Datum: 09.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 024. Sitzung am 10.06.2021
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 026. Sitzung am 08.07.2021
2.3 Genehmigung der Niederschrift über die 027. Sitzung am 22.07.2021
3 Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel - Erweiterung bestehende ALDI-Filiale)
3.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind
3.2 Wiederholung Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
4 Bebauungsplan Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried; Städtebauliche Planungsvarianten, Erweiterung Geltungsbereich und Hochwasserereignis im Juni 2021
5 Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen
5.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
5.2 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Übernahme einer Ausfallbürgschaft - Erschließungsträgerschaft Baugebiet "An der Wiege II" Wörleschwang
8 Verschiedenes
8.1 Baufortschritt Kindergarten Gabelbach
8.2 Hallenbad
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 024. Sitzung am 10.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 026. Sitzung am 08.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Genehmigung der Niederschrift über die 027. Sitzung am 22.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 2.3

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel - Erweiterung bestehende ALDI-Filiale)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 3
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3.1. Abwägung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen entsprechend der Synopse. Die Synopse ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Anlage 1). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:

Anlass der Planaufstellung

Die Fa. ALDI beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/40, Gmkg Zusmarshausen, Melanderstraße 2, die Erweiterung des vorhandenen Marktes. Geplant sind je ein Anbau im Osten und im Süden des bestehenden Gebäudes. Die gesamte Verkaufsfläche soll dadurch von 850 m² auf rund 1050 m² erweitert werden. Derzeit sind gemäß der rechtskräftigen Satzung lediglich 250 m² zulässig.

Es handelt sich im Zusammenhang mit der Erweiterung der Verkaufsflächen um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Dieser ist nur in einem Sonstigen Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 BauNVO oder einem Kerngebiet zulässig. Der bestehende Bebauungsplan „Steineberg“ setzt für diesen Bereich jedoch ein Gewerbegebiet (GE) fest.

Zudem soll ein Werbe-Pylon zugelassen werden. Die Entscheidung zur Höhe des Pylons wird dem Marktgemeinderat im Rahmen der Abwägung vorgelegt; siehe hierzu die Stellungnahme der Fa. Aldi vom 23.12.2020 mit Fotos ähnlich geprägter Filialstandorte in der Anlage. 

In seiner Sitzung vom 28.11.2019 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel - Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) gefasst. 

Für das geplante Vorhaben wurde durch die Fa. BEKON eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Es werden keine Schallschutzmaßnahmen für das Vorhaben erforderlich. Negative Auswirkungen auf die umgebende Bebauung sind mit dem Vorhaben nicht verbunden.

Ebenso wurde eine Einzelhandelsverträglichkeitsanalyse durchgeführt. Das Gutachten kommt zu dem Fazit, dass das ALDI-Vorhaben im Markt Zusmarshausen an diesem Standort und in der geplanten Größenordnung sowohl städtebaulich als auch raumordnerisch / landesplanerisch verträglich ist. 

Das Verfahren wird gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, weshalb eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) unterblieben ist. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im rechtlichen Bauamt informieren und im Zeitraum vom 16.12.2019 bis einschließlich 08.01.2020 frühzeitig zur Planung äußern. 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich





Das Ingenieurbüro Tremel hat, mit Stand 19.07.2021, ein Entwässerungskonzept für die Erweiterungsflächen des ALDI-Marktes Zusmarshausen erstellt. 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021 und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis 19.02.2021 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sollen in der Sitzung am 09.09.2021 behandelt und abgewogen werden. 

Die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen erfolgt anhand der vorgelegten Synopse. 

Es sind folgende Einzelbeschlüsse zu fassen: 

Landratsamt Augsburg Bauleitplanung/ Bauordnung vom 15.02.2021

Beschluss:

Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell geändert werden. 

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Landratsamt Augsburg Immissionsschutz vom 10.02.2021

Beschluss:

Eine Änderung der Bauleitplanung aufgrund der Stellungnahme ist nicht erforderlich. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1

Regierung von Schwaben und Regionaler Planungsverband vom 21.01.2021

Beschluss:

Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/Abwägung redaktionell geändert werden. 

