Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert, Hochstiftstraße 6 (Seiteneingang)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 039. Sitzung am 22.02.2022
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 040. Sitzung am 03.03.2022
3 Baugebiet "An der Wiege II" Wörleschwang Vorstellung einer Bewerbung für das Vergabeverfahren nach Konzept
4 Haushalt 2022
4.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 und deren Anlagen
4.2 Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2021 - 2025
5 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Verschiedenes
7.1 Sanierung Kneipp-Anlage am Horn
7.2 Nachfolger für ZusKultur
7.3 Leuchtmitteltausch durch LEW
8 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 039. Sitzung am 22.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 040. Sitzung am 03.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Baugebiet "An der Wiege II" Wörleschwang Vorstellung einer Bewerbung für das Vergabeverfahren nach Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 3

Beschluss

Mit der vorgestellten Bewerbung im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Konzept besteht Einverständnis. Die Vergabebedingungen werden erfüllt. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bauparzellen 3 und 4 die Reservierungsverträge mit einem Kaufpreisangebot von 325,-- €/qm vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Für das Vergabeverfahren nach Konzept wurde eine Bewerbung für die Bauparzellen 3 (739 qm) und 4 (771 qm) abgegeben. Die Bewerbung beinhaltet ein Kaufpreisangebot und eine visuelle Darstellung des Baukörpers. Nach den Vergaberichtlinien beträgt das Mindestangebot 325,-- €/qm. Es ist keine Planleistung gefordert.

Die Bewerbung wird in der MGR-Sitzung vorgestellt. Die Vergabe hat in einer öffentlichen Sitzung zu erfolgen. Vorab wurde die Entwurfsplanung bereits an das Gremium mit e-mail vom 20.12.2021 versandt. 


Diskussionsverlauf:
Die Mehrheit des Gremiums befürwortet es, wenn anstatt der bislang geplanten 4 Wohnungen je Mehrfamilienhaus zumindest in einem der beiden Häuser 5 Wohnungen geplant werden, um so auch kleinere Wohnungen für ältere Leute oder Singles zu schaffen. Allerdings muss dann die Stellplatzsituation neu konzipiert werden, da die Tiefgarage nicht über genügend Stellplätze verfügt, wenn nunmehr mehr Wohnungen als bisher geplant entstehen sollen. Derzeit sind in der Tiefgarage 14 Stellplätze vorgesehen sowie oberirdisch 3 bis 4 Stellplätze. Weitere Stellplätze müssten dann ebenfalls oberirdisch geplant werden. 

Da in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes pro Mehrfamilienhaus 4 Wohneinheiten festgelegt wurden, muss bei Planung von nunmehr 5 Wohneinheiten in einem der beiden Häuser entweder der Bebauungsplan geändert oder eine isolierte Befreiung beantragt werden. 


Dem für den Bauträger im Zuschauerraum anwesenden Herrn … wird zu Rückfragen aus dem Gremium bezüglich der vorgesehenen Vermietung das Wort erteilt. Herr … teilt mit, dass dies kein sozialer Wohnungsbau ist. Es sind keine Vergünstigungen für beispielsweise Alleinerziehende vorgesehen. Grundsätzlich wird jedoch eine langfristige Vermietung gewünscht, so dass man bei langfristiger Vermietung lieber den Mietern mit dem Mietzins etwas entgegenkommen würde, anstatt einen ständigen Mieterwechsel in Kauf zu nehmen. 

Ein Teil des Gremiums ist von dem vorgelegten Konzept nicht überzeugt, da dieses sehr standardisiert erscheint. Man hätte sich hier teilweise mehr Phantasie bei der Umsetzung gewünscht z.B. die Planung eines Passivhauses oder eines Mehrgenerationenhauses. 

Der Großteil des Gremiums ist sich jedoch einig, dass die Vorgaben der Vergaberichtlinie sehr gut umgesetzt wurden wie z.B. Gründach, Photovoltaikanlage, Lademöglichkeit für E-Autos, etc. Im Übrigen wird begrüßt, dass eine Tiefgarage geplant wurde, obwohl diese in den Vergaberichtlinien gar nicht gefordert war. 

Weitere Rückfragen aus der Mitte des Gremiums beantwortet Herr … wie folgt:

  • Die Photovoltaikanlage auf dem Dach kann den nötigen Strom für die Wärmepumpe nicht zu 100 % liefern, jedoch einen großen Prozentsatz hierfür. 
  • Welche Art von Wärmepumpe verbaut werden soll, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Es muss hier zunächst das Bodengutachten abgewartet werden, erst dann kann bestimmt werden, welche Art der Wärmepumpe möglich ist und auch wie viele Wärmepumpen pro Quadratmeter errichtet werden dürfen. 
  • Die Baugrenze in der Tiefgarage wird nicht überschritten, da die Tiefgarage länglich innerhalb der Bebauungsgrenze verläuft. 

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4. Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 4
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4.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 und deren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und den Anlagen. Einer Kreditaufnahme in Höhe von maximal 1.000.000 € sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag in Höhe von 1.438.600 € wird zugestimmt. Die Anlage (Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Stellenplan 2022

In der MGR-Sitzung am 22.02.2022 wurde der Stellenplan bereits erläutert. In der Zwischenzeit haben sich durch notwendige Stellennachbesetzungen (Kündigungen, befristetes Arbeitsverhältnis, Beginn Altersteilzeit) in den Kindertageseinrichtungen noch einzelne Änderungen beim Personal der Kindergärten ergeben:
Entgeltgruppe S 3 - 13 Stellen (bislang 14 Stellen)
Entgeltgruppe S 4 – 9 Stellen (bislang 10 Stellen)
Entgeltgruppe S 8a – 14 Stellen (bislang 12 Stellen)

Die Zahl der Stellen 2022 bleibt mit 54 unverändert.


Haushalt 2022

Am 22.02.2022 fand in der MGR-Sitzung die Vorberatung des Haushaltsentwurfs statt. Zudem wurde in der Sitzung die Deckung des Fehlbetrages beschlossen. In der Zwischenzeit ergaben sich aufgrund von Beschlüssen und Besprechungen noch Änderungen, die sich wie folgt darstellen:

Änderungen Verwaltungshaushalt

  • 0.0600.8419; Einrichtungen für die gesamte Verwaltung, Schwerbehindertenabgabe
Ansatzerhöhung ab 2022 von 16.400 € auf 20.200 € aufgrund des vorliegenden Bescheides über Ausgleichsabgabe

  • 0.6815.5100; Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen u. a. Parkplatz am Rothsee
Ansatzreduzierung ab 2023 von 5.500 € auf 3.500 € aufgrund MGR-Sitzung vom 22.02.2022

  • 0.7500.5000; Bestattungswesen, Gebäude- und Grundstücksunterhalt
Ansatzreduzierung ab 2023 von 25.000 € auf 20.000 € aufgrund MGR-Sitzung vom 22.02.2022

  • 0.7629.6555; Gemeinschaftshäuser, Mehrzweckhäuser, Stadthallen, Planungskosten für Veranstaltungsmöglichkeit
Ansatzeinstellung im Jahr 2022 mit 10.000 € aufgrund MGR-Sitzung vom 22.02.2022

  • 0.9000.0030; Steuern, Gewerbesteuer (brutto)
Ansatzreduzierung auf 5,9 Mio. € im Jahr 2022 sowie Anpassung der FPL-Jahre aufgrund MGR-Sitzung vom 22.02.2022

  • 0.9000.8100; Steuern, Gewerbesteuerumlage
Erläuterung siehe 0.9000.0030

  • 0.9121.8070; Kredite, Zinsausgaben
Ansatzanpassung aufgrund Beschluss Kreditaufnahme in MGR-Sitzung am 22.02.2022
HH-Jahr 2022: 17.100 € auf 13.200 €
FPL-Jahr 2023: 17.100 € auf 18.200 €
FPL-Jahr 2024: 44.100 € auf 44.800 €
FPL-Jahr 2025: 98.900 € auf 99.100 €

Änderungen Vermögenshaushalt

  • 1.6301.3610; Gemeindestraße Ausbau Kreuzung St 2510/Augsburger Str./Dammstr., Investitionszuweisung vom Land
Ansatzeinstellung i. H. v. 700.000 € im FPL-Jahr 2024 für Zuschuss Baumaßnahme Kreisverkehr Rothseekreuzung

  • 1.6301.9500; Gemeindestraße Ausbau Kreuzung St 2510/Augsburger Str./Dammstr., Tiefbau
Ansatzerhöhung im Jahr 2022 von 20.000 € auf 60.000 € aufgrund MGR-Sitzung vom 03.03.2022 sowie Einstellung von Mitteln in der Finanzplanung (2023: 300.000 €, 2024: 700.000 €)

  • 1.6901.9500; Wasserläufe, Wasserbau, Sturzflutmanagement und Frühwarnsystem
Ansatzreduzierung im Jahr 2022 von 180.000 € auf 100.000 € aufgrund MGR-Sitzung vom 22.02.2022

  • 1.8811.9320; Unbebauter Grundbesitz, Erwerb von Grundstücken
Ansatzreduzierung im Jahr 2022 von 1.937.700 € auf 1.794.600 € aufgrund MGR-Sitzung vom 03.03.2022
Ansatzerhöhung im FPL-Jahr 2023 von 700.000 € auf 1.000.000 € aufgrund MGR-Sitzung vom 03.03.2022

  • 1.9121.3776; Kredite, Kreditaufnahmen von Kreditinstituten
Ansatzeinstellung im Jahr 2022 i. H. v. 1.000.000 € aufgrund MGR-Sitzung vom 22.02.2022

  • 1.9121.9776; Kredite, Ordentliche Tilgungsausgaben an Kreditinstitute
Ansatzanpassung aufgrund Beschluss Kreditaufnahme in MGR-Sitzung am 22.02.2022
FPL-Jahr 2023: 197.300 € auf 295.100 €
FPL-Jahr 2024: 388.800 € auf 487.100 €
FPL-Jahr 2025: 674.200 € auf 773.000 €

All diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie den entsprechenden Ausgleich der einzelnen Jahre.

