Datum: 02.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Zusmarshausen, Schulstraße 2 (Sitzungssaal)
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 ReAL West e.V. - Teilnahme des Marktes Zusmarshausen an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023-2027
3 Bebauungsplan Nr. 17, 3. Änderung, Gewerbegebiet Wollbach; Unterrichtung über die Wiederaufnahme und den Stand des bauleitplanerischen Verfahrens und Vorstellung der weiteren Vorgehensweise
4 Bundesautobahn A 8 - Umleitungsverkehr auf Nebenstrecken
5 Antrag zur Änderung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen - Neuregelung zur Größe der Stellplätze und gefangener Stellplätze
6 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinde Lachen (LK Unterallgäu) und der Stadt Lauingen (Donau)
7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB/§ 4 Abs. 2 BauGB)
8 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB/§ 4 Abs. 2 BauGB)
9 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
10 Verschiedenes
10.1 Information über TOP der nächsten Marktgemeinderatssitzung
11 Bekanntgaben
11.1 Breitbandanschluss Rathaus, Schule und Sing-und Musikschule
11.2 Eingangstüre Kita Gabelbach
11.3 Wasserrohrbruch in Wörleschwang

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1
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2. ReAL West e.V. - Teilnahme des Marktes Zusmarshausen an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023-2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 2

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen bleibt Mitglied in der Regionalentwicklung Augsburg Land West – ReAL West e.V. und beteiligt sich in der kommenden LEADER-Förderperiode 2023-2027. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Um auch für die nächste Förderphase planen zu können, benötigt ReAL West einen aktuellen Beschluss des Gemeinderates über eine weitere Mitgliedschaft bei der Regionalentwicklung und somit auch die Teilnahme an der kommenden Förderphase. 

Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Förderphase von 2020 auf 2022, wird die kommende Förderphase nicht wie gewohnt sechs Jahre umfassen, sondern lediglich noch fünf Jahre, bis zum Jahr 2027, dauern. Nach derzeitiger Planung und unter der Voraussetzung, dass alle bisherigen Mitgliedsgemeinden auch künftig Teil der LEADER-Region bleiben, kann für die kommende Förderphase ein verringerter Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1,50 Euro pro Einwohner in Aussicht gestellt werden.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Förderphase 2023-2027 auf vollen Touren. Nach einem digitalen Strategieworkshop, Anfang April, stehen in den kommenden beiden Wochen Präsenzworkshops auf dem Programm. 

Gerne möchte ReAL West auch den zukünftigen Weg gemeinsam mit den Gemeinden gehen, dass die Region weiter zusammenwächst und sich weiterhin so gut entwickelt, wie in den vergangenen Jahren. Ein zentrales Thema der kommenden Jahre sollen beispielsweise Projekte für Jugendliche werden. Gerne können Förderprojekte vorgeschlagen werden.

Hervorzuheben ist insbesondere in der Vergangenheit die Förderung der Außenanlagen des Rothsees mit 300.000,-- €. 

Der geschäftsführende Regionalmanager Benjamin Walther wird weitere Informationen in der Sitzung vortragen. 

Der Marktgemeinderat hat zuletzt am 26.11.2013 beschlossen, sich an der neuen Leader-Förderperiode 2014-2020 bei der Regionalentwicklung Augsburg Land West zu beteiligen.






Diskussionsverlauf:
Auf die Frage des Gremiums, ob zur Kinder- und Jugendarbeit auch Streetworker gefördert werden, teilt Herr … mit, dass Streetworker nicht in den Kriterienkatalog passen, da diese nicht die notwendige Punktzahl für eine Förderung erreichen. Es sind jedoch Projektstellen möglich, so soll z.B. für den Zeltplatz Rücklenmühle ein Sozialarbeiter angestellt werden. Träger ist der Kreisjugendring. Es werden dann Kurse angeboten, an denen beispielsweise interessierte Vereine teilnehmen können. 

Auf die Frage des Gremiums, ob auch in Zusmarshausen ein Bürgerbus möglich ist, teilt Herr … mit, dass der Bürgerbus in Gessertshausen nur etabliert werden konnte, da dieser innerorts fährt. Es wird derzeit in anderen Kommunen versucht, weitere Projekte umzusetzen.

GL … teilt mit, dass beispielsweise auch der geplante Flexibus (On-Demand-Verkehr) die Ortsteile mit dem Kernort Zusmarshausen verbinden wird.

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3. Bebauungsplan Nr. 17, 3. Änderung, Gewerbegebiet Wollbach; Unterrichtung über die Wiederaufnahme und den Stand des bauleitplanerischen Verfahrens und Vorstellung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Tagesordnungspunkt war vorgesehen gewesen für die Marktgemeinderatssitzung am 12.05.2022 und wurde wegen Erkrankung des Referenten verschoben. 