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 12.02.2021

Beschluss:

Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell geändert werden. 

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0



Staatliches Bauamt Augsburg vom 18.01.2021

Beschluss:

Eine Änderung der Bauleitplanung aufgrund der Stellungnahme ist nicht erforderlich. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0




Schwaben Netz GmbH vom 04.03.2021

Beschluss:

Eine Änderung der Bauleitplanung aufgrund der Stellungnahme ist nicht erforderlich. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


 
Fa. ALDI vom 23.12.2020

Beschluss:

Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung so geändert werden, dass Pylone mit einer Höhe bis zu 7,50 m zulässig sind. 


Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 10


Es wird folgender Alternativbeschluss gefasst:

Beschluss:

Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/Abwägung so geändert werden, dass Pylone mit einer Höhe bis zu 6 m zulässig sind. 

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 7






Diskussionsverlauf:

Diskussion des Gremiums bezüglich der beantragten Höhe des Pylons mit 7,50 m. 

Da es sich beim Richtstattweg um eine Zufahrt zu einem Naherholungsgebiet handelt und dieser schon genug belastet ist mit einer großen beleuchteten Werbung der Firma Kastner, kommt aus der Mitte des Gremiums der Einwand, dass ein zusätzlicher beleuchteter Pylon mit 7,50 m vor der ALDI-Filiale deutlich zu hoch und optisch störend wäre. Des Weiteren handelt es sich beim Richtstattweg nicht um eine Bundesstraße oder ein Einkaufszentrum, wo mit einer übergroßen Werbung auf den dort befindlichen ALDI-Markt hingewiesen werden soll, sondern um eine kleine Zufahrtsstraße. Wer dort hinten rein fährt, weiß in der Regel, dass sich hier ein Aldi-Markt befindet. Ein Werbepylon mit 7,50 m wäre somit völlig sinnlos an dieser Stelle. 

Im Übrigen sollte hier kein Präzedenzfall geschaffen werden. Wenn an diesem Standort die Errichtung eines Werbepylons mit 7,50 m Höhe erlaubt wird, pochen sicherlich andere Unternehmen ebenfalls auf Werbeschilder und/oder Pylonen in dieser Höhe. 

Andererseits sollte der Markt Zusmarshausen jedoch froh sein, dass ALDI an dem Standort festhält, obwohl das Unternehmen damit nicht ganz glücklich ist. Da es dort auch mehrstöckige Gebäude gibt, würde ein Teil des Gremiums den Pylon mit 7,50 m nicht als störend empfinden. 

Letztendlich spricht sich das Gremium dafür aus, dass ein Pylon von bis zu 6 m genehmigt werden sollte. 

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3.2. Wiederholung Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) in der Fassung vom 09.09.2021, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, mit den heute beschlossenen Anpassungen. 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in den Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) mit Stand 09.09.2021 eingearbeitet. 

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen auf der Grundlage der angepassten BayBO während des Verfahrens wirkt sich auf die Grundzüge der Planung und die Belange der Nachbarn aus. Dies macht eine Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. 

Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) mit Stand 09.09.2021 samt Anlagen bestehend aus

Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 09.09.2021
Vorhaben- und Erschließungsplan, in der Fassung vom 07.01.2019
Entwässerungskonzept Büro Tremel vom 19.07.2021
Untersuchung der schalltechnischen Belange vom 20.07.2020 
Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung der Modernisierung und Erweiterung der bestehenden ALDI-Filiale, Stand 21.07.2020
Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anlage 2 zum BauGB vom 17.12.2020


Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) mit Stand 09.09.2021 zur Fassung des Auslegungsbeschlusses vorgelegt. 

