Datum: 10.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert, Hochstiftstraße 6 (Seiteneingang)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
1.1 Breitband
1.2 Baugebiet "Nördlich von Steinekirch" - landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg
1.3 Baugebiet "Nördlich von Steinekirch" - Namensfestlegung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 037. Sitzung am 20.01.2022
3 Bebauungsplan "Nördlich von Steinekirch" - Arbeitstitel
3.1 Festlegung der Bezeichnung
3.2 Städtebauliche Planungsvarianten
4 Bauleitplanung des Markes Dinkelscherben 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
5 Vollzug der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Breitbandausbau
8 Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen
8.1 Jahresrückblick
8.2 Beschaffungen
9 Verschiedenes
9.1 Bauplatzvergabe im Baugebiet "An der Wiege II"
9.2 Caritas Suchtberatung
9.3 Einverständnis mit Tagesordnungspunkten
10 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö informativ 1
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1.1. Breitband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 1.1

Kurzbericht

Herr … hat der Verwaltung per Email mitgeteilt, dass er an der Marktgemeinderatssitzung nicht teilnehmen kann, bittet jedoch darum, seine Wortmeldung in der Bürgersprechstunde vorzulesen. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verliest die Wortmeldung von Herrn … wie folgt:

„Ich möchte mich zum Punkt 7, Breitbandausbau, kurz äußern:

Angesichts der Tatsache, dass die tatsächlich verfügbaren Bandbreiten in Gabelbachergreut immer weiter sinken, sollte das Projekt zur Breitbandförderung in Gabelbachergreut, und natürlich auch in den anderen Gebieten, mit absoluter Priorität seitens der Verwaltung und des Marktgemeinderats verfolgt werden. Ein Verzögern ist in Anbetracht der nicht vorhandenen Versorgung nicht angemessen.

Teilweise werden nicht mal mehr 10% der gebuchten Leistung zur Verfügung gestellt. Bei diesen Bandbreiten können Sie am Abend nicht mal mehr vernünftig übers Festnetz telefonieren.

Die Fa. Inexio, zu der auch Deutsche Glasfaser gehört, redet sich seit Monaten bei sämtlichen Beschwerdeführern im Ort immer mit techn. Problemen heraus. Leider haben wir hier keine Alternativen.“

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1.2. Baugebiet "Nördlich von Steinekirch" - landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 1.2

Kurzbericht

Herr … meldet sich zu Wort bezüglich des neuen Baugebiets in Steinekirch. Ihm ist sehr wichtig, dass der landwirtschaftliche Wirtschaftsweg auf der Nordseite nicht durch das Baugebiet führt. Es wären hier Probleme vorprogrammiert aufgrund von Verschmutzungen der Straße sowie Lärmbelästigung. Zur Erntezeit befährt er die Strecke im 15-Minutentakt, daher darf der Wegverlauf seiner Meinung nach nicht durch das Wohngebiet gehen, sondern soll nördlich daran vorbeiführen. Ebenso benötigt er östlich des Wohngebiets einen Wirtschaftsweg zur Holzabfuhr, da er oberhalb des Baugebietes einen Wald hat. Auch die Holzabfuhr mitten durch das Baugebiet ist seiner Meinung nach nicht möglich. 

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1.3. Baugebiet "Nördlich von Steinekirch" - Namensfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 1.3

Kurzbericht

Herr … meldet sich ebenfalls betreffend des neuen Baugebietes in Steinekirch zu Wort und unterstreicht zunächst das Anliegen und die Sorgen von Herrn … bezüglich der Wegführung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges. Des Weiteren möchte er folgende Vorschläge zur Namensfindung für das neue Baugebiet unterbreiten:

  • Beim Kreuzle
  • Am Kreuzle
  • Beim Mitterbühel

Herr … würde die Bezeichnung „Am Kreuzle“ favorisieren, da diese Lagebezeichnung allen Steinekirchern ein Begriff ist und jeder weiß, was hier gemeint ist. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass über den Namen für das neue Baugebiet in der heutigen Sitzung abgestimmt werden soll unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt. Die Vorschläge von … werden bei der Abstimmung mit aufgenommen. 

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2. Genehmigung der Niederschrift über die 037. Sitzung am 20.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Nördlich von Steinekirch" - Arbeitstitel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 3
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3.1. Festlegung der Bezeichnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 3.1

Beschluss

Der Bebauungsplan für das geplante Baugebiet nördlich von Steinekirch soll die 

Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“

erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bisher gibt es nur einen Arbeitstitel für den Bebauungsplan für das geplante Baugebiet im Norden von Steinekirch. 