Der Bebauungsplan Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach ist etwa 25 Jahre alt und wurde im Jahr 2015 zur Änderung Nr. 3 vorbereitet. Aufgrund der geogenen Bodenbelastung und daraus resultierenden Abklärungen musste das Verfahren längere Zeit unterbrochen werden. Jetzt soll der Faden wieder aufgenommen werden. Die Räte werden von der Verwaltung über das bisherige Verfahren informiert und vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult über den entscheidenden Planstand der Vergangenheit. Es wird außerdem darüber informiert, welche Änderungen vorgenommen werden müssen und wie das Bauleitplanverfahren nach so langer Pause rechtssicher zu einem Abschluss gebracht werden kann. 

Zum bisherigen Verfahren:
  • Aufstellungs- und Billigungsbeschluss u. Beschluss zur Durchführung des Verfahrens 
in der MGR-Sitzung am 23.04.2015

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden u. TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der MGR-Sitzung am 19.11.2015
  • Ergänzungsbeschlüsse hierzu in den MGR-Sitzungen am 17.12.2015 u. 21.01.2016

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 15.02.2016 bis einschl. 16.03.2016

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss 
in der MGR-Sitzung am 02.06.2016

  • Aufgrund von Grundstücksverhandlungen war anschließend eine erneute Änderung der Entwurfsfassung erforderlich

  • Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss 
in der MGR-Sitzung am 28.07.2016

  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit 
in der Zeit vom 16.08.2016 bis einschl. 29.08.2016

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss 
in der MGR-Sitzung am 09.02.2017

  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit 
in der Zeit vom 13.03.2017 bis einschl. 27.03.2017

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen mit Zustimmungsbeschluss zum 
aktuellen Planstand in der MGR-Sitzung am 06.07.2017

  • Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der MGR-Sitzung vom 05.10.2017

  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit 
in der Zeit vom 23.10.12017 bis einschl. 13.11.2017

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Zustimmungsbeschluss zum aktuellen Planstand in der MGR am 07.12.2017 (ein Billigungsbeschluss konnte aufgrund noch anstehender Änderungen wegen der Bodenuntersuchungen im Bebauungsplangebiet und der dann ggf. erneut durchzuführenden Verfahrensschritte und Beschlussfassungen seinerzeit noch nicht erfolgen. Es wurde deshalb lediglich dem Zwischenplanstand zugestimmt). Die Beschlüsse lauteten seinerzeit: 

„Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen aus der Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen des Ingenieurbüros Steinbacher Consult (die Synopse wird dem Protokoll als Anlage beigelegt).“
und
„Der Marktgemeinderat stimmt der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ in der aktuellen (Zwischen)Planstand-Fassung vom 07.12.2017 zu.“ 

(Zwischen)-Planstand 07.12.2017:
Dieser Planstand mit dem Datum vom 07.12.2017 dient nun im weiteren Verfahren als Grundlage. Der Planstand liegt als Anlage dieser Beschlussvorlage bei. Der Planstand wird in der Powerpointpräsentation vom Ingenieurbüro erläutert. Der Planstand wird nicht Bestandteil des Protokolls, denn er lag bereits der Beschlussfassung vom 07.12.2017 zugrunde. 

Geogene Bodenverhältnisse:
Aufgrund der Kenntnis über geogen (natürlichen Ursprungs) belasteten Boden durch die Nähe zur Zusam, musste das Bauleitplanverfahren seinerzeit ruhen. Es kam zu langen zeitlichen Verzögerungen, bis die vorliegenden Bodenverhältnisse restlos geklärt werden konnten. Aus diesem Grund wurde auch der Sicht- und Lärmschutzwall geplant (Stichwort: „Gleiches zu Gleichem“). Auf die MGR-Sitzung am 05.11.2020 wird insoweit hingewiesen. Um die Grundstücke baulich nutzbar zu machen, müssen Bodenaustauschmaßnahmen durchgeführt werden. Dies hat sowohl auf die Erschließung als auch auf die Parzellierung Auswirkungen. Der Marktgemeinderat hatte sich bereits damit befasst. Auf die MGR am 30.07.2020 wird insoweit verwiesen. 

Baugenehmigung Sicht- und Lärmschutzwall
Im Jahr 2017 wurde von der Verwaltung ein Bauantrag für die Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzwalls gestellt und vom Landratsamt Augsburg im Jahr 2018 genehmigt. Im Januar 2022 wurde der Antrag entsprechend verlängert. Das Bauwerk ist für die Endlagerung des geogen belasteten Aushubmaterials vorgesehen. 

