Datum: 03.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert, Hochstiftstraße 6 (Seiteneingang)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 038. Sitzung am 10.02.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan im Westen des OT Gabelbach -Flur Nrn. 56/9, 56/10 u. 56/11 Gmkg. Gabelbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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3 |
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3.1. Festlegen der Bezeichnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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3.1 |
Beschluss
Der Bebauungsplan im Westen des OT Gabelbach auf den Flur Nrn. 56/9, 56/10, und 56/11 Gmkg. Gabelbach soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“, erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Bisher gibt es nur einen Arbeitstitel für den Bebauungsplan für die geplante Baulandausweisung im Westen des OT Gabelbach auf den Flur Nrn. 56/9, 56/10 und 56/11 Gmkg. Gabelbach.
Die Lagebezeichnung der Grundstücke wird im Geoinformationssystem mit „Godelstraße“ angegeben.
Die Bezeichnung der Einbeziehungssatzung für die direkt angrenzende Flur Nr. 56/12 lautet: Einbeziehungssatzung Nr. 50 „An der Godelstraße“ Gabelbach.
Die Verwaltung schlägt als Bezeichnung vor:
- Bebauungsplan Nr. 63 „Nördlich des Godelbaches, Gabelbach“
- Bebauungsplan Nr. 63 „An der Godelstraße, Gabelbach“
- Bebauungsplan Nr. 63 „Westlicher Ortseingang Gabelbach“
Weitere Vorschläge aus dem Gremium werden gerne entgegengenommen.
Diskussionsverlauf:
MR Guido Clemens teilt mit, dass er bereits mit einigen Grundstückseigentümern und Anliegern aus Gabelbach im Dialog war und diese aufgrund der Lage des neuen Baugebietes den Namen „Am Godel“ vorgeschlagen haben.
Das Gremium ist sich einig, zunächst über diesen Namensvorschlag abzustimmen.
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3.2. Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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3.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt für die Flur-Nrn. 56/9, 56/10, 56/11 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 373/4 (Godelstraße) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 63, „Am Godel, Gabelbach“, aufzustellen. Der Lageplan (vgl. Anlage Nr. 1) mit Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung soll abgesehen werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Am westlichen Ortsrand von Gabelbach, südlich der Godelstraße und im Anschluss an die Flur Nr. 56/12 Gemarkung Gabelbach ist die Ausweisung eines kleinen Baugebietes vorgesehen.
Es handelt sich um die Flurnummern 56/9, 56/10 und 56/11 der Gemarkung Gabelbach mit einer Fläche von 2.558 m² zuzüglich der für die Erschließung erforderlichen Fläche.
Im Flächennutzungsplan sind die zu überplanenden Flächen als „Flächen für Landwirtschaft, Vorrangnutzung Grünland in Talauen“ dargestellt.
Der Bebauungsplan soll ohne Vorhabenbezug als Angebotsbebauungsplan in einem Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt werden.
Frau …, Landratsamt Augsburg, hat mit E-Mail vom 27.11.2018 mitgeteilt, dass für die oben bezeichneten Flächen der Anschluss „an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ gem.
§ 13 b BauGB gegeben ist.
Mit dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes am 23.06.2021 ist auch der § 13 b BauGB (= Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) wieder aktiviert. Dabei muss das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes bis zum 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.
Frau …, Landratsamt Augsburg, hat bei einer Anfrage bzgl. § 13 b BauGB zu den Baugebieten im Gemeindegebiet am 14.07.2021 u.a. mitgeteilt, dass „die Änderung des § 13 b BauGB im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes vom 14.06.2021 lediglich die Fristen des § 13 b BauGB beinhaltet. Bezüglich der materiellen Voraussetzungen des § 13 b BauGB gab es keine Gesetzesänderung.“
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3.3. Städtebauliche Planungsvarianten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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3.3 |
Beschluss 1
Es soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 56/9, 56/10 und 56/11 sowohl eine Bebauung mit Einfamilienhäusern als auch mit Doppelhäusern zulässig sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Beschluss 2
Es soll versucht werden, die Baugrenze so weit wie möglich nach Norden zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Ortseingrünung soll auf privatem Grund erfolgen. Für die Bepflanzung und Pflege der Grünflächen haben die Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu sorgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung …, Augsburg, hat auf der Grundlage des MGR-Beschlusses vom 16.12.2021 den Auftrag zur Durchführung der Bauleitplanung zur Baulandausweisung für die Flächen Flur Nrn. 56/9, 56/10 und 56/11 Gmkg. Gabelbach erhalten.