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4. Bebauungsplan Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried; Städtebauliche Planungsvarianten, Erweiterung Geltungsbereich und Hochwasserereignis im Juni 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 4

Beschluss

Aufgrund des dargestellten Hochwasserereignisses entscheidet sich der Marktgemeinderat heute für keine der Varianten, es besteht jedoch eine Favorisierung für Variante 2 (Anlage 3) mit folgenden Maßgaben:
  • Wegfall eines Mehrfamilienhauses an der Haselbergstraße, dafür Ersatz durch ein oder mehrere Einfamilienhäuser 
  • Verschieben des Mehrfamilienhauses und der Garagen im Süden nach Südosten in Richtung zur grün gekennzeichneten Fläche, um aus dem hochwassergefährdeten Bereich herauszukommen
  • Bebauung der grün gekennzeichneten Fläche im Südosten, 
  • Überlegungen zu Tiefgaragenplätzen
  • Im Rahmen des Wohnungsbaus sollen 8 bis 10 Wohnungen im Baugebiet Platz finden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die untenstehenden textlichen Ausführungen zu diesem Punkt wurden von Herrn Wandinger, Büro LARS consult zusammen mit der Verwaltung erarbeitet. 


Verfahrensstand 

Am 16.01.2020 hat der Marktgemeinderat auf Grundlage des am 13.06.2019 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes 02b den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Beim Kirchle“, im Ortsteil Vallried beschlossen. 



  Konzept 02 b

Weiterhin hat der Marktgemeinderat am 05.03.2020 einer Erweiterung des Geltungsbereiches zugestimmt.





Information über das Hochwasserereignis im Juni 2021 
Hierzu wird auf die Ausführungen von Herrn Finkenzeller, Leiter technisches Bauamt, vom 04.08.2021 verwiesen. 


Auftrag zur Erarbeitung städtebaulicher Varianten
Nach Abriss des ehemaligen Winkelhofs im Frühjahr 2021 wurde das Büro LARS consult GmbH mit der Erarbeitung neuer städtebaulicher Varianten als Entscheidungsgrundlage für den Marktgemeinderat, wie mit dem Areal umgegangen werden kann, beauftragt.

Grundlage für diese Beauftragung ist der Beschluss des Marktgemeinderates vom 04.02.2021 drei (3) weitere Planungsalternativen zu beauftragen. 

Dabei sollte gemäß Beschluss folgendes berücksichtigt werden:
  1. Die Planung des „Winkelhofes“ wird aufgegeben.
  2. Kleinteiligkeit der Grundstücke mit großer Ausnutzung der verfügbaren Fläche (Bebauungsverdichtung)
  3. Schutz des „Kirchle“ (Freihalten der Blickbeziehung) 
  4. Beibehaltung des Konzeptes für bezahlbaren und/ oder geförderten Wohnraum 






Ziel des Bebauungsplanes 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete und maßvolle städtebauliche Entwicklung am südöstlichen Rand des Ortsteils Vallried zu schaffen. Dieser Teil von Vallried wird im Wesentlichen durch die denkmalgeschützte Kapelle „St. Maria“ samt markantem Baumbestand (Naturdenkmal) und dem Hornbach mit seiner Talaue geprägt. 

Auch bei den neuen städtebaulichen Entwürfen war und ist es das übergeordnete Ziel, das gesamte Areal so sensibel weiterzuentwickeln, dass die Charakteristik durch die neuen Baukörper nicht verloren geht, sondern aufgegriffen und maßvoll weiterentwickelt wird. Es soll vornehmlich Wohnbebauung geschaffen werden, in Form von Geschosswohnungsbau sowie in Form von Einfamilienhäusern. Besonderes Augenmerk soll bei der Planung darauf gelegt werden, die hinzukommende Wohnbebauung in die historisch gewachsene Dorfstruktur mit seiner Großteils noch ablesbaren traditionellen Bausubstanz („schwäbischer Baustil“) zu integrieren sowie die vorhandene Gehölzstruktur an der Hangkante im Süden und die Blickbeziehung zur Kapelle „St. Maria“ zu berücksichtigen. 