Baugenehmigungen diverser Unternehmen im Baugebiet
Im Süden des Gewerbegebietes ist die Betriebserweiterung der Fa. Chefs Culinar vorgesehen. Der erste Bauantrag wurde im Jahre 2016 behandelt. Es folgte im Jahr 2017 ein Änderungsantrag, dieser 2018 genehmigt wurde und im Januar 2022 verlängert wurde. Im Jahr 2019 wurde ein weiterer Änderungsantrag behandelt und genehmigt, nachdem die Umsetzung der Gesamtlösung aus den vorausgegangenen Genehmigungen aus den 2016 und 2017 zunächst in Teilen zurückgestellt wurde. 
Des Weiteren plant die Fa. Dormakaba eine Erweiterung des Betriebsstandortes in Richtung Norden. Der Bauantrag wurde bereits 2020 im Bauausschuss vorgestellt und 2021 vom Landratsamt Augsburg genehmigt.

Weitere nennenswerte Bauvorhaben stellen der Neubau einer Lagerhalle der Firma Höhe (genehmigt gem. Bescheid im Jahr 2019), die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes der Firma Edna (genehmigt gem. Bescheid im Jahr 2019) sowie die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle der Firma Fischer und Schweiger GbR (genehmigt gem. Bescheid im Jahr 2021) dar.

Parzellierung:
Nach umfangreichen Verhandlungen in den Jahren 2021 und 2020 und auf der Grundlage des Beschlusses des MGR vom 05.11.2020 kristallisierte sich für die noch frei verfügbaren Flächen im Gewerbegebiet Wollbach (etwas über 20.000 m²) eine sehr gute Lösung zum Verkauf an heimische Betriebe und Unternehmen ab. Eine abgestimmte Parzellierung ermöglicht die Erschließung an die bereits bestehende Straße „Im Zusamtal“ im Osten und den Anschluss an die Straße von Süden kommend. Der Bebauungsplan muss nun insoweit abgeändert und an die notwendigen Erschließungsverhältnisse und Parzellierungen angepasst werden. 

Derzeitiger Stand bezüglich der Erschließung „Straße“:
Die Erschließungsmaßnahme „Straße“ ist zum momentanen Stand abgeschlossen. Bei einer Aufteilung der Fläche an drei ortsansässige Firmen (Beschluss vom 29.04.2021) wird keine weitere Erschließungsstraße benötigt. 

Derzeitiger Stand bezüglich Erschließung „Wasser, Kanal“:
Es ist vorgesehen die östlich gelegenen Grundstücke über die Erschließungsstraße „Im Zusamtal“ anzuschließen. Im Altbestand befindet sich direkt vor den Grundstücken die Hauptwasserleitung, ein Schmutzwasserkanal sowie auf der östlichen Straßenseite ein Regenwasserkanal.
Die westlich gelegenen Grundstücke, sollen in Bezug auf das Niederschlagswasser in Richtung Norden entwässert werden. Hierzu wird derzeit ein Entwurf vom beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet. Ein Schmutzwasseranschluss, sowie ein Anschluss an die Wasserleitung, wurde bereits beim Neubau der Stichstraße, nördlich des Kreisverkehres, vorgesehen.

Ausgleichsflächenbilanzierung:
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1997 enthielt umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die sukzessive im Verhältnis zum Baufortschritt umzusetzen waren. Ein Großteil war deshalb in der Vergangenheit bereits hergestellt worden, entsprechend den Eingriffsbaumaßnahmen. Ein Teil der Ausgleichsflächen ist mit der nun beabsichtigten weiteren Bebauung noch umzusetzen. Es soll dabei die seinerzeit als Ausgleich dargestellte Wollbachrenaturierung u. a. aufgrund ihrer Schwierigkeiten bei der Wasserhaltung des Baugebietes ersetzt werden durch naturschutzfachliche Maßnahmen auf der bisher als landwirtschaftlich dargestellten Fläche des Grundstücks Fl. Nr. 671, Gemarkung Wollbach. Es besteht eine Bilanzierung „Eingriff und Ausgleich“ vom August 2020 des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult, die die gesamte Ausgleichsthematik des Baugebietes umfassend aufgearbeitet hat. Die Ausgleichsbilanzierung ist im Rahmen des Weiteren bauleitplanerischen Verfahrens anzupassen und abzustimmen. Sie soll dann dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt werden.

Notwendige Änderungen zum Planstand 07.12.2017:
Die derzeit erkennbar notwendigen Änderungen zum Planstand vom 07.12.2017 werden vom Ing. Büro Steinbacher-Consult im Rahmen einer PPP aufgezeigt.