In der nichtöffentlichen MGR-Sitzung am 08.04.2021 kam als Bezeichnung für den Bebauungsplan der Vorschlag „Mittenbühl“ aus dem Gremium, da wohl das gesamte Gebiet so genannt wird. Gleichzeitig erging der Auftrag an die Verwaltung, zu überprüfen, mit welcher Lagebezeichnung das Gebiet geführt wird und ob sich in der Chronik eine Bezeichnung findet. 
Die Lagebezeichnung des geplanten Baugebietes lautet „Mitterbühel“. Nach Rücksprache mit der Archivarin wird diese Bezeichnung auch in der Chronik so geführt. 

Die Verwaltung schlägt als Bezeichnung vor: 
Bebauungsplan Nr. 60 „Nördlich von Steinekirch“
Bebauungsplan Nr. 60 „Am Mitterbühel, Steinekirch“
Bebauungsplan Nr. 60 „Nördlich von Steinekirch – Am Mitterbühel“ 
 
Weitere Vorschläge aus dem Gremium werden gerne entgegengenommen. 



Diskussionsverlauf:
MR Vogg teilt mit, dass er mit einigen Steinekirchern Gespräche geführt hat. Diese haben sich für den Namen „Am Kreuzle“ oder „Am Steinriesel“ für das neue Baugebiet ausgesprochen. Da es bereits eine „Mittenbühlstraße“ in Steinekirch gibt, wird dieser Name nicht für gut erachtet. 
Nachträglich zur Bürgersprechstunde wird Herrn K… aus Steinekirch das Wort erteilt: 
Herr … teilt mit, dass der Teil des neuen Baugebiets, der von der jetzigen asphaltierten Straße nach Süden zeigt, schon immer „Am Kreuzle“ hieß, der Bereich über die Straße rüber den Hang hinauf wird schon immer „Steinriesel“ genannt. 
Das Gremium ist sich einig, die Namensvorschläge von Herrn … aus der Bürgersprechstunde in die Abstimmung mit aufzunehmen und als erstes über den Namen „Am Kreuzle“ abzustimmen. 

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3.2. Städtebauliche Planungsvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 3.2

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat entscheidet sich für das Städtebauliche Konzept – Variante A (Anlage Nr. 1) als Grundlage für die Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“.


Die Verwaltung wird beauftragt, abzuprüfen, ob sich aus dem beschlossenen Konzept weitere Grundstücksangelegenheiten ergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat entscheidet sich für das Städtebauliche Konzept – Variante B (Anlage Nr. 2) als Grundlage für die Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“.


Die Verwaltung wird beauftragt, abzuprüfen, ob sich aus dem beschlossenen Konzept weitere Grundstücksangelegenheiten ergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat entscheidet sich für das Städtebauliche Konzept – Variante C (Anlage Nr. 3) als Grundlage für die Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“.


Die Verwaltung wird beauftragt, abzuprüfen, ob sich aus dem beschlossenen Konzept weitere Grundstücksangelegenheiten ergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Beschluss 4

Der südliche Weg zwischen dem bestehenden Baugebiet und dem geplanten Baugebiet soll erhalten bleiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Büro Kling Consult GmbH hat auf der Grundlage des MGR-Beschlusses vom 17.12.2020 den Auftrag zur Durchführung der Bauleitplanung für das Baugebiet „AT nördlich von Steinekirch“ erhalten. 

Das Büro Kling Consult GmbH hat einen Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Stand 20.07.2021, erstellt. 

Hinsichtlich der Erschließung fand eine Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt statt. Zudem wurde durch die Modus Consult GmbH ein Verkehrsgutachten, Stand 06.09.2021, ausgearbeitet. 

Durch das Büro Kling Consult GmbH wurden 3 städtebauliche Varianten erarbeitet, die dem MGR 
mit den Sitzungsunterlagen zur nichtöffentlichen MGR-Sitzung am 20.01.2022 und per E-Mail am 25.01.2022 weitergeleitet wurden. Zudem erhielt der MGR mit den Sitzungsunterlagen am 20.01.2022 Erläuterungen zur Ausgangssituation und zu den Rahmenbedingungen der Planerin Frau Dipl.-Geogr. …. sowie eine Stellungnahme der Verwaltung, Stand 11.01.2022, zu den Planungsvarianten. 