Es wird seitens des Planungsbüros vorgeschlagen, das Grundstück mit der Flur Nr. 3 Gemarkung Vallried, nördlich der Haselbergstraße, zu Teilen zukünftig mit in den Geltungsbereich einzubeziehen. Durch die Einbeziehung und Festlegung als einfacher Bebauungsplan könnte so der funktionale und städtebauliche Übergang zwischen dem hier ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb und dem neu entstehenden Wohnbaugebiet gesichert und etwaige Nutzungskonflikte, insbesondere hinsichtlich des Immissionsschutzes, vermieden werden. 

Das Büro LARS consult wird die neuen städtebaulichen Entwürfe, Alternative 1-3, jeweils in der Fassung vom 09.09.2021, in der Sitzung vorstellen; Entwürfe siehe Anlage. 



Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 15.06.2021
bzgl. Geschosswohnungsbau in den 3 Varianten

Mit E-Mail vom 15.06.2021 teilt Frau …, Regierung von Schwaben, folgendes mit:

„bezüglich der Lage des Geschosswohnungsbaus gibt es im Hinblick auf das Förderprogramm KommWFP zum jetzigen Planstand bei keiner der 3 Varianten wesentliche Bedenken. 

Eine Umsetzung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-Teil 2 wäre im Hinblick auf eine Nachhaltige Nutzung der Wohnungen und eine stetig alternde Gesellschaft wünschenswert. Das KommWFP setzt aber lediglich die Barrierefreiheit nach BayBo (siehe Art. 48) voraus. Demnach müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei zugänglich sein. 

Dennoch wäre sicherlich zu überlegen ob sich im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden eine dichtere Struktur verwirklichen ließe. 
Speziell die Parzelle mit den 12 Garagen, würde mit dem Bau einer Tiefgarage (der im Rahmen des KommWFP gefördert werden kann) Platz für einen weiteren Geschosswohnungsbau eröffnen. Darüber hinaus könnten Reihen- bzw. Kettenhäuser das Angebot an Wohnraum erweitern und es einer größeren Anzahl an Menschen ermöglichen an diesem Ort zu wohnen. 
Vielleicht können Sie bzw ihr Bauamt diese Punkte im Rahmen der Optimierung und Konkretisierung der Planung zur Diskussion stellen.“



Diskussionsverlauf:

Aufgrund der Hochwassersituation speziell im Juni dieses Jahres erkundigt sich das Gremium zunächst, ob von Seiten der Autobahndirektion sämtliche Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Überflutung zu vermeiden. Bei dem Starkregen Anfang Juni war das Wasser ja bekanntlich über das Ufer des Hornbachs getreten und hatte ein Anwesen in der Haselbergstraße sowie Teile des geplanten Baugebietes überflutet. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass der Binsengraben regelmäßig ausgebaggert wird. Die Autobahndirektion hat ihre Pflichten und Auflagen zum Hochwasserschutz erfüllt. 

Ortssprecher Markus Böck als Einwohner von Vallried führt hierzu aus, dass an diesem Tag aufgrund des Starkregens bereits die Zusam vollgelaufen war. Es kam dann von den Feldern eine enorme Menge Wasser in den Binsengraben. Diese konnte vom Hornbach nicht mehr aufgenommen werden, der sich bereits vor der Brücke aufgestaut hatte, da er nicht mehr in die Zusam abfließen konnte. Infolgedessen kam es zu der Überschwemmung.

Weiter informiert Ortssprecher Markus Böck darüber, dass sich im südöstlichen Bereich des geplanten Baugebietes eine Mulde befindet, in der nach dem Starkregenereignis Wasser mit einer Wassertiefe von ca. 20 Zentimetern stand. Die Mulde ist generell eine feuchte Stelle. Wenn man den Bereich hier durch Aufschüttungen anheben würde, wäre das Resultat, dass sich dann das Wasser auf anderen Grundstücken von Vallrieder Anwohnern sammeln und diese überfluten würde. Er hält es daher für sinnvoll, in dem Bereich der Mulde einen Spielplatz oder eine Grünfläche zu planen, und die dort geplanten Gebäude entsprechend zu verschieben auf den momentan als Grünfläche geplanten Bereich des Bebauungsplans. 