Die Planerin Frau… hat 2 Planungsvarianten erstellt. Herr … wird in Vertretung für Frau … die beiden Varianten am Sitzungsabend erläutern.
Lt. einer Vorabstimmung mit dem FB Immissionsschutz, Landratsamt Augsburg, vom 12.03.2019, wird zur Aufstellung des Bebauungsplanes aus immissionsschutzfachlicher Sicht eine schalltechnische Untersuchung der Straßenverkehrslärmauswirkungen auf das Plangebiet nötig. Es liegt ein Honorarangebot für eine schalltechnische Untersuchung von einem Gutachter in Höhe von 3.308, 20 € vor. Die Beauftragung erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung des MGR im allgemeinen Geschäftsgang durch Herrn 1. Bürgermeister Uhl.
Stellungnahme der Verwaltung (Rechtliches und Technisches Bauamt) zu den Planungsvarianten
Lt. Herrn … ist die Variante 2 mit den geplanten Reihenhäusern städtebaulich nicht ideal. Städtebaulich passt die Variante 1 mit den geplanten Doppelhäusern gut. Herr Finkenzeller verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits gebauten Doppelhäuser am östlichen Ortseingang von Gabelbach.
Die Stellplatzsatzung muss eingehalten werden. Demnach sind für jede Doppelhaushälfte 2 Stellplätze nachzuweisen. Gefangene Stellplätze (Stellplätze hintereinander) sind zwar lt. Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen zugelassen, sollten aber vermieden werden.
Der Nachweis eines 2. Stellplatzes sollte vom Planungsbüro geprüft und in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden.
Es sollte nur eine Wohneinheit je Doppelhaushälfte zugelassen werden.
Hinsichtlich der festgesetzten Eingrünung wird festgestellt, dass bei Festsetzen einer öffentlichen Grünfläche ein Pflegeweg von ca. 3 Metern Breite erforderlich wird. Dies ginge dann zu Lasten der Grundstücksgrößen. Somit wäre eine private Eingrünung ideal.
Städtebaulich denkbar wäre noch eine Variante mit 4 Einfamilienhäusern.
Reservierung von Bauparzellen
Der Verwaltung liegen bereits Informationen zu Interessenten für die Baugrundstücke vor. Dabei handelt es sich um Anfragen für Einfamilienhaus-Bauplätze.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium ist sich einig, dass weder die geplante Variante 1 (Bebauung jedes Baugrundstückes mit Doppelhäusern) noch Variante 2 (Bebauung eines Baugrundstücks mit einem Einfamilienhaus und zwei Baugrundstücken mit jeweils drei Reihenhäusern) optimal ist. Zum einen erscheint diese dichte Bebauung am Ortseingang optisch als störend, da sich in der Nachbarschaft lediglich Einfamilienhäuser befinden. Zum anderen haben die bislang bekannten Bauinteressenten bekundet, jeweils Einfamilienhäuser errichten zu wollen. Das Gremium spricht sich daher mehrheitlich dafür aus, die Planung dergestalt offen zu lassen, dass die Bauherren nach Erwerb der Bauparzelle selbst entscheiden können, ob sie ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus errichten wollen.
Des Weiteren spricht sich das Gremium dafür aus, dass mit dem Tiefbauamt des Landkreises Augsburg Kontakt aufgenommen werden soll, um vom geforderten 10-Meter-Abstand abweichen zu können, so dass die Bebauung weiter im Norden beginnen kann. Zum einen wurde bei den dort bereits stehenden Häusern auch kein 10-Meter-Abstand eingehalten, zum anderen verbliebe den Bauinteressenten im Süden so gut wie keine Gartenfläche mehr.
Bezüglich der festzusetzenden Eingrünung spricht sich das Gremium dafür aus, diese Obliegenheit den Bauherren aufzuerlegen, so dass die Bauherren sowohl für die Bepflanzung und als auch für die Pflege sorgen müssen.
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4. Bauleitplanung Markt Welden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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4 |
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4.1. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 31 "Frickenlohweg"
Information über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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4.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ des Marktes Welden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Mit Mail vom 09.02.2022 informiert das Ingenieurbüro … aus Augsburg gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ des Marktes Welden und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen bis zum 18.03.2022 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 11.02.2022 zu.
Eine interne Beteiligung der Kläranlage sowie der Wasserversorgung und des technischen Bauamtes hat keine Anregungen und Bedenken ergeben.