Zuführung Verwaltungs-/Vermögenshaushalt (0.9161.8600 und 1.9161.3000)
HH-Jahr 2022: 716.300 € auf 636.600 €
FPL-Jahr 2023: 1.759.200 € auf 1.689.300 €
FPL-Jahr 2024: 2.215.000 € auf 2.140.800 €
FPL-Jahr 2025: 2.662.300 € auf 2.583.900 €

Jahr
Jahresabgleich
Kreditaufnahme
Rücklagenentnahme bzw. /-zuführung
2022
- 2.438.600 €
1.000.000 €
- 1.438.600 €
2023
- 5.935.200 €
4.500.000 €
- 1.435.200 €
2024
- 8.357.700 €
7.000.000 €
- 1.357.700 €
2025
+ 2.321.100 €
-
+ 2.321.100 €


Abschließend ist zu erwähnen, dass die Auswirkungen der derzeitigen politischen Situation (Ukraine-Krieg und Bewältigung der Corona-Pandemie) nicht abschätzbar sind. Der Verwaltung liegt keine Information vor, inwieweit sich v. a. der Konflikt in der Ukraine auf die kommunalen Haushalte auswirken könnte. Kostensteigerungen oder Einbußen bei den Einnahmen aufgrund geringerer Produktion sowie möglicherweise Kurzarbeit sind denkbar. Dies hat zur Folge, dass die Entwicklung zu beobachten und eine lageangepasste Bewertung durchzuführen ist.

Der Haushalt 2022 wird über eine Kreditaufnahme i. H. v. 1 Mio. € sowie eine Rücklagenentnahme von 1.438.600 € finanziert. Auf der Einnahmenseite ist man gut aufgestellt, da man nahezu jede Möglichkeit ausgenutzt hat, um Mehreinnahmen für den Markt zu generieren. Die im letzten Jahr getroffenen Beschlüsse zu Erhöhungen bei den Gebühreneinnahmen und Steuern wirken sich in diesem Jahr positiv aus, sodass in diesem Jahr wieder eine Zuführung an den Vermögenshaushalt i. H. v. 636.600 € zustande kommt. Diese wird sich voraussichtlich in den kommenden Jahren aufgrund der aktuell vorliegenden Steuerschätzungen weiter nach oben entwickeln und somit das Vorkrisenniveau erreichen.
Die Ausgaben belaufen sich in diesem Jahr noch im Rahmen. Große Investitionen folgen erst in den folgenden Finanzplanjahren, dass sich aus den Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 13.630.000 € ergibt. Der Marktgemeinderat wird in den kommenden Jahren eine Priorisierung der Projekte vornehmen müssen, da die Defizite in den Jahren 2023 und 2024 erheblich höher ausfallen und nach heutigem Stand nur durch enorme Kreditaufnahmen finanziert werden können. 




Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verliest seine Haushaltsrede wie folgt:

„Sorgsame Stabilität der Marktgemeinde in Krisenzeiten

Seit knapp 4 Wochen herrscht Krieg in Europa. Schreckliche Bilder und Berichte aus der Ukraine erreichen uns nach dem ungerechtfertigten Angriff auf das nach westlichen Grundsätzen ausgerichteten Land. Dabei sind die vergangenen Jahre schon in weiten Teilen von Krisen geprägt worden. Bereits 2015 und 2016 erlebte Deutschland eine Flüchtlingswelle. In den letzten zwei Jahren führte die Corona-Pandemie fast zu einem völligen Stillstand des öffentlichen und privaten Lebens. Anstelle der Rückkehr zu einem Leben, wie wir es bisher gewöhnt waren, müssen wir nun den Ansturm von hilfesuchenden Ukraine-Flüchtlingen bewerkstelligen. Ganz allgemein gesagt, befinden wir uns in einem gefühlten „Dauerkrisen-Modus“. „Die Welt steht Kopf“. Dabei sind Klimaschutz und Klimaanpassung noch gar nicht berücksichtigt, obwohl auch hier große Herausforderungen auf die Menschheit zukommen.
 
Dennoch muss das Leben weitergehen. Unsere Marktgemeinde muss organisiert und die öffentlichen Aufgaben bewältigt werden.

Dazu bedarf es einer soliden und überlegten Finanzwirtschaft. Diese können wir mit dem Haushalt 2022 erneut vorlegen und zur Abstimmung bringen. Der transparente Prozess für die Beschlussfassung begann bereits im November 2021 mit der Beratung des Investitionsprogrammes. Es folgte eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie vor genau einem Monat im Marktgemeinderat.

Wir haben uns der finanziellen Eigenverantwortung, die uns das kommunale Selbstverwaltungsrecht in Art. 28 GG auferlegt, wie in den vergangenen Jahren mit Bedacht, intensiver Beratung und dem freiheitlich demokratischen Grundgedanken gestellt. Mit einem Gesamtvolumen i.H.v. knapp 25 Mio. € liegen wir ungefähr auf dem Niveau der letzten Jahre.

Sehr erfreulich ist, dass wir das HH-Jahr 2021 sehr positiv zum Abschluss bringen konnten. Unsere Rücklagen sind zum 31.12.2021 auf einen Betrag i.H.v. 5,1 Mio. € angestiegen und liegen damit um mehr als 3 Mio. € höher als dies im Haushalt des vergangenen Jahres eingeplant war. Gleichzeitig ist unser tatsächlicher Schuldenstand auf 812.392,83 € geschrumpft. Das entspricht einer ProKopf-Verschuldung von 126,56 €. Damit liegen wir um 560 €, sprich einem Vielfachen niedriger als der landesweite Durchschnitt in Bayern. Ich finde, das ist ein hervorragendes Ergebnis und spricht für Zusmarshausen.
Würden die Rücklagen den langfristigen Darlehen gegenübergestellt werden, wäre die Marktgemeinde rein rechnerisch schuldenfrei und hätte sogar noch vier Millionen Euro auf der hohen Kante. 


Reden wir mit Stolz über diese erfreulichen Tatsachen des Haushaltsjahres 2021.
Reden wir aber auch gleichzeitig über die großen Herausforderungen im aktuellen Jahr.

1. Grundschulkindbetreuung:
Der Anspruch der Eltern zur Betreuung der Grundschulkinder wird nach dem Willen des Bundesgesetzgebers ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtend eingeführt. Zur Zeit sind viele Fragen ungeklärt. Die Arbeitsgruppe und der Marktgemeinderat tun sich momentan sehr schwer, die notwendigen Weichen dafür zu stellen. Meine Botschaft lautet zu diesem Thema: „Es wäre ein fataler Fehler, abzuwarten, bis tatsächlich alle Fragen geklärt sind. Planungskosten wären im Haushalt vorgesehen.

2. Erweiterung Kläranlage:
Unsere Kläranlage hat die Kapazitätsgrenze erreicht und muss erweitert werden. Die Baukosten werden in den nächsten Finanzjahren zu Buche schlagen. In diesem Jahr ist ein Betrag i.H.v. 300.000 € vorgesehen. Entscheiden müssen wir zeitnah, ob Ergänzungsbeiträge per Bescheid erhoben werden oder die Kosten in die Gebührenkalkulation einfließen sollen.

3. Kanalsanierungskonzept:
Beim Kanalsystem sind weitere 500.000 € für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen.

4. Wasserversorgung:
Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser muss mit der Suche nach einem weiteren Tiefbrunnen und einer Druckerhöhungsanlage in Wörleschwang gewährleistet werden. Die HH-Mittel dafür betragen rund 650.000 €.

