Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Festsaal St. Albert, Hochstiftstraße 6 (Seiteneingang)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:24 Uhr bis 21:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Antrag der CSU-Fraktion - Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen
3 Bauleitplanung Markt Welden 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet "Büschel" des Marktes Welden Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
4 Haushalt 2022 - Rechtsaufsichtliche Genehmigung
5 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
6 Verschiedenes
7 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö informativ 1
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2. Antrag der CSU-Fraktion - Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö 2

Beschluss

Zur Sicherstellung einer Betreuung für die Grundschulkinder wird ein Bedarf für 150 Plätze im Markt Zusmarshausen festgestellt. Grundlage hierfür ist die mittel- und langfristige Kita-Bedarfsplanung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg vom 08.03.2022 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose und der Entwicklung des Bedarfs nach Betreuungsquoten. Zur Bedarfsabdeckung wird die Durchführung der Maßnahme in Form eines Neubaus einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder auf den Grundstücken Fl.Nr. 37/1, 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, beschlossen. Die Durchführung und Betreuung des Vergabeverfahrens Objektplanungsleistungen (VgV-Verfahren) ist vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die CSU-Fraktion hat mit Schreiben vom 27.02.2022 einen Antrag zum Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen gestellt. Der Antrag ist dem Gremium per e-mail bereits zugegangen und ist zudem nochmals dem Sachvortrag beigefügt. 

Beantragt wird:
Die Beschlüsse des Marktgemeinderats vom 19.09.2019 und 07.11.2019 sind zeitnah umzusetzen.
Als erster Schritt erfolgt eine baldmögliche Vergabe der Leistungen an ein geeignetes Büro für das VGV-Verfahren zur Auswahl eines Architekten.



Zunächst wird nochmals auf die beiden zitierten Beschlüsse Bezug genommen:

MGR-Beschluss vom 19.09.2019:

Hort Neubau Wertinger Straße – KiTa Spitalgebäude – Anbau Gabelbach
Die zukünftige Schulkindbetreuung in der Angebotsform „Hort“ soll in einem Neubau mit 100 Plätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, an der Wertinger Straße  erfolgen. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären. 

Das ehemalige Spitalgebäude, Wertinger Straße 16, ist für die Unterbringung einer Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe) zu sanieren. Die Größe der Einrichtung wird nach einer durchgeführten Bedarfsplanung festgelegt. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären. 

Außerdem soll im Kindergarten Gabelbach ein entsprechender Anbau geprüft werden.

Die Beschlüsse vom 03.12.2015 und 26.07.2018 sind hinsichtlich der Unterbringung der Schulkindbetreuung im Spitalgebäude später im Bedarfsfall aufzuheben. (Diese Beschlüsse wurden in der MGR-Sitzung am 05.03.2020 auch aufgehoben).

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Investitionsprogrammen, in den Haushalt 2020 und in den Folgejahren einzuplanen.


MGR-Beschluss vom 07.11.2019:

Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt in der Angebotsform „Hort“ in einem Neubau mit 150 Plätzen auf den gemeindlichen Grundstücken an der Wertinger Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 150 Hortplätze zu stellen. 

Der Antrag wurde beim Landratsamt Augsburg auf Bedarfsanerkennung gestellt, die Bedarfsanerkennung für einen Hort mit 150 Plätzen in Zusmarshausen liegt mit Schreiben des Landratsamtes Augsburg vom 18.11.2019 vor.

Die für die Planung eines Hortes eingesetzte Arbeitsgruppe traf sich erstmals am 16.07.2020 und dann in unregelmäßigen Abständen. Auch Besichtigungsfahrten von anderen Horten erfolgten am 22.09.2020 und 29.09.2020. 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 28.04.2021 wurde die Hortplanung durch Herrn … vom Landratsamt Augsburg thematisiert. Die Jugendhilfeplanung ist bei der Feststellung des Betreuungsbedarfs gerne behilflich. Neben der Betreuungsform des Hortes soll auch der Fortbestand der Mittagsbetreuung geprüft werden. Dies waren Erkenntnisse aus den Besichtigungsfahrten. Neben den Horten werden vielerorts noch die Mittagsbetreuungen weiter betrieben. In diesem Zusammenhang wird auf die beiliegende Übersicht der Ganztagsangebote verwiesen. Diese Übersicht wurde dem Arbeitskreis damals auch vorgelegt. 

