, dringlichere Projekte anstehen. Da die Realisierung des Kreisverkehrs noch einige Jahre in Anspruch nehmen würde, wäre dann aufgrund der ständigen Preissteigerungen mit erheblich höheren Kosten als der momentanen Einschätzung zu rechnen. Dies ist finanziell derzeit für den Markt Zusmarshausen schlichtweg nicht machbar.

Weitere Diskussion, ob der fünfte Ast für den Landwirtschaftsweg Richtung Schießanlage aus Kostengründen eingespart werden kann und ob der Fahrradweg rund um den gesamten Kreisverkehr mit den Querungshilfen notwendig ist, oder ob man auch hier aus Kostengründen den Fahrradweg nur halb herum um den Kreisverkehr verlaufen lassen könnte, um so einige Querungshilfen einzusparen. 

Weiter wurde die Frage erörtert, ob für den Bau des Kreisverkehrs Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Sonderförderprogramm ist leider ausgelaufen, so dass dieses für den Kreisverkehr nicht mehr beantragt werden kann. Für die drei gemeindlichen Äste des Kreisverkehrs können wohl Fördermittel beantragt werden, die beiden anderen Äste hat die Gemeinde wohl zu 100 % selbst zu tragen. Die derzeitigen Fördermöglichkeiten müssen noch abgeklärt werden.

MR Vogg bittet um Einstellung der kompletten Unterlagen von Steinbacher Consult.

zum Seitenanfang

3. Fiz - Familien in Zusmarshausen e.V. - Unterstützung der Nachbarschaftshilfe durch die Kommune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 3

Beschluss

Der gemeinnützige Verein fiz -  Familien in Zusmarshausen e.V. baut im Einvernehmen mit dem Markt Zusmarshausen eine generationenübergreifende Nachbarschaftshilfe in Zusmarshausen mit den Ortsteilen auf. Für diese und weitere Aufgaben, bei denen die Interessen der Familien und aller Generationen in der Kommune im Mittelpunkt stehen, erhält der fiz – Familien in Zusmarshausen e.V. eine jährliche Zuwendung in Höhe von 0,50 € pro Einwohner. Diese Mittel sind in den künftigen Haushalten 2022, 2023 und 2024 einzuplanen. Nach drei Jahren ist Bericht zu erstatten und neu zu entscheiden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 21.06.2021 hat die Vorsitzende von Fiz – Familien in Zusmarshausen e.V., Ingrid Hafner-Eichner, einen Antrag auf Unterstützung der Arbeit für eine organisierte Nachbarschaftshilfe gestellt. Dieser Antrag wurde dem MGR bereits weitergeleitet und ist dem Sachvortrag beigefügt. 

Der bisherige Verlauf und die Ziele von fiz sind dem Antrag zu entnehmen. Damit die Nachbarschaftshilfe langsam in der Gemeinde aufwachsen kann und alle Beteiligten gegen Schadensfälle abgesichert sind, ist es nicht nur notwendig, eine Werbeoffensive zu starten, eine Internetpräsenz aufzubauen und einen Helferstamm zu gewinnen, sondern insbesondere kostspielige Versicherungen abzuschließen. Allein dieses Paket verursacht in der Anfangsphase kosten von ca. 3.000,-- €. 

Weil fiz insbesondere im Rahmen seiner arbeits- und zeitintensiven Nachbarschaftshilfe durchaus auch im Interesse der Gemeinde tätig ist, wird der Antrag gestellt, die Arbeit in den nächsten drei Jahren mit einem jährlichen Betrag von 3.000,-- €, das sind ca. 0,50 € pro Einwohner, zu unterstützen. Danach sollte eine weitere Unterstützung auf der Basis einer offenen Evaluation stattfinden.

Ingrid Hafner-Eichner ist vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied des eingetragenen Vereines und daher nach Art. 49 GO persönlich beteiligt. 



Diskussionsverlauf:

Frau Hafner-Eichner führt aus, dass der junge Verein seine Arbeit lediglich dann beginnen kann, wenn eine finanzielle Unterstützung durch den Markt Zusmarshausen zugesichert wird. Dem Verein geht es darum, sich generationenübergreifend um die Menschen in der Gemeinde zu kümmern.

