Datum: 28.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 030. Sitzung am 21.09.2021
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 031. Sitzung am 30.09.2021
3 Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach-Beim Bergweber"
3.1 Vorstellung und Billigung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung Nr. 62; Billigungsbeschluss
3.2 Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB); Auslegungsbeschluss
4 Breitbandausbau
5 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
6 Verschiedenes
6.1 Bürgerversammlungen auch in den Ortsteilen
6.2 Hochwasserschutz Gabelbach
7 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 030. Sitzung am 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 031. Sitzung am 30.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach-Beim Bergweber"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 3
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3.1. Vorstellung und Billigung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung Nr. 62; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ in der Fassung vom 28.10.2021, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die textlichen Ausführungen zur Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“  wurden von Herrn … Büro Arnold Consult AG, zusammen mit der Verwaltung erarbeitet. Ein Vertreter der Planungsgemeinschaft wird während der Sitzung anwesend sein und die Planung erläutern. 


Sach- und Rechtslage
Auf Antrag des Grundstückseigentümers des Grundstückes Flur Nr. 2 der Gemarkung Gabelbach hat der Marktgemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ gefasst. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Nr. 62 umfasst das Grundstück Flur Nr. 2/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 2, 4, 14/3, 14/28, 373/4 und 373/5, jeweils Gemarkung Gabelbach, nördlich der Godelstraße im Ortsteil Gabelbach. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im sog. vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen. 

Das Grundstück Flur Nr. 2, Gemarkung Gabelbach, ist in der vorbereitenden Bauleitplanung (rechtswirksamer Flächennutzungsplan) des Marktes Zusmarshausen bislang als Grünfläche dargestellt. Zudem ist der für die Errichtung eines neuen Wohnhauses vorgesehene Teil des Grundstückes planungsrechtlich dem baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen, in welchem die geplante wohnbauliche Entwicklung bislang nicht zulässig ist. Mit der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ sollen für das Grundstück Flur Nr. 2 nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines weiteren Wohnhauses mit Garage in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand (§ 34 BauGB) geschaffen werden.  

Basierend auf den Planungsüberlegungen des Grundstückseigentümers hat die beauftragte Planungsgemeinschaft Arnold Consult AG / 3+Architekten glogger.müller.blasi in der Zwischenzeit in enger Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung) zur Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ inhaltlich ausgearbeitet.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung beschlossen, dass für die Errichtung des Wohnhauses II Vollgeschosse mit einer max. Firsthöhe (Hauptfirst) von 474,98 m ü. NN und einer max. Firsthöhe des Zwerchgiebels von 473,80 m ü. NN festgesetzt werden. 


Die in der Einbeziehungssatzung getroffenen Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Höhenlage), zu den überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen, Flächen für Garagen) und zur Gestaltung (Dachform, Dachaufbauten) sollen einen städtebaulich- und ortsbildverträglichen Abschluss der Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Gabelbach gewährleisten. Mit der Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude soll eine unerwünschte Verdichtung und Beeinträchtigung der Gebietsstruktur verhindert werden. Neben der Sicherung einer angemessenen Mindestdurchgrünung der privaten Grundstücksflächen wird in der Einbeziehungssatzung auch die, zur Kompensation der mit der geplanten wohnbaulichen Entwicklung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche (Fläche mit ca. 300 m²) und die hierauf umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen planungsrechtlich gesichert und dem Bauvorhaben verbindlich zugeordnet. In diesem Zusammenhang werden in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer auf einer 300 m² großen Teilfläche des externen Grundstückes Flur Nr. 545, Gemarkung Steinekirch, in unmittelbarer Nachbarschaft einer bereits bestehenden Gehölzinsel, neue Bäume und Sträucher gepflanzt. Ziel ist die Entstehung einer Gehölzinsel mittlerer bis trockener Standorte mit stufig aufgebauten Randbereichen. Hierzu wird mit dem Bauherrn vor dem Satzungsbeschluss ergänzend auch noch eine gesonderte Vereinbarung über die Herstellung und Sicherung der Ausgleichsflächen abgeschlossen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran das weitere Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (öffentliche Auslegung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchführen zu können. 