Herr … hat auf den Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf die Ganztagsschule verwiesen und empfohlen, mit den weiteren Planungen vorerst abzuwarten.

Der Bundestag hat schließlich am 11.06.2021 das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Allerdings fehlen hierzu noch nähere Ausführungsbestimmungen. Insbesondere ist noch nicht endgültig geklärt, ob die Mittagsbetreuungen zukünftig auch rechtsansprucherfüllend sein werden. Diesbezüglich hat sich auch das Bayerische Landesjugendamt geäußert. Es gilt zu klären, welche der vielen Angebote (z.B. Hort, gebundene Ganztagsschule, offene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung) qualitativ weiterentwickelt, quantitativ ausgeweitet und unter Umständen kombiniert werden können, um rechtsansprucherfüllend zu sein. 

Als sicher kann gesehen werden, dass ein Hort rechtsansprucherfüllend sein wird.

Unklar ist weiterhin, ob es für die Träger der Mittagsbetreuung zukünftig eine Förderung durch den Freistaat Bayern gibt, wenn diese nicht rechtsansprucherfüllend ist. Maßgebend könnte hier das fehlende Fachkräftegebot sein. Für qualitativ hochwertige pädagogische Angebot ist der Einsatz von qualifiziertem Personal unabdingbar. Betreuungsangebote ohne Einsatz von Fachkräften sollten daher bis zum Jahr 2026 und dann dauerhaft so umgestaltet werden, dass das Fachkräftegebot gewährleistet ist. Dies war Ansicht des Bayerischen Landesjugendamtes. 

Eine nochmalige Rücksprache bei Herrn … am 22.03.2022 ergab keine weiteren Erkenntnisse. Eine Expertenrunde von StMAS, StMUK, Landkreistag und Gemeindetag traf sich am 15.03.2022, ohne jedoch Einzelheiten zur Zukunft der Mittagsbetreuungen festzulegen. Eine Tendenz könnte in die Richtung gehen, dass hinsichtlich der Qualität eine Hortbetreuung gegenüber einer Mittagsbetreuung Vorrang einzuräumen ist. Auch wurde angesprochen, dass eine Mittagsbetreuung eher zum Auslaufmodell gehört. Angeregt wurden auch Kombimodelle mit flexiblen Betreuungszeiten.  

Bezüglich der förderfähigen Buchungszeiten in einem Hort hat die Verwaltung nochmals beim Landratsamt nachgefragt und hierzu eine entsprechende Kommentierung erhalten. Bei Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung muss eine Buchungszeitkategorie „über drei bis vier Stunden“ vereinbart sein. Bei Schulkindern werden hingegen schon Zeiten von etwas mehr als fünf Stunden pro Woche gefördert (Buchungszeitkategorie „über eine Stunde bis zwei Stunden“ pro Tag ist bei diesen Kindern die kleinstmögliche förderfähige Einheit). Der Träger kann (muss aber nicht) Mindestbuchungszeiten von z.B. 20 Stunden/Woche festlegen. Diese Buchungsmöglichkeiten erlauben aus Sicht der Verwaltung eine Flexibilität im Bereich der Hortbetreuung. 

Herr … hat in seiner Stellungnahme dazu geraten, nicht länger zu warten und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Mit einer Hortbetreuung wäre man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Daher sollten auch aus Sicht der Verwaltung die damals gefassten Beschlüsse umgesetzt werden. Allerdings hat die Regierung von Schwaben mitgeteilt, dass der Markt Zusmarshausen einen eigenen Bedarfs- und Durchführungsbeschluss durch das Gremium fassen muss. Die Bedarfsanerkennung durch das Landratsamt Augsburg ist nicht ausreichend. Diesbezüglich kann der Markt auch auf die neueste mittel- und langfristige Kita-Bedarfsplanung durch die Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg verweisen, die Herr …… in der KGV-Sitzung am 08.03.2022 vorgestellt hat. Die Bedarfsplanung ist als Anlage dem Sachvortrag beigefügt. 