Frau …r erläutert die Vielfalt der Wirkungsmöglichkeiten des Vereins im sozialen und kulturellen Bereich. Es soll eine Plattform angeboten werden, auf der die Bürger Bedürfnisse und Ideen äußern können. Hierbei ist der generationenübergreifende Ansatz sehr wichtig, der Verein soll keine Konkurrenz zu bestehenden Organisationen darstellen, sondern eine Anlaufstelle für Neu- und Altbürger. Folgende drei Hauptaufgaben sollen von fiz erfüllt werden:

fiz bildet: 
Hier wird es beispielsweise eine Nachhilfevermittlung geben, eine Vermittlung für Lese- und Lernpatenschaften sowie verschiedenste Infoveranstaltungen von der Babynahrung bis hin zum Erbrecht. 

fiz verbindet:
Hier kann eine Vermittlung in verschiedene Vereine und Organisationen stattfinden, wie z.B. Fußballverein, Frauenbund, etc. Es sollen neue Ideen umgesetzt werden, wie z.B. die Gründung einer Lesegruppe oder die Gründung von Betroffenengruppen, etc., je nach Bedarf. 

fiz unterstützt:
Hierzu führt Herr … aus, dass z.B. gerade ältere Bürger auf Hilfe, wie Fahrdienste zum Arztbesuch, etc. angewiesen sind. Die Bürger haben die Möglichkeit, über fiz einen Helfer für einen bestimmten Dienst anzufordern. Der Helfereinsatz kostet unabhängig von der Dauer € 10,00, hiervon geht € 1,00 € an fiz für die Vermittlung und € 9,00 erhält der jeweilige Helfer für seinen Dienst. 

Um die Dienstleistungen von fiz in Anspruch nehmen zu können, müssen interessierte Bürger dem Verein beitreten. Der Mitgliedsbeitrag ist mit € 15,00 im Jahr sehr gering angesetzt, so dass sich auch sozial schwächere Bürger eine Mitgliedschaft bei fiz leisten können. 

Das Gremium begrüßt die Gründung des Vereins. In den Beschlussvorschlag ist aufzunehmen, dass die Fördermittel zunächst für drei Jahre bewilligt werden. Nach den drei Jahren ist Bericht zu erstatten und neu zu entscheiden.

Erster Bürgermeister Uhl führt aus, dass für das Jahr 2021 eventuell Mittel aus dem Stiftungsertrag der Bürgerstiftung in Höhe von € 1.227,00 zur Verfügung gestellt werden könnten. Die beantragte Förderung in Höhe von € 3.000,00 könnte erst ab dem Haushaltsjahr 2022 eingestellt werden. Eventuell kann jedoch versucht werden, durch den Erlös aus der Wohltätigkeitsveranstaltung weitere Fördermittel für fiz zu erlangen.

zum Seitenanfang

4. Interessensbekundung "Anlaufstellen für Senioren in den Kommunen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 4

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen bewirbt sich für das Pilotprojekt „Anlaufstelle für Senioren in den Kommunen“. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Seniorenbeauftragten MR Hubert Kraus ein Kurzkonzept zu erarbeiten und dem Landratsamt vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Landratsamt Augsburg, Soziales Betreuungswesen, Seniorenfragen, hat mit Schreiben vom 15.06.2021 zu einer Interessensbekundung „Anlaufstellen für Senioren in den Kommunen“ aufgerufen. Auszugsweise ist folgendes zu entnehmen:

„Bei der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wurde in Gesprächen mit Expertinnen und Experten sowie in den Bürgerwerkstätten der dringende Wunsch geäußert, einen festen und langfristig zuständigen Ansprechpartner für alle Belange in jeder Kommune zu haben. Die bestehende Seniorenberatung – Fachstelle für pflegende Angehörige erfüllt bereits einen wichtigen und großen Teil der Seniorenarbeit in den Kommunen. Ihr Beratungsangebot ist an den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden orientiert und folgt einem dezentralen Ansatz, da rund 80 Prozent der Beratungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt werden. Es ist für die Beraterinnen und Berater aber nicht möglich, dauerhaft in den Gemeinden präsent und in die Ortsgemeinschaft eingebunden zu sein. An diesem Punkt sollen die dezentralen Anlaufstellen ansetzen. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Ansprechperson, die einen niedrigschwelligen Erstkontakt bei Fragen oder Problemen ermöglicht und bei Bedarf an Fachberatungsstellen wie z. B. die Seniorenberatung weitervermitteln kann. 

