Datum: 20.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert, Hochstiftstraße 6 (Seiteneingang)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 00:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 036. Sitzung am 16.12.2021
3 Erweiterung Kläranlage Zusmarshausen
4 Sturzflut-Risikomanagement
5 Bürgerversammlung 2021 - Behandlung der Anträge und Anregungen
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Verschiedenes
8 Bekanntgaben
8.1 Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27.01.2022 - Vorberatung Haushalt 2022 - Verwaltungshaushalt

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 036. Sitzung am 16.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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3. Erweiterung Kläranlage Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö informativ 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Derzeit laufen die Vorbereitungen zu den Ausschreibungen zur Erweiterung der Kläranlage Zusmarshausen, sodass nach der Winterpause mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann.
Am 02.12.2021 hat das Büro Steinbacher darüber informiert, dass die kalkulierten Preise der Kostenberechnung vom 12.08.2019 nicht mehr haltbar sind und auch bereits überarbeitet wurden. Am 21.12.2021 informierte Herr Steinbacher in einem persönlichen Gespräch die Bauverwaltung und die Leitung der Kläranlage über die enorme Kostenentwicklung. In den letzten Jahren sind die Kosten für den Kläranlagensektor exponentiell gestiegen, vor allem was die Maschinentechnik angeht. Dies konnte Herr Steinbacher aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre, bzw. anhand abgeschlossener Projekte mitteilen. 
Bezüglich der Kostenentwicklung informiert Herr … den Marktgemeinderat.

Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn …, der die Kostenentwicklung zur Erweiterung der Kläranlage Zusmarshausen vorstellt.  

Er führt aus, dass die enorme Kostensteigerung u.a. auf die Coronapandemie zurückzuführen sei. Herr Steinbacher geht zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass die Preise in nächster Zeit sinken werden. Zur Fertigstellung der Baumaßnahme erläutert er, dass diese für Juni 2023 geplant sei. Die Kosten würden sich auf die Jahre 2022 (ca. 40%), 2023 (ca. 40%) und 2024 (ca. 20% - Schlussrechnung) verteilen. Zum weiteren Vorgehen merkt Herr … an, dass die Ausschreibungen nun vorgenommen werden könnten, da die Genehmigung des Bauantrags bereits seit Mitte letzten Jahres vorliegt. 

Seitens des Gremiums wird um einen Vergleich Schneckenpresse / Zentrifuge gebeten. 

Dieser könnte bei der Vergabe geschaffen werden, informiert Herr …

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4. Sturzflut-Risikomanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 4

Beschluss 1

Das Sturzflut-Risikomanagement soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Interesse bezüglich der Förderung beim Wasserwirtschaftsamt zu bekunden.  Des Weiteren sind alle notwenigen Unterlagen für den Förderantrag zusammen zu stellen.   Im Anschluss soll eine Angebotseinholung in Form von einem Leistungsverzeichnis erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 2

Das Konzept zum Frühalarmsystem soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen und dem Marktgemeinderat erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Sturzflut-Risikomanagement betrachtet nicht nur die entsprechenden Gefahren durch Gewässerüberlastung, sondern auch die Gefahren durch Starkregen und Überflutungen. Da durch den Klimawandel auch immer mehr Extremwetterlagen aufkommen werden, ist das Sturzflut-Risikomanagement ein sehr gutes Instrument um Gefahren zu erkennen. 

Im ersten Schritt – Bestandsanalyse – gilt es, dieses Wissen zu sammeln und aufzubereiten. Hieraus und mit der Auswertung der Örtlichkeiten lässt sich bereits eine Ersteinschätzung der Gefahrenlage vornehmen. 

Im zweiten Schritt – Gefahrenermittlung – soll mit vereinfachten Methoden bis hin zur hydraulischen Berechnung die Frage beantwortet werden: „Was kann bei verschiedenen Niederschlagsszenarien wo passieren?“. Dabei sind auch Angaben zu Fließtiefen und Fließgeschwindigkeiten zu machen. Die Ergebnisse sollen mindestens in Kartenform dargestellt und mit den Ergebnissen aus der Bestandsanalyse und vor Ort plausibilisiert werden. 