Diskussion des Gremiums, ob anstatt der zwei Mehrfamilienhäuser nicht lediglich ein Mehrfamilienhaus gebaut werden soll und statt dem zweiten Mehrfamilienhaus zusätzlich ein oder zwei Einfamilienhäuser. Das Mehrfamilienhaus soll dann jedoch größer geplant werden, mit 8 bis 10 Wohnungen, anstatt der bislang geplanten 4 bis 6 Wohnungen in den beiden Mehrfamilienhäusern. Auch sollen einige der Wohnungen barrierefrei geplant werden.

Des Weiteren wurde besprochen, ob es sinnvoll wäre, eine Tiefgarage zu bauen, so könnten die oberirdischen Garagen wegfallen und stattdessen weiterer Wohnraum entstehen. Aufgrund der Hochwasserlage in diesem Gebiet und den enormen Kosten, die eine Tiefgarage mit sich bringen würde, ist die Möglichkeit des Baus einer Tiefgarage zunächst zu prüfen.

Sodann erfolgen Überlegungen, an welche Stelle das im Süden geplante Mehrfamilienhaus verschoben werden soll, aufgrund der an dieser Stelle herrschenden Hochwassergefahr. Das Gremium spricht sich dafür aus, das Mehrfamilienhaus und die Garagen entsprechend nach Südosten in Richtung zur grün gekennzeichneten Fläche zu verschieben, um aus dem hochwassergefährdeten Bereich herauszukommen

Herr …. von LARS Consult teilt mit, dass die Situation zum Hochwasser von einem Erschließungsplaner zu prüfen ist.

MR Sapper spricht sich dafür aus, auf der Fl.Nr. 130 anstatt der zwei geplanten Einfamilienhäuser (eines davon als Hinterlieger) lediglich ein Einfamilienhaus zu planen. Da so viele Bauplätze wie möglich geschaffen werden sollten, hat das Büro Lars Consult hier zwei Einfamilienhäuser auf dem Grundstück geplant. Es ist aber möglich, dass die Planung vorsieht, dass eine Bebaubarkeit sowohl mit einem Einfamilienhaus als auch mit zwei Einfamilienhäusern möglich ist. 

Neben dem Areal des Bebauungsplanes befindet sich das Anwesen des Landwirts … mit Rinderhaltung. Zum Schutz dieser Landwirtschaftlichen Hofstelle schlägt Herr … des Büros LARS Consult vor, die nächstgelegenen Siedlungsflächen als Dorfgebiet (MD) festzusetzen und das Grundstück von Herrn …. in den Bebauungsplan mit einzubeziehen. Im Dorfgebiet sind insbesondere die landwirtschaftlichen Gerüche als ortstypisch zu dulden, wodurch ein eventueller Nutzungskonflikt vermieden werden kann.

MR Reitmayer moniert, dass der Grundstückseigentümer hierüber nicht ausreichend informiert worden sei. 

Dies ist jedoch nicht korrekt. Der Grundstückseigentümer wurde von der Verwaltung angeschrieben und entsprechend über die Sachlage informiert. Auch wurde er darüber informiert, dass es in der heutigen Sitzung unter anderem um sein Grundstück gehen würde. Dem Grundstückseigentümer war es jedoch aus zeitlichen Gründen nicht möglich, an der Sitzung teilzunehmen. 

MR Reitmayer stellt Antrag zur Geschäftsordnung: 

Beschluss:

Der Beschluss hinsichtlich der Erweiterung des Geltungsbereichs über das Grundstück Fl.Nr.3 ist abzusetzen und kann erst gefasst werden, wenn mit dem Grundstückseigentümer gesprochen wurde.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 6

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 5
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5.1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 5.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 13.08.2021 bittet das Ingenieurbüro Steinbacher Consult um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 16.08.2021 zu. Die internen Stellen (Wasserversorgung, Kläranlage und technisches Bauamt) erhielten die Unterlagen per Mail vom 27.08.2021.

Die Wasserversorgung, die Kläranlage und das technische Bauamt erstatteten Fehlanzeige. 