Ähnlich wie bei den Familienbüros im Bereich der Jugendhilfe sollte auch bei der dezentralen Seniorenberatung eine Kooperation mit den Gemeinden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder anderen Organisationen angestrebt werden. Im Konzept ist vorgesehen, dass der Landkreis Augsburg einen Personalkostenzuschuss leistet. Die konkrete Höhe wurde noch nicht beschlossen, sie soll sich aber voraussichtlich – vorbehaltlich der Haushaltsberatungen - in einem Bereich von 60 – 80 % der Personaldurchschnittskosten pro Stunde für Entgeltgruppe 9 (vergleichbar S 12) bewegen. Die Anzahl der bezuschussten Wochenarbeitsstunden wird bei 12 – 15 Stunden liegen. Die weiteren Personalkosten sowie die Sachkosten werden durch die Gemeinde bzw. den Anstellungsträger getragen. Die Bereitschaft der Gemeinde, sich an den Kosten zu beteiligen, ist Voraussetzung für die Zuschussgewährung. Die Anlaufstellen sollen überregional arbeiten, d. h. grundsätzlich kann jeder Bürger aus dem Landkreis eine beliebige Anlaufstelle aufsuchen.

Es ist vorgesehen, dass im Herbst 2021 einige geeignete Pilotprojekte ausgewählt werden, die dann ab 2022 in Betrieb gehen sollen. In der Anlage übersende ich Ihnen daher das Konzept verbunden mit der Möglichkeit für Sie als Gemeinde, Ihr Interesse an der Teilnahme an einem Pilotprojekt zu bekunden. 

Wenn Sie Interesse haben, bitten wir Sie, uns bis spätestens 10.08.2021 ein Kurzkonzept oder eine kurze Beschreibung Ihrer Planungen zukommen zu lassen. Das Konzept soll unter anderem folgende Informationen enthalten:
  • Standort inklusive Beschreibung der Räumlichkeiten (Barrierefreiheit!)
  • Einschätzung, welchen Einzugsbereich die Stelle in etwa abdecken würde (bitte bewerten Sie diese Einschätzung für sich anhand der Ihnen bekannten regionalen Strukturen wie z. B. Verkehrsbewegungen aus den umliegenden Gemeinden, kirchliche Zugehörigkeiten, Infrastruktur, Zugehörigkeit zu Verwaltungsgemeinschaften etc., die erfahrungsgemäß Wege der Bürger beeinflussen – eine Begründung Ihrer Einschätzung ist im Konzept aber nicht notwendig)
  • Geplantes inhaltliches Angebot der Stelle 
  • Vorgesehene Trägerschaft / Zusammenarbeit mit Organisationen / Institutionen
  • Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung

Eine Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist möglich und auch wünschenswert.


Der Beirat für Soziales und Seniorenfragen wird dann im Herbst geeignete Projekte auswählen.“


Das Konzept ist als Anlage dem Sachvortrag beigefügt. Ferner wird Seniorenbeauftragter MR Hubert Kraus näheres dazu erläutern.

Zu entscheiden ist nunmehr, ob sich der Markt für ein Pilotprojekt bewirbt.  


Die Bewerbung zum Pilotprojekt soll auch im Einklang mit fiz- Familien in Zusmarshausen e.V. erfolgen. 





Diskussionsverlauf:

Das Gremium unterstützt das Pilotprojekt. Auf welchen Zeitraum dieses angelegt ist, kann derzeit nicht gesagt werden. Hierzu gibt es noch keine Informationen. 

MR Hubert Kraus führt aus, dass es hier keine Überschneidung mit dem Verein fiz gibt, da hier andere Schwerpunkte zugrunde liegen. Das eine ist eine Nachbarschaftshilfe, das andere eine Fachberatung. Man kann sich hier zwar gut vernetzen, jedoch sind es zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche. 

Herr … von der Verwaltung teilt mit, dass bereits Kontakt mit der Familienstation aufgenommen wurde. Dort kann man sich vorstellen, die Räumlichkeiten und die Grundausstattung zu teilen. Die Familienstation hat am Montag und Mittwoch geöffnet, so dass beispielsweise Dienstag und Donnerstag die Räume von der Seniorenberatung genutzt werden können. Sollte eine Sanierung des Gebäudes anstehen, muss dringend auf eine Barrierefreiheit geachtet werden. 

zum Seitenanfang

5. Hortplanung - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Gremium wird über den aktuellen Stand der Hortplanung informiert. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 10.06.2021 vertagt. 