Im dritten Schritt – Gefahren- und Risikobeurteilung – sollen auf Basis der ersten beiden Schritte nun je nach Gefährdungsszenario die gefährdeten Objekte, Bereiche und Infrastruktureinrichtungen mit zugehörigem Schadenspotentialen ermittelt werden. Anschließend sind die Fragen: „Was darf wo nicht passieren, bzw. was darf wo zugelassen werden?“ zu beantworten. Hierbei ist es Aufgabe der Kommune zu entscheiden, welches Schutzniveau für wild abfließendes Wasser und für Hochwasser aus Fließgewässern erreicht werden soll. Für Bereiche und Objekte, bei welchen Risiken erkennbar sind und die das definierte Schutzziel verfehlen, sind Maßnahmen erforderlich, um das jeweilige Risiko entsprechend zu reduzieren. 

Im vierten Schritt – Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung – werden deshalb Maßnahmen zur Risikoreduzierung mit den betroffenen Akteuren konzeptionell erarbeitet. Dabei sind verschiedene Lösungsvarianten zu entwickeln und zu vergleichen. Daraus sollen zielführende Maßnahmen ausgewählt und in einer Vorzugsvariante zusammengefasst werden. Dabei können unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen und Einzelakteure einen Beitrag leisten. Neben baulichen Maßnahmen können gerade bei sensiblen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) entsprechende Verhaltensregeln für den Notfall mit der Einrichtung erarbeitet werden (vgl. das Verhalten bei Feueralarm, das in jeder Einrichtung klar definiert und regelmäßig geübt wird.) 

Im fünften Schritt – Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement – sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den zuvor definierten Schutzzielen verglichen und die jeweilige Maßnahmenwirkung sowie die Gesamtwirkung dargestellt werden. Dabei sollen die Risikoreduktionen und die verbleibenden Risiken aufgezeigt werden. Es ist zwingend notwendig, die gewonnen Erkenntnisse und Inhalte des Integralen Konzepts mit allen potenziell Betroffenen zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu kommunizieren.

Das Sturzflut-Risikomanagement wird derzeit vom Freistaat mit bis zu 75% gefördert. So belaufen sich die Kosten nach einer „groben“ Kostenannahme für das Gemeindegebiet Zusmarshausen und seinen Ortsteilen auf rund 150.000,-- €.

Als Zusatz besteht auch die Möglichkeit eines Frühalarmsystems. Hierbei können drohende Gefahren früh erkannt werden und entsprechende Schutzmaßnahmen vorzeitig getroffen werden. Dies würde auch zu einer zeitlichen Entlastung der Einsatzkräfte führen. Die Daten zu möglichen Gefahren werden durch Sensoren erfasst (Regensensoren, Kanalsensoren und Pegelsensoren), verarbeitet und als Information an Bürger und Einsatzkräfte weitergeleitet.



Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl übergibt Herrn … das Wort. Dieser informiert das Gremium zum Sturzflut-Risikomanagement und zum Frühalarmsystem.

Herr … kommt im weiteren Verlauf auf die Kosten des Sturzflut-Risikomanagements und des Frühalarmsystems zu sprechen. Die Kosten des Sturzflut-Risikomanagements belaufen sich auf etwa 120.000 Euro (netto), wobei die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 75 % besteht. Abzüglich der Förderung verbleibt beim Markt Zusmarshausen ein Eigenanteil von rund 30.000 Euro (netto). Das Frühalarmsystem sei nicht förderfähig, so Herr ….  Die Anschaffungskosten hierfür liegen bei rund 40.000 Euro (netto). Die jährlichen Betriebskosten werden auf ca. 4.000 – 5.000 Euro betitelt. 

