Datum: 25.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert, Hochstiftstr. 6 (Seiteneingang)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:12 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 23:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 033. Sitzung am 28.10.2021
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 034. Sitzung am 11.11.2021
3 Investitionsprogramm Bau 2022 - 2025
4 Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemarkung Zusmarshausen zur öffentlichen Wasserversorgung Zusmarshausen
5 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
6 Verschiedenes
6.1 Anbau Kindergarten Gabelbach
6.2 Ausbildungskompass Holzwinkel-Altenmünster
7 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 033. Sitzung am 28.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 034. Sitzung am 11.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Investitionsprogramm Bau 2022 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Haushaltsansatz für das Sturzflutmanagement in Höhe von € 180.000,00 soll im Jahr 2022 beibehalten werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Haushaltsansatz für den Maibaumplatz Steinekirch in Höhe von € 30.000,00 soll auf das Jahr 2022 vorgezogen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Investitionsprogramm Bau 2022 – 2025 unter Berücksichtigung der zuvor genannten Änderungen und gefassten Einzelbeschlüssen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Investitionsprogramm für Baumaßnahmen 2022 – 2025 wurde bereits am 04.11.2021 im Bau- Umwelt- und Energieausschuss vorberaten. Das Investitionsprogramm wird, mit den bereits erfolgten Anpassungen nach der BUE-Sitzung vom 04.11.2021.


Diskussionsverlauf:

Dachsanierung Rathaus:
Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums, weshalb eine Dachsanierung nötig ist, da dies bislang noch nie ein Thema war, teilt SGL … mit, dass Wasser in das Dach reingelaufen ist. Durch einen Kabelkanal ist das Wasser dann ins erste Obergeschoss gelangt. Bei einer Begutachtung des Daches wurde daraufhin festgestellt, dass viele Dachplatten kaputt sind. Es wurde dann ein Teil der Dachplatten ausgetauscht. Jedoch wurde auch festgestellt, dass die Lattungen unter den Dachplatten kaputt sind. Der Dachstuhl selbst scheint in Ordnung zu sein. Es geht somit um die Reparatur der Lattung und der Dachplatten. 

Auf die Frage des Gremiums, ob man das Dach dann nicht gleich so ausbauen kann, damit Platz geschaffen wird für neue Büros teilt SGL … mit, dass das Dach zu flach ist. Man kann dort nur gebückt stehen. Auf dem Dachboden verlaufen lediglich Leitungen, es wird dort nichts gelagert. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass ein Dachausbau zur Nutzung von Büros nur mit entsprechendem Aufwand möglich wäre, es müssten z.B. Gauben und eine Treppe eingebaut werden. 

Feuerwehr Steinekirch:
Auf die Frage des Gremiums, was alles in die Garage rein soll, teilt SGL … mit, dass die Garage derzeit so eng ist, dass man das Fahrzeug rausfahren muss, damit sich die Feuerwehrleute umziehen können. Es soll daher nun durch die Vergrößerung und den Ausbau der Garage noch ein Sanitärbereich sowie ein Bürobereich und ein Umkleidebereich mit Spinten geschaffen werden. Der Kommandant der Feuerwehr Steinekirch hat Bereitschaft zu Eigenleistungen signalisiert. 

Im diesem Zusammenhang berichtet GL … vom Wunsch aus der Dienstbesprechung der Kommandanten, dass langfristig ein Konzept für alle Gerätehäuser erarbeitet werden soll, um Planungen für Neu- oder Umbauten bzw. Renovierungen erstellen zu können. 

Feuerwehr Wörleschwang:
Aus der Mitte des Gremiums kommt der Hinweis, dass hier kein Präzedenzfall geschaffen werden darf, indem eine Garage gebaut wird für ein Fahrzeug, das gar nicht mehr im Einsatz ist. SGL … führt hierzu aus, dass in der Garage ja auch Platz geschaffen werden soll, um dort Gegenstände zu lagern, daher soll die Garage etwas länger werden als eine Standardgarage.

Zweiter Bürgermeister Walter Aumann teilt mit, dass hier noch nichts Konkretes entschieden wurde. Man muss sich auch noch Gedanken darüber machen, ob eine Fertiggarage gebaut werden soll oder eine andere Alternative. 