Weitere Vorgehensweise:
Zur Abstimmung des weiteren Verfahrens ist ein Scoping-Termin mit den wesentlichen Behörden des Landratsamtes Augsburg geplant. Von den Äußerungen der verschiedenen Behörden ist abhängig mit welchem Verfahrensstand im Verfahren weitergemacht werden kann und welche Vorabklärungen notwendigerweise zunächst zu erfolgen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach einer so langen Unterbrechung aus Gründen der Rechtssicherheit auch möglich sein könnte, dass bereits erfolgte Verfahrensschritte nochmals auf dem neuesten Stand aufgearbeitet und wiederholt werden müssen. Der noch erforderliche Zeitaufwand bis zum sicheren Abschluss des Verfahrens ist nicht unerheblich. 




Diskussionsverlauf:
Bezüglich der Ausgleichsfläche kommt die Frage aus dem Gremium, warum die Renaturierung des Wollbachs aufgegeben wurde, da dies im Rahmen des Sturzflutmanagements doch durchaus sinnvoll erscheint. 

Frau … teilt hierzu mit, dass ursprünglich die Wollbachrenaturierung in diesem Abschnitt als Teil eines Bündels von Ausgleichsmaßnahmen für den etwa 25 Jahre alten BP GG Wollbach vorgesehen gewesen war. Der BP sah seinerzeit jedoch auch eine Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen „Zug um Zug mit den Eingriffen“ vor, also mit der jeweils erfolgten Bebauung. Da das Baugebiet nur zögerlich bebaut worden war, war der Ausgleich auch nur teilweise zu erbringen. Deshalb war z. B. die Bachrenaturierung noch nicht gefordert und noch nicht umgesetzt. Mit Abverkauf der Restflächen aus dem Baugebiet ist nun jedoch auch der komplette Ausgleich zu erbringen. Die Renaturierung des Wollbachs als Ausgleichsmaßnahme im GG Wollbach hätte jedoch die Kosten für die künftigen Käufer der gewerblichen Bauparzellen enorm verteuert, weshalb die Verwaltung im Rahmen des Bebauungsplans ein landwirtschaftliches Grundstück als Ausgleichsfläche anbieten möchte und die Wollbachrenaturierung als Ausgleichsmaßnahme aus dem Bündel der Ausgleichsflächen herausnehmen möchte. Es wurde hierzu eine Ausgleichsflächenbilanzierung (also die Gegenüberstellung Eingriff/Ausgleich) aufgestellt. 

Außerdem kam noch ein technisches Moment dazu. Die Wasserhaltung im Baugebiet war ohnehin schon schwierig und wäre mit einer zusätzlichen Wollbachrenaturierung technisch nochmal aufwendiger geworden, so dass man sich die ohnehin schon schwierige Wasserhaltung nicht nochmals erschweren wollte. 

Der Wollbach selbst kann und soll weiterhin renaturiert werden (vgl. auch Gewässerentwicklungsmaßnahmen), aber eben nicht als Ausgleichsfläche für das GG Wollbach, sondern im Rahmen der Sanierung/Renaturierung von Bachläufen. 

Auf die Frage des Gremiums, ob nunmehr neue Flächen dazugekauft werden müssen, um den Ausgleich zu schaffen, teilt Frau … mit, dass dies nicht der Fall ist. Der Ersatz für die Wollbachrenaturierung findet auf einem Grundstück statt, das sich bereits im Eigentum des Marktes befindet.

Weiter kommt aus dem Gremium eine Frage bezüglich des Lärmgutachtens auf. Dieses wurde vom TÜV Süd erstellt und ist ggf. auf aktuellen Stand zu bringen. 

Die MRe äußern Bedenken, ob durch die neue Bahntrasse ggf. mit Einschränkungen gerechnet werden muss. Sollte die Bahnlinie entlang der Autobahn verlaufen, so die Bedenken aus der Mitte des Gremiums, käme eine zusätzliche erhebliche Lärmbelastung auf den Markt Zusmarshausen zu. Welche Auswirkungen hätte dies, wird von einigen Markträten überlegt, auf das Lärmkontingent für das Gewerbegebiet Wollbach? Müsste deshalb nicht der Markt Zusmarshausen bestrebt sein, seinen BP schneller zu einem rechtskräftigen Ende zu bringen, als die Bahn ihr Planfeststellungsverfahren? 

Herr … und Frau …. verweisen auf den bereits bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet Wollbach. Alle dortigen Inhalte sind bereits rechtlich abgesichert und insoweit auch geschützt. Beim derzeit besprochenen Verfahren handelt es sich nicht um die Aufstellung eines Bebauungsplanes, sondern um seine 3. Änderung. Alle bisherigen Rechtspositionen bleiben erhalten.