5. Geh- und Radweg bei Salenbach zwischen Wollbach und der St 2027:
Sehr erfreulich ist, dass der Freistaat den Ausbau des Radwegenetzes fördert. Davon profitieren wir an der seit zwei Jahrzehnten geforderten und auch notwendigen fußläufigen Verbindung bei Salenbach. Dennoch belastet diese sinnvolle Maßnahme unseren Haushalt 2022 mit einem Betrag i.H.v. 620.000 €. Fördermittel dazu gehen erst in den folgenden Finanzjahren ein.

6. Personalkosten:
Die Personalkosten steigen im HH-Jahr 2022 mit einem Betrag i.H.v. 5,1 Mio. € entgegen dem bundes- und landesweiten Trend in öffentlichen Haushalten bei der Marktgemeinde Zusmarshausen  n i c h t  bzw. nur geringfügig an. Das Jahr 2021 konnten wir mit 4,5 Mio. €, also sogar mit rund einer halben Mio. € weniger Personalkosten, zum Abschluss bringen. Hier hatte sich die Pandemie bemerkbar gemacht.
Im Rathaus steigen die tatsächlich besetzten Vollzeitstellen von 17,7 leicht an, wenn ein Zusammenschluss des Standesamtes mit Adelsried tatsächlich beschlossen wird.                                                                                                                    
Beim Kindergartenpersonal wurden nach dem Willen des Marktgemeinderates drei Stellen reduziert.
Die bestehende Personalstärke ist notwendig, um mit einer straffen und optimalen Aufbau- und Ablauf-Organisation die ständig steigenden Anforderungen und Verantwortlichkeiten zu bewältigen. Pro Jahr werden etwa 70.000 Zahlungsvorgänge mit entsprechenden Ausschreibungen, Einholung von Angeboten sowie Auftragserteilungen durchgeführt. Die Anfragen und Anliegen der Bürger steigen ständig an. Pro Jahr werden etwa 65 Bauanträge, Bauvoranfragen oder isolierte Befreiungen bearbeitet und für den Bauausschuss vorbereitet. Die Zahl der offenen und in Bearbeitung befindlichen Bauleitplanungen liegt weiterhin bei zwanzig.
Weitere Herausforderungen ergeben sich aus der verpflichtenden Einführung von digitalen Formblättern im Rahmen des Egoverment-Gesetzes. Wieder ein Beispiel, bei dem Aufgaben den Kommunen übertragen wurden, ohne für eine personelle Ausstattung zu sorgen. Das müssen wir selbst übernehmen.

7. Weitere Ausgaben:
Die Kreisumlage mit einem Betrag i.H.v. 5 Mio. €, Sachausgaben mit 5,2 Mio. € und Grundstücksgeschäfte mit knapp 1,8 Mio.€ sind die weiteren größeren Ausgabepunkte 2022.
Die vorläufigen Planungskosten beim notwendigen Kreisverkehr an der Rothseekreuzung für die Leistungsphasen 1 - 3 mit 60.000 € zeigen sich zunächst unscheinbar. In der Folgezeit muss aber 1 Mio.€ vorfinanziert werden, bis eine Förderung vom Freistaat Bayern i.H.v. 70 % eingeht.

Demgegenüber stehen die großen Einnahmen aus der Gewerbesteuer, der Anteil aus der Einkommens- und Umsatzsteuer, Zuweisungen, Veräußerungen und Beiträge mit ca. 16 Mio.€. Die Anpassung von Beiträgen und Hebesätzen in 2021 wirken sich positiv auf die Einnahmeseite aus. 
Erfreulich ist auch, dass wir bei der Steuerkraft im Vergleich zu den 46 Landkreisgemeinden wieder auf Platz 3 gesetzt sind, nachdem wir uns ein Jahr mit Platz 4 begnügen mussten.

Einräumen muss man, dass der Haushalt 2022 dennoch ein Defizit i.H.v. 2,438 Mio. € aufweist. Nach dem Beschluss des Marktgemeinderates soll der Ausgleich durch eine Kreditaufnahme von 1 Mio. € und einer Rücklagenentnahme erfolgen. Wenn diese HH-Mittel tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen, dann läge am 31.12.2022 der Schuldenstand bei 1,5 Mio. € und die Rücklagen bei 3,7 Mio. €. 
Auch diese finanzielle Lage würde Zusmarshausen verkraften. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir am 31.12.2022 über positivere Zahlen sprechen werden, so, wie es in den vergangenen Jahren stets der Fall war.

Mit dem HH 2022 sind wir bestens gerüstet, um die Aufgaben in diesem Jahr zu erledigen. 
Der HH entstand mit dem nötigen Weitblick für die Zukunft und um Zusmarshausen in diesen Krisenzeiten zu stabilisieren.  Die Marktgemeinde Zusmarshausen soll dauerhaft ein lebenswerter Ort und eine Drehscheibe im westlichen Landkreis sein und bleiben.

Ich will dieses HH-Jahr 2022 in der Solidarität mit dem Marktgemeinderat abarbeiten. Denken wir immer an das Zitat von Aristoteles: „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile!“ Damit brachte der griechische Philosoph zum Ausdruck, dass wir gemeinsam stärker sind als jeder mit seiner Einzelkraft. Sehen wir uns zusammen als Kümmerer für unsere Bürgerinnen und Bürger und verlieren uns nicht in Formalien. Damit werden wir oft genug schon von außen blockiert. Vergessen wir nicht die Sache, um was es geht. Es geht um die Weiterentwicklung und Entfaltung der Marktgemeinde Zusmarshausen. Behalten wir den Überblick in diesen dynamischen und krisenhaften Zeiten. Dazu bietet sich die Zusammenarbeit zwischen MGR, Verwaltung und Bgm. als ideale Verbindung an.

Ich möchte den Moment nutzen, um herzlich „DANKE“ zu sagen. 

Danke an die Fraktionen mit Ihren Vorsitzenden Frau Hafner-Eichner, Herrn Joachim Weldishofer und Herrn Juraschek für die Vorbereitungen, damit die heutige Beschlussfassung möglich ist.

Ein Herzliches Vergeltsgott geht an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus, insbesondere an die Sachgebietsleiter Walter Stöckle, Peter Finkenzeller sowie Amtsrätin Sabine Gay für die Vorbereitungen und die stets sehr gute und fruchtbare Zusammenarbeit.

Es ist mir außerdem ein großes und zugleich persönliches Anliegen, mich bei unserem stellvertretenden Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Jonas Watzal zu bedanken. Sie haben den Haushalt mit großer Perfektion und breitem Fachwissen erstellt. In der Tat. Sie haben den Überblick in diesen krisenhaften Zeiten behalten.


Vielen Dank. 

Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister“


Sodan verliest MR Ingrid Hafner-Eichner die Haushaltsrede für die CSU-Fraktion:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
werte Kollegin und Kollegen des MGR,

was ist heutzutage schon sicher? Alleine die Energiekosten können unseren Haushalt aus den Angeln heben. Wir müssen auf Sicht fahren, etwas anderes bleibt uns gar nicht übrig. Heute geht es aber um den Haushalt, den wir nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet haben. 

Dieses Statement der CSU-Fraktion zum Haushalt 2022 trägt die Überschrift:
„Haushalt unter neuen Vorzeichen“. 
Während noch im vergangenen Jahr eine Zuführung des VmHH in den VwHH i.H.v. 1.070.000 € notwendig war, können wir heuer eine Zuführung in die entgegengesetzte Richtung realisieren. 
Mit dem vorliegenden Haushalt gelingt es uns, 716.000 € vom VwHH in den VmHH zu transferieren. So hat unser Haushalt innerhalb eines Jahres ein deutliches PLUS als Vorzeichen bekommen. 

Worauf ist diese positive Entwicklung zurückzuführen? Was ist geschehen, dass sich die Perspektive im Vergleich zum Vorjahr so deutlich gewendet hat?

  1. Die Verwaltung hat alle Haushaltsansätze realistisch geschätzt, also sozusagen mit „spitzem Bleistift“ gerechnet. Dass sog. „Luftnummern“ nicht enthalten sind, ist zu erkennen an vielen nach unten korrigierten Ansätzen. Die Verwaltung hat sich nicht damit begnügt, die Ansätze auf dem Vorjahresniveau einzufrieren also allenfalls nicht zu erhöhen, sondern es wurden Beträge tatsächlich auch nach unten korrigiert. Dieser Verwaltung war es wichtig, nach den schwierigen Beratungen des Vorjahres dort den Rotstift anzusetzen, wo es realistisch erschien. Dafür ganz ausdrücklich herzlichen Dank! So wird Vertrauen geschaffen und es wird deutlich, dass auch der Verwaltung eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der öffentlichen Finanzen wichtiger ist als ein komfortables finanzielles Polster über’s Jahr. Verwaltung und MGR ziehen an einem Strang. Alle wollen Zusmarshausen voranbringen und die uns zur Verfügung stehenden Gelder möglichst im Sinne von Qualitätsverbesserungen für unsere Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Das Erstlingswerk von Jonas Watzal ist grundsolide. Dafür vielen Dank!

