Datum: 30.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:16 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Kanalsanierungskonzept Vorstellung der Ergebnisse aus Zusmarshausen Ost und weitere Vorgehensweise
3 Geh- und Radweg von Wollbach bis zur St2027 - Vorstellung der Entwurfsplanung
4 Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
4.1 Bericht der Leitung
4.2 Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
5 Jahresrechnung 2020 - Vorlage und Beschlussfassung
6 Standesamt Zusmarshausen - Bestellung einer weiteren Standesbeamtin
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
8.1 Kindergarten Gabelbach
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö informativ 1
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2. Kanalsanierungskonzept Vorstellung der Ergebnisse aus Zusmarshausen Ost und weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö informativ 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen plant im gesamten Gemeindegebiet die Umsetzung der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV). Abwasseranlagenbetreiber sind nach der EÜV dazu verpflichtet, ihr bestehendes Kanalnetz in wiederkehrenden Abständen auf dessen Bauzustand hin zu überprüfen und vorhandene Schäden zu beseitigen. Die EÜV fordert für Abwasserkanäle die Durchführung einer eingehenden Sichtprüfung (optische Inspektion) wiederkehrend alle 10 Jahre. Im Anschluss daran soll die Zustandsklassifizierung, die Erstellung des baulichen Sanierungskonzepts und letztendlich die Sanierung durchgeführt werden.

Der Markt Zusmarshausen kommt als Abwasseranlagenbetreiber mit der durchgeführten Inspektion, der vorliegenden Zustandsklassifizierung der vorhandenen Abwasseranlagen und der Ermittlung der Kosten zur Beseitigung der Schäden dem ersten Teil der Forderung nach, sich einen wiederkehrenden Überblick über den baulichen Zustand zu verschaffen.

Die vorliegende Bedarfsplanung gibt Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen im Gebiet Zusmarshausen Ost. Für die Ortsteile Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch liegt jeweils eine Bedarfsplanung aus dem Jahr 2019 vor. Ebenfalls wurden 2020 und 2021 die grabenlosen Sanierungen im Bereich der o.g. Ortsteile durchgeführt.

Der Markt Zusmarshausen betreibt im Gebiet Ost ein Kanalnetz mit einer Gesamtlänge von 16.288m. Der Untersuchungsbereich umfasst die Freispiegelkanäle der Misch-, Schmutz und Regenwasserkanalisation sowie der Hausanschlussleitungen inkl. HA- Schächte und SSK-Leitungen. Stillgelegte Kanäle, Leitungen auf