Die Grundstücke befinden sich innerhalb des Marktes und der Gemarkung Welden.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ ist die bauplanungsrechtliche Steuerung der Erweiterung eines holzverarbeitenden Betriebs am südlichen Ortsrand von Welden. Der Betrieb benötigt für die Verarbeitung und Trocknung seines Rohmaterials sowohl zusätzliche Betriebs- als auch Lagerflächen um konkurrenzfähig zu bleiben und am Standort Welden fortbestehen zu können.
Darüber hinaus soll am Standort ein neues Heizkraftwerk entstehen, das vor Ort anfallende Holzspäne nutzt und gleichzeitig den Betrieb mit Energie versorgt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 46.913 m² und wird in drei Bereiche gegliedert:
Teilbereich GE1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan.
Die Planung dient dazu, die Errichtung zweier neuer Hallen, eines Hackschnitzellagers, sowie das Schaffen neuer Lagerflächen und eine angemessene Ortsrandeingrünung baurechtlich zu ermöglichen.
Teilbereich GE2: Qualifizierter Bebauungsplan.
Der Teilbereich enthält u.a. Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Darüber ist aus städtebaulichen Gründen lediglich die Festsetzung von Lärmkontingenten erforderlich.
Teilbereich GE3: Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Obere Bahnhofstraße“
Mit der Einbeziehung des BP Nr. 14 sollen Lärmkontingente vergeben werden. Gleichzeitig soll für ein Gebäude, welches vorweg genehmigt wurde, Baurecht geschaffen werden; dies in der Annahme, dass es dem zukünftigen Bebauungsplan nicht widerspricht.
Nachdem der Bebauungsplan den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, wird dieser parallel dazu geändert.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden.
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4.2. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 31 "Frickenlohweg"
Information über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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4.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ des Marktes Welden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Wie bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt bittet die Bürogemeinschaft … mit Mail vom 09.02.2022 um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Frickenlohweg“ des Marktes Welden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen, Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt mit Mail vom 11.02.2022 zu. Von den internen Stellen wurden keine Bedenken oder Anregungen geäußert.
Die Marktgemeinde Welden besitzt einen rechtwirksamen Flächennutzungsplan vom 24.07.1998, der im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Frickenlohweg“ unterschiedliche Darstellungen aufweist. Der nördliche und der südöstliche Bereich sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits als Gewerbeflächen dargestellt.
Der Änderungsbereich der 10. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im südwestlichen Bereich und ist bisher als Fläche für die Landwirtschaft ohne Nutzungsangabe mit einer Größe von 17.356 m² dargestellt. Hier sollen Gewerbeflächen entstehen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt und festgesetzt.
Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden beeinträchtigt werden.
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5. Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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5 |
Beschluss
Der MGR befürwortet unter der Voraussetzung einer Förderung nach BayFAG grundsätzlich den Bau eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen. In den Haushalt 2022 sind entsprechende Planungskosten in Höhe von 60.000,-- € zu veranschlagen sowie Ansätze in den Finanzplanjahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der MGR hat sich erstmals in seiner Sitzung am 01.08.2019 durch den Bereichsleiter des Staatlichen Bauamtes Augsburg zu einem geplanten Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen informieren lassen. Grundsätzlich wurde damals ausgeführt, dass das Vorhaben aus dem Sonderbaulastprogramm nicht mehr förderfähig ist. Eine Realisierung bzw. auch eine staatliche Förderung wären denkbar, wenn der Markt Zusmarshausen in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die entsprechende Planung übernimmt. Die Verwaltung wurde vom Marktgemeinderat schließlich beauftragt, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
Diese Studie wurde in der MGR-Sitzung am 08.07.2021 durch das Büro Steinbacher-Consult vorgestellt.
In der Sitzung wurde nach ausgiebiger Diskussion folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben abzustimmen und die weitere Vorgehensweise festzulegen.
Aufgrund eines Zeitungsartikels in der AZ hat Herr … (Bereichsleiter Straßenbau) beim Ersten Bürgermeister Uhl angerufen und auf ein Förderprogramm für den beabsichtigten Kreisverkehr hingewiesen.
Daher fand am 02.08.2021 ein Gespräch im Staatlichen Bauamt Augsburg mit Herrn …, dem Planungsbüro und dem Markt Zusmarshausen statt.