Die Angelegenheit wurde bereits in der Marktgemeinderatsitzung am 27.05.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. 
Das Planungsgebiet befindet sich im östlichen Rand des Ortsteils Agawang, umfasst eine Größe von ca. 21.253 qm und wird als Mischgebiet festgesetzt, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Die überplanten Flächen sind im Besitz der künftigen Gewerbetreibenden. Die Schaffung von Baurecht in diesem Bereich dient zur Weiterentwicklung der vor Ort bestehenden Betriebe sowie der Schaffung von Wohnraum. 

Der Markt Zusmarshausen wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt werden. 

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5.2. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 5.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 13.08.2021 bittet das Ingenieurbüro Steinbacher Consult um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 16.08.2021 zu. Die internen Stellen (Wasserversorgung, Kläranlage und technisches Bauamt) erhielten die Unterlagen per Mail vom 27.08.2021.

Die Wasserversorgung, die Kläranlage und das technische Bauamt erstatteten Fehlanzeige. 

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ (behandelt im vorherigen Tagesordnungspunkt) erforderlich.  Auch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Marktgemeinderatsitzung am 27.05.2021 behandelt. 

Der Markt Zusmarshausen wird durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt.  

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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 6

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert über den Verlauf der Bürgerversammlungen.

Folgende vorrangige Fragen der Bürger haben sich hierbei gestellt:

  • Ist ein Überholgleis in beide Richtungen notwendig? 
Ja, ein Überholgleis ist in beide Richtungen vorgesehen.
  • Benötigt die Feuerwehr eine Zusatzausrüstung, bei den vielen Tunnels, die vorgesehen sind?
Wenn entsprechende Anforderungen bestehen, muss der Markt Zusmarshausen entsprechend informiert werden. 
  • Bezüglich der Steigung bei der Autobahn ist es auch nicht bei 4 % geblieben, kann dann bei der Bahn nicht auch mehr Steigung sein?
Es sind tatsächlich 4,35 % Steigung am Zusmarshauser Berg. Von Seiten der Bahn wurde versichert, dass es nicht mehr als 12,5 Promille Steigung sein werden. Dieser Wert ist nicht variabel, sondern fest zementiert. 


Weiter informiert Erster Bürgermeister Bernhard Uhl nochmals, dass das Infomobil am 15.09.21 und 16.09.21 nach Zusmarshausen kommt. Es wird im nächsten Marktboten auch eine Panoramaseite geben mit Karten, die bislang zur Verfügung stehen. 

In einem Schreiben hat der Bund Naturschutz kritisiert, dass man sich schon frühzeitig auf eine Variante festgelegt hätte. 

Der Beschluss vom 02.03.20, der in der Stadthalle Neusäß zusammen mit anderen Gremien gefasst wurde, wird nochmals unter diesem Tagesordnungspunkt dem heutigen Protokoll angefügt, dort ist klar protokolliert, wofür man sich entschieden hat. 

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Zusmarshausen fasst zur geplanten Maßnahme Aus- und Neubau der Bahnlinie Ulm – Augsburg, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen ist, folgenden Beschluss: 


  1. Der Markt Zusmarshausen besteht ausdrücklich auf einer schnellstmöglichen Umsetzung der zentralen Forderung, dass im Rahmen des Neubaus und Ausbaus der Bahnstrecke Augsburg – Ulm der im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgelegte Bau eines dritten und ggf. – wo nötig – vierten Gleises zwischen Dinkelscherben und Augsburg realisiert wird.

  2. Mit dem Bau des dritten und ggf. – wo nötig – vierten Gleises wird mindestens ein Viertelstundentakt eingeführt und der Schienenpersonennahverkehr in der Region erheblich verbessert. 

  3. Mit dem Bau des dritten und ggf. – wo nötig – vierten Gleises werden pünktlichere und zuverlässigere Verbindungen in Bayerisch Schwaben durch Auflösung von Engpässen sowie Reduzierung von Störungen und Verspätungen geschaffen.