Diskussionsverlauf:
Auf die Frage des Gremiums, wie der naturschutzrechtliche Ausgleich erbracht und gepflegt werden muss, teilt Herr … mit, dass der Ausgleich auf einem Grundstück des Antragstellers erbracht und über eine Dienstbarkeit gesichert wird. Die Umsetzung und Pflege der Ausgleichsfläche obliegt ebenfalls dem Antragsteller. 

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3.2. Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB); Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 3.2

Beschluss

Zum gebilligten Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 
Der Marktgemeinderat beschließt gleichzeitig, dass vor Satzungsbeschluss zwingend mit dem Bauherrn (= Antragsteller) eine Vereinbarung zu schließen ist, über die Herstellung und Sicherung der Ausgleichsflächen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Sach- und Rechtslage

Bei der Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Das heißt es ist der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem gebilligten Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 innerhalb angemessener Frist zu geben. Hierzu soll nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten der Einbeziehungssatzung vorgebracht werden, die der Marktgemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Die Verfahrensschritte zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der beauftragten Planungsgemeinschaft durchgeführt.


Der Antragsteller muss dem Markt den erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleich zur Verfügung stellen. Mit dem Bauherrn (= Antragsteller) ist hierzu noch ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Die Verwaltung hat bei Rechtsanwalt … nachgefragt, wann dieser städtebauliche Vertrag zu schließen ist. Es soll vermieden werden, dass nach Durchlaufen der Öffentlichen Auslegung § 3 Abs.2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Planreife nach 
§ 33 BauGB entsteht. 

Rechtsanwalt …  schlägt hierzu vor, dass der Marktgemeinderat gleichzeitig mit dem Auslegungsbeschluss beschließt, dass vor dem Satzungsbeschluss hinsichtlich der Herstellung und Sicherung der Ausgleichsfläche eine Vereinbarung mit dem Bauherrn zu schließen ist. 
Lt. Rechtsanwalt … wird damit das Eintreten der Planreife verhindert, da der Marktgemeinderat dann für die Planreife eine Bedingung formuliert hat. 



Diskussionsverlauf:
Keine Wortmeldungen

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4. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 4

Beschluss 1

Um eine bestmögliche Förderung zu erzielen, soll eine zweite Markterkundung (erneuter Förderschritt 2) durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Als Kriterium in der Bekanntmachung/Ausschreibung ist eine Bauzeit mit 30/40 Monaten mit Bewertung festzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Breitbandpate, …, berichtet über den gegenwärtigen Sachstand zum Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie. 

Das Ergebnis des durchgeführten Markterkundungsverfahren wird erläutert. Die Bekanntmachung für das Auswahlverfahren wird derzeit vorbereitet. Einzelheiten für das Verfahren müssen noch festgelegt werden. 


Diskussionsverlauf:
Diskussion des Gremiums, dass die Durchführung einer zweiten Markterkundung sinnvoll ist, um höhere Fördermittel für den Breitbandausbau zu erhalten, auch wenn dies eine weitere Zeitverzögerung mit sich bringt. Sobald die zweite Markterkundung vorliegt, soll dann eine Ausschreibung veröffentlicht werden. 

In der Ausschreibung wird bei den jeweiligen Netzanbietern die notwendige Bauzeit angefragt.  Somit kann dann nicht nur anhand des Angebotspreises sondern auch anhand der Bauzeit eine Entscheidung getroffen werden, welcher Anbieter den Auftrag erhält. Sollte die Bauzeit nach Auftragsvergabe vom Anbieter nicht eingehalten werden, kann eine Strafzahlung mit in den Vertrag aufgenommen werden. Herr … hält eine Bauzeit von 30 Monaten für realistisch. 