Frau … teilt weiter mit, dass es zu schwierig war, gleich in einen weiteren Verfahrensstand zu gehen. Die Verwaltung wollte zunächst den Marktgemeinderat über den aktuellen Sachstand informieren und dann einen entsprechenden Termin mit dem Landratsamt vereinbaren. Bei diesem wird auf jeden Fall auf die Bahnlinie hingewiesen werden. 

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4. Bundesautobahn A 8 - Umleitungsverkehr auf Nebenstrecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 4

Beschluss

Die Freiwillige Feuerwehr Streitheim soll dazu autorisiert werden, im Umleitungsfall die Kreisstraße A 33 im Bereich der Einmündung zur St 2032 zu sperren. Die Verwaltung wird beauftragt, dies über das Landratsamt Augsburg zu veranlassen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat sich in seiner Sitzung am 22.07.2021 mit einem Antrag von MR Vogg bezüglich des Umleitungsverkehrs über die Kreisstraße A 33 durch den OT Streitheim befasst und damals folgendes beschlossen:

Der MGR unterstützt den Antrag von MR Stefan Vogg, geeignete Maßnahmen gegen den Umleitungsverkehr bei einer Vollsperrung der A 8 über die Kreisstraße A33 einzuleiten. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird beauftragt, wie im Falle der Gemeinde Horgau, ein entsprechendes Schreiben an die zuständigen Ministerien zu richten und um die Organisation eines Rundes Tisches mit den Beteiligten zu bitten.  


Entsprechende Schreiben wurden daraufhin an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Frau Staatsministerin Kerstin Schreyer und an das Bayerische Staatsministerium des Innern, Herrn Staatsminister Joachim Herrmann versandt. Kopien erhielten:

Verteiler:
Autobahn GmbH des Bundes
PANSUEVIA
Straßenverkehrsbehörde Landratsamt Augsburg
Verkehrspolizeistation Augsburg
Autobahnpolizeistation Gersthofen
PI Zusmarshausen
BRK Kreisverband Augsburg-Land
Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen
Kreisbrandrat, LRA Augsburg
Freiwillige Feuerwehr Adelsried
Gemeinde Adelsried
Freiwillige Feuerwehr Horgau
Gemeinde Horgau

Verschiedene Stellungnahmen gingen von den einzelnen Behörden ein. Schließlich wurde ein „Runder Tisch“ vorgeschlagen, um auf Fachebene die möglichen Verbesserungen zu diskutieren. Das Staatliche Bauamt Augsburg wurde beauftragt, eine Gesprächsrunde mit allen Beteiligten zu organisieren. 

Dieser „Runde Tisch“ fand dann zeitverzögert aufgrund der Corona-Pandemie am 05.04.2022 in digitaler Form via Webex statt. Vorher erfolgte online eine Vorabstimmung am 14.03.2022. Beim „Runden Tisch“ nahmen Vertreter des Straßenbauamtes Augsburg, der Gemeinde Horgau (Bgm, FF) des Marktes Zusmarshausen (Bgm, MGR, FF), Gemeinde Adelsried, Regierung von Schwaben, des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, des Landratsamtes Augsburg, der Autobahn GmbH und Pansuevia teil. 

Erster Bürgermeister Uhl wird über das Ergebnis des „Runden Tisches“ berichten. Aus der Niederschrift des Staatlichen Bauamtes wurde folgendes Ergebnis festgehalten:

-Prüfung einer zusätzlichen nichtamtlichen Beschilderung in Auerbach sowie
ggf. am Kreisverkehr in Adelsried durch LRA, untere Verkehrsbehörde
- Verkehrsregelung im Bedarfsfall durch die Feuerwehr von Auerbach am Knotenpunkt
St 2510 / A 33. Nach deren Leistungsfähigkeit.
- Überprüfung einer manuellen Steuerung der LSA im Bedarfsfall am Knotenpunkt
St 2510 / A 5
- Verkehrsregelung im Bedarfsfall durch die Polizei am Knotenpunkt St 2510 /
A 5 nach Leistungsfähigkeit der Polizei.
- Weiterer Termin in kleinerer Runde zur Abstimmung der zusätzlichen
Beschilderung mit StBA Augsburg, untere Verkehrsbehörde und Polizei.

Zwischenzeitlich wurden verschiedene Beschilderungen angebracht. Ferner hat das Landratsamt Augsburg mitgeteilt, dass es möglich ist, die Freiwillige Feuerwehr Streitheim zu autorisieren. In Bayern besteht die Möglichkeit, dass die Feuerwehr anstelle der Polizei tätig wird. Diese Regelung kann für Einsatz- und Übungsstellen und für Veranstaltungen angewendet werden. Daher wäre es aus Sicht des Landratsamtes möglich, bei entsprechender Aktivierung der Bedarfsumleitung die Nahtstellen St 2510/A33 und St 2032/A 33 als Einsatz- oder Übungsstelle anzusehen. Erforderlich für die Sicherung von Einsatz- und Übungsteilen wäre die einvernehmliche Zustimmung der Polizei, des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde.