  1. Wir haben im vergangenen Jahr gegen viel öffentlichen und ungerechtfertigten Widerstand die Gebühren für die Kinderbetreuung erhöht. Ich denke, wir haben die Verhältnismäßigkeit nicht außer acht gelassen, denn die neuen Beiträge können von den Familien getragen oder aber vom Landkreis übernommen werden. Mehrkind-Familien werden aufgrund einer großzügigen Regelung finanziell geschont. Das Resümee ist: Es haben sich weder die Kinderzahlen reduziert noch wurden die Betreuungszeiten verkürzt. Die neuen Gebühren bescheren  unserem Haushalt insgesamt ein Plus von über 200.000 €. 


  1. Erhöhungen der Grundsteuer und der Hundesteuer haben unserem Haushalt ein weiteres Einnahmeplus verschafft. 

  1. Die Personalausgaben wurden nahezu eingefroren. Die Erhöhung von 5.700 € oder 0,11 % liegt deutlich unter den tariflichen Erhöhungen. Die Verwaltung hat die Prüfungsfeststellung des RPA konsequent umgesetzt und auslaufende Arbeitsverträge teilweise nicht mehr verlängert und Planstellen abgebaut.

  1. Förderungen z.B. für den Sport wurden auf mehrere Jahre gestreckt, so dass Planungssicherheit für die Vereine besteht und die Maßnahmen dennoch begonnen werden können, unseren Haushalt aber nur in verträglichem Rahmen belasten. 

  1. Und, ganz wichtig: Wir können mit ein bisschen Zuversicht wieder mit einem hohen Betrag bei den Gewerbesteuern rechnen. 

Eine umsichtige Ausgabenpolitik und eine maßvolle Erhöhung der Einnahmen haben unseren Haushalt in eine positive Richtung gelenkt.

Obwohl in diesem Haushalt viele Sparansätze verwirklicht sind, enthält er dennoch einiges an Entwicklungspotential. Zur Aussage des Kämmerers, dass die Investitionen überschaubar wären, ist zu erwidern, dass wir Vieles mit diesem Haushalt auf den Weg bringen, was erst in den kommenden Jahren verwirklicht wird. Auch unter diesem Gesichtspunkt muss das Entwicklungspotential bewertet werden. 

Das positive Erscheinungsbild darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir große Aufgaben zu bewältigen und in den Folgejahren hohe Ausgaben zu schultern haben:

  • Der Kindergarten Gabelbach wird heuer fertiggestellt, Gesamtkosten rund 1,1 Mio. €, heuer noch Restarbeiten, Errichtung der Außenanlagen;
    Förderung durch Freistaat Bayern: 405.000 € = verbleibender Anteil Markt rd. 700.000 €
  • Der Neubau einer Einrichtung für die Grundschulkindbetreuung muss auf den Weg gebracht werden, um den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 erfüllen zu können. Für heuer sind dafür 140.000 € an Planungskosten veranschlagt. 
  • Entwickeln dürfen sich auch unsere Vereine: Für die Sportförderung haben wir 82.500 € übrig, Löwenanteil Sanierung der 400m-Laufbahn und Sportstättenbau Schützenverein Zusmarshausen
  • Vorankommen wollen wir mit dem Durchlassbauwerk am Rothsee: Planungskosten veranschlagt (20.000 €)
  • Tiefbaumaßnahmen: Kreisverkehr am Rothsee, dieses Jahr Planungskosten und
Fortführung des Lückenschlusses Geh- und Radweg Wollbach zur Staatsstraße nach Wörleschwang
  • Ausgaben für Hochwassermanagement rd. 400.000 € alleine 2022, für die wir hohe Förderungen zu erwarten haben
  • Sanierung der Alten Schule Gabelbachergreut als Begegnungsort für die Bürgerinnen und Bürger (Realisierung in den Jahren 2023 und 24)
  • Sehr wichtig für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommune: der Breitbandausbau nach der Gigabit-Richtlinie 
  • Maßnahmen der Wasserversorgung in Höhe von 1,05 Mio. €
  • Für Flexibilität bei Grundstücksangeboten ist mit einem Ansatz von rd. 1,6 Mio. € gesorgt.
  • Unsere Baugebiete in Wörleschwang, Steinekirch und Vallried werden heuer weiter Gestalt annehmen.
  • Im Gewerbegebiet in Wollbach werden sich weitere Betriebe ansiedeln. 
  • Hoffentlich kommen wir mit der Ansiedlung des Einzelhandels einen Schritt weiter.
  • Nutzung erneuerbarer Energien auf dem Rathausdach: 200.000 €

Teilweise binden uns diese Projekte finanziell für die kommenden 3 bis 6 Jahre. Ein Blick auf die Verpflichtungsermächtigungen und den Finanzplan weist unmissverständlich darauf hin, dass wir das Geld auch weiterhin zusammenhalten müssen. Und der Kostendeckungsgrad beispielsweise bei den Kitas liegt auch nach der Gebührenerhöhung gerade mal bei rd. 48 %. Ein entspanntes Zurücklehnen darf es deshalb auch bei der aktuellen positiven Perspektive nicht geben. Da sind wir als MGR und auch als Rechnungsprüfungsausschuss weiterhin gefordert.

Der heutige Haushaltsbeschluss ist die Grundlage für die Umsetzung unserer Ziele. Der Haushaltsbeschluss markiert das Ende der haushaltlosen Zeit, so dass mit der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht auch die Realisierung beginnen kann. 
Hierfür wünschen wir dem Bürgermeister und der Verwaltung viel Energie und ein zügiges Vorankommen sowie diesem Gemeinderat eine breite Einigkeit! Wir dürfen uns nicht im Klein-Klein verlieren, sondern müssen die Gesamtentwicklung im Auge haben. 

Die CSU-Fraktion wird dem Haushalt 22 in der vorliegenden Form zustimmen.

Vielen Dank!“


MR Felix Wörle verliest die Haushaltsrede für die FWV-Fraktion:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhl, werte Verwaltung, liebe Kolleginnen und Kollegen im Rat, 

ziemlich genau vor einem Jahr haben wir den letzten Haushalt verabschiedet, auch damals habe ich die Haushaltsrede für meine Fraktion gehalten. Ich hatte ihn damals als nichts Halbes und nichts Ganzes bezeichnet, wir hatten den Fokus vor allem auf die Einnahmenseite gelegt, auf der Ausgabenseite hatte sich jedoch so gut wie nichts getan. Wie würde ich den Haushalt 2022 betiteln? Ich denke, „graue Maus“ trifft‘s ganz gut! Haben wir uns im letzten Jahr stundenlang gemeinsam mit dem Haushalt beschäftigt, eine Klausurtagung gestaltet und viel diskutiert – wir alle waren in gewisser Weise Haushalts-Experten, hat sich in diesem Jahr ein unscheinbares Papier ergeben, dass sich in den letzten Wochen mehr oder weniger beiläufig und selbstständig zusammengefügt hat. Graue Maus deshalb, weil meinem Empfinden nach, das Interesse für die hiesigen Zahlen stark gesunken ist. 

Woran das liegen mag? Vielleicht hat sich auch hier nach zwei Jahren Pandemie eine Trägheit eingeschlichen und jeder mag sein persönliches Limit erreicht haben. Vielleicht ist der ein oder andere sogar der Meinung, dass wir sowieso schon das meiste herausgeholt haben. Gewiss liegt es aber auch daran, dass sich einige hier im Saal zum Teil hintergangen fühlen und all die Mühen der letzten Monate vergebens waren: Nachfragen und Anträge zum Haushalt werden stellenweise lapidar niedergebügelt und kleingeredet. Selbst demokratische Beschlüsse aus dem Rat werden teilweise missachtet und ignoriert. Beispiel: Still und heimlich wird am Rothsee-Kreisverkehr weitergeplant, obwohl sich der Rat aufgrund der finanziellen Situation mehrheitlich für eine Verschiebung entschieden hatte. 

Nicht falsch verstehen: Es ist wichtig und richtig, dass dieser Kreisverkehr nach Jahren entsteht, wir dürfen uns nun darauf freuen. Die Vorgehensweise ist jedoch mehr als fraglich und letztlich ist es einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass wir hier auf eine Förderung zurückgreifen können. Wer weiß, wie viele weitere Förderprogramme an anderer Stelle uns unbekannt waren oder auch sind. 

Die Gebührenerhöhungen an sämtlichen Stellen im letzten Jahr haben sich positiv im Verwaltungshaushalt ausgewirkt, die Verwaltung hat das nun noch einmal bekräftigt. Wir können derzeit wieder mit einer Zuführung in den Vermögenshaushalt planen, das sollte grundsätzlich jedoch eine Selbstverständlichkeit sein. Positives fällt im Stellenplan auf. Bereits im letzten Jahr haben wir aufgrund der finanziellen Lage darauf aufmerksam gemacht, dass es dort ein einfach „Weiter so!“ nicht geben darf. Dass nun befristete und auslaufende Stellen nicht automatisch eins zu eins nachbesetzt werden, ist lobenswert.