Zur zeitlichen Umsetzung erläutert Herr …, dass die Erstellung des Sturzflut-Risikomanagements ab Vergabezeitpunkt etwa 1 ½ Jahre in Anspruch nehme. Das Frühalarmsystem könne hingegen in etwa 8 – 10 Wochen installiert werden. Eine parallele Einführung werde empfohlen. 

Auf Rückfrage des Gremiums verdeutlicht Herr …, dass bauliche Veränderungen jederzeit in das erstellte Sturzflut-Risikomanagement eingearbeitet werden können. 

Die Markträte erkundigen sich nach der Durchführung des Sturzflut-Risikomanagements.

Die Durchführung basiert sowohl auf Berechnungen als auch auf Vorort Betrachtungen. Hierbei wird das gesamte Gemeindegebiet miteinbezogen, auch der Ortsteil Streitheim. 

Des Weiteren besteht die Frage, ob der Markt Zusmarshausen bei Einführung des Frühalarmsystems in der Alarmierungsverantwortung liege und welche Vorteile das Frühalarmsystem dem Bürger bietet. 

Daraufhin erläutert Herr …, dass die Haftung bzgl. der Alarmierung derzeit gerichtlich überprüft werde. Das Frühalarmsystem soll Gefährdete möglichst schnell informieren und dadurch Menschenleben retten.  Etwaige bauliche Vorkehrungen auf Privatgrundstücken, die vor Starkregenereignisse schützen sollen, liegen dagegen in der Eigenverantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer. Für den Markt Zusmarshausen gehen aus dem Sturzflut-Risikomanagement u.a. bauliche Maßnahmen bzw. Empfehlungen hervor, die zur Vermeidung von Schäden aus Starkregenereignissen ergriffen werden können. Zudem könne die Kommune auf Förderprogramme zurückgreifen, um öffentliche Gebäude bei Bedarf zu schützen.

Weiter kommt die Frage auf, wo die Sensoren angebracht werden und wie hoch der Wartungsaufwand sei. 

Zunächst erfolgen Fließweguntersuchungen aus denen die jeweiligen Stellen offensichtlich werden, so Herr …r. Anschließend finden die vor Ort Betrachtungen durch das Büro Spekter statt. Eine Erweiterung der Sensoren sei jederzeit möglich. Herr … merkt an, dass die Sensoren wartungsfrei seien. Die Akkulaufzeit je Sensor beträgt etwa 5 Jahre. Lediglich eine jährliche Sichtprüfung werde empfohlen. Die Sensoren werden über einen in Deutschland ansässigen Server betrieben und die Cloud wird durch das Büro Spekter verwaltet. Dem Markt Zusmarshausen obliegt die Übersicht aller Sensoren. Als Referenzkommunen nennt Herr … die Stadt Passau und die Stadt Herrieden. 

Abschließend informiert Herr …, dass die Ausschreibungen des Sturzflut-Risikomanagements und des Frühalarmsystems unabhängig voneinander durchgeführt werden können.   

Seitens des Gremiums herrschen unterschiedliche Meinungen zum Thema. Einige Markträte befürworten die Einführung des Sturzflut-Risikomanagements und des Frühalarmsystems. Für Sie sollte insbesondere im Anbetracht der Förderung das Sturzflut-Risikomanagement als begleitender Prozess eingeführt werden. Weitere Gremiumsmitglieder können dem Thema nicht zustimmen. Zunächst sollten die noch offenen Baustellen (z.B. Hochwasserschutz Gabelbach, Rothsee etc.) in Angriff genommen werden. 

Marktbaumeister … fügt der Diskussion abschließend hinzu, dass das Sturzflut-Risikomanagement auch hilfreich für künftige Erschließungsplanungen sei. 

