Datum: 14.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert, Hochstiftstraße 6 (Seiteneingang)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 029. Sitzung am 09.09.2021
3 Zusammenlegung der Standesämter
4 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
5 Anbau Kindergarten Gabelbach
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Verschiedenes
7.1 Versetzung der Ortstafel Am Wasserberg
8 Bekanntgaben
8.1 Breitbandausbau

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 029. Sitzung am 09.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird unter Berücksichtigung der Änderung einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Zusammenlegung der Standesämter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö 3

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen ist grundsätzlich bereit, mit anderen Kommunen einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden und zeigt auch Bereitschaft dafür, andere Kommunen in seinen Standesamtsbezirk aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Modalitäten (Umlageerhebung, Umlagehöhe, Beginn, Geltungsdauer) mit den anderen Kommunen abzuklären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der MGR hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30.07.2020 folgenden Beschuss gefasst:

Der Markt Zusmarshausen ist grundsätzlich bereit, mit anderen Kommunen einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden und zeigt auch Bereitschaft dafür, andere Kommunen in seinen Standesamtsbezirk aufzunehmen. 

Im Rahmen einer Notfallbestellung übernimmt das Standesamt Zusmarshausen seit 24.04.2021 die Aufgaben des Standesamts Adelsried. Diese Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2021. 

Die Gemeinde Adelsried hat signalisiert, langfristig die Aufgaben des Standesamtes Adelsried auf das Standesamt Zusmarshausen zu übertragen.

Derartige Übertragungen waren schon in den Jahren 2019 und 2020 Gegenstand von Vorgesprächen. 

Unter der Federführung der Gemeinde Kutzenhausen wurden bereits mehrere Gespräche bezüglich einer Zusammenlegung der Standesämter im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit geführt, zuletzt am 19.06.2020. Daran teilgenommen haben Vertreter der Gemeinden Dinkelscherben, Gessertshausen, Horgau, Kutzenhausen und Zusmarshausen. Diese Kommunen haben insgesamt ca. 24.000 Einwohner. 


Grundsätzlich ist die Übertragung des Standesamts auf eine andere Gemeinde oder den Landkreis gegen Kostenersatz nach Art. 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes möglich. Eine Übertragung auf einen Privaten ist nicht gestattet. Für die Übertragung bedarf es eines Beschlusses von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates der übertragenden und der aufnehmenden Gemeinde.

Es gibt zwei Arten der Übertragung des Standesamtes:

Kleine Übertragung:
Es wird nur die Durchführung der Aufgabe des Standesamtes übergeben. Es erfolgt keine Abgabe der Zuständigkeit des übertragenden Standesamtes an das aufnehmende Standesamt. Der Zuständigkeitsbereich des aufnehmenden Standesamtes erweitert sich nicht. Es handelt sich um den Fall einer Organleihe, bei dem der Standesbeamte des aufnehmenden Standesamtes zur „ausgeliehen“ wird. Nachteil dieser Übertragung: Fehlerquelle bei Benutzung des richtigen Registers und Siegels, Problem der Haftungsfrage.

Große Übertragung:
Die vollständige Aufgabe Standesamt, also die Zuständigkeit wird übertragen. Der Zuständigkeitsbereich des aufnehmenden Standesamtes wird um den Zuständigkeitsbereich der abgebenden Gemeinde erweitert. Es gibt dann nur noch einen Standesamtsbezirk, der aus den Zuständigkeitsbereichen aller beteiligten Standesämter besteht. Für diesen Standesamtsbezirk könnte auch ein neuer Name vergeben werden. Zukünftige Beurkundungen erfolgen dann nur noch im Register des aufnehmenden Standesamtes. Vorteil dieser Übertragung: Eindeutigkeit bei der Aufgabenerfüllung, keine Fehlerquelle durch verschiedene Register und Siegel. 

Bei einer Zusammenlegung von Gemeinden muss ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden. 