Die Gemeinde Horgau hat beschlossen, die Feuerwehr Auerbach zu ermächtigen, im Umleitungsfall die Kreisstraße zu sperren. Demzufolge wäre es auch möglich, die Feuerwehr Streitheim zu ermächtigen und zwar für den Einmündungsbereich St 2032/A 33. 

Nach Auskunft des örtlichen Kommandanten wäre die Feuerwehr Streitheim damit einverstanden. Zu klären ist noch, wie die Feuerwehr Streitheim dann alarmiert wird. 

Die Verwaltung schlägt vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.







Diskussionsverlauf:
Eine Beschilderung am Kreisverkehr in Adelsried mit Verweis auf die offizielle Umleitungsstrecke über Horgau wurde zwischenzeitlich angebracht. Da viele Verkehrsteilnehmer jedoch nach Navi fahren, steht zu befürchten, dass diese Beschilderung ignoriert und weiterhin der kürzeste Weg über Streitheim gewählt wird. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage auf, ob die Freiwillige Feuerwehr in Streitheim tagsüber überhaupt über genug personelle Kapazität verfügt, um eine Straßensperrung durchführen zu können. Sollte untertags nicht genug Personal zur Verfügung stehen, macht es keinen Sinn, die Feuerwehr Streitheim zur Straßensperrung zu autorisieren. 

Sinnvoller erscheint es ebenfalls, bereits am Kreisverkehr in Adelsried den Verkehr über Horgau umzuleiten. Jedoch ist im Falle einer Autobahnsperrung die Feuerwehr von Adelsried auf der Autobahn im Einsatz und die Feuerwehr in Streitheim ist nicht berechtigt, bereits am Kreisverkehr in Adelsried den Verkehr umzuleiten. Die Feuerwehr Streitheim darf lediglich an der Kreisstraße A 33 im Bereich der Einmündung zur St 2032 die Straße sperren. 

Da jedoch an der Einmündung zur St 2032 keine Wendemöglichkeit besteht, würde der Verkehr über Welden, Reutern und die Engstelle in der Vogelbergstraße in Wörleschwang umgeleitet werden. Somit müsste auch die Feuerwehr in Wörleschwang autorisiert werden, den Verkehr an der Dreieckseinmündung umzuleiten über den Kreisverkehr bei Unterschöneberg.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass es grundsätzlich möglich wäre, auch die Feuerwehr in Wörleschwang mit einer Straßensperrung am Dreiecksverkehr zu autorisieren. Jedoch muss zunächst ein Gespräch mit dem zuständigen Kommandanten geführt werden, bevor hierzu ein Beschluss gefasst werden kann. 

Eine solche Autorisierung muss für sämtliche Ortsteile einzeln erfolgen. Da hierzu zunächst mehrere Stellen angehört werden müssen, ist eine pauschale Autorisierung zu Straßensperrungen sämtlicher Feuerwehren des Marktes Zusmarshausen wohl nicht möglich. 

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5. Antrag zur Änderung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen - Neuregelung zur Größe der Stellplätze und gefangener Stellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Dem Antrag vom 17.03.2022 zur Änderung der Stellplatzsatzung wird stattgegeben. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit einer zu gründenden Arbeitsgruppe aus dem Marktgemeinderat beauftragt, einen Änderungsvorschlag für die Stellplatzsatzung zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
MR Winkler und MR Reitmayer haben mit Schreiben vom 17.03.2022 einen Antrag zur Änderung der Stellplatzsatzung im Hinblick auf die Größe der Stellplätze und eine Regelung bezüglicher gefangener Stellplätze gestellt. Der Antrag ist dem Marktgemeinderat per E-Mail am 21.03.2022 zugegangen.

Im Antrag wird dargestellt, dass nach Art. 81 (Abs. 1 Nr. 4) der Bayerischen Bauordnung – BayBO die Gemeinde über die Zahl, Größe und Beschaffenheiten der Stellplätze Satzungen und örtliche Bauvorschriften erlassen kann. Nachdem die derzeit rechtsgültige Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen (zuletzt geändert am 26.06.2017) keine Regelung bzgl. der Größe der Stellplätze trifft, ist die Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV anzuwenden. Die Abmessungen der Stellplätze werden nach § 4 Abs. 1 GaStellV definiert und sehen eine Mindestlänge von 5,00 m vor und je nachdem, ob die Längsseiten des Stellplatzes durch Wände, Stützen oder andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt sind, eine Breite von 2,30 m, 2,40 m, oder 2,50 m. Gemäß § 4 Abs. 1 der Stellplatzsatzung des Marktes können auch die Zu- und Abfahrten (Stauraum) zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen ab einer Länge von mind. 5,50 m als notwendiger Stellplatz vorgesehen werden. Dies führt dazu, dass es sich dann bei dem Garagenstellplatz um einen sogenannten „gefangenen Stellplatz“ handelt.