Die Überschüsse aus den letzten Jahren haben wohl keine Kreditaufnahme nötig gemacht. Das liegt aber im Geringsten an diversen Gebührenerhöhungen. Zum einen sind die Einbußen bei den Gewerbesteuereinnahmen geringer ausgefallen und wir konnten uns über hohe Ausgleichszahlungen freuen. Zum anderen - und das ist der Hauptgrund – hat in den letzten beiden Jahren nahezu Stillstand geherrscht. Denn sind wir ehrlich, viel Neues angepackt haben wir nicht.

Es wird Zeit, nach zwei Jahren Corona wieder einen Fortschritt anzustoßen und die Flaute der letzten Jahre, wo wir natürlich auch einfach nicht wussten, was die Pandemie mit sich bringt, beizulegen. Die Freie Wähler Fraktion macht Vorschläge und geht voran. 

Der Zustand und die Begebenheiten im Jugendzentrum sind seit Jahren katastrophal und für eine Gemeinde unserer Größe unwürdig. Auf Antrag der Freien Wähler haben wir 10.000€ Planungskosten in den vorliegenden Haushalt aufgenommen.
Unser Jugendbeauftragter Philipp Meitinger wird hierzu einen konkreten Vorschlag für eine neue, jugendgerechte Lösung präsentieren. Wir müssen die Jugend mit attraktiven Angeboten begeistern und dürfen nicht die gesamte Verantwortung den Vereinen zuschieben. 

Nicht nur für die Jugend, für alle Generationen sind unsere Vereine ein wichtiger Bestandteil im täglichen Leben. Wir müssen das den Vereinen zurückzahlen, wir müssen sie unterstützen. Die überarbeiteten Richtlinien zur Vereinsförderung sind ein Punkt davon. Wir sollten uns aber auch um eine vernünftige Infrastruktur kümmern! 
Ein Beispiel: Es ist peinlich, dass Ortsvereine in die Nachbargemeinde ausweichen müssen, weil wir keine passenden Lokalitäten in Zusmarshausen zur Verfügung haben. Auf Antrag der Freien Wähler haben wir deshalb weitere 10.000€ in den Haushalt aufgenommen, um einen möglichen Lösungsansatz gestalten zu können: Ein Vereinsgebäude. Vom Musikkonzert über eben jenen Faschingsball bis hin zu Dorffesten und Kulturveranstaltungen – ganz egal – es wäre ein möglicher Ort, wo Zusmarshausen zusammenkommen könnte. Lasst uns hier kreativ sein!

Ein Thema, dass uns in den nächsten Jahren viel beschäftigen wird: Wie können wir für eine adäquate Kinderbetreuung sorgen und dem Gesetzesanspruch auf eine Ganztagesbetreuung ab dem Jahr 2026 gerecht werden. Ein möglicher Hort ist schon seit längerer Zeit im Gespräch, es wurde eine eigene Expertengruppe aus dem Rat heraus gebildet und so langsam wird es konkreter. Bereits vor einem Jahr haben wir, die Freien Wähler, den Vorschlag unterbreitet, bei künftigen Projekten auf einen Generalunternehmer zurückzugreifen. Warum immer alles nach dem altbekannten Schema F machen, wenn es auch anders geht. Die Erschließung vom Baugebiet An der Wiege 2 über einen externen Unternehmer zeigt doch, dass es auch anders – besser – geht. Warum jetzt vorschnell ein VGV-Verfahren in die Wege leiten, wenn es auch andere Möglichkeiten gibt. 

Herr Katheder Göllner vom Landratsamt meinte in der jüngsten KGV-Sitzung: „Wir sollten zwar nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, aber voreilig handeln müsse man jetzt auch nicht. Immerhin stehen noch nicht einmal die genauen Vorgaben, Richtlinien und Fördermöglichkeiten fest.“ Hierbei geht der klare Appell und Auftrag an die Verwaltung, alternative Möglichkeiten zum VGV-Verfahren ernsthaft zu prüfen. Wie könnte eine Abwicklung über einen Generalunternehmer ablaufen? Gibt es die Option, das gesamte Projekt an einen externen Träger zu übergeben? Diese Fragen wollen wir bitte beantwortet haben, eine Chance sollten wir diesen Ideen definitiv geben. 

Was steht darüber hinaus noch auf unserer Agenda? Wir werden in den nächsten Jahren viel neuen Wohnraum schaffen – hier sind unter anderem die Baugebiete in Wörleschwang, Steinekirch und Vallried zu nennen. Diese Projekte müssen wir fokussieren und zielstrebig umsetzen – die Baukosten steigen stetig - ehe wir uns weiteren Großprojekten annehmen. Wachstum mit Maß und nicht zu jedem Preis – wir wollen organisches Wachstum in Zusmarshausen, die Neubaugebiete müssen in den Bestand hineinwachsen. Auch den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum werden wir als Freie Wähler immer im Blick haben.

Mit all unseren Mitteln müssen wir uns gegen den geplanten Bahnausbau auf unserem Gemeindegebiet stemmen. Dieser Einschnitt, dieser Flächenverbrauch und dieses Ausmaß ist mit nichts zurechtfertigen – schon gar nicht mit einer als unverhandelbar geltenden Zeitvorgabe von 26 Fahrminuten. Um unsere Ziele zu erreichen, benötigen wir keine offenen Briefe, die nicht einmal öffentlich einsehbar sind. Wir benötigen Zusammenhalt und ein großes und einheitliches Sprachrohr. Die Bürgerinitiative muss unsere vollste Unterstützung haben, auch die von Bürgermeister Uhl und der Verwaltung eingeplanten 100.000€ für mögliche Gutachten und Rechtsbeistand im Kampf gegen die Trassen sind ein Schritt in die richtige Richtung. 

Auch der Rothsee mit seinem Dammbauwerk, der Breitbandausbau sowie die Erweiterung der Kläranlage werden uns beschäftigen. Vor allem Letzteres wird aufgrund der Kostendeckung mit einer Mehrbelastung für unsere Bürgerinnen und Bürger zusammenhängen. Eines möchte ich hier vorausschicken: Bei der letzten Gebührenerhöhung haben wir ausschließlich die Grundpreise angepasst. Das kam jenen zu Gute, die einen überdurchschnittlich hohen Verbrauch haben. Wir sollten nicht noch einmal die Geringverbraucher, die kleinen Haushalte, überproportional belasten.

Bei all den Projekten sollten wir natürlich trotzdem sensibel und sorgfältig haushalten, die aktuelle Finanzlage macht zwar einen positiven Eindruck und doch sind die nächsten Jahre eng gestrickt und wir haben - wie nun gehört - einiges auf unserer Agenda!

Wir, die Freie Wähler Fraktion, sind bereit, in den nächsten Wochen und Monaten Neues anzustoßen und wieder nach vorn zu blicken. Hierzu sind wir aber alle gefordert! Wir brauchen einen Rat, der konstruktiv miteinander umgeht und lösungsorientiert handelt und eine Verwaltung, mit Ihnen an der Spitze Herr Uhl, die offen für neue Wege ist, die auch mal aus gewohnten Mustern und Abläufen ausbrechen sollte, die pragmatisch handelt und den Vorschlägen, Gedanken und Ideen der Marktgemeinderäte offen und vor allem unvoreingenommen entgegentritt.

Unser Dank gilt der Verwaltung, insbesondere den Sachgebietsleitern und unserem neuen stellv. Kämmerer Jonas Watzal für die Erstellung und Ausarbeitung des Haushalts. 

Was mich persönlich und mit Sicherheit alle hier im Saal nachdenklich macht? Der Blick nach Osteuropa! Wir werden sehen, wie der Krieg auch unser Leben in Zus beeinträchtigen wird. Bei den grausamen Bildern und Nachrichten, die uns täglich aus der Ukraine erreichen, fällt es mir persönlich aktuell nicht mehr ganz so leicht, mir meine Gedanken über eine möglich Bahntrasse oder ein potenzielles Atommüll-Endlager im Gemeindegebiet zu machen. Die aktuellen Nachrichten lehren Demut und setzen die Maßstäbe von echten Problemen und Herausforderungen neu. Nichtsdestotrotz müssen und werden wir uns unseren Aufgaben stellen.

Was ich in dieser Hinsicht positiv wahrnehme: Den Zusammenhalt in Europa in diesen Tagen. Und runtergebrochen auf uns, wünsche ich mir diesen Zusammenhalt auch bei den anstehenden Herausforderungen in unserer Gemeinde. Nur mit Zusammenhalt – unter uns hier im Rat und mit unseren Nachbargemeinden, nur mit einer gemeinsamen Linie und auch über Parteigrenzen hinaus, werden wir bei Themen wie dem geplanten Bahnausbau eine gewichtige Stimme haben. Ich sehe darin eine echte Chance für ein neues Miteinander, denn was uns alle eint und weshalb ich auch hier stehe: Wir wollen Zusmarshausen nach vorne bringen, wir wollen gemeinsam gestalten, unseren Ort schöner machen, wir wollen nichts Halbes, wir wollen Ganzes und wir wünschen uns nur das beste – für unser Zus! 