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5. Bürgerversammlung 2021 - Behandlung der Anträge und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö 5

Beschluss 1

Der Antrag aus der Bürgerversammlung wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Anliegen dem Landratsamt Augsburg -Straßenverkehrsbehörde- und dem Staatlichen Bauamt Augsburg (Straßenbaulastträger) zur Prüfung weiterzuleiten, da es sich bei der Wertinger Straße und dem Marktplatz jeweils um eine Staatsstraße handelt. Die Prüfung soll auch die Schloßstraße und Wertinger Straße ab Tankstelle beinhalten. Für die Augsburger Straße obliegt die Zuständigkeit dem Markt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Errichtung einer Fitnessinsel bzw. eines Bewegungsparcours am Rothsee zu prüfen. Angebote sind einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für den Fall, dass der Ausbau der Bestandsstrecke nicht realisiert wird, muss dafür Sorge getragen werden, dass entsprechende Schutzmaßnahmen für die angrenzende Orte errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerversammlung 2021 für alle Ortsteile fand am 02.11.2021 in der Schulturnhalle statt. 

Zur Bürgerversammlung sind zwei Anträge eingegangen, über die in der Bürgerversammlung einzeln abgestimmt wurde.

Antrag 1:
Erstellung eines eigenen Fahrradstreifens für die Straßen: Marktplatz, Augsburger Straße und Wertinger Straße ab der Verkehrsampel. Breite: ca. 1 m, gekennzeichnet mit Radsymbolen auf der Fahrbahn
Marktplatz: rechte Seite bergaufwärts
Augsburger Straße: ebenfalls rechts bis zur Metzgerei Beltle
Wertinger Straße: ab der Ampel Kindergarten rechts bis zum Übergang Marktplatz

Begründung:
Der innerörtliche Fahrzeug-Verkehr ist in diesen Bereichen sehr stark belastet mit Durchgangsverkehr. Mit dem Rad zum Einkaufen ins Ortszentrum zu fahren, ist mittlerweile für viele ältere Mitbürger/innen fast unmöglich und sehr gefährlich geworden. Ich bin überzeug, wenn eine eigene Radspur eingerichtet wird, fahren mehr Radler zum Einkaufen ins Zentrum.
Der Markt Zusmarshausen kann damit ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und damit eine Vorreiterrolle für andere Gemeinden leisten.

Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen
Ja    38    /    Nein    17

Antrag 2:
Fitnessinsel Neu und Verlagerung Kneippbecken an den Rothsee!

Begründung Fitnessinsel bzw. Bewegungsparcours:
Die geplante Errichtung sollte am Rothsee auf der Nordseite der Liegewiese erstellt werden. Eine Einrichtung im Waldgebiet ist von der Pflege, Überwachung und Sicherheit sehr aufwendig. Außerdem könnte ein Barfußpark dazu eingerichtet werden.

Begründung Verlagerung Kneippbecken an den Rothsee:
Der jetzige Standort am Waldgebiet „Brunnenberg“ liegt für viele Benutzer absolut ungünstig und schlecht erreichbar. Außerdem ist der Pflegeaufwand „Nordseite“ sehr hoch, da sich durch die geringe Sonneneinstrahlung sehr schnell Algen bilden. Die Rothsee-Südseite wäre ideal, da sich viele Radler und Spaziergänger so erfrischen könnten. 
Beide Maßnahmen würden den Freizeitwert des Rothsee Geländes stark erhöhen.

Die Bürgerversammlung spricht sich dafür aus, über die beiden Vorschläge getrennt abzustimmen.

Abstimmung Fitnessinsel Neu
Ja    48    /    Nein    0

Abstimmung Verlagerung Kneippbecken an den Rothsee
Ja    3    /    Nein    42


Ein Beitrag des Bayer. Fernsehens zu Fitness im Freien war als Anlage dem Sachvortrag beigefügt.

Weitere Themen/Anregungen aus der Bürgerversammlung waren:

  • Bahnprojekt Ulm-Augsburg

MR Vogg hat in der Diskussion zum Bahnprojekt folgenden Antrag gestellt:

Sollte wieder erwartend der Ausbau der Bestandsstrecke nicht kommen und dafür eine der drei Varianten, die Zusmarshausen betreffen würde, soll man für den Schutz der Ortsteile und des Hauptortes sorgen.

