Datum: 30.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert (Seiteneingang)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:25 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Gemeindebücherei Zusmarshausen Bericht des Büchereileiters Adalbert Sedlmeier
3 Hochwasserschutz am Godlbach in Gabelbach
4 Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 09.07.2021 auf Ausrüstung des Rathaus-Sitzungssaals mit einer aktiven Be- und Entlüftungs- sowie Luftentkeimungs-Anlage (inkl. Aerosole und Schwebstoffwolken)
5 Anträge der Bürgerliste Zusmarshausen vom 09.09.2021 auf zeitnahes Erscheinen von MGR-Sitzungsprotokollen, öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen
6 Antrag von MR Philipp Meitinger vom 18.09.2021 auf Erstellung der Sitzungsprotokolle als Ergebnisprotokolle
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
8.1 Kindergartenbelegung
8.2 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö informativ 1
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2. Gemeindebücherei Zusmarshausen Bericht des Büchereileiters Adalbert Sedlmeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Leiter der Gemeindebücherei Zusmarshausen, …, informiert in seinem Jahresbericht über die Aktivitäten der Bücherei. 
Aus diesem Grund hat er auch den Jahresbericht 2020 der Gemeindebücherei Zusmarshausen an alle Mitglieder des Marktgemeinderates ausgeteilt.


Diskussionsverlauf:
Das Gremium bedankt sich bei Herrn … und dem gesamten Büchereiteam für die ehrenamtliche und wertvolle Arbeit. Es ist erfreulich, dass sehr viele Familien gerade auch mit kleinen Kindern, das Büchereiangebot wahrnehmen. Auch die Möglichkeit einer elektronischen Bücherauswahl, die rege in Anspruch genommen wird, ist begrüßenswert. Das Gremium ist sich einig, dass die Bücherei für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Kinder des Marktes Zusmarshausen absolut wichtig ist. Ein zusätzliches Platzangebot wäre wünschenswert, damit ein noch breiteres Spektrum an Büchern angeboten werden kann. 

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3. Hochwasserschutz am Godlbach in Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö beschließend 3

Beschluss 1

Die bestehende Planung soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Gründungsmöglichkeiten und mögliche Kosteneinsparungen prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind dem Marktgemeinderat in einem separaten Tagesordnungspunkt vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es sollen weitere Alternativen zum technischen Hochwasserschutz erarbeitet werden. Für den Godelbach in Gabelbach ist ein Gewässerentwicklungsplan zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Förderantrag zur bestehenden Planung soll beim Fördergeber eingereicht werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Am 06.05.2021 wurde die Anfrage zur Förderfähigkeit des Hochwasserschutzprojektes in Gabelbach an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gestellt. Am 30.07.2021 teilte das Wasserwirtschaftsamt mit, dass eine Förderung des Projektes voraussichtlich nicht möglich sei. Daraufhin wurde zum 17.09.2021 ein Gesprächstermin im Rathaus Zusmarshausen vereinbart.

Während des Gespräches am 17.09.2021 teilte das Wasserwirtschaftsamt noch einmal mit, dass eine Förderzusage für das Hochwasserrückhaltebecken in Gabelbach nicht möglich sei. Das gewichtete Schadenspotential wurde von der Regierung von Schwaben nicht anerkannt. Laut der Regierung von Schwaben wird das gewichtete Schadenspotential derzeit nur noch bei staatlichen Bauvorhaben berücksichtigt. Die Gründe für die Absage sind somit die unverhältnismäßig hohen Baukosten im Vergleich zum Nutzen, da die Summe der eventuellen Schäden an den Bauwerken geringer ausfallen würde als die Kosten für den Bau des Rückhaltedammes. Auf Nachfrage, ob eine Teilbezuschussung möglich sei, teilte das Wasserwirtschaftsamt mit, dass auch eine Teilfinanzierung durch Fördergelder nicht möglich ist.

Das Projekt befindet sich derzeit im fertigen Entwurfsstadium. Auch wurde ein entsprechender Grunderwerb zur Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2018 getätigt. Der Marktgemeinderat steht nun an einem Punkt der Entscheidung, ob die Maßnahme aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert werden soll.

Gemäß der letzten Kostenannahme vom 23.02.2021 beläuft sich das Projekt auf rund 1,3 Mio. Euro, inklusive Baunebenkosten.