Besten Dank“

MR Harry Juraschek verliest Teil I der Haushaltsrede für die BLZus:

BLZus Hauhaltsrede HH2022 (HGJ) und FP 2023-2025 (DrSH)

Sgh 1. Bgm U                 Sg D+H der VW         liebe Kollegen / innen im MGR
unsere Stellungnahme der Bürgerliste wird von Fr. Dr. Susanne Hippeli und von mir vorgetragen.
Fr. DrSH führt zum FP aus und Ich gehe auf Grundsätzliches und den HH ein         und darf beginnen

Vorwort

Der HH 2022 und der FP 2023-2025 ist wichtig und ist jeweils ein wichtiges Instrument 
einerseits         für die VW                  zur Steuerung von Maßnahmen und Ausgaben
andererseits         für einen MGR                 zur Durchführung der Kontrolle der Verwaltung  GO Art.30 Abs 3

Die Bedeutung des HH und des FP ist enorm, denn sie werden herangezogen zur Bewertung 
der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Marktes und 
für Planung & Berechnung von Gebühren und Bescheide der kostendeckenden Einrichtungen

Frau Cornelia Taubmann / Kämmerin der Stadt Weiden in der Oberpfalz ist die wohl erfahrenste Kämmerinnen in Bayern. 
Sie erläuterte uns hier im MGR, die Notwendigkeit der Realitätsnähe und erklärte, dass sie eine Genauigkeit ihrer HH und FP Planung von über 90% erreicht. 

Von einer solchen Genauigkeit und zuverlässigen Aussagekraft der Planungen oder gar einem Vertrauen in die Zahlenwerke der VW sind wir in Zusmarshausen meilenweit entfernt.

Im Bereich VW HH liegen die Ausgaben der VW laut Rechnungslegung seit Jahren immer deutlich über den Planausgaben.

Im Bereich Vermögenshaushalt, sprich Investionen, liegen wir 
2019         nur bei 40% Genauigkeit         geplant 7,4 Mio €         nur 2,9 Mio € umgesetzt
2020         nur bei 51 % Genauigkeit        geplant 10 Mio€         nur 5,1 Mio € umgesetzt.

Im Mittel wurde nicht einmal jede 2. vereinbarte Investition angegangen!
Kein Wunder, dass deshalb die jeweils geplanten Kreditaufnahmen nicht erforderlich sind.
Dies hat mit Sparsamkeit oder gutem Wirtschaften nichts zu tun, sondern nur mit Unterlassen.

Wie in den Haushaltsberatungen deutlich wurde, wird der FP eh nicht ernst genommen, sondern 
der FP unterliegt dem Gebot einer peinlichen Zahlenakrobatik, damit am Ende auch ja alles wunschgemäß dargestellt wird.         Mit der Realität des Marktes hat dies nichts zu tun.

Die Realitätsnähe des FP ist noch schlechter  -  aber dazu nachher mehr von Fr. Dr. S. H.


Zum Haushalt

Auch hier ist schon bei der Beratung Kritik am mangelhaften Sparwillen der Verwaltung geäußert worden, auch aus anderen Fraktionen.

Die Ausgaben des VW HH 2022 steigen weiter, diesmal um 12 %  gegenüber dem HH 2021         
statt 16,1 Mio jetzt 18,1 Mio         2 Mio mehr

Konzentriert man sich allein auf reinen VW-Kosten, das sind die Personal-Kosten und der Sach- und Betriebsaufwand, welche allein von der Verwaltung erzeugt werden, so wird der Anstieg der VW -eigenen Kosten drastisch deutlich:

2015         betrugen diese P-, S-u B- Kosten der VW                rund         5,6 Mio €
                 die Gewerbesteuereinnahmen waren                 rund         5,8 Mio €
         Es wurden damals regelmäßig 3-4 Mio Überschuß erwirtschaftet!

2022         sind diese P-, S- u B-Kosten  der VW         geplant                rund         10,0 Mio €
                 die Gewerbesteuereinnahmen  geplant         rund           6,0 Mio € 
         Es werden 0,5 Mio Überschuß geplant

von 5,8 zu 6 Mio         Stagnation bei der Gewerbesteuer 
von 5,1 zu 10 Mio        Verdopplung der VW eigenen Kosten
von 3-4 Mio zu 0,5 Mio        Die Verwaltung verbraucht den Großteil der möglichen Überschüsse selber!
                         Es bleibt zu wenig Geld für Überschüsse und damit für Investitionen!

Übrigens:        Die Bevölkerung des Marktes ist in dieser Zeit nur um ca. 2,6% gestiegen!
                         von 6255 auf 6420 Einwohner/innen.
                 100% VW-Kosten-Zuschachs für 2,6% Bevölkerungszuwachs?
                 Wir meinen hier „stimmt es nicht im Markt Zusmarshausen“!

Alle Anhebungen der Gebühren und Hebesätze, auf welche die VW so stolz ist, werden durch einen 
2 Mio höheren des VW HH als nahezu bedeutungslos zur Sanierung des HH deklassiert. 
Wir leben über unseren Verhältnissen!

Nun, es reicht natürlich nicht nur zu kritisieren.

Wir, die Bürgerliste Zusmarshausen, haben der VW einen praktikablen Sparvorschlag unterbreitet. 

Kurz zur Erläuterung unseres Sparvorschlags:
Im Laufe eines Jahres gibt es für einzelne Haushaltsstellen ganz normal Mehr- oder Minder-Ausgaben gegenüber der ursprünglichen Planung.
Gleichartige Haushaltsstellen (z. B. alle Günanlagen des Marktes) werden zusammengefasst, zu einem so genannten Deckungsring.
Damit können übrige Gelder von der einen Grünanlage umgebucht werden zu einer anderen Grünanlage, bei der Mehrausgaben anfallen.

Eine sinnvolle Sache – es muß nur realistisch passen.

Wir hatten angeregt, anhand des Jahres 2020 zu vergleichen, wie groß der Unterschied ist zwischen den HH Plan und der Jahresabrechnung, vor allem bzgl. der genannten Deckungsringe.

Wir gehen davon aus, dass die einzelnen HH-Stellen-Ansätze im VW-HH durchaus großzügig gehandhabt werden.         Wenn dem so ist, kann der VW-HH durchaus sinnvoll gekürzt werden.

Alle Deckungsringe zusammen umfassen rund 8 Mio Euro des VW-HH.
Bei z. B. 10-20% % „versteckte Reserven“ in den Deckungsringen reden wir zumindest über rund 0,8 – 1,6  Mio € Einsparpotential im VW-HH.
Wir meinen es lohnt sich nachzusehen, wie groß die stillen Reserven tatsächlich sind!

Wir mußten jedoch feststellen, dass keinerlei Interesse hierzu seitens der VW besteht. 
Wir erhielten weder von der VW, noch vom Kämmerer, noch vom 1. Bgm eine Antwort dazu.


Grundsätzlich

Es ist nicht zu leugnen, dass die Aufgaben der Verwaltung zunehmen und zudem immer komplizierter werden, vorwiegend aus gesetzlichen und juristischen Gründen.
Es sind auch Verbesserungen für z. B. Kinder und Jugendbetreuung angestrebt und erreicht worden.
Es gibt oftmals staatliche Zuschüsse, aber diese refinanzieren eine Kommune bei weitem nicht.

Folglich steckt jede Gemeinde, bei ungenügendem oder fehlenden Ertrag aus dem VW-HH, im Dilemma, 
entweder        Leistungen auf das gesetzlich Nötigste zu beschränken, 
und / oder        Maßnahmen zu verschieben 
und / oder        in die Verschuldung zu gehen 
und / oder        für mehr Einnahmen zu sorgen.

Je später Maßnahmen angegangen werden, je mehr verschoben wird  -  desto schlechter!

Die Kaufkraft der Einnahmen des Marktes sinkt mit jedem Monat des Verschiebens!        
Warum?        Z. B.         aufgrund von 
                 Preissteigerungen (Hoch/Tiefbau ggw. 10-15 % / Jahr),
                 viele Jahre dauernde Abarbeitung von Aufgaben, 
                 Aktualisierung von Uralt-Planungen 
                 Verschiebungen 

Letztlich verbleiben dem Markt auf der Einnahmeseite zur Gestaltung im wesentlichen doch nur ein Großteil der Gewerbesteuer. 

         Andere Einnahmen gehen zum zumeist
         in die Kreisumlage,                                 in die GewSt-Umlage,
         in die kostendeckenden Einrichtungen,                 die Kostendeckung der Kinderbetreuung, 
         sowie in die Kosten der VW.