Vorteile einer Zusammenlegung:
  • Die Standesbeamten sind aufgrund der Bearbeitung von mehr Personenstandsfällen spezialisierter, dies kommt dem Bürger zugute
  • Die Spezialisierung führt zu höherem Kompetenz- und Qualitätsgewinn (die Anforderungen an die Fachkenntnisse der Standesbeamten sind in den letzten Jahren zunehmend gestiegen – durch erhöhte Zuwanderung sind immer mehr Kenntnisse im internationalen Privatrecht erforderlich)
  • Kostenersparnis – je kleiner das Standesamt, desto höher die Kosten pro Fall (jeder Standesbeamte muss regelmäßig geschult werden, 40 Punkte Regelung)
  • Durch eine Zusammenlegung reduziert sich der Zahl der Standesbeamten bei den einzelnen Gemeinden
  • Es gibt nur wenige Anlässe, für welche eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich ist, so dass eine Entfernung von ca. 20 km zwischen den betroffenen Kommunen zumutbar ist
  • Künftig werden immer mehr Dienstleistungen online angeboten, z.B. Online-Urkundenbestellungen
  • Trauungen können auch nach einem Zusammenschluss weiter am eigenen Wohnort in den gewidmeten Räumen erfolgen
  • Bürgermeister der abgebenden Gemeinden dürfen nach wie vor Eheschließungen in ihren Gemeinden vornehmen

Weitere Vorgehensweise:
  • Beschlüsse der Gremien
  • Abschluss von Übertragungsvereinbarungen mit Festlegung Höhe der Kostenbeteiligung
  • Vorlage der Verträge an das Landratsamt – Zustimmung ist erforderlich
  • Absprache mit Softwarehersteller über zeitliche Vergabe der Register
  • Information an Ortsbuch
  • Erstellung Übergabeprotokolle
  • Widerruf bisherige Standesbeamte
  • Rückgabe Dienstsiegel
  • Kündigung Softwarelizenzen
  • Information an Bürger



Beispiel:
Zusammenlegung der Standesämter (große Übertragung) der VG Großaitingen, VG Lechfeld, Graben und Schwabmünchen, zusammen ca. 36.000 EWO (zwei Vollzeitstandesbeamte und eine Teilzeitkraft). Die Abrechnung erfolgt nach Einwohner (derzeit 3,46 €). Die Standesämter wurden 2013 zusammengelegt. 


Grundsätzlich können durch eine Zusammenlegung von Standesämtern Synergieeffekte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit erzielt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass im Standesamt Zusmarshausen die räumlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden. 

In der heutigen öffentlichen Sitzung soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass Bereitschaft besteht, mit anderen Kommunen einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden und andere Kommunen in seinen Standesamtsbezirk aufzunehmen. Die Modalitäten (Umlageerhebung, Umlagehöhe, Beginn, Geltungsdauer) müssen noch geklärt werden. 


Die Aufgaben des Standesamts Adelsried werden derzeit schon vom Standesamt Zusmarshausen übernommen. Dies hängt damit zusammen, dass im Rathaus Adelsried hierfür das Fachpersonal fehlt. Der Gemeinderat Adelsried wird in einer der nächsten Sitzungen über eine Zusammenlegung entscheiden.

Auch die Gemeinde Kutzenhausen befasst sich mit einer Zusammenlegung und wird diesbezüglich in einer der nächsten Sitzungen einen Beschluss fassen. 





Diskussionsverlauf:

Ein Großteil des Gremiums ist der Ansicht, dass ein interkommunales Standesamt einen Bedeutungszuwachs mit sich bringt und die Synergieeffekte und Kompetenzen des Marktes Zusmarshausen stärkt. Es soll auch versucht werden, hier noch weitere Kommunen zu gewinnen, die dann ihr Standesamt ebenfalls in den Markt Zusmarshausen verlegen. Derzeit haben andere Kommunen zwar noch keinen Bedarf signalisiert, dies kann sich in Zukunft jedoch ändern. Die Zusammenlegung der Standesämter darf jedoch für den Markt Zusmarshausen keinesfalls ein Draufzahlgeschäft sein. Hier müssen die Kosten genau kalkuliert werden. 

Die Abgabe des Standesamtes Zusmarshausen in eine andere Kommune ist für den Großteil des Gremiums keinesfalls denkbar. Es soll unbedingt auch in Zukunft ein Standesamt im Markt Zusmarshausen zur Verfügung stehen.  

Durch den erhöhten Personalbedarf bestünde auch mehr Handlungsspielraum für den Markt Zusmarshausen und es würden personelle Engpässe beispielsweise bei Krankheit und/oder Urlaub vermieden werden. Entsprechende Räumlichkeiten können etwa durch Verlegung des Sachgebiets 4 in das Untergeschoß des Rathauses geschaffen werden. 