Diskussionsverlauf:
Das Gremium sieht es einerseits als Pflichtaufgabe des Marktes Zusmarshausen an, die Bürger und Bürgerinnen vor Hochwasser zu bewahren. Einige Mitglieder des Gremiums stellen die Frage, ob sich der Markt Zusmarshausen die Baukosten von derzeit geschätzt € 1,3 Mio. ohne Bezuschussung durch Fördermittel leisten kann. Die Fördermittel wurden bislang lediglich angefragt und nicht beantragt. Da das Wasserwirtschaftsamt auf die Anfrage bereits mitgeteilt hat, dass das Projekt nicht förderfähig ist, wurde kein offizieller Förderantrag gestellt. Dies soll nunmehr nachgeholt werden. Sollte ein abschlägiger Bescheid erlassen werden, kann geprüft werden, ob hiergegen Rechtsmittel eingelegt werden, die Aussicht auf Erfolg bieten. 

Sollte letztendlich tatsächlich keine Förderung des Projektes möglich sein, muss geprüft werden, ob der Hochwasserdamm anders geplant und dadurch die Baukosten reduziert werden können. Im vorliegenden Plan ist beispielsweise Erdreich in erheblichem Umfang abzutragen und neu aufzuschütten, da der Untergrund sehr torfhaltig und dadurch zu instabil ist. Allein der Austausch des Baugrunds verursacht extrem hohe Kosten. Es soll daher geprüft und berechnet werden, ob die Standfestigkeit des Hochwasserdamms durch das Einbringen von Spundwänden gewährleistet werden kann. Dies wäre eine kostengünstigere Alternative zum Austausch des gesamten Baugrunds. 

Des Weiteren plädiert das Gremium dafür, neben dem Bau des Hochwasserdamms auch alternative technische Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser zu prüfen, z.B. durch ein Gewässerentwicklungskonzept für den Godelbach anstelle des Dammbauwerks. Eventuell gibt es hierfür auch Fördermittel. 

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4. Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 09.07.2021 auf Ausrüstung des Rathaus-Sitzungssaals mit einer aktiven Be- und Entlüftungs- sowie Luftentkeimungs-Anlage (inkl. Aerosole und Schwebstoffwolken)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö 4

Beschluss

Dem Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 09.07.2021 auf Ausrüstung des Rathaus-Sitzungssaals mit einer aktiven Be- und Entlüftungs- sowie Luftentkeimungsanlage wird stattgegeben. Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Erst dann kann die Aufnahme in den Haushalt und eine Auftragsvergabe erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerliste Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 09.07.2021 einen Antrag auf Ausrüstung des Rathaus-Sitzungssaales mit einer aktiven Be- und Entlüftungs- sowie Luftentkeimungs-Anlage (inkl. Aerosole und Schwebstoffwolken) gestellt. Der MGR hat den Antrag bereits erhalten. Er ist zudem dem Sachvortrag als Anlage beigefügt.
In der heutigen Sitzung soll aufgrund des Antrages die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.
Im Haushalt 2021 sind hierfür keine Mittel eingestellt. 




Diskussionsverlauf:
MR Juraschek erläutert den Antrag.
Dem Gremium stellt sich die Frage, wie hoch die Gesamtkosten für die Entlüftungsanlage sind. Bislang sind lediglich die ungefähren Anschaffungskosten der Anlage bekannt, diese muss jedoch auch eingebaut und gewartet werden, was zu weiteren Kosten führt. Wenn die Gesamtkosten bekannt sind, muss der Kosten-Nutzen-Faktor geprüft werden. Der Sitzungssaal im Rathaus hat auf einer gesamten Seite eine Fensterfront. Somit ist eine gute Entlüftung des Raumes bereits jetzt gewährleistet. Ebenfalls sind die Stromkosten einer Entlüftungsanlage nicht unerheblich. Da geplant ist, die Marktgemeinderatssitzungen künftig im Festsaal St. Albert abzuhalten, könnte sich der Einbau einer Entlüftungsanlage im Sitzungssaal des Rathauses zunächst erübrigen.

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5. Anträge der Bürgerliste Zusmarshausen vom 09.09.2021 auf zeitnahes Erscheinen von MGR-Sitzungsprotokollen, öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö 5

Beschluss

Auf Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 09.09.2021 soll § 25 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung wie folgt geändert werden: Die Niederschrift über die vorangegangene Sitzung soll spätestens in der übernächsten Sitzung vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerliste Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 09.09.2021 einen Antrag auf zeitnahes Erscheinen von MGR-Sitzungsprotokollen, öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen, gestellt. Der MGR hat den Antrag bereits erhalten. Er ist zudem dem Sachvortrag als Anlage beigefügt.