Die verfügbare Gewerbesteuer stagniert seit rund 8 Jahren so um die 6 Mio +,-

Warum?                Wer zahlt denn Gewerbesteuer?

Seit 8 Jahren gibt es keine nennenswerte Gewerbeansiedung, die zusätzliche Gewerbesteuer einbringt.         Ganz im Gegenteil wir verlieren sogar Erweiterungen von Firmen im Bestand.
Seit 8 Jahren gibt es keine und schon gar keine attraktiven Gewerbeflächen-Neuausweisungen.

Wir brauchen viel zu viele Jahre von der Idee bis zur Verfügbarkeit eines Wohnbaugebietes.
Einwohner sind wichtig für eine Gewerbeansiedlung mit lokalen Arbeitsplätzen!

Vergleicht man Zus mit z. B.
Altenmünster         oder         Horgau                 oder         Jettingen-Scheppach, 
bei allen sicherlich auch klaren Unterschieden,         so muß man feststellen, 
dass in Zusmarshausen seit mindestens 8 Jahren vergleichsweise Stillstand herrscht.


Danke für Ihre Aufmerksamkeit“         




MR Dr. Susanne Hippeli verliest zum Finanzplan Teil II der Haushaltsrede für die BLZus:


Der Finanzbedarf unserer Kommune für die Jahre 2022 bis 2025 summiert sich trotz etlicher Streichungen laut Finanzplan auf 16,7 Mio. Ein ganz erheblicher Teil davon, nämlich 13,6 Mio werden über Verplichtungsermächtigungen haushalterisch abgesichert. 
Finanziert werden soll der Finanzbedarf über Entnahmen aus der Rücklage: gesamt 4,2 Mio und über Kreditaufnahmen: Gesamt 12,5 Mio; Für diese Kredite müssen wir ab 2025 jedes Jahr 800.000 € Kredittilgung bezahlen, und das 20 Jahre lang. Das Gesetz schreibt vor, dass die Zuführung aus dem Verw. HH in den Verm-HH mindestens die Höhe der Kredittilgung betragen muss, damit Kredite nicht durch weitere Kredite finanziert werden müssen. Das darf nicht sein. 
In 2022 können wir gerade mal 630 T€ vom Verw. HH in den Vermögenshaushalt überweisen. Das nur einmal zum Vergleich. Im Finanzplan steht für die Jahre 23-25 eine geschätzte Zuführung vom Verw. HH in den VErm.HH zw. 1,5 und 2,5 Mio drin. Schön könnte man sagen, reicht doch. Aber, nicht berücksichtigt sind hier die Unwägbarkeiten z.B. durch die Ukraine-Krise. Dadurch muss in den kommenden Jahren leider mit stark steigenden Unterhaltskosten aller öffentlicher Einrichtungen gerechnet werden. Dann sieht die Rechnung möglicherweise schon ganz anderes aus. 
Und, wenn wir fast das ganze Geld, das im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet wird, zur Tilgung von Kreditschulden benötigen, was bleibt dann zukünftig für Investitionen übrig? 
Die Höhe des Schuldenstands ist außerdem ein wichtiger Indikator für die dauerhafte Leistungsfähigkeit einer Kommune. Diese fordert, dass die Gemeinde jederzeit ihren Ausgabeverpflichtungen nachkommen muss. Dabei darf sie sich nicht überschulden. Eine Überschuldung liegt vor, wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre überschreitet. Dieser 3 jährige Durchschnitt liegt laut Finanzplan in 2025 bei 19,2 Mio. Stellt man die Schulden von 12,5 Mio € in 2025 gegenüber, könnten man sagen, schön reicht doch. 
Aber auch hier gibt es eine Menge Unwägbarkeiten: Beispiel Neubau Hort. Hier sind die Gesamtkosten mit 4,7 Mio € geschätzt. Das wird bei weitem nicht ausreichen. Denn bei einem geplanten Platzangebot von 150 Plätzen werden wir nach den Erfahrungen mit dem KIGA-Anbau in Gabelbach pro Gruppe 1,2 Mio € brauchen, Stand heute. Bei 6 Gruppen, die entstehen, sind das 7,2 Mio. Wenn man dann noch eine Kostensteigerung von 10-15% pro Jahr bei den Baukosten rechnet, dann liegen wir eher bei 8-9 Mio. für die Sanierung des Spitalgebäudes wurden lediglich 0,5 Mio angesetzt. Auch das wird nicht reichen. Hier müssen wir realistisch mit 1 bis 2 Mio rechnen. D. h., dass der Finanzbedarf allein durch diese beiden Maßnahmen bei realistischer Sichtweise um 4-6 Mio ansteigen könnte. Das muss Kreditfinanziert werden. Auf die 12,5 Mio kommen dann also nochmal 4-6 Mio drauf. Dann liegen wir bei 16,5-18,5 Mio Schuldenlast ohne den Schuldenanteil im Schulverband. Wir kommen also der Überschuldungsgrenze schon gefährlich nahe. Darüber hinaus würde auch die Tilgungsrate auf 1 Mio plus ansteigen. 
Sicher werden viele von euch sagen, dass ist die typ. Schwarzmalerei der BLZus und schließlich fließen ja Gelder zurück. Ja, das stimmt, aber wenn ihr genau hinschaut, dann wurden im Finanzplan schon bekannte Rückflüsse und Rückflüsse aus früheren Projekten mitverrechnet, sonst wäre der 
Finanzbedarf noch erheblich höher. Es nutzt nichts, unsere finanzielle Situation schönzureden. Und das Motto des 1. BGM lautet ja immer, jetzt warten wir doch erst einmal ab, was passiert. 
Aber, Herr BGM, was passiert denn, wenn die Finanzaufsicht die Verpflichtungsermächtigungen oder die Kreditaufnahme deckelt? 
Wir haben schon in 2020 und in 2021 Schreiben von der Finanzaufsicht erhalten. Darin heißt es fast wortgleich, ich zitiere: Die Genehmigung der vollen Summe der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen erfolgt nur deshalb, weil wir nicht eigenes Ermessen an die Stelle des Gestaltungsspielraumes des Marktes setzten wollen.“ Das heißt im Klartext. Lieber Markt, kürze deine Investitionsausgaben. In 2021 belief sich die Summe der Verpflichtungsermächtigungen „ nur“ auf 7,2 Mio €. Jetzt wollen wir eine Genehmigung von 13,6 Mio. Wie lange die Finanzaufsicht dieses Spielchen der Ermahnung und nochmaligen Ermahnung noch mitspielt ,werden wir sehen. 
Weiter heißt es in den Schreiben der Finanzaufsicht zur Prokopf-Verschuldung: ich zitiere: 
„Die Prokopfverschuldung der Marktgemeinde würde bei vollständiger Umsetzung der im Finanzplan dargestellten Investitionen mehr als das 3 fache bzw. 3,5 fache des vergleichbaren Landesdurchschnitts erreichen. Hierbei ist der Schuldenanteil im Schulverband noch nicht berücksichtigt. Auch wenn ein Teil der Investitionen refinanzierbar sein wird, ist eine derartige Entwicklung aus unserer Sicht nicht vertretbar.“ 
Es ist also nicht nur die BLZus, die angeblich so schwarzmalt, sondern auch die Finanzaufsicht. Vielleicht glaubt ihr denen mehr als uns. 
Es darf und muss die Frage erlaubt sein, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Herr Bürgermeister, vor ihrem Amtsantritt hatten wir 8 Mio in der Rücklage und 1 Mio Kreditschuld. Jedes Jahr konnten im Verwaltungshaushalt 3-4 Mio € erwirtschaftet werden, die für Investitionen zur Verfügung standen und auch investiert wurden. Seit Sie im Amt sind, haben sich die Kosten für Personal und betriebliche Kosten nahezu verdoppelt, von 5,6 auf 10,8 Mio und das bei einem Bevölkerungswachstum von nicht einmal 5%. 
Die Gewerbesteuer ist aber annähernd gleich geblieben. Immer so um 6-7 Mio. Harry hat das schon ausgeführt. In der Folge fehlen die 3-4 Mio jedes Jahr, die wir für Investitionen zu Verfügung hätten und auch dringend bräuchten. Der überbordende Verwaltungshaushalt frisst alle Mittel auf. Inzwischen wurden fast alle Gebühren, die Grundsteuer A und B und die Hundesteuer angehoben. Aber diese Mehreinnahmen von nicht einmal einer 1 Mio sanieren diesen Verwaltungshaushalt in keinster Weise. 
Die fehlenden Mittel aus dem Verwaltungshaushalt führen dazu, dass der Markt fast alles kreditfinanzieren und unsere Rücklage total abschmelzen muss. Dass das nur eine Weile gut gehen kann, ist, glaube ich, jedem Klar. 
Der 2. Punkt ist die, dass seit Jahren geplante Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Der MRG macht seine Hausaufgaben und fasst Beschlüsse. Sie, Herr BGM, sind für die Umsetzung zuständig. Das ist Ihre Kernaufgabe, die Sie nicht erfüllen. Sie setzen entweder gar nicht um wie z. B. bei allen geplanten Maßnahmen am Rothsee oder beim Hochwasserschutz in Gabelbach oder es braucht Jahre, bis greifbare Ergebnisse da sind: Beispiel Gewerbegebiet Wollbach. 