Diskussionsverlauf:
Das Gremium unterstützt den Antrag zur Änderung der Stellplatzsatzung, da die Pkw’s zwischenzeitlich immer größer werden, so dass eine Stellplatzbreite von jedenfalls 2,50 sinnvoll erscheint, um ein- und aussteigen zu können. 

Das Gremium regt an, bei einer Satzungsänderung auch die Ablöse entsprechend abzuändern. Die Satzung sieht derzeit einen Ablösebetrag von € 7.500,00 auf Lebenszeit vor. Dies erscheint nicht mehr zeitgerecht, so dass beispielsweise über eine Befristung der Ablöse nachgedacht werden sollte.

Es soll nunmehr eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, in der die Satzungsänderung erarbeitet wird. Neben der Frage zur Stellplatzgröße und den gefangenen Stellplätzen kann hierbei auch die Ablöse neu geregelt werden. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird dann dem Marktgemeinderat vorgestellt, damit ein entsprechender Beschluss zur Satzungsänderung gefasst werden kann. 

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6. Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinde Lachen (LK Unterallgäu) und der Stadt Lauingen (Donau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Lachen und der Stadt Lauingen (Donau) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 535.000,00 € (bisher 515.000,00 €) zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen ist Mitglied beim gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte.
Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die Aufnahme der Gemeinde Lachen (LK Unterallgäu) und der Stadt Lauingen (Donau) (LK Dillingen an der Donau) beschlossen. Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden. 
Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).
Das Kommunalunternehmen besteht derzeit aus 47 Trägerkommunen.

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB/§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB).
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 11.05.2022 benachrichtigt das Ingenieurbüro Steinbacher Consult den Markt Zusmarshausen über die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und bittet um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen bis 01.06.2022. Da diese Frist nicht eingehalten werden kann wurde um Fristverlängerung bis 07.06.2022 gebeten. Dieser Verlängerung wurde durch das Ingenieurbüro zugestimmt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderaten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 12.05.2022 zu.
Von den internen Stellen kamen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ wurde bereits in den Marktgemeinderatsitzungen am 27.05.2021 und am 09.09.2021 behandelt. Damals wurden keine Einwände erhoben. 
 
Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Rand von Agawang und wird als Mischgebiet festgesetzt, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Planfertigung vom 28.07.2021 sind:

  • Konkretisieren der Festsetzung hinsichtlich öffentlicher Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spiel- und Bolzplatz“
  • Redaktionelle Änderungen (Stellplatzordnung, BayBO)
  • Änderung Teilbereich Ortsrandeingrünung im Sinne der Zweckbestimmung
  • Herausnahme der Festsetzungen zu Werbeanlagen
  • Überarbeitung der genannten Großvieheinheiten bzgl. der Hofstelle Fl.-Nr. 1035, Gemarkung Agawang
  • Anpassen des Immissionsschutzes hinsichtlich Geruch und Schall anhand der jeweiligen Gutachten
  • Aufnahme einer Flächenbedarfsanalyse in die Begründung des Bebauungsplanes

Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Der Markt Zusmarshausen wird nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen beeinträchtigt werden. 

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8. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB/§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB).
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 11.05.2022 benachrichtigt das Ingenieurbüro Steinbacher Consult den Markt Zusmarshausen über die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und bittet um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen bis 01.06.2022. Da diese Frist nicht eingehalten werden kann wurde um Fristverlängerung bis 07.06.2022 gebeten. Dieser Verlängerung wurde durch das Ingenieurbüro zugestimmt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderaten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 12.05.2022 zu.
Von den internen Stellen kamen keine Einwände gegen die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ (behandelt im vorherigen Tagesordnungspunkt) erforderlich und wurde bereits in den Marktgemeinderatsitzungen am 27.05.2021 und am 09.09.2021 behandelt. Damals wurden keine Einwände erhoben. 

Wesentliche Änderung gegenüber der Planfertigung vom 28.07.2021 sind:

  • Aufnahme Spiel- und Bolzplatz
  • Ausführung zur Darstellung der Grünfläche mit „Spiel- und Bolzplatz“ in Begründung sowie Umweltbericht
  • Anpassen des Immissionsschutzes hinsichtlich Geruch und Schall anhand der jeweiligen Gutachten

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ beeinträchtigt werden. 