Es gibt auch private Netzbetreiber, die den Breitbandausbau eigenwirtschaftlich anbieten. Hiervon rät Herr … jedoch ab, da diese Netzbetreiber den eigenwirtschaftlichen Ausbau an für die Gemeinde sehr ungünstige Verträge binden mit teilweise hohen Folgekosten für die Kommune. 

Auch Haushalte, die nicht förderfähig sind, können sich nach dem Ausbau des Breitbandnetzes auf eigene Kosten einen Anschluss in ihr Haus legen lassen. Die Kosten hierfür schätzt Herr … mit ca. € 800,00 bis € 1.000,00 je Anschluss. Um die Bürger über diese Möglichkeit zu informieren, sollte eine entsprechende Bekanntmachung erfolgen, z.B. auf der Homepage oder im Marktboten. Teilweise informieren die Netzanbieter hierüber auch selbst. 

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5. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 5

Beschluss

MR Vogg stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:

Bei den Bürgertalks in den Ortsteilen soll jeweils die Visualisierung der Bahntrassen vorgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert über das heutige Dialogforum in Günzburg, an dem er zusammen mit zweitem Bürgermeister Walter Aumann teilgenommen hat.

Hier wurde vom Projektleiter … der aktuelle Stand der Streckenplanung vorgestellt. Die bislang groben Trassierungsräume von 500 Metern wurden nunmehr auf 20 Meter breite Streifen präzisiert und der mögliche Verlauf der zukünftigen vier Gleise verdeutlicht. Die aktuellen Streckenplanungen basieren auf folgenden Vorgaben, die jedenfalls erfüllt sein müssen:

  • 26 Minuten Fahrzeit ohne Halt in Günzburg
  • 40 Minuten Fahrzeit mit Halt in Günzburg
  • Güterverkehrstaugliche Steigungen
  • Zwei Überholmöglichkeiten

Zwei der ursprünglichen Varianten erfüllen diese Vorgaben nicht und werden nicht weiterverfolgt, dafür gibt es zwei neue Streckenvarianten (orange und Blau-Grün), so dass letztendlich vier Trassenvarianten die Vorgaben erfüllen. Für jede Strecke ist der Bau von hohen Brücken und Tunnels notwendig. 

Im November findet für die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden ein Workshop zum Gedankenaustausch statt. Hier wird dann über das weitere Vorgehen diskutiert. Ebenso wird ein weiteres Dialogforum stattfinden. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl und zweiter Bürgermeister Walter Aumann bitten den Marktgemeinderat darum, ihnen zur Vorbereitung hierauf bis spätestens 05.11.21 einen Fragenkatalog seitens der Fraktionen zukommen zu lassen. 

Da der Markt Zusmarshausen mit drei der vier möglichen Trassen betroffen ist, ist sich das Gremium einig, dass hiergegen massiv vorgegangen werden muss. 

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö informativ 6
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6.1. Bürgerversammlungen auch in den Ortsteilen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 6.1

Kurzbericht

MR Dr. Hippeli frägt an, weshalb es nur noch eine zentrale Bürgerversammlung in Zusmarshausen gibt und in den Ortsteilen lediglich noch Bürgertalks. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass es sich bei den Bürgertalks ebenfalls um ernsthafte Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern handelt. Da für die Bürgertalks jedoch nicht die gesamte Technik mit Beamer etc. aufgebaut werden muss, wird hierdurch die Verwaltung entsprechend entlastet. Anträge, die in den Bürgertalks an ihn herangetragen werden, nimmt die Verwaltung auf und werden wie Anträge aus einer Bürgerversammlung behandelt.

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6.2. Hochwasserschutz Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö 6.2

Kurzbericht

MR Matthes teilt mit, dass er von Bürgern aus Gabelbach immer wieder angesprochen wird, wie es mit dem Hochwasserschutz weitergeht. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl antwortet, dass der aktuelle Sachstand hierzu in der kommenden Bürgerversammlung vorgestellt wird. 

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 28.10.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 26.11.2021 11:50 Uhr