Hinsichtlich der Rückerwerbsparzelle im geplanten Mischgebiet für den bisherigen Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 345 (….) hat der MGR in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 den Beschluss vom 09.09.2021 dahingehend ergänzt, dass hinsichtlich der Größe mit einer Abweichung von bis zu 10 % Einverständnis besteht. 
Die Sitzungsunterlagen zur nichtöffentlichen Sitzung am 20.01.2022 enthielten in der Stellungnahme der Verwaltung Hinweise zu den vertraglichen Vereinbarungen mit den bisherigen Grundstückseigentümern … und …. 

Diesem Sachvortrag werden beigefügt:

Planungsvarianten A, B, C
Lageplan
Erläuterungen der Planerin Frau …., Kling Consult GmbH
Stellungnahme der Verwaltung, Stand 27.01.2022 
Stellungnahme MR Winkler 

Herr ….. hat sich mit Schreiben vom 10.01.2022 zu den Wirtschaftswegen für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie zur Zufahrt Wald geäußert. Dieses Schreiben wird dem MGR zur Verfügung gestellt. 

Die Fraktionen wurden im Sachvortrag zur nicht-öffentlichen MGR-Sitzung am 20.01.2022 seitens der Verwaltung um Rückmeldung zu den Planungsvarianten inkl. der Anmerkungen der Verwaltung gebeten. Diesem Sachvortrag sind die Stellungnahmen der Bürgerliste Zusmarshausen e.V. und der CSU-Fraktion beigefügt. Evtl. später noch eingehende Stellungnahmen werden über das Vorzimmer an alle Mitglieder des Marktgemeinderates weitergeleitet. 

Nach erfolgter Entscheidung des MGR für ein Planungskonzept muss die Verwaltung noch abprüfen, ob sich daraus möglicherweise weitere Grundstücksangelegenheiten ergeben.  




Diskussionsverlauf:

Zusammenfassung der vom MGR vorgebrachten Punkte zum geplanten Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“: 
1) Der Feldweg im Süden zwischen Bestandsgebiet und geplantem Baugebiet soll erhalten bleiben. Zufahrt ins Baugebiet im Südosten kann damit entfallen.

2) Die Verwirklichung eines Feldweges im Osten entlang des Baugebietes soll geprüft werden. Die hierzu erforderlichen Grundstücksverhandlungen sollen aufgenommen werden. 

3) Für das Mischgebiet soll keine Parzellierung vorgesehen werden; mit Ausnahme der Fläche für die …. im Nordwesten. 

4) Alle Straßenbreiten im Baugebiet sollen mindestens 5,50 m betragen. Im gesamten Baugebiet soll ein einseitiger, straßenbegleitender Gehweg eingeplant werden. 

5) Ein Teil der Ortseingrünung im Osten wird auf Privatgrund festgesetzt. 

6) Auf Höhe der Flur Nr. 119/2 soll eine Fußwegeverbindung zwischen Bestandsgebiet und geplantem Baugebiet eingeplant werden. 

7) Es wird eine Erweiterungsmöglichkeit nach Norden vorgesehen. 

8) Die Mehrfamilienhäuser sollen am Rand des Baugebietes stehen, mit möglichst kurzen Wegen zur Staatsstraße. 

9) Es soll nochmals eine Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt bzgl. eines 2. Anschlusses auf die Staatsstraße im Nordwesten erfolgen. Evtl. wird dann zumindest eine Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für den Lieferverkehr der … ermöglicht. 

10) Der östliche Grünstreifen soll möglichst vielen Synergieeffekten gerecht werden. 

11) Die … ist im Nordwesten des Baugebietes gut platziert. 

12) Der Fußweg im Westen des Baugebietes, der von Norden nach Süden verläuft, ist nicht erforderlich. Sollte der Fußweg jedoch für eine Querungshilfe auf der Staatsstraße erforderlich sein, ist er beizubehalten. 

13) Die Verwaltung soll abprüfen, ob sich Möglichkeiten aus dem kommunalen Förderprogramm ergeben. 

14) Der Spielplatz „Am Sand“ soll ertüchtigt werden. 

15) Der Schallschutz soll über aktive Maßnahmen gewährleistet werden (Wand oder Wall)

16) Die Erschließung des MI soll ganz im Westen des Gebietes vorgesehen werden, um lärmintensive Nutzungen zu bündeln

17) Der landwirtschaftliche Verkehr in Richtung Norden soll möglichst über einen neuen Weg außerhalb des Plangebietes geführt werden; Konflikte zwischen Wohnnutzung und landwirtschaftlicher Nutzung sollen dadurch vermieden werden.