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9. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 9

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:

Zur aktuellen Entwicklung teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass er über den Pressebericht verwundert war, laut dem die Trasse mit nur drei Gleisen auch funktionieren soll. 

Er hat einen Newsletter der Planungsgruppe bekommen, die sich am 30.05.2022 zur strategischen Planung getroffen hat. Hierin wird klargestellt, dass die Vorgaben uneingeschränkt bestätigt werden (Fahrtdauer, etc.).

Zudem hat er eine offizielle Stellungnahme vom Bundesverkehrsministerium vom 12.05.2022 erhalten. Hier wurde im Zuge der Bedarfsplanung der Korridor wie folgt neu konfiguriert: Drei Gleise von Dinkelscherben bis Augsburg, der Korridor Dinkelscherben bis Jettingen wird extra beurteilt, wobei ein durchgehender viergleisiger Ausbau nicht unterstellt wird. 

Dies ist ein klarer Widerspruch zu dem, was am 30.05.2022 besprochen wurde. Am 01.06.2022 kam dann ein neuer Newsletter mit Bezugnahme auf die Besprechung vom 30.05.2022.

Das nächste Dialogforum findet am 29.06.2022 statt. Dabei wird es überwiegend um den Nahverkehr gehen. Nähere Informationen hierzu wird er von der Projektgruppe erhalten. 

Das Infomobil der Bahn war vor zwei Wochen in Zusmarshausen. Die Beteiligung war sehr überschaubar, geschätzt waren ca. 5 bis 10 Leute da.

MR Vogg teilt mit, dass er Herrn … angeschrieben hat, da angeblich ein Treffen Mitte Mai in Burgau stattgefunden hat. Hierbei ging es um die Abstandsregelungen zur Autobahn, etc. Dies wird momentan anscheinend geprüft, die Vorgabe der Anbauverbotszone aus dem Fernstraßenbundesgesetz ist mit einem Abstand von mind. 40 m vorgesehen. Die Bahn will diesen Abstand verringern, da es schon Referenzstrecken mit kürzerem Abstand gibt. Die Bürgerinitiative Adelsried hat bei der Bahn angefragt, ob die orange Trasse auf Höhe der Autobahnkirche auch auf der Südseite der Autobahn verlaufen kann. Hierzu wird jetzt eine erste technische Machbarkeit untersucht. MR Vogg hat Herrn …. nach der Weiterführung der Strecke gefragt, denn dann würde auf der Südseite ein immenses Brückenbauwerk über Streitheim verlaufen, mit allen sehr negativen Auswirkungen. Herr … verneinte diese Weiterführung und sagte eine Weiterführung zwischen Adelsried und Streitheim auf der Nordseite der A 8 zu. MR Vogg konnte sich nur einen richtigen Bahnhof mit Personenhalt (Nahverkehr) auf Höhe der Autobahnkirche bei Adelsried vorstellen. Ein reiner Überholbahnhof bringe gar nichts und hätte auch keinen Mehrwert für die Region. Ein entsprechender Halt auf Höhe Adelsried wurde schon einmal von der BI Adelsried vorgeschlagen. 

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö informativ 10
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10.1. Information über TOP der nächsten Marktgemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 10.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert zu einem TOP in der nächsten Marktgemeinderatssitzung.  Am 14.06.2022 steht die Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf der Tagesordnung. Vorab wird die Kalkulationsgrundlage per e-mail übersandt. 

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö informativ 11
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11.1. Breitbandanschluss Rathaus, Schule und Sing-und Musikschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 11.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert darüber, dass in der nächsten oder übernächsten Woche das Rathaus, die Schule sowie die Sing- und Musikschule mit einem Breitbandanschluss versehen werden. Hierfür müssen Baggerarbeiten durchgeführt werden. 

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11.2. Eingangstüre Kita Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 11.2

Kurzbericht

MR Ben Matthes teilt mit, dass ihm die Haupteingangstüre am Kindergarten Gabelbach zu schmal erscheint. Seiner Meinung nach müsste die Türe laut Gesetz 1,20 m breit sein. Er bittet daher die Verwaltung um Überprüfung. 

SGL … teilt hierzu mit, dass dies überprüft wurde. Die Türe wurde genau nach Plan eingebaut. Die Planung wurde vom Landratsamt Augsburg so genehmigt. 

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11.3. Wasserrohrbruch in Wörleschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 045. Sitzung des Marktgemeinderates 02.06.2022 ö 11.3

Kurzbericht

MR Felix Wörle teilt mit, dass es heute in Wörleschwang einen Wasserrohrbruch gegeben hat und frägt an, wer diesen repariert. 

SGL ,,, teilt mit, dass die Firma … mit der Reparatur beauftragt wurde. 

Datenstand vom 15.07.2022 12:00 Uhr