Die Arbeitsgruppe traf sich zuletzt am 31.03.2022. Die Mitglieder wurden gebeten, den Inhalt des Treffens an die Fraktionen weiterzugeben. Wesentlich war, dass ein VgV-Verfahren gestartet werden soll. 


Standort:
Der Neubau soll nach dem Beschluss vom 19.09.2019 auf den gemeindeeigenen Grundstücken Fl.Nr. 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, erfolgen. Zudem konnte das Nachbargrundstück Fl.Nr. 37/1, Gemarkung Zusmarshausen, mit einer Fläche von 602 qm vom Markt erworben werden. Auf diesen Flächen sollte es möglich sein, das Vorhaben zu realisieren.  


Bauherr, Trägerschaft
Bezüglich eines Generalunternehmers wird auf die Unterlagen verwiesen, die mit e-mail vom 31.03.2022 versandt wurden. 

In einer früheren Anfrage an die Regierung hat uns diese mitgeteilt, dass grundsätzlich z.B. die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH Träger des Vorhabens sein kann. Jedoch ist die Beantragung von Zuschüssen nach dem Finanzausgleichsgesetz nur für die Kommune möglich. Wichtig ist auch, dass der Träger an das strenge Vergaberecht gebunden ist. 

Ferner hat die Regierung von Schwaben am 19.04.2022 mitgeteilt, dass es möglich ist, das neue Gebäude von einem Bauträger (Generalunternehmer) erstellen zu lassen. Die Vergabevorschriften gelten jedoch auch für einen Generalunternehmer. Der GU muss bereit sein, die gleichen förderrechtlichen Auflagen zu erfüllen, wie die Kommune, d.h. die Vergabevorschriften müssen trotzdem eingehalten werden. Antragsteller bleibt immer die Kommune.

Unbenommen bleibt jedoch die Frage nach einer künftigen Betriebsträgerschaft. Diesbezüglich könnten Angebote eingeholt werden.


VgV-Verfahren
Für die Objektplanung Gebäude (Architektur) ist in allen drei Fällen (viergruppiger Hort, fünfgruppiger Hort, sechsgruppiger Hort) ein europaweites VgV-Verfahren erforderlich (Schwellenwert von 215.000,-- € netto). Die Berechnungsgrundlagen sind als Anlage dem Sachvortrag beigefügt. 


Bei der Planung der Kita ZuS wurde ein VOF Verhandlungsverfahren durchgeführt. Nähere Informationen zum damaligen Ablauf sind der Niederschrift zu entnehmen, die dem Sachvortrag beigefügt ist. 



Diskussionverlauf:

MR Hafner-Eichner trägt den Antrag der CSU-Fraktion vor.

MBM … erläutert die Thematik bezüglich General- und Totalunternehmer, die bei der VOB-Stelle abgefragt wurde. Demnach ist grundsätzlich eine Vergabe an einen Generalunternehmer nicht möglich. Es gibt mit der Funktionalausschreibung eine Hintertür, allerdings müsste dies rechtssicher gestaltet werden. Ein Generalunternehmer übernimmt in der Regel nur die Bauausführung und überwacht diese. Um es vergaberechtlich korrekt zu lösen, müsste dieser aber bereits ab Leistungsphase 3 bereits einen Großteil der Arbeit übernehmen, die vergütet werden müsste.

Bgm. Uhl erläutert, dass derzeit noch viele Fragen offen sind, man dennoch aber in das VGV-Verfahren einsteigen sollte, um nichts zu versäumen, so war auch die Aussage von Herrn … aus dem Landratsamt.

3. Bgm. Christian Weldishofer berichtet stellvertretend aus der Arbeitsgruppe „Hort“. Die Thematik mit einem Generalunternehmer fällt laut VOB-Stelle raus. Er bittet die Verwaltung allerdings den Totalunternehmer durch die Verwaltung nochmals zu prüfen. Für die Arbeitsgruppe ist es ersichtlich, dass ein Platzangebot von 150 Plätzen notwendig ist. Weiterhin soll bei der Planung eine Einhäusigkeit von Mittagsbetreuung und Hort geplant werden. Sollte mit dem VGV-Verfahren der Startschuss fallen, sollte bei der Erstellung der LV’s beachtet werden, dass Räume leicht umgenutzt werden können.