Rothsee Hochwasserschutz – Sedimentbecken:
Auf die Frage des Gremiums, was die Ausbringung des Sediments kostet, teilt SGL … mit, dass er die Kosten für den Bau auf € 45.000,00 schätzt, der Rest kann für die Ausbringung verwendet werden. 

MR Johann Reitmayer schlägt vor, hier noch einen weiteren Betrag in Höhe von € 30.000,00 für 2023 anzusetzen. Hiermit besteht Einverständnis Seitens des Gremiums. 

Rothsee Flutmulde und Fischpass:
Auf die Frage des Gremiums, wie die veranschlagten € 5.000,00 konkret verwendet werden sollen, teilt SGL … mit, dass es für das Projekt schon einen fertigen Genehmigungsplan gibt, der jedoch noch etwas aktualisiert werden muss. Um dies umzusetzen, werden die veranschlagten Mittel benötigt. Der Bau wird jedoch noch nicht stattfinden. Für die weitere Planung hält SGL … die veranschlagten € 5.000,00 für ausreichend. 

Baugebiet Steinekirch:
Auf die Frage des Gremiums, warum für die Planung noch zwei weitere Jahre benötigt werden und eine Umsetzung erst im Jahr 2024 erfolgen wird, teilt Erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass schon viele Angelegenheiten geklärt werden konnten, jedoch müssen die Auslegungszeiten, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, etc. berücksichtigt werden. Daher wird die Umsetzung des Baugebietes erst im Jahr 2024 erfolgen können. 

Baugebiet Vallried „Beim Kirchle“
Auf die Frage des Gremiums, ob man die Erschließung nicht auch über den Erschließungsträger KFB machen sollte, da dies in Wörleschwang sehr gut funktioniert hat, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass die Erschließung in Wörleschwang „An der Wiege II“ derzeit noch läuft. Erst wenn diese abgeschlossen ist, kann man ein Fazit daraus ziehen und entscheiden, ob man erneut mit KFB zusammenarbeiten wird. 

Gabelbach Hochwasserrückhaltedamm
Auf den Einwand aus der Mitte des Gremiums, weshalb auch noch die großen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, wenn auch schon die kleinen Maßnahmen ausreichend sind, teilt SGL …. mit, dass man hier die Maßnahmen klar trennen muss. Das Problem des wild abfließenden Wassers kann mit kleinen Maßnahmen behoben wird. Das Wasser vom Godelbach kann jedoch mit kleinen Maßnahmen nicht kompensiert werden. 

Erweiterung Kläranlage:
Auf die Frage des Gremiums, welche Maßnahmen hier bereits umgesetzt wurden, da der Haushaltsrest höher ist als die Summen 2022/2023, teilt SGL …. mit, dass das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und derzeit die Ausschreibungen laufen. 


Kanalsanierung:
Auf die Frage des Gremiums, ob dies Investitionskosten sind, die dem Abwasser zugerechnet werden müssen oder ob diese davon abgekoppelt sind und dies dann Auswirkung auf die Gebühren hat, teilt Erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass dies Auswirkungen auf die Gebühren haben wird. Die Berechnung erhalten wir vom Ingenieurbüro Schneider & Zajontz. Es muss dann ein Bevorratungsbeschluss gefasst werden. 

Behindertengerechter Ausbau Friedhof:
MR Stefan Vogg teilt mit, dass er beim Bürgertalk angesprochen hatte, auch den Friedhof in Streiheim behindertengerecht auszubauen. SGL … teilt mit, dass er die Anfrage im Protokoll über den Bürgertalk bereits gelesen hat und sich darüber Gedanken mit einer groben Kostenschätzung für den nächsten Haushalt machen wird. 

Standortsuche neuer Tiefbrunnen:
Auf die Frage des Gremiums, ob die Tiefbrunnen 1 und 2 ringleitungsmäßig verkuppelt sind, so dass die vier Brunnen dann eigentlich ausreichen müssten, teilt SGL … mit, dass beim Brunnen in Wollbach aufgrund seiner Lage fragwürdig ist, wie lange dieser noch funktioniert. Bezüglich des Tiefbrunnens 1 haben wir vom Landratsamt Augsburg die Auflage bekommen, einen Alternativstandort zu suchen, da dieser in Zukunft nicht mehr betrieben werden darf. 