  4. Kürzere Fahrtzeiten für die Region sorgen für eine zusätzliche Attraktivität des Nahverkehrs durch Erhöhung der Geschwindigkeiten und Verkürzung der Gesamtstrecke.

  5. Durch die Schaffung neuer freier Kapazitäten auf der bisher überlasteten Strecke durch den Bau des dritten und ggf. – wo nötig – vierten Gleises können mehr Verbindungen in Nah- und Fernverkehr realisiert werden.

  6. Die Ertüchtigung der Bahnsteige und der Bahnhöfe sowie der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen schafft mehr Mobilität und verbessert die Teilhabe von älteren oder in der Mobilität eingeschränkten Menschen.

  7. Durch Verlagerung von zusätzlichem Verkehr von der Straße auf die klimafreundliche Schiene wird auch dem Umweltschutz in der Region Rechnung getragen.

  8. Mit dem Bau des dritten und ggf. – wo nötig – vierten Gleises im Bereich zwischen Dinkelscherben und Augsburg wird auch eine schnellstmögliche Umsetzung des wichtigen Bahnprojektes gewährleistet. 

  9. Im Rahmen der Realisierung der Maßnahme soll auch die reine Fahrzeit zur Erhaltung des Deutschlandtaktes reduziert werden. 

  10. Analog wird außerdem auch der im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf aufgenommene Bau des dritten Gleises von Augsburg in Richtung Donauwörth gefordert.  
 


Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 4

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7. Übernahme einer Ausfallbürgschaft - Erschließungsträgerschaft Baugebiet "An der Wiege II" Wörleschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 7

Beschluss

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Augsburg wird der Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.800.000,-- € für die Erschließungsträgerschaft im Baugebiet „An der Wiege II“ Wörleschwang durch die Fa. KFB Baumanagement zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Für die Erschließungsträgerschaft durch die Fa. KFB Baumanagement GmbH ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.800.000,-- € erforderlich. Der Bürge (Markt Zusmarshausen) hat hierfür eine Bürgschaft in dieser Höhe zu übernehmen. Dem städtebaulichen Vertrag mit Erschließungsvereinbarung und Stundungsabrede hat der MGR in seiner Sitzung am 29.07.2021 bereits zugestimmt. In § 21 ist das Abtretungsrecht und die Sicherungsabrede zu Gunsten der Bank definiert. 

Für die Genehmigung der Bürgschaft in Höhe von 2.800.000,-- € durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Augsburg (kreditähnliche Verpflichtungen im Sinne von Art. 72 GO) ist ein eigener Beschluss des MGR erforderlich.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö informativ 8
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8.1. Baufortschritt Kindergarten Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 8.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert über den Baufortschritt im Kindergarten Gabelbach:

  • Der Regenwasserkanal wurde angeschlossen.
  • Die erste Schicht der Dachabdeckung wurde hergestellt.
  • Die Fenstermontage erfolgt in dieser Woche. 
  • Der Beginn der Heizungs- sowie Sanitärarbeiten wird in der KW 36/37 erfolgen. 

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8.2. Hallenbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 8.2

Kurzbericht

Das Gremium erkundigt sich, wann das Wasser wieder im Hallenbad eingelassen wird. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert darüber, dass das Hallenbad zum Schulstart noch nicht öffnen kann. Das Wasser wird demnächst eingelassen. Es muss dann aber noch entsprechend gechlort und untersucht werden. Dies dauert 8 bis 10 Tage. Wenn das Ergebnis positiv ist, kann das Hallenbad am 03.10.21 öffnen.

Des Weiteren erkundigt sich das Gremium, ob es dann wieder Schwimmkurse im Hallenbad geben wird. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass hier die Wasserwacht auf den Markt Zusmarshausen zukommen muss. 

MR Herkommer informiert hierzu noch, dass von Seiten der Wasserwacht genug Leute ausgebildet wurden, damit die Schwimmkurse wieder starten können. Die Anmeldung hierzu läuft dann über die VHS. 

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 19.10.2021 08:58 Uhr