Herr … hat auf das Schreiben vom 07.05.2021 des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verwiesen. Nach Art. 13f Nr. 2 BayFAG kann die Änderung von bestehenden Kreuzungen zwischen Staats- und Gemeinde- oder Kreisstraßen gefördert werden, soweit die betroffenen Gemeinden und Landkreise die Änderungskosten übernehmen. Die Förderung solcher Kreuzungen wurde seit 2017 wegen der damaligen engen Haushaltssituation ausgesetzt. Eine Förderung ist aufgrund der aktuell entspannten Haushaltssituation nunmehr wieder möglich. Der Freistaat unterstützt Vorhaben mit einer Förderung zwischen 70 % und 80 % der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten. Gefördert werden neben den Kosten für Bau und Grunderwerb auch die Planungs- und Bauleitungskosten mit einer Pauschale in Höhe von 12 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben, sofern die Kommune die Maßnahme abwickelt.
Vereinbart wurde bei dem Gespräch, das das Büro Steinbacher einen Alternativvorschlag für die Anbindung des Landwirtschaftsweges erarbeiten soll. Vielleicht besteht dann auch die Möglichkeit, den Kreisverkehr im Durchmesser zu verkleinern. Dies hätte auch eine Reduzierung der Kosten zur Folge. Sobald diese Unterlagen vorliegen, soll ein weiterer Termin bei der Regierung von Schwaben mit Herrn Dr. … (Sachgebietsleiter Straßenbau) vereinbart werden, um die Fördervoraussetzungen zu erörtern.
Pandemiebedingt fand dieses Gespräch im Rahmen einer Webex-Konferenz nunmehr am 07.02.2022 statt.
Grundsätzlich wird seitens des Staatlichen Bauamtes zunächst keine Veranlassung für einen Kreisverkehr gesehen. Gleichwohl kann jedoch seitens der Regierung von Schwaben ein Ausbau begrüßt und auch eine Förderung in Aussicht gestellt werden. Bislang wurden aus dem Fördertopf wenig Mittel beantragt, sodass eine Realisierung des Vorhabens befürwortet wird. Die beteiligten Baulastträger müssen damit einverstanden sein. Der Zeitpunkt für eine Förderung ist derzeit sehr günstig und sollte aus Sicht der Regierung auch weiterverfolgt werden.
In einer Stellungnahme zum Förderverfahren hat die Regierung noch auf folgendes hingewiesen:
Mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg ist eine sog. Sonderbaulastvereinbarung abzuschließen. Ein entsprechender Baubeschluss ist vom MGR zu fassen.
Die Regierung steht auch einem 5. Kreisverkehrsarm positiv gegenüber, sofern dieser als untergeordneter Ast ausgebildet wird. Herr … hat hierzu einen passablen Vorschlag gemacht, indem der Tropfen entfällt und ein Teil des Kreisverkehrsastes „gepflastert“ wird. So ergäbe sich eine deutliche Abgrenzung zu den offiziellen Ästen des Kreisverkehrs. Insbesondere im Hinblick auf evtl. Lang-LKWs (z.B. Holztransport) sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge wäre ein 5. Arm eine u.U. verkehrssichere Lösung, da auch das Staatliche Bauamt auf einen angrenzenden Unfallhäufungspunkt hingewiesen hat. Selbst bei einem relativ geringen Abbiegeverkehr von rd. 440 Kfz/Monat muss u.E. in Spitzenstunden (z.B. wenn evtl. Veranstaltungen oder Trainingseinheiten im Schützenheim stattfinden) mit erhöhtem Abbiegeverkehr gerechnet werden. Daher wäre die vorgenannte „5-armige Kreisverkehrsvariante“ eine gute Alternative.
In der damals vorgestellten Machbarkeitsstudie wurden Gesamtkosten ohne Spartenverlegung, Grunderwerb, Baugrunduntersuchungen mit ca. 1.400.000,-- € angegeben, allerdings mit einem ausgebauten 5-armigen Kreisverkehr. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen deutlichen Abgrenzung hinsichtlich der Zufahrt zum Schützenheim könnten sich die Kosten noch reduzieren. Beispielhaft bei angenommenen Kosten von ca. 1.000.000,-- € beträgt der Eigenanteil des Marktes bei einem Fördersatz von 70 % = 300.000,-- €.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Realisierung des Kreisverkehrs aufgrund der günstigen Fördersituation ins Auge gefasst werden. Notwendige Grundstücksverhandlungen sind noch zu führen.
Auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat im Schreiben vom 07.05.2021 darum gebeten, dass zeitnah möglichst viele Projekte umgesetzt und die Kommunen über die Wiederaufnahme der Förderung von Kreuzungen informiert werden.