Grundsätzlich wird aus Sicht der Verwaltung auf die Regelung in der Geschäftsordnung verwiesen:

III. Sitzungsverlauf


§ 25 - Eröffnung der Sitzung


(1) Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung der Marktgemeinderatsmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderats fest und erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Ferner lässt er über die Genehmigung der Niederschrift über öffentliche Sitzungen abstimmen, sofern sie Gegenstand der Tagesordnung sind. Die Niederschrift über die vorangegangene Sitzung soll in der nächsten Sitzung vorliegen.

(2) Die Niederschrift über die zu genehmigenden nichtöffentlichen Sitzungen liegen während der Dauer der Sitzung zur Einsicht für die Marktgemeinderatsmitglieder auf (als Tischvorlage, die nach der Sitzung eingesammelt wird). Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift durch Abstimmung.


Die Niederschrift über die vorangegangene Sitzung soll in der nächsten Sitzung vorliegen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da von der Protokollerstellung durch den Schriftführer bis zur Ausfertigung mehrere Arbeitsschritte zu durchlaufen sind:

Entwurfserstellung durch den Schriftführer
Prüfung der Sachvorträge, Diskussionsverläufe und Beschlüsse durch die jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Sachgebietsleiter
Zusammenführung der TOP mit Anlagen durch das Vorzimmer
Abschließende Prüfung der Niederschrift und Unterschrift durch den Bürgermeister

Durch Urlaubstage, Vertretungen, Krankheitstage und dem normalen Geschäftsbetrieb kann es zu Verzögerungen kommen.

Von Anfang 2020 bis Juli 2021 wurden 16 Protokolle innerhalb eines Monats zur Genehmigung vorgelegt, 13 Protokolle innerhalb von zwei Monaten. Ausnahme war die Sitzung am 09.09.2021, wo das letzte Protokoll vom 10.06.2021 zur Genehmigung vorlag. Dies hängt mit der Einarbeitung in den Sitzungsdienst der neuen Schriftführerin, mit der Urlaubszeit und der Sommerpause des Gremiums zusammen.

Eine Regelung ist in der Geschäftsordnung bereits enthalten, sollte eine anderweitige Regelung (übernächste Sitzung) erforderlich sein, müsste die Geschäftsordnung entsprechend geändert werden. 


Diskussionsverlauf:
MR Juraschek stellt den Antrag vor.
Innerhalb des Gremiums kommt klar zum Ausdruck, dass die Protokolle natürlich möglichst zeitnah zur Genehmigung vorliegen sollen. Aufgrund der hierfür notwendigen Arbeitsabläufe bei der Verwaltung ist dies nicht immer möglich, beispielsweise aufgrund von Urlaub des zuständigen Sachbearbeiters. Die Verwaltung ist jedoch stets bemüht, die Protokolle so zeitnah wie möglich zur Genehmigung vorzulegen. Die Vorlage von fünf nichtöffentlichen Protokollen zur Genehmigung in einer Sitzung stellte eine absolute Ausnahme dar und darf sich nicht mehr wiederholen.
Im Rahmen einer ausgiebigen Diskussion stellt 2. Bürgermeister Walter Aumann einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung. 

Beschluss:
Über den TOP 5 ist nunmehr sofort abzustimmen. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1)

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6. Antrag von MR Philipp Meitinger vom 18.09.2021 auf Erstellung der Sitzungsprotokolle als Ergebnisprotokolle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö 6

Beschluss

Auf Antrag von MR Meitinger vom 18.09.2021 soll § 32 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung wie folgt lauten: Es werden Ergebnisprotokolle geführt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 14

Kurzbericht

Sachvortrag:
MR Philipp Meitinger hat mit Schreiben vom 19.09.2021 die Erstellung der Sitzungsprotokolle als Ergebnisprotokolle gestellt. Der Antrag ist dem Sachvortrag beigefügt.

Aus Sicht der Verwaltung wird zunächst auf die Regelungen in der Geschäftsordnung verwiesen:


IV. Sitzungsniederschrift


§ 32 - Form und Inhalt


  1. Über die Sitzungen des Marktgemeinderats werden Niederschriften gefertigt, deren Inhalt sich nach Art. 54 Abs. 1 GO richtet. Die Verhandlungen des Marktgemeinderates sind niederzuschreiben (Art. 54 Abs. 1 Satz 1 GO). Die Niederschriften werden getrennt nach öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten geführt.  Niederschriften sind jahrgangsweise zu binden. Es werden Ergebnisprotokolle geführt, in denen der wesentliche Verlauf der Beratung dargestellt wird. Entscheidungsrelevante Kernaussagen sind aufzunehmen.