18) Die Grünfläche im Nordwesten der Variante C sollte etwas verkleinert werden.

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4. Bauleitplanung des Markes Dinkelscherben 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 20.01.2021 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult über die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben und bittet den Markt Zusmarshausen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis 25.02.2022.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 25.01.2022 zu.
Eine interne Beteiligung der Kläranlage sowie der Wasserversorgung und des technischen Bauamtes hat keine Anregungen und Bedenken ergeben. 
Anlass zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes gibt eine Nachfrage des Marktes Dinkelscherben nach der Erweiterung des bestehenden Kindergartens und der Helen-Keller-Schule, sowie die Erweiterung der Erschließungsstraße. Der Flächennutzungsplan sieht für die Flächen der Planung „Bewuchs zur Eingrünung von Bauflächen“ vor. Im Zuge der Planung wird am östlichen Rand des Änderungsbereiches ein Streifen als „Bewuchs zur Eingrünung von Wohnbauflächen“ bestimmt und im restlichen Gebiet werden die Flächen als Straßenverkehrsflächen mit Zweckbestimmung öffentliche Parkflächen und Flächen für Gemeindebedarf ausgewiesen. 
Das Plangebiet der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich
  • am östlichen Ortsrand des Marktes Dinkelscherben 
  • auf dem Flurstück Nr. 1299 Gmkg. Dinkelscherben
  • umfasst 5.415 m²
  • auf derzeit ackerbaulich genutzten Flächen
  • und schließt direkt an das bestehende Schulgelände mit Kindergarten an.

Die im FNP dargestellte Ortsrandeingrünung wurde auf dem Schulgelände im Zuge der Begrünung der Außenflächen umgesetzt und ist daher nicht von der 24. Änderung des FNPs betroffen.
Biotope, Gewässer oder Schutzgebiete sind nicht betroffen. 
Für die Erweiterung des Kindergartens stehen keine besser geeigneten Standorte zur Verfügung als direkt angrenzend an den bereits bestehenden Kindergarten. Auch in Bezug auf die Umweltauswirkungen kommt es bei der gewählten Lösung zu den geringsten Eingriffen in den Naturhaushalt. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden. 

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5. Vollzug der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Frau Ingrid Gruber wird zum 11.02.2022 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der vorherige stellvertretende Kassenverwalter … ist seit 01.04.2021 in der Kämmerei tätig. Aus diesem Grund wurde Frau … mit 20 Wochenstunden als stellvertretende Kassenverwalterin zum 01.01.2022 eingestellt.
Nach § 2 Abs. 4 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen müssen der Kassenverwalter und dessen Stellvertreter hauptamtliche Mitarbeiter des Marktes Zusmarshausen sein und zur Übernahme der Kassengeschäfte vom Marktgemeinderat eigens bestellt sein.

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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 6

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass sich der Marktgemeinderat von Jettingen-Scheppach positioniert hat. Es wurde eine Resolution beschlossen, dass der Bau der blau-grünen Trasse abgelehnt wird. Mit einer Abwandlung auf der östlichen Seite von Freihalden kommend besteht mit der orangen Linie Einverständnis. 
Am 17.02.2022 findet ein Dialogforum statt. Über das Ergebnis wird erster Bürgermeister Bernhard Uhl in der Sitzung am 22.02.2022 informieren. 

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7. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Über den aktuellen Sachstand des Breitbandausbaues wird berichtet. Die Förderschritte 3 und 4 sind mittlerweile auf der Homepage des Marktes veröffentlicht.

Förderschritt 3
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Förderschritt
Bekanntmachung Auswahlverfahren – Zustimmung durch das Breitbandzentrum am 29.01.2022

Insgesamt sind 428 Anschlüsse förderfähig. Die Ortsteile Gabelbachergreut und Wörleschwang sind  vollständig enthalten. Alle Anschlüsse dort sind förderfähig.


Mit der Bekanntmachung werden Netzbetreiber aufgefordert, ein Angebot für einen Neuausbau zu unterbreiten.

Die Angebote sind bis zum 25.03.2022 einzureichen. 



Diskussionsverlauf:
GL … teilt mit, dass die zweite Markterkundung durchgeführt wurde. Das Ergebnis kann auf der Homepage eingesehen werden. Einige Teilgebiete sind noch unvollständig ausgebaut, insbesondere Wörleschwang und Gabelbachergreut. Betroffen sind 428 förderfähige Anschlüsse, eine neue Ausschreibung ist bereits erfolgt. 