Der Auftrag zur Standortsuche neuer Tiefbrunnen wurde noch nicht erteilt. Hierüber ist dann ein Beschluss im Marktgemeinderat zu fassen. Es wurde bislang lediglich vorsondiert, wo ein neuer Tiefbrunnen Sinn machen würde. 

JuZe
MR Felix Wörle bittet noch darum einen weiteren Punkt aufzunehmen:
Die Situation im JuZe ist nicht mehr tragbar für die Jugendlichen. Er schlägt daher vor € 10.000,00 für Planungen und Maßnahmen in die Investitionsplanung aufzunehmen. Eventuell sollte auch ein neuer Standort gesucht werden. Im Gremium besteht Einigkeit, dass dieser Punkt in die Investitionsplanung mit aufgenommen werden soll. Des Weiteren sollte hier eventuell auch der Kreisjugendring mit einbezogen werden. 

Sturzflutmanagement:
Diskussion des Gremiums, ob das Sturzflugmanagement nicht um ein Jahr von 2022 auf 2023 verschoben werden sollte. Es steht zu befürchten, dass die Bürger auf eine Umsetzung beharren, sobald die Ergebnisse über einen optimalen Hochwasserschutz vorliegen. Für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in sämtlichen Ortsteilen stehen nicht genug Gelder zur Verfügung. 

Zu Bedenken ist jedoch auch, dass das Sturzflutmanagement bereits von 2021 auf 2022 verschoben wurde. Gerade im Hinblick auf das Starkregenereignis im Juni dieses Jahres und der hieraus resultierenden Hochwassersituation in Gabelbach ist es unabdingbar, dass das Sturzflutmanagement jetzt durchgeführt wird. Es ist die Pflicht der Gemeinde, ihre Bürger vor Hochwasser zu schützen, dafür werden verlässliche Daten benötigt. 

MR Ingrid Hafner-Eichner stellt den  Antrag: 

Es ist darüber abzustimmen, ob der Haushaltsansatz für das Sturzflutmanagement in Höhe von € 180.000,00 im Jahr 2022 beibehalten werden soll. 


Maibaumplatz Steinekirch:
MR Thomas Günther moniert, dass die Umsetzung bereits seit längerem ansteht und von Jahr zu Jahr verschoben wird, nunmehr auf das Haushaltsjahr 2023. Er plädiert dafür, das Projekt bereits im Jahr 2022 zu realisieren. SGL Peter Finkenzeller gibt zu bedenken, dass im Jahr 2022 einige Sanierungen anstehen und damit die Kapazitäten ausgeschöpft sind. 

MR Thomas Günther stellt den Antrag:

Es ist darüber abzustimmen, ob der Haushaltsansatz für den Maibaumplatz Steinekirch in Höhe von € 30.000,00 auf das Jahr 2022 vorgezogen werden soll. 

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4. Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemarkung Zusmarshausen zur öffentlichen Wasserversorgung Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat keine Anregungen oder Einwände zum geplanten Wasserschutzgebiet der Tiefbrunnen TB 1 und TB 2 in Zusmarshausen. Auf einen Erörterungstermin kann verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Wasserrechtsverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet der Tiefbrunnen TB 1 und TB 2 zur öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Zusmarshausen wurde das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der im Jahr 2017 erfolgten öffentlichen Auslegung der maßgeblichen Unterlagen (Schutzgebietsvorschlag mit Erläuterungen und Verordnungstext) wurden keine Einwendungen gegen das Wasserschutzgebiet vorgebracht. Die von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange ergangenen Stellungnahmen sind im Anhang zur Kenntnisnahme beigefügt.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat den Vorschlag zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets geprüft und mit Gutachten vom 28.04.2020 festgestellt, dass mit dem vorgeschlagenen Schutzgebietsumgriff ein wirksamer Trinkwasserschutz gegeben ist. Da für den Tiefbrunnen TB 1 nur ein Teil-Schutz gegeben ist, wurden dem Markt Zusmarshausen im Erlaubnisbescheid zur Grundwasserentnahme vom 08.03.2021 weiterführende Untersuchungen auferlegt, wie der Brunnen TB 1 langfristig ersetzt werden kann. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth stellte ferner fest, dass das Wasserschutzgebiet einen vollwirksamen Schutz für den Brunnen TB2 darstellt. Daher kann das Verordnungsverfahren fortgeführt werden.