Das Führen von Ergebnisprotokollen ist bereits in der Geschäftsordnung geregelt. Allerdings mit dem Zusatz, dass der wesentliche Verlauf der Beratung dargestellt wird und entscheidungsrelevante Kernaussagen aufzunehmen sind.

Grundsätzlich muss eine Niederschrift nach Art. 54 Abs. 1 GO mindestens enthalten:

  • Tag und Ort der Sitzung
  • Namen der anwesenden Mitglieder
  • Namen der abwesenden Mitglieder
  • die behandelten Gegenstände
  • die Beschlüsse
  • das Abstimmungsergebnis

Gebräuchlich, so die Ausführungen des Bayerischen Gemeindetages, sind sog. Ergebnisprotokolle, in denen der wesentliche Verlauf der Beratung dargestellt wird. Das führt nicht selten zu Streitigkeiten über den Inhalt der Niederschrift. Vor diesem Hintergrund und auch im Hinblick auf einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand sollte genau überlegt werden, ob über den in Art. 54 Abs. 1 GO genannten Mindestinhalt hinaus weitere Angaben in der Sitzungsniederschrift unbedingt erforderlich sind. Im Regelfall wird ein reines „Beschlussprotokoll“ genügen. 

Ob eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig ist, kann nur der Marktgemeinderat entscheiden. 




Diskussionsverlauf:
MR Meitinger erläutert seinen Antrag.
Die Erstellung der Sitzungsprotokolle, wie sie jetzt erfolgt, sollte nach Ansicht der Mehrheit im Gremium beibehalten werden. 
Beim Erlass der Geschäftsordnung wurde bereits festgelegt, dass Ergebnisprotokolle und keine Wortprotokolle geführt werden, in denen der wesentliche Verlauf der Beratung dargestellt wird. 

MR Winkler stellt innerhalb der Diskussion den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung.
Beschluss:
Über den TOP 6 ist nunmehr sofort abzustimmen. (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 9 - Damit ist der Antrag abgelehnt.)

Wenn man die Geschäftsordnung nunmehr erneut ändert und lediglich noch Ergebnisprotokolle gefertigt werden, kann nicht mehr nachvollzogen werden, wie der Marktgemeinderat letztendlich zu den einzelnen Entscheidungen gelangt ist. Die Niederschrift der Protokolle stellt ein Dokument bzw. eine Urkunde im Rechtsverkehr dar, in der der Diskussionsverlauf für die Zukunft festgehalten werden soll.

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö 7

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass es bislang keine Neuigkeiten zum Bahnprojekt gibt. 
Ab November 2021 sind weitere Bürgerversammlungen geplant zu allgemeinen Themen sowie zum Bahnprojekt. 
Am 02.11.21 gibt es anstelle der Bürgersprechstunde eine Bürgerversammlung in der Turnhalle. 
Zwischen dem 10.11.21 und dem 08.12.21 finden Bürgertalks als „Shortform“ zu den Bürgerversammlungen in den verschiedenen Ortsteilen statt. Hier wird ebenfalls die Bahnlinie ein großes Thema sein.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö informativ 8
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8.1. Kindergartenbelegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö 8.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass alle Kinder einen Kindergartenplatz erhalten haben. Es gibt noch vereinzelt freie Plätze in den Kindergärten Zusmarshausen und Streitheim. Sobald der Kindergarten in Gabelbach fertiggestellt ist, wird es auch hier wieder freie Plätze geben. 
Die Kinderkrippe ist derzeit voll, jedoch konnten auch hier alle Kinder einen Platz erhalten. Es wird nach Fertigstellung des Kindergartens in Gabelbach wieder freie Krippenplätze geben. 
Die Buchungszeiten werden über das Jahr immer wieder einmal geändert, beispielsweise wenn sich die Lebenssituation in den Familien anders entwickelt. Jedoch ist in letzter Zeit zu beobachten, dass aufgrund der Gebührenerhöhung die Buchungszeiten durchaus häufiger geändert wurden.

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8.2. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö 8.2

Kurzbericht

MR Hubert Kraus regt an, § 4 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu ändern, da sich ab 2021 die Ehrenamtspauschale von 720,-- € auf 840,-- € geändert hat. 
Die Verwaltung wird dies prüfen. 

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 30. Sitzung des Marktgemeinderates 30.09.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 29.10.2021 10:12 Uhr