Grundsätzlich hat der MGR in seiner Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, für die Hortplanung eine eigene Arbeitsgruppe zu bilden. Dieser gehörten 3. Bgm Christian Weldishofer, MR Dr. Julia Stöhr und MR Wolfgang Herkommer an. Zukünftig nimmt MR Ben Matthes an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil.

Zunächst wird auf den Grundsatzbeschluss vom 19.09.2019 verwiesen:


Hort Neubau Wertinger Straße – KiTa Spitalgebäude – Anbau Gabelbach
Die zukünftige Schulkindbetreuung in der Angebotsform „Hort“ soll in einem Neubau mit 100 Plätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, an der Wertinger Straße  erfolgen. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären. 

Das ehemalige Spitalgebäude, Wertinger Straße 16, ist für die Unterbringung einer Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe) zu sanieren. Die Größe der Einrichtung wird nach einer durchgeführten Bedarfsplanung festgelegt. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären. 

Außerdem soll im Kindergarten Gabelbach ein entsprechender Anbau geprüft werden.

Die Beschlüsse vom 03.12.2015 und 26.07.2018 sind hinsichtlich der Unterbringung der Schulkindbetreuung im Spitalgebäude später im Bedarfsfall aufzuheben. (Diese Beschlüsse wurden in der MGR-Sitzung am 05.03.2020 auch aufgehoben).

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Investitionsprogrammen, in den Haushalt 2020 und in den Folgejahren einzuplanen.

Am 07.11.2019 fasste der MGR folgenden Beschluss für einen Antrag auf Bedarfsanerkennung:

Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt in der Angebotsform „Hort“ in einem Neubau mit 150 Plätzen auf den gemeindlichen Grundstücken an der Wertinger Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 150 Hortplätze zu stellen. 

Der Antrag wurde beim Landratsamt Augsburg auf Bedarfsanerkennung gestellt, die Bedarfsanerkennung für einen Hort mit 150 Plätzen in Zusmarshausen liegt vor. 


In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Hort am 16.07.2020 wurde eine Vorplanung für den Neubau eines Hortes vorgestellt. Auch wurde vereinbart, dass verschiedene Horte von der Arbeitsgruppe besichtigt werden.

Diese Besichtigungsfahrten fanden am 22.09.2020 und 29.09.2020 statt. Besichtigt wurden Horte in Königsbrunn, Gersthofen und Leitershofen. 

Eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 12.11.2020 statt, bei der die Eindrücke aus den Besichtigungen ausgetauscht wurden. Der weitere Fahrplan wurde festgelegt. Wichtig ist die Erarbeitung einer Übersicht an Ganztagsangeboten (gebundene Ganztagsschule, offene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung, Hort/Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG). Entscheidungshilfen bilden neben einer Grundlagenermittlung auch Elternbefragungen und 
Bevölkerungsentwicklungen. Auch die Möglichkeit eines anderen Trägers für den Hort wurde diskutiert. 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 28.04.2021 wurde die Hortplanung durch Herrn Katheder-Göllner vom Landratsamt Augsburg thematisiert. Die Jugendhilfeplanung ist bei der Feststellung des Betreuungsbedarfs gerne behilflich. Neben der Betreuungsform des Hortes soll auch der Fortbestand der Mittagsbetreuung geprüft werden. Dies waren auch Erkenntnisse aus den Besichtigungsfahrten. Neben den Horten werden vielerorts noch die Mittagsbetreuungen weiter betrieben. 

Herr … hat auf den Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsschule verwiesen und empfohlen, mit den weiteren Planungen vorerst abzuwarten.

Die erste Beratung des angekündigten Gesetzentwurfes zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule stand am 07.05.2021 auf der Tagesordnung des Bundestages. Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 in Deutschland eingeschult werden, sollen in den ersten vier Schuljahren einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung bekommen. Die Rede ist von mindestens acht Stunden Betreuung -einschließlich Schule- an Wochentagen bis zum Beginn der fünften Klassenstufe.

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 das Ganztagsförderungsgesetz beraten. Aus Sicht des Bundesrates gibt es noch reichlich Nachbesserungsbedarf was die Finanzierung betrifft. Auch inhaltlich gibt es noch Änderungsvorschläge, die den Rechtsanspruch in der Summe doch sehr aufweichen würden. Immerhin soll die Mittagsbetreuung wohl rechtsansprucherfüllend werden.