Es gibt eine Adressliste, aus der sich ergibt, welche Adressen förderfähig sind, es sind jedoch noch keine Angebote eingegangen. Die Frist zur Angebotsabgabe endet am 25.03.2022. Erst dann können ein Zuwendungsbescheid und ein Kooperationsvertrag, etc. erstellt werden. Es wird wohl noch bis Mitte des Jahres dauern, bis der Kooperationsvertrag steht. Zunächst ist abzuwarten, ob überhaupt ein Angebot eingeht. 

Der Breitbandpate Herr … ist in regem Austausch mit den betroffenen Bürgern. Die Situation in Wörleschwang und Gabelbachergreut ist bekannt, jedoch muss sich der Markt Zusmarshausen an das festgelegte Förderverfahren halten. 

MR Hubert Kraus möchte im Hinblick auf die verlesene Wortmeldung von Herrn … in der Bürgersprechstunde zum Ausdruck bringen, dass niemand etwas verzögert, es muss nun einmal das Förderverfahren eingehalten werden, da der Markt Zusmarshausen sonst die Förderung verliert. Dies nimmt selbstverständlich einige Zeit in Anspruch. Er möchte sich dagegen verwehren, dass dem Marktgemeinderat, der Verwaltung oder dem Bürgermeister Verzögerungen vorgeworfen werden. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage auf, ob die Anbieter nur für alle 428 Anschlüsse ein Komplettangebot abgeben können oder ob eine Angebotsabgabe für einzelne Adressen möglich ist.

Die Ausschreibung sieht keine Losbildung vor.

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8. Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 8
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8.1. Jahresrückblick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 8.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Kommandant der FF Zusmarshausen, …, gibt einen Rückblick auf das Jahr 2021. 


Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage auf, wie sich die Drehleiter bewährt hat. Diese wurde auf einem älteren Fahrzeug angebracht. Funktioniert dies alles so, wie man sich das vorgestellt hat?
Der stellv. Kommandant … teilt hierzu mit, dass das Gerät in einwandfreiem Zustand ist und sich diese in den Einsätzen bislang bewährt hat.
Die Feuerwehr kann mit der Drehleiter sehr gut arbeiten. Dies war ein absoluter Glücksgriff.

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8.2. Beschaffungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 8.2

Beschluss

Die Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 der FF Zusmarshausen wird grundsätzlich befürwortet. Entsprechende Mittel sind in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Regierung von Schwaben die Förderung der Beschaffung abzuklären und auch in Absprache mit der Feuerwehr den Fahrzeugtyp festzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 13.12.2021 auf verschiedene anstehende geplante Beschaffungsmaßnahmen hingewiesen. Das Schreiben der Feuerwehr wurde am 16.12.2021 bereits dem MGR weitergeleitet.

Das Schreiben wird von den Vertretern der Wehr nochmals erläutert. 

Insbesondere wird auf die notwendige anstehende Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (Baujahr 1996) hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass die Beschaffung eines Fahrzeuges etwa 3-4 Jahre in Anspruch nimmt, sollte in diesem Jahr das Leistungsverzeichnis für die Vergabe des Fahrzeugs erstellt werden. Hierzu wird ein Vergabebüro (Büro für Feuerwehrfahrzeug- und Gerätebeschaffung) benötigt, welches das Leistungsverzeichnis erarbeitet und die Auftragsvergabe vorbereitet. Die Kosten für ein zu beauftragendes Büro (ca. 4.500,-- €) sollten in den Haushalt 2022 eingeplant werden. Sinnvolles Ziel soll es nach Ansicht der Feuerwehr sein, die Ausschreibung sowie die Losvergabe 2022 abzuschließen.

Bezüglich der Ersatzbeschaffung fand bereits ein Vorgespräch am 17.01.2022 mit dem Kreisbrandrat …, Vertretern der Feuerwehr und dem Markt statt. Grundsätzlich kann der Kreisbrandrat die Ersatzbeschaffung eines wasserführenden Fahrzeuges befürworten. Zu überlegen und prüfen ist auch, ob ein sog. Waldbrandlöschfahrzeug in Frage kommt, welches bislang im Landkreis Augsburg fehlt. Hierzu wird die FF Zusmarshausen Stellung beziehen. Mögliche Fahrzeugtypen sind z.B. ein TLF 3000, ein LF 20 oder ein HLF 20. Die Anschaffungskosten z.B. für ein LF 20 liegen bei ca. 500.000,-- € - 600.000,-- €.  Als Staatszuschuss wird gewährt, z.B. TLF 3000 = 77.000,-- €, LF 20 = 100.000,-- €, HLF 20 = 119.000,-- €. 