Nach Möglichkeit sollte der Förderantrag noch vor dem 01.09.2022 eingehen.
Im Haushalt 2022 sollen deshalb Planungskosten in Höhe von 60.000,-- € veranschlagt werden.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium begrüßt die neue Entwicklung sehr. Da es nunmehr wieder eine Förderung gibt, sollte die Planung des Kreisverkehrs unbedingt weiter betrieben werden. Die dort befindliche Kreuzung birgt ein ganz erhebliches Gefahrenpotential, so dass der Bau eines Kreisverkehrs absolut notwendig erscheint.
Die Anbindung an die Schießanlage wird umgeplant. Der Feldweg wird als fünfter Ast angelegt, jedoch mit einer anderen Ausrichtung (keine Mittelinsel), zur Kenntlichmachung soll dieser Bereich gepflastert werden.
Die Feinheiten, wie z.B. Wegfall von Querungshilfen, etc. müssen noch in der Planung korrigiert werden.
Die Baumaßnahmen des Kreisverkehrs und des Dammbauwerkes sollen koordiniert werden, so dass beispielsweise nicht kurz nach dem Bau des Kreisverkehrs wieder der Teer aufgerissen muss zur Herstellung der Flutmulde.
Derzeit liegen die Schätzkosten für den Bau des Kreisverkehrs bei 1 Mio. €. Der Fördergeber prüft zunächst, was förderfähig ist. Es sollen dann alle tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten erstattet werden.
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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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6 |
Kurzbericht
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Bahn nunmehr Baugrunduntersuchungen (Bohrsondierungen) durchführen wird. Hiervon sind auch drei Grundstücke des Marktes Zusmarshausen betroffen. Zur Durchführung der Maßnahmen ist es notwendig, das jeweilige Grundstück zu betreten, Sondierungen und Bohrungen durchzuführen sowie eine Grundwassermessstelle zu erstellen.
Der temporäre Ausbau zu einer Grundwassermessstelle und der Betrieb dieser erfolgt für eine Nutzungsdauer bis 2035 und wird in einem separaten Gestattungsvertrag dokumentiert. Der Pegel liegt dabei oberhalb der Geländeoberkante und ist mit einem Anfahrschutz gesichert. Es ergeben sich somit keine Nutzungseinschränkungen. Die Grundwassermessstelle wird nach der Nutzungsdauer zurückgebaut und das Loch wieder verfüllt.
Der Zeitraum für diese Arbeiten wird nach Mitteilung der Deutschen Bahn voraussichtlich zwischen Anfang Dezember 2021 und Ende März 2022 liegen.
Der Markt Zusmarshausen wurde von der Deutschen Bahn aufgefordert, den Gestattungsvertrag zu unterzeichnen. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, besteht für Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte eine Duldungspflicht hinsichtlich der Vorbereitung und Planung der notwendigen Vorarbeiten für das Vorhaben.
Die Festlegung einer Trasse ist hiermit noch nicht verbunden. Die Bohrsondierungen werden entlang aller vier möglicher Trassenverläufe vorgenommen.
Des Weiteren teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass der Landrat die Kommunen eingeladen hat, sich zu den möglichen Trassenverläufen abzustimmen. Derzeit ist es hierfür jedoch noch zu früh. Zweiter Bürgermeister Walter Aumann ist hier intensiv eingebunden. Die betroffenen Kommunen sollten sich hier unbedingt über eine gemeinsame Linie abstimmen, damit eine für alle ideale und vertretbare Bahnlinie gefunden wird.
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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informativ
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7 |
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7.1. Praxis für Ergotherapie, Kapellenstraße 7 - Nachfolgeregelung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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7.1 |
Kurzbericht
Der bisherige Praxisinhaber … hat zum 01.03.2022 die Praxis für Ergotherapie an …. übergeben.
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7.2. Baufortschritt Kindergarten Gabelbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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7.2 |
Kurzbericht
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert über den Baufortschritt.
Im Februar wurde die Fußbodenheizung eingebaut. Aktuell ist der Estrich verlegt worden. Dieser muss derzeit austrocknen. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, kommen die Trockenbauer, und der Sanitärbereich wird ausgebaut. Mitte März/Anfang April werden dann die Malerarbeiten durchgeführt und die Fliesen verlegt.
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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040. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.03.2022
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ö
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informativ
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8 |
Datenstand vom 25.03.2022 11:49 Uhr