Der Bundestag hat am 11.06.2021 das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 25.06.2021 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Als Begründung wurde im Wesentlichen auf die unzureichende finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten hingewiesen, die durch die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder entstehen werden. Zur Zukunft der Mittagsbetreuungen liegen noch keine weiteren Ausführungsbestimmungen vor. 

Es ist noch unklar, ob das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann. 



Die weitere Vorgehensweise ist festzulegen.




Diskussionsverlauf
MR Hafner-Eichner spricht sich für eine baldige Realisierung des Hortes aus, damit eine qualifizierte und verlässliche Betreuung der Grundschulkinder gewährleistet ist. Die momentane Unterbringung der Mittagsbetreuung in der Mittelschule sollte sich nicht verfestigen. Die Grundschulkinder sollen nachmittags nicht im Schulgebäude untergebracht sein, so dass eine bauliche Lösung dringen notwendig ist. Es wird ein separates Gebäude für die Mittagsbetreuung und den Hort benötigt. Die Konditionen auf dem Kreditmarkt sind derzeit äußerst günstig, daher sollte der Bau eines Hortgebäudes umgehend in Angriff genommen werden. Es muss der Anspruch der Gemeinde sein, eine qualitätvolle Kinderbetreuung anzubieten. Die Buchungszeiten sollten flexibel gestaltet werden. 

MR Hubert Kraus teilt mit, dass die Gesetzeslage derzeit noch offen ist, plädiert aber auch dafür, hier am Ball zu bleiben. Um einen Zuschuss für das Gebäude und einen laufenden Zuschuss beantragen zu können, muss jedoch der Rechtshintergrund bekannt sein. Es sind daher die Sitzungen im September abzuwarten, bei denen über die Gesetzeslage entschieden werden soll. 

MR Herkommer ist Vertreter der Arbeitsgruppe. Es wurden einige Horteinrichtungen im Landkreis besichtigt. Die Nachmittagsbetreuung im ländlichen Bereich liegt bei 33 % – 40 %. Auch er spricht sich für eine qualitativ hochwertige Betreuung in der Gemeinde Zusmarshausen aus. Es sollte jedoch neben dem Hort auch eine reine Mittagsbetreuung wieder in Betracht gezogen werden, da manche Eltern ihre Kinder am Nachmittag zu Hause erziehen wollen und lediglich eine Mittagsbetreuung benötigen. Auch er hält verschiedene Angebote und flexible Buchungszeiten für sinnvoll. Die Hortgröße sollte eine Kapazität von bis zu 100 Kinder haben, größere Einrichtungen sind sehr schwer zu handhaben. Zunächst wäre jedoch der Bedarf bei den Familien abzufragen, um hier eine Tendenz zu erkennen. 

Letztendlich kann derzeit bezüglich der Finanzierung und der Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln noch nichts gesagt werden. 

zum Seitenanfang

6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 6

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt Informationen zum Bahnprojekt und weist auf die Bürgerversammlung am 12.07.2021 hin.

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 7
zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. Straßensperrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 8.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Richtstattweg noch bis 02.08.2021 wegen der Baumaßnahmen gesperrt bleibt. 

Des Weiteren wird für zwei Tage, vom 19.08.2021 bis 21.08.2021, die Staatsstraße 2510 gesperrt sein. Es wird eine Querungshilfe eingebaut nach dem Schwarzbräukreisel in Richtung oberer Kreisel. 

zum Seitenanfang

8.2. Herbstmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 8.2

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Herbstmarkt abgesagt wird. Aufgrund der Corona-Pandemie sind Märkte mit Volksfestcharakter nicht zulässig. Hierunter fällt der Herbstmarkt, da dieser auch überörtliche Kunden anzieht. Anders verhält es sich beim Wochenmarkt, der in erster Linie nur von örtlichen Kunden besucht wird. 

zum Seitenanfang

8.3. Sing- und Musikschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö 8.3

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass sich in den Tischmappen der MGR-Mitglieder jeweils ein Mitgliedsantrag für die Sing- und Musikschule befindet. Er bittet darum, dass diese der Kommune nahestehende Vereinigung vom MGR unterstützt wird. Der Mitgliedsbeitrag ist minimal und wird 1 zu 1 für die Kinder verwendet, damit diese mit neuen Musikgeräten und Instrumenten ausgestattet werden können. 

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 29.09.2021 12:01 Uhr