Aus Sicht der Verwaltung sollte grundsätzlich die Ersatzbeschaffung befürwortet und Mittel in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Außerdem soll als nächster Schritt die Förderung der Beschaffung mit der Regierung von Schwaben abgeklärt werden. 


Diskussionsverlauf:
Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums, ob die 19 Einsätze mit der Drehleiter für den Rettungsdienst, etc. vergütet wurden, teilt Herr … mit, dass dies nicht der Fall ist. Die Feuerwehr ist auch für die Menschenrettung im Einsatz. Für Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung von oder Bergung von Menschen dienen, wird kein Kostenersatzerhoben.

Auf die Nachfrage des Gremiums, welchen Vorteil ein Waldbrandlöschfahrzeug hat, teilt Herr … mit, dass es sich hierbei um ein besonders geländegängiges Fahrzeug mit extra großem Tank handelt. 

Weiter kommt die Frage auf, wofür überhaupt ein Büro für die Beschaffung eines Fahrzeugs beauftragt werden muss, das Kosten in Höhe von € 4.500,00 verursacht. 

GL … teilt hierzu mit, dass es sich um ein aufwendiges Ausschreibungsverfahren handelt. Es muss ein entsprechendes sehr detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt sowie bestimmte Plattformen genutzt werden. Es ist hochkompliziert, alles festzulegen und aufzuführen. Bei einer staatlichen Förderung sind bestimmte Kriterien einzuhalten. Bei einem Kaufpreis von ca. 600.000,00 € darf kein Fehler passieren, deshalb wird ein Ingenieurbüro benötigt. 

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö informativ 9
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9.1. Bauplatzvergabe im Baugebiet "An der Wiege II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 9.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass aufgrund einer Rückgabe noch ein Baugrundstück im Baugebiet „An der Wiege II“ nach dem Vergabeverfahren zum festgesetzten Verkehrswert zu vergeben ist. Da die in der Reihenfolge nachrückenden Bauplatzbewerber die gleiche Punktzahl haben, muss nach den Richtlinien eine Entscheidung per Los getroffen werden.  MR Reitmayer aus der Arbeitsgruppe wird gebeten, das Los für den letzten Bauplatz zu ziehen. 

MR Reitmayer zieht sodann das Los mit der Nr. 25

Für den Fall, dass auch dieser Bewerber zurücktritt, werden folgende weitere Lose für die Vergabe des letzten Bauplatzes gezogen: Nr. 28, Nr. 30, Nr. 27, Nr. 24, Nr. 23, Nr. 26.

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9.2. Caritas Suchtberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 9.2

Kurzbericht

MR Hubert Kraus hat der Presse entnommen, dass es nunmehr eine Suchtberatung der Caritas in Zusmarshausen gibt und frägt nach, was hierüber bekannt ist. 

Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Suchtberatung der Caritas bis 2020 im 2. Stock der Hospitalstiftung untergebracht war. Nunmehr befindet sich diese in der Augsburger Straße 38. Es hat die Suchtberatung also schon vorher in Zusmarshausen gegeben.

MR Hafner-Eichner regt in diesem Zusammenhang an, die Caritas zu bitten, in einer Marktgemeinderatssitzung einen Sachvortrag darüber zu halten, was in der Suchtberatung alles angeboten wird. 

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9.3. Einverständnis mit Tagesordnungspunkten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 9.3

Kurzbericht

Aus der Mitte des Gremiums wird die Frage gestellt, wie bei eventuellen Einwänden gegen die Tagesordnung verfahren werden soll. Bei der Eröffnung der Sitzung wird die Frage gestellt, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass bei Einwänden gegen Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil sofort entschieden werden soll. Hingegen müssten bei Einwänden zu Tagesordnungspunkten im nichtöffentlichen Teil zunächst die Zuhörer den Sitzungssaal verlassen, damit man darüber abstimmen kann. Alternativ kann hierüber auch am Anfang der nichtöffentlichen Sitzung abgestimmt werden. Sofern jedoch ein TOP aus dem nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil verschoben werden soll, muss mit Variante 1 verfahren werden. Es ist dann sofort darüber abzustimmen.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 12.09.2022 07:34 Uhr