MR Sapper trägt die Sichtweise der Fraktion „Freie Wähler“ vor. Aktuell können sie dem Beschluss nicht zustimmen, da derzeit keine genauen Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Planungen und Fördergeldern vorliegen und man sich nicht leisten kann hohe Planungskosten auszugeben. Sollte es Neuigkeiten zu den Themen geben, bittet er diese im Gremium bekannt zu geben. Er weist weiterhin darauf hin, dass der Anspruch ab 2026 lediglich für die 1. Klassen gilt und dann stufenweise ab 2029 bis zur vierten Klasse. Es stellt sich zudem die Frage, wie es mit den kindbezogenen Förderungen aussieht.
Dies wird durch die Verwaltung geprüft und erläutert werden, so Bgm. Uhl

MR Juraschek erläutert die Absprache innerhalb der „BL Zus“. Auch für sie gibt es bei diesem Thema noch einige Unabwägbarkeiten, allerdings wird man dem Beschluss dennoch zustimmen. Die wesentliche Frage bezüglich des Generalunternehmers wurde abgeklärt. Für sie ist die notwendige Zahl der Plätze ersichtlich sowie die Durchführung eines VGV-Verfahrens.

Im Anschluss diskutiert das Gremium über die verschiedenen Sichtweisen. Insbesondere geht es dabei um einen Zeitplan und wie man ohne den heutigen Beschluss sonst weitermachen sollte. Zum zeitlichen Ablauf eines VGV-Verfahrens führt MBM-Finkenzeller näher aus. Der Ablauf des ganzen Verfahrens zieht sich sicherlich über mind. ein Jahr, ohne dabei eine Ausschreibung getätigt zu haben.

Weiterhin kommt die Bitte aus dem Marktgemeinderat, dass das betreuende Büro des VGV-Verfahrens zu einer Sitzung eingeladen wird und sich dort vorstellen kann. Zudem kann man in Absprache mit dem Büro dann Punkte festlegen, die im VGV-Verfahren enthalten sein müssen. Es wird zudem darum gebeten, von Seiten des Büros die Funktionalausschreibung im Auge zu behalten.
Bgm. Uhl bestätigt den Vorgang, dass das Büro in das Gremium eingeladen wird, um den Ablauf des VGV-Verfahrens festzulegen. Er bittet die Fraktion „Freie Wähler“ die Sichtweise nochmals zu überdenken, dass man sich mit dem Beschluss nichts verbaut, und ein geschlossenes Bild abzugeben.

MR Hafner-Eichner weist noch darauf hin, dass am Vormittag das Bayerische Kabinett über die Grundschulkindbetreuung diskutiert hat. Dabei kam zu dem Entschluss, den Ausbau der Grundschulkindbetreuung zu forcieren und dabei die Kommunen entsprechend zu unterstützen.

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3. Bauleitplanung Markt Welden 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet "Büschel" des Marktes Welden Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet „Büschel“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 07.04.2022 bittet das Ingenieurbüro Arnold Consult aus Kissing den Markt Zusmarshausen um Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet „Büschel“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Vorbereitung auf diese Sitzung mit Mail vom 07.04.2022 zu. 
Die internen Stellen Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung wurden um Stellungnahme gebeten. 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 soll eine planungsrechtlich verbindliche Umsetzung der naturschutzfachlichen Ausgleichsverpflichtungen aus der bereits rechtsverbindlichen 2. Änderung dieses Bebauungsplanes auf externen Flächen des Marktes Welden gesichert werden. Die sonstigen Inhalte der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden unverändert beibehalten. 
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha und liegt im westlichen Randbereich des Marktes Welden. 

Von den internen Stellen Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung wurden keine Einwände gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 des Marktes Welden erhoben. 
Der Markt Zusmarshausen wird vermutlich nicht durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

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4. Haushalt 2022 - Rechtsaufsichtliche Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö informativ 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Haushalt 2022 wurde mit Schreiben vom 05.04.2022 durch die Rechtsaufsichtsbehörde ohne Beanstandung genehmigt. 



Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl trägt untenstehende Rede zur Genehmigung des Haushalts vor.

„Der MGR hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 den diesjährigen Haushaltsplan mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen incl. einer namentlichen Benennung der Ablehnung beschlossen. Mein herzlicher Dank geht an die große Mehrheit, die dem soliden Haushalt 2022 zugestimmt hat. Meine Haushaltsrede stellte ich unter die Überschrift „Sorgsame Stabilität der Marktgemeinde in Krisenzeiten“.

Der beschlossene Haushaltsplan wurde unverzüglich zur rechtsaufsichtslichen Genehmigung dem LRA Augsburg übersandt.

Mit Schreiben vom 05.04.2022 ging die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht ein, die ich hier auszugsweise verlesen möchte. 

-------------------------------------- 

Augsburg, 05. April 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
die in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung (Art. 71 GO).
 
Die Genehmigung wird nach Art. 71 Abs. 2 GO bis zu einem 
Gesamtbetrag von 1.000.000 €
erteilt.
 
Die in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehene Verpflichtungsermächtigung zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu Lasten künftiger Jahre bedarf –ebenfalls- einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung (Art. 67 GO).
 
Die Genehmigung wird nach Art. 67 Abs. 4 GO bis zu einem
Gesamtbetrag von 13.630.000 €
erteilt.
  
Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans:
 
O h n e   B e a n s t a n d u n g !


Die Haushaltssatzung ist nunmehr auszufertigen und gem. Art. 65 Abs. 3, 26 Abs. 2 GO ortsüblich amtlich bekannt zu machen. Gleichzeitig ist die Haushaltssatzung samt allen Anlagen einschließlich des Haushaltsplans bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich zu machen (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GO). Hierauf ist in der amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung hinzuweisen.
 
Mit freundlichen Grüßen                               
- Kommunalaufsicht -

---------------------------------  

Das Original des Schreibens der Kommunalaufsicht steht Ihnen als Sitzungsvorlage zur Verfügung.

In meiner Stellungnahme am 22.03.2022 zum HH 2022 stellte ich in den Vordergrund, in welcher hervorragenden Situation die Marktgemeinde Zusmarshausen sich befindet. Unser aktueller Schuldenstand ist zum 31.12.2021 auf 812.000 € gesunken. Das entspricht einer Pro/Kopf-Verschuldung von 126 € und damit einem Vielfachen niedriger als der landesweite Durchschnitt in Bayern. 

Auch wenn in diesem Jahr tatsächlich alle Mittel im HH-Plan in Anspruch genommen werden müssten, dann läge der Schuldenstand bei 1,5 Mio. € und die Rücklagen immerhin noch bei 3,7 Mio. 
Ich bin absolut sicher, dass auch diese finanzielle Lage die Marktgemeinde Zusmarshausen verkraftet. 

Wir sind bestens gerüstet, um die Aufgaben in diesem Jahr zu erledigen.

Anfang April berichtete die AA über die HH-Genehmigung in einer anderen Kommune im Landkreis mit der Überschrift „Lob aus dem Landratsamt für höhere Steuern“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen im MGR,
dieses Lob haben wir schon ein Jahr früher ohne mediales Echo erhalten. In der Genehmigung des Haushaltes erhielten wir mit Schreiben vom 06. Mai 2021 folgende Zeilen:
„Wir möchten an dieser Stelle unsere ausdrückliche Anerkennung für die unpopuläre und mit erheblichen - teilweise indiskutablen - Widerständen verbundene Anpassung der KiTa-Gebühren aussprechen. Wir sind schon der Auffassung, dass die umfassende Betreuung der Kinder für viele Familien eine Berufstätigkeit beider Partner erst ermöglicht und deshalb die Betreuung der Kinder durch die gemeindliche Einrichtung einen auch in finanzieller Hinsicht erheblichen Mehrwert für die Eltern darstellt. 
Auch die deutliche Anhebung der Grundsteuer-Hebesätze ist ein Schritt in die richtige Richtung und erscheint angesichts der erheblichen Entlastung der Bürgerschaft durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auch angemessen, folgerichtig und notwendig.“

