Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Antrag aus der Bürgerversammlung zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg vom 12.07.2021
3 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
4 Neuerlass der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen
5 Verschiedenes
5.1 St 2510 - Anträge von MR Clemens
5.2 Einzelhandel
6 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö informativ 1
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2. Antrag aus der Bürgerversammlung zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg vom 12.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 2

Beschluss

Aufgrund des Antrages aus der Bürgerversammlung vom 12.07.2021 wird die Verwaltung beauftragt, Angebote zu Langzeitschallmessungen einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Bürgerversammlung zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg vom 12.07.2021 hat … folgenden Antrag gestellt, der von der Versammlung mehrheitlich angenommen wurde:

Antrag:

Er stellt den Antrag auf eine einjährige Langzeitschallmessung. Diese soll an 15 unterschiedlichen Messtellen in Zusmarshausen, Streitheim und Wollbach durchgeführt werden.



Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen (zulässiger Antrag mit Beschluss der Bürgerversammlung) innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. 

Die weitere Vorgehensweise ist daher festzulegen, da der Gemeinderat nunmehr von der Empfehlung Kenntnis genommen hat.

Die Verwaltung kann beauftragt werden, Angebote zu Langzeitschallmessungen einzuholen. 



Diskussionsverlauf:
Das Gremium spricht sich teils für und teils gegen eine Langzeitschallmessung aus. Das Messungen beim Ausbau nicht berücksichtigt werden, wurde beim Autobahnausbau deutlich. Da so viele Faktoren, wie z. B. Windrichtung und Messtelle in die Messung mit einfließen und die Messung dadurch entsprechend beeinflussen, ist die Messung nicht aussagekräftig genug.  

Auf der anderen Seite hat man ohne die Messungen keine Argumente gegenüber der Bahn. Nachdem diese aber nur Berechnungen berücksichtigt, wäre es sinnvoll, möglichst von Anfang an einen Sachverständigen zu beteiligen, der das Verfahren begleitet und auch Berechnungen fachlich kritisch beurteilen kann. 

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3. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 3

Kurzbericht

BGM Uhl gibt bekannt, dass das DB-Infomobil mittlerweile in Zusmarshausen aufgebaut wurde. Es waren hier 3 Mitarbeiter der DB vor Ort. Über 60 Bürger haben die Möglichkeit wahrgenommen und sich über die Varianten informiert. Die Bürgerversammlung am 18.10.2021 wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchgeführt, da sich bis zu diesem Zeitpunkt keine neuen Punkte ergeben werden.
Am 28.10.2021 wird ein Dialogforum stattfinden. Im Anschluss daran soll eine Informationsveranstaltung in Form einer Bürgerversammlung stattfinden.

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4. Neuerlass der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 4

Beschluss 1

Der 1. Vorschlag ist bei Ziffer 12.1. der Förderrichtlinie mitaufzunehmen.
  1. Vorschlag:
Ausgenommen hiervon sind die Religionsgemeinschaften, welche auf Dauer ausgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der 2. Vorschlag ist bei Ziffer 12.1. der Förderrichtlinie mitaufzunehmen.
2.Vorschlag:
Ausgenommen hiervon sind die Religionsgemeinschaften, welche mit 5 % der nachgewiesenen reinen Baukosten gewährt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Beschluss 3

Es ist die Ziffer 12.5. mit folgender Regelung aufzunehmen:
Bei Großprojekten über 500.000 € erfolgt eine gesonderte Einzelfallentscheidung im Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der überarbeiteten Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen wird zugestimmt. Bei Ziffer 12.1. wird Satz 2 „Ausgenommen hiervon sind die Religionsgemeinschaften, welche mit 5 % der nachgewiesenen reinen Baukosten gewährt werden“ aufgenommen. Zudem wird Ziffer 12.5. „Bei Großprojekten über 500.000 € erfolgt eine gesonderte Einzelfallentscheidung im Marktgemeinderat“ angefügt.

Die Richtlinie tritt am 01.10.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie vom 11.12.2017 außer Kraft. Die Neufassung der Richtlinie ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen ist am 11.12.2017 in Kraft getreten. Sie stellt die gemeindliche Entscheidungsgrundlage für die Gewährung von Fördermitteln dar. Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung dar, welche jedes Jahr in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt werden kann. Die Richtlinie entfaltet keinerlei bindender Außenwirkung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht ebenfalls nicht.

Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage, die sich in den Finanzplanjahren voraussichtlich nicht bessern wird, hat der Marktgemeinderat deshalb eine Überarbeitung der Richtlinie in seiner Sitzung am 06.05.2021 wie folgt beschlossen:

„Die Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind zu überarbeiten. Zur Vorbereitung wird eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die zusammen mit der Verwaltung bis zum 30.09.2021 eine modifizierte Richtlinie zur Beschlussfassung vorlegt.“

In einer Sitzung der Arbeitsgruppe wurden die zu überarbeitenden Punkte der Richtlinie angesprochen und diskutiert. Hauptsächlich ging es dabei um die Ziffer 12 der Richtlinie, die Förderung von Investitionen, zu der man sich auf einen einheitlichen Vorschlag einigen konnte. Ansonsten wurden in der Richtlinie nur redaktionelle Änderungen vorgenommen, welche keine finanziellen Auswirkungen für den Markt darstellen. Lediglich aufgrund unterschiedlicher Meinungen zu den Religionsgemeinschaften wird ein separater Beschluss benötigt. Dazu gibt es die drei folgenden Vorschläge:

1.Vorschlag:
Ausgenommen hiervon sind die Religionsgemeinschaften, welche auf Dauer ausgesetzt werden. An ortsbild- bzw. bestandsprägenden Gebäuden der Religionsgemeinschaften kann ein Zuschuss bis zu 10 % der nachgewiesenen reinen Baukosten gewährt werden.

2.Vorschlag:
Ausgenommen hiervon sind die Religionsgemeinschaften, welche mit 5 % der nachgewiesenen reinen Baukosten gewährt werden.

3.Vorschlag:
Ausgenommen hiervon sind die Religionsgemeinschaften, welche auf Dauer ausgesetzt werden.



Diskussionsverlauf:
MR Meitinger stellt das Ergebnis der Arbeitsgruppe vor. 
Das Gremium möchte positiv hervorheben, dass die laufenden Zuschüsse nicht gekürzt werden. Es wird vorgeschlagen, sich die Möglichkeit offen zu halten, dass bei Großprojekten im Einzelfall nochmal beraten und entschieden wird. Außerdem ist hervorzuheben, dass die Mindestsumme von 2.000,00 € auf 1.000,00 € gesenkt wurde. So können jetzt auch für kleinere Projekte Zuschüsse beantragt werden. In Zukunft beschränkt sich die Förderung für jeden Zuschussantrag auf einen Betrag von 100.000,00 € (Deckelung). 
Die Kürzung der Zuschüsse für die Religionsgemeinschaften wird kritisch betrachtet, hier ist eine Kürzung von 50 % vorgesehen. So hätten die letzten Maßnahmen nicht realisiert werden können. Man darf hier auch nicht vergessen, dass nicht nur die Kommune, sondern auch die Diözese ihre Zuschüsse entsprechend kürzt.  

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö informativ 5
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5.1. St 2510 - Anträge von MR Clemens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 5.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Antwortschreiben des Landratsamtes Augsburg vom 03.09.2021 zu den Anträgen von MR Clemens auf Geschwindigkeitsbegrenzung und baulicher Querungshilfe im Zuge der St 2510 auf Höhe der Straße „Am Wasserberg“ wird bekanntgegeben. 


Diskussionsverlauf:
Das Gremium möchte wissen, ob es möglich ist, das Ortsschild zu versetzen, um dadurch die Geschwindigkeit regulieren zu können. Diesbezüglich wird das Landratsamt nochmals kontaktiert. 

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5.2. Einzelhandel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 5.2

Kurzbericht

BGM Uhl erläutert die Punkte, die in der Sitzung vom 04.10.2018 besprochen wurden. Es hat sich herausgestellt, dass es verkehrliche Probleme gibt, Grunderwerb notwendig wäre, die Brücke über die Roth sehr schwierig zu realisieren ist und die alternativ geplante Erschließung über die Ausgleichsfläche aus mehreren Gründen nicht möglich ist. 

In der Sitzung im Juli wurde aus der Mitte des Marktgemeinderates ein neuer Standort vorgeschlagen. Hierfür hat der Investor bereits einen Plan erstellt. Ein Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde und ein Ortstermin mit dem WWA und dem FB Wasserrecht LRA hat ergeben, dass auch an diesem Standort Hürden zu nehmen sind. Eine Forderung des WWA wird sein das Dammbauwerk am Rothsee zu ertüchtigen, was ähnlich einer Erschließung angesehen werden kann. Das bedeutet unter anderem im Umkehrschluss, dass eine Förderung von Fischtreppe und Flutmulde am Rothsee ausgeschlossen ist. 

Die Fa. … möchte gerne Bodenproben noch im Oktober 2021 entnehmen. Deshalb mussten die Gespräche bereits geführt werden. In einer MGR-Sitzung im Oktober soll dann der Beschluss vom 04.10.2018 aufgehoben werden, und weitere Informationen zum „neuen“ Plangebiet erfolgen. 

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 030. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö informativ 6
Datenstand vom 29.10.2021 09:59 Uhr