Ja    54    /    Nein    8
  • Ansiedlung Einzelhandel

  • Resolution Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesautobahn A 8

  • Schutz der Wasserschutzgebiete

  • Errichtung einer Veranstaltungshalle

  • Ausbau des Richtstattweges bzw. Sperrung

  • Errichtung eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung

  • Mountainbike-Strecke im Wald

In der Zeit vom 10.11.2021 bis 08.12.2021 wurden vom Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl Bürgertalks in den Ortsteilen durchgeführt. Eigene Anträge wurden darin nicht gestellt. Der Marktgemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen über die Anregungen informiert. 


Diskussionsverlauf:
MR Winkler bittet im Antrag 1 die Schloßstraße bis zur Kuppe mitaufzunehmen. Auch hier müsste zwingend ein eigener Fahrradstreifen erstellt werden. Er schlägt zudem vor, den Fahrradstreifen in der Wertinger Straße bereits ab der Tankstelle beginnen zu lassen. 

Die Anbringung eines Fahrradstreifens in der Augsburger Straße wird vom Gremium aufgrund der derzeitigen Parksituation und Straßenbreite eher kritisch angesehen.

Hinsichtlich der Augsburger Straße wird eine Verkehrsschau mit der Polizei Aufschluss geben, so Bgm. Uhl. 

Seitens des Gremiums wird zum Antrag 2 angebracht, dass sich der MGR zur Errichtung einer Fitnessinsel bereits im Jahr 2017 positiv ausgesprochen habe. Der Standort als auch ein etwaiger Zuschuss von ReAL West sei noch zu klären. Als Referenzkommunen werden Leitershofen, Deuringen und Stadtbergen genannt. 

Zur Mountainbike Strecke im Wald, als weitere Anregung aus der Bürgerversammlung merkt MR Dr. Hippeli an, dass der Versicherungsschutz zu prüfen sei. Als Eigentümer stehe der Markt Zusmarshausen in der Haftung. Des Weiteren wird vom Gremium die Angliederung an den TSV Zusmarshausen vorgeschlagen.

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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bgm. Uhl berichtet, dass er einen offenen Brief an die Projektgruppe der Bahn übersandt hat. Thematisiert wird unter anderem der Fernbahnhof Augsburg, die Begradigung der Kurve in Gabelbachergreut und die Tieferlegung der Autobahntrasse. Als Gesamtfazit wird der Ausbau der Bestandstrecke favorisiert. Reaktionen seitens der Bahn liegen noch nicht vor.
Weiter gibt er Donnerstag, den 17.02.2022 als nächsten Termin des Dialogforums bekannt. Auf der Agenda stehen: Rückschau auf 2021, Informationen zum Deutschlandtakt (insbesondere wie dieser zustande kommt) und wie das Format in Zukunft aussehen soll. 


Diskussionsverlauf:
2. Bgm. Aumann informiert, dass Bundestagsabgeordneter Hansjörg Durz bislang keine Strecke favorisiere. Umso wichtiger sei, dass die Bürgermeister der hauptbetroffenen Kommunen in engen Austausch zueinanderstehen. 
Von den Markträten wird vorgeschlagen zu diesem Thema Herrn … vom Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund einzuladen.  

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö informativ 7
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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö informativ 8
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8.1. Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27.01.2022 - Vorberatung Haushalt 2022 - Verwaltungshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 037. Sitzung des Marktgemeinderates 20.01.2022 ö informativ 8.1

Kurzbericht

MR Dr. Hippeli bittet um Vorabzusendung der Unterlagen. Auf die Tischvorlage könne sich der MGR nicht ausreichend vorbereiten.

Datenstand vom 30.11.2022 09:36 Uhr