Ich schaue mit großem Stolz auf unsere Marktgemeinde und die finanzielle Lage. Nicht umsonst steht Zusmarshausen auf Platz drei bei der Steuerkraft pro Einwohner im Vergleich der 46 Lkrs.-Gemeinden. Wir haben gemeinsam gute Voraussetzungen geschaffen, um die Herausforderungen der Zukunft, wie z.B. die Grundschulkindbetreuung oder die Erweiterung der Kläranlage zu meistern.

Danke an Frau Hafner-Eichner für Ihre faire HH-Rede, die mit der jetzt erteilten Genehmigung im Einklang steht.

Gleichzeitig überlasse ich es den Betrachtern von außen und den Betroffenen selbst, insbesondere den Haushaltsrednern, wie unser HH 2022 beurteilt wird. 
Klar ist jedenfalls, dass der HH 2022 keine „graue Maus“ ist und schon gar nicht ein „unscheinbares Papier“.
Das sind für mich Zeichen, dass sich nicht alle mit der Bedeutung des HH-Planes und dem System des Vollzuges vollumfänglich auseinandergesetzt haben. Es wurde nämlich z.B. der längst notwendige Kreisverkehr an der Rothseekreuzung niemals „Still und heimlich weitergeplant, obwohl sich der Rat aufgrund der finanziellen Situation mehrheitlich für eine Verschiebung entschieden hatte“ 
Diesen Beschluss gibt es nicht. Wir haben die ergangenen Beschlüsse des MGR vollzogen und das IB entsprechend beauftragt. Zur Wahrheit gehört, dass das Projekt 2019 auftragsgemäß begonnen wurde und durch den MGR 2020 wieder gestoppt wurde. Die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Planungen wurden zur Abstimmung gebracht. Mehrheitlich wurde die Verwaltung beauftragt, eine Abstimmung mit dem Fördergeber durchzuführen. Das kann anhand der Niederschriften nachvollzogen werden.

Es war auch kein glücklicher Zufall, dass auf Information einer Förderung hingewiesen wurde. Beim offiziellen Vollzug des Beschlusses wäre dieser Umstand ohne Zweifel selbstverständlich bekannt geworden. Es ist zudem ein unfairer Verdacht, dass damit auch andere Förderprogramme übersehen werden. Das sind Methoden, die ich von Konfliktverteidigern aus dem Gerichtssaal kenne. Haben wir das im MGR Zusmarshausen nötig?

Angebracht wäre, das Wort „Zufall“ mit „Vorzug“ zu ersetzen, weil wir durch mein Netzwerk zu dieser vorzeitigen Mitteilung kamen. Dann würde es stimmen.

Diese „Ja, aber-Rhetorik“ ist eine Erscheinung unserer Zeit, die m.E. den Deckmantel für eine Blockadehaltung bietet.

Wer so handelt, braucht sich nicht über „Stillstand“ beschweren, sondern muss sich selbst an die Nase fassen.

Bei meinem Vorgänger und jetzt seit 8 Jahren ist unheimlich viel passiert in Zusmarshausen. Dafür ein großes „Danke“ an alle, die mit dabei waren und die Projekte positiv begleitet haben.

Manchmal werden in HH-Reden auch unwahre Sachverhalte zum Besten gegeben. So z.B. die Höhe der Rücklagen. Es stimmt nicht, dass die Rücklagen zu meinem Amtsantritt 8 Mio. € betrugen. Tatsächlich waren es 4 Mio. €, 2013 sogar nur 3,2 Mio. €. Erst in meinem zweiten Amtsjahr 2015 stiegen die Rücklagen auf 8,485 Mio. € an. Und zum Ende des HH-Jahres 2021 hat die Marktgemeinde 5,1 Mio. € auf der Rücklage. 