Wir wissen aus der Rechnungslegung von 2019 und 2021, dass von den eingeplanten 17,3 Mio nur 8 Mio tatsächlich gebraucht wurden. Dadurch musste auch kein Kredit aufgenommen werden. Das wird dann regelmäßig dem Bürger auf Bürgerversammlungen als großartige Leistung verkauft. Was aber verschwiegen wird, ist, dass rein rechnerisch nicht einmal die Hälfte dessen, was man geplant hatte, auch umgesetzt wurde. 
Diese Verschiebe/Verzögerungs/Nichtstun-Politik, die ein Markenzeichen Ihrer Amtsführung ist, Herr BGM, hat fatale Folgen. Denn die nicht umgesetzten Maßnahmen verschwinden ja nicht einfach und ständig kommen neue Aufgaben dazu. Sie schieben inzwischen einen gewaltigen Berg an unerledigten Aufgaben vor sich her. Dem Markt kommt das teuer zu stehen. 
Ursprüngliche Planungen müssen überarbeitet werden, das kostet zusätzliches Geld. Die ursprünglichen Kosten explodieren durch inzwischen enorme Preissteigerungen im Bausektor. Das rächt sich millionenschwer. 
Ein Beispiel ist die zwingend notwendige Kläranlagenerweiterung. Bereits 2017 wurden in den HH Planungsgelder eingestellt. Die Kostenschätzung lag damals bei 1,6 Mio €. 2018 erfolgte eine Überarbeitung, geschätzte Kosten 2 Mio. Gebaut werden sollte in 2021. Passiert ist nichts. Die neueste Kostenschätzung liegt nun einschließlich der Planungskosten bei 3,5 Mio. 
Die Zeche zahlen die Zusser Bürger. Denn als kostendeckende Einrichtung müssen die Bürger die Kläranlagenerweiterung 1:1 bezahlen. 
Genauso, wie damals den neuen Trinkwasserbrunnen TBII. Hier ging es um 1 Mio. Jeder Haushalt in Zus musste dafür 480 € zahlen. Jetzt kann man sich selbst ausrechnen, was das bei der Finanzierung von 3 oder 3,5 Mio bedeutet. 
Bei andren Projekten verhält es sich ähnlich, Rothseeverschlammung, Flutmulde, Dammbauwerk, Hochwasserschutzmaßnahme in Gabelbach, usw. Seit Jahren sind diese Projekte in Planung und wieder in Planung. Allein für den Rothsee wurden in den letzten Jahren 160 T€ Planungskosten in den Sand gesetzt. Passiert ist nichts. Inzwischen wurden sogar die ganzen Baumaßnahmen am Rothsee aus der Finanzplanung gestrichen, weil es kein Geld dafür gibt. Das alles, Herr BGM, ist Ihr persönliches Versagen. 
Wir laufen hohe Gefahr sehenden Auges in die Handlungsunfähigkeit des Marktes bezüglich zukünftiger Investitionen zu laufen. Und wenn Sie Herr Bürgermeister, das nicht begreifen, dann wird die Finanzaufsicht den Weg weisen. 
Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich, Herr BGM, ernsthaft überlegen, ob Sie der richtige Mann im Rathaus sind. 
Für mich ist dieser Finanzplan nicht zustimmungsfähig. Danke.“



Als Reaktion auf die Haushaltsrede von MR Felix Wörle weist MR Hubert Kraus den Vorwurf entschieden zurück, dass zum Thema Kreisverkehr Beschlüsse missachtet worden seien. Es haben sich hier die Rahmenbedingungen geändert in Form von neuen Fördermitteln. Daher wurde vom Marktgemeinderat ein neuer Beschluss gefasst. Es wurde niemand hintergangen und die Beschlüsse wurden umgesetzt. 

Zur Haushaltsrede von MR Dr. Susanne Hippeli teilt MR Hubert Kraus mit Blick auf den monierten hohen Verwaltungshaushalt mit, dass hierin auch der Unterhalt der gesamten Infrastruktur enthalten ist (wie z. B. Instandhaltung von Gebäuden, Straßen, Wege, etc.). Sanierungsmaßnahmen und dergleichen fallen aufgrund ihrer Art im Verwaltungshaushalt an und können als Vorsorge in die Infrastruktur gesehen werden, wodurch Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt vermieden werden können.

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4.2. Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2025. Die Anlage (Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen (siehe die jeweiligen Ansätze in den Einzelplänen und die Zusammenfassung).


Diskussionsverlauf:
Den Vorwurf von MR Dr. Susanne Hippeli, der Finanzplan würde von den Gemeinderäten nicht ernst genommen, weist der dritte Bürgermeister Christian Weldishofer mit Entschiedenheit zurück. Die Behauptung von MR Dr. Susanne Hippeli, der Marktgemeinderat würde den Finanzplan nicht anschauen, entspricht nicht der Wahrheit und ist völlig unangängig. In diesem Zusammenhang weist er zudem auf das Verhältnis zwischen dem Marktgemeinderat und der Verwaltung hin. Sollte in diesem Bereich keine Verbesserung eintreten, wird eine konstruktive Zusammenarbeit in den nächsten Jahren schwierig.

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5. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 5

Beschluss

Grundsätzlich begrüßt der Markt Zusmarshausen die ausführlichen Stellungnahmen des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Gemeindetages zur Stärkung der Kommunen. Zum Themenfeld Mobilität und Verkehr nimmt der Markt Zusmarshausen wie folgt Stellung:

Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen. Das Schienenwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden. Dazu gehören auch attraktive, barrierefreie Bahnstationen. Der Markt Zusmarshausen besteht ausdrücklich auf einer schnellstmöglichen Umsetzung der zentralen Forderung, dass im Rahmen des Neubaus und Ausbaus der Bahnstrecke Augsburg-Ulm der im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgelegte Bau eines dritten und ggf. -wenn nötig- vierten Gleises zwischen Dinkelscherben und Augsburg realisiert wird. Die bisherige Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm muss ertüchtigt werden. Der Hauptbahnhof in Augsburg ist für den Nahverkehr entsprechend bedarfsgerecht auszubauen. Alternativtrassen werden aus Sicht des Marktes Zusmarshausen kategorisch abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf den Weg gebracht und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände eingeleitet. Insbesondere die Verbände sowie die Städte und Gemeinden haben nun bis 01.04.2022 Zeit, zum Entwurf der Teilfortschreibung Stellung zu nehmen. 

Entsprechende Informationen sind dem Gremium bereits mit e-mail vom 21.02.2022 zugegangen. In der MGR-Sitzung am 03.03.2022 wurden die Fraktionen gebeten, Vorschläge zu unterbreiten. 


Diskussionsverlauf:
Das Gremium ist sich einig, dass ein Knotenbahnhof in Augsburg gefordert werden soll, der neben dem Fernverkehr auch insbesondere das Nahverkehrskonzept berücksichtigt. Die bisherige Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm soll ertüchtigt und der Hauptbahnhof Augsburg sowohl für den Nahverkehr als auch für den Fernverkehr entsprechend ausgebaut werden.

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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 6

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass das Infomobil der Bahn zum zweiten Mal startet und in Zusmarshausen am 18.05.2022 von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am 19.05.2022 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Halt macht. Es wird hierzu noch eine Veröffentlichung im Marktboten und von der Projektgruppe geben. 

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö informativ 7
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7.1. Sanierung Kneipp-Anlage am Horn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 7.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert das Gremium darüber, dass mit der Freilegung begonnen wurde. Die Außenwände weisen eine große Undichtigkeit auf und müssen abgedichtet werden. Ebenso werden die Waschbetonplatten entfernt. Über das Programm „200 Jahre Kneipp“ erhält der Markt Zusmarshausen für die Sanierung eine Förderung.

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7.2. Nachfolger für ZusKultur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 7.2

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt dem Gremium mit, dass Frau Frank Zusmarshausen aufgrund eines Umzugs verlassen wird. Das Programm ZusKultur wird sie für den Herbst/Winter 2022/2023 zwar noch vorbereiten, jedoch bereits zum Schuljahr 2022/2023 nicht mehr in Zusmarshausen sein. Es muss daher ein Nachfolger für Frau Frank gefunden werden. 

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7.3. Leuchtmitteltausch durch LEW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö 7.3

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass gemäß der Beschlussfassung zum Leuchtmitteltausch die LEW ab der KW 13 mit dem Austausch der Lampen beginnen wird. Es kann hierbei zu Störungen und Ausfällen kommen. 

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 041. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2022 ö informativ 8
Datenstand vom 19.04.2022 11:16 Uhr