Der den Beteiligten zur Stellungnahme übermittelte Verordnungstext musste aufgrund der gesetzlichen Regelungen der zum 01.08.2017 in Kraft getretenen Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nach Abschluss des Anhörungsverfahrens inhaltlich angepasst werden. Hierzu wurde die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt am 30.09.2021 veröffentlichte überarbeitete Musterverordnung herangezogen.

Wichtig: Eine Änderung des Umgriffs der vorgesehenen Schutzzonen zum Vorschlag aus dem Jahre 2017 erfolgte nicht. Die Veränderung zum derzeit bestehenden Schutzgebiet wurde in eine Luftaufnahme einskizziert. Die inhaltlichen Anpassungen in der neuen Verordnung (blaue Schrift) waren aufgrund der geänderten Rechtslage erforderlich. Sie umfassen insbesondere folgende Regelungen: 

  • § 3 Ziffer 2: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • § 3 Ziffern 5.3-5.5: Bauliche Anlagen (JGS-Anlagen)
  • Anlage 2: Überarbeitete Hinweise 

Das Landratsamt Augsburg bittet im Hinblick auf die vorgenommenen Anpassungen des Entwurfs der Rechtsverordnung um Stellungnahme, ob hiergegen von Seiten der Träger öffentlicher Belange, des Trägers der Wasserversorgung und des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth Einwände oder Bedenken bestehen. 

Zudem wird um Mitteilung gebeten, ob auf einen Erörterungstermin verzichtet werden kann. 

Das Landratsamt bittet um eine Rückmeldung bis spätestens 30.11.2021

Die Verwaltung hat die Unterlagen entsprechend gesichtet. Die Anpassungen werden in Kurzform erläutert.



Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage auf, ob sich am Plan von 2017 etwas geändert hat. SGL … teilt hierzu mit, dass sich nichts geändert hat. 

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5. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö 5

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert darüber, dass am heutigen Tag seit 18.30 Uhr ein sog. Webcast läuft, um das Projekt der breiten Masse vorzustellen. Ansonsten gibt es derzeit nichts Neues. 

Die Bahnlinie ist von großem Interesse bei den Bürgertalks. Die Visualisierung haben die meisten Bürger schon gesehen. Sie wird jedoch trotzdem bei den Bürgertalks gezeigt. 

Demnächst wird ein Schreiben verfasst werden, mit welchem die Begradigung der Kurve in Gabelbachergreut gefordert wird. Die Positionierung des Marktes Zusmarshausen hierzu wurde bereits 2015 und im Februar 2020 fixiert. 

Die im Haushalt veranschlagten € 100.000,00 sind ausschließlich dafür da, dass wir die Gutachten in Planfeststellungsverfahren überprüfen lassen können. Hier benötigt der Markt Zusmarshausen externen Sachverstand und muss entsprechende Gutachter beauftragen. 

Es gibt bei allen Trassenvarianten Probleme, jedoch wird eine Strecke kommen. Die Beschlussfassung hierzu wird 2024 erfolgen. Der Markt Zusmarshausen steht in engem Kontakt mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden, um die Dinge durchzusprechen und eine möglichst geschlossene Linie nach Berlin melden zu können. Der Landrat wird sich hier ebenfalls einbringen. 

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö informativ 6
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6.1. Anbau Kindergarten Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö 6.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet über den Sachstand zum Anbau des Kindergartens in Gabelbach. 

Auf die Dachfläche wird demnächst der Belag aufgebracht werden. Im Innenraum sind derzeit die Verputzarbeiten im Gange. 

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6.2. Ausbildungskompass Holzwinkel-Altenmünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö 6.2

Kurzbericht

MR Stefan Vogg bezieht sich auf den Ausbildungskompass Holzwinkel-Altenmünster und frägt an, ob sich der Markt Zusmarshausen hier nicht auch anschließen sollte. 

Geschäftsstellenleiter … teilt hierzu mit, dass dies nur Sinn macht, wenn der Markt Zusmarshausen auch tatsächlich Bedarf an Auszubildenden hat. Momentan ist dies nicht der Fall. Allerdings beteiligt sich der Markt Zusmarshausen an der Finanzierung z. B. an den Buskosten. 

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 035. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 20.12.2021 08:33 Uhr