Genauso wenig stimmt es, dass Zusmarshausen vor meinem Amtsantritt 1 Mio.€ Schulden hatte. Richtig sind folgende Zahlen:
2013: 2,447 Mio. € Kredite
2014: 2,236 Mio. € Kredite
Zur nochmaligen Information: 
Am 31.12.2021 betrug der Schuldenstand durch langfristige Kredite nur noch 812.000 €. 
Damit wurde in meiner Amtszeit bis jetzt der Schuldenstand von 2,447 Mio.€ auf 812.000 € gesenkt.

Soviel zur Wahrheit und „Schwarzmalerei“ sowie der angeblichen Nähe einer „Überschuldung“.

Die finanzielle Lage der Marktgemeinde wird nicht nur „eine Weile gutgehen“, sondern dauerhaft Bestand haben. 

Wer sich z.B. über die mangelnde oder verzögerte Umsetzung eines Hochwasserschutzes in Gabelbach beklagt, sollte sich erstmal darüber im Klaren sein, was er/sie persönlich dabei verhindert hat. 

Meine Aufgaben und Verpflichtungen erfülle ich stets mit höchster Priorität und großem Einsatz.

Mein Zutun und meine persönliche Bereitschaft für eine fruchtbare Zusammenarbeit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger kann und möchte ich hiermit ausdrücklich wiederholen und unterstreichen. Sorgen wir gemeinsam für Stabilität unserer Marktgemeinde in diesen Krisenzeiten.




Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister“



MR Juraschek trägt dagegen eine Gegenmeinung der „BL Zus“ vor.

„Der Haushalt wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt, beanstandungslos, soweit ist alles OK.
Die Bewertungs-Kennzahlen für diesen Haushalt liegen wohl nicht im kritischen Bereich, wie in den beiden Vorjahren 2020 und 2021. Wobei in 2021 der Haushalt sogar mit einem Kreditlimit belegt wurde.

Gegen den Haushalt 2022 einzuwenden jedoch ist, dass die Kommunalaufsicht sich NICHT in der Bewertung der Inhalte des hHaushalts an die Stelle des MGR Zusmarshausens stellt, sondern dies die Aufgabe und Verantwortung des MGR Zusmarshausen ist und die Kommunalaufsicht dies so beläßt.

Diese Zurückhaltung ist auch damit begründet, dass die Kommunalaufsicht schon personell nicht in der Lage ist, im Landkreis Augsburg mit seien ca. 46 Gemeinden, Märkten und Kleinstädten, den Unterschied zwischen den jeweiligen Haushaltsansätzen und der realen Situation vor Ort zu analysieren. Die Kommunaufsicht muß sich deshalb konzentrieren und ist deshalb auf Kennzahlen-Analyse angewiesen.

Die Kritik der Bürgerliste am Haushalt 2022 bezieht sich auf

a) das völlige Übergehen der Einsparanfrage und -Empfehlung der Bürgerliste (Thema Deckungsringe) durch den Kämmerer und den 1. Bürgermeister, sowie die nicht vorhandene Unterstützung der Ermittlung des Einsparpotentials durch die FW- und CSU Fraktion

b) die geringe Realitätsnähe der Wertansätze des Finanzplans, die ja auch in den Haushaltsberatungen aus allen Fraktionen beanstandet wurden

c) der gestalterische quasi Stillstand in Zusmarshausen in Bezug auf, z. B. Ortsmitte, Gewerbeansiedlung, Wohnbaugebiete, Vereins-Veranstaltungshalle, Rothsee-Lösung, Drogeriemarkt, usw.

Die Haushaltsgenehmigung hat an all diesen Aspekten hier in Zusmarshausen doch nichts geändert.


Harry Juraschek
Fraktionsvorsitzender
Fraktion BLZus

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5. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö 5

Kurzbericht

Bgm. Uhl informiert zum Bahnprojekt, das voraussichtlich am 18. und 19. Mai des Infomobil wieder Station in Zusmarshausen machen wird. Beim 5. Dialogforum soll es um die Thematik Schall- und Erschütterungsschutz gehen. Das 6. Dialogforum findet voraussichtlich im Juli statt, dabei soll auch eine bestehende Schnellbahntrasse besichtigt werden.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö informativ 6
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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 043. Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö informativ 7
Datenstand vom 18.01.2024 14:08 Uhr