Es wird angeregt, dem interkommunalen Standesamt dann einen eigenen Namen zu geben, mit dem sich sämtliche angeschlossenen Gemeinden identifizieren können, wie z.B Standesamt Augsburg Westliche-Wälder o.ä.

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4. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö 4

Beschluss

Der 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in § 4 Abs. 3 wird zugestimmt mit folgender Fassung: 
Andere für den Markt Zusmarshausen ehrenamtlich tätige Gemeindebürger/Gemeindebürgerinnen erhalten eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung wird nach pflichtgemäßem Ermessen und nach einem ausgewogenen Verhältnis durch die Verwaltung festgelegt, maximal jedoch 840,-- € pro Person im Kalenderjahr. Grundlage hierfür ist die Einsatzhäufigkeit, -zeit und der Aufwand des jeweiligen Ehrenamtes. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Ehrenamtspauschale wurde ab dem Jahr 2021 von 720,-- € auf 840,-- € erhöht. Demzufolge ist auch die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 14.05.2020 zu ändern.

§ 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: 

Andere für den Markt Zusmarshausen ehrenamtlich tätige Gemeindebürger/Gemeindebürgerinnen haben einen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung wird nach pflichtgemäßem Ermessen und nach einem ausgewogenen Verhältnis durch die Verwaltung festgelegt, maximal jedoch 840,-- € pro Person im Kalenderjahr. Grundlage hierfür ist die Einsatzhäufigkeit, -zeit und der Aufwand des jeweiligen Ehrenamtes. 





Diskussionsverlauf:

Auf Anregung von MR Juraschek soll statt „haben einen Anspruch auf“ durch „erhalten“ ersetzt werden. 

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5. Anbau Kindergarten Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö 5

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Uhl berichtet über den gegenwärtigen Ausbauzustand. 

Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums, ob bereits sämtliche Aufträge vergeben wurden, informiert erster Bürgermeister Bernhard Uhl darüber, dass bis auf die Möbel sämtliche Aufträge vergeben sind. 

Auf die weitere Frage, ob die Außenfassade verputzt wird, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass die Fassade eine Verkleidung erhält und nicht verputzt wird. 

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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö 6

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass es zum Bahnprojekt derzeit nichts Neues gibt. Es ist jetzt der 28.10.2021 abzuwarten. An diesem Tag findet ein Dialogforum statt, an dem er und zweiter Bürgermeister Walter Aumann teilnehmen werden. Aufgrund dieses Termins muss der Sitzungsbeginn der ebenfalls am diesem Tag stattfindenden Marktgemeinderatssitzung um eine Stunde verschoben werden. Die Marktgemeinderatssitzung am 28.10.2021 beginnt daher erst um 20.00 Uhr. 

Es wird dann am 02.11.2021 eine gemeinsame Bürgerversammlung in Zusmarshausen stattfinden sowie in den folgenden Wochen Bürgertalks im kleineren Rahmen in den Ortsteilen. 

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö informativ 7
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7.1. Versetzung der Ortstafel Am Wasserberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö 7.1

Kurzbericht

Zum Anregung im Gremium auf Versetzung der Ortstafel im Bereich „Am Wasserberg“ in Richtung Süden teilt GL … mit, dass von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Augsburg folgende Rückantwort kam:


„Die Ortstafel (VZ310/311) steht an der richtigen Stelle. Wir waren ja ohnehin sehr großzügig mit der Situierung der Ortstafel. Grundsätzlich müssen die Grundstücke von der Straße (St 2510) erschlossen werden. Das ist ja nicht der Fall. Die Grundstücke werden über die „Straße am Wasserberg“ erschlossen. Insofern sehen wir keine zwingenden Gründe die Ortstafel zu versetzen. 

Unabhängig davon wird die Ortstafel in ausreichender Entfernung erkannt. Der Verkehrsteilnehmer hat seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.

Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel:

Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf die Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für ortseinwärts Fahrende erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.“

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö informativ 8
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8.1. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 14.10.2021 ö 8.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert zum Breitbandausbaus, dass sich der Markt Zusmarshausen derzeit im Förderschritt 3 befindet. Dieser hat längere Zeit in Anspruch genommen. In der nächsten Marktgemeinderatssitzung wird der Breitbandpate, Herr Ritter, über den Sachstand informieren. 

Datenstand vom 12.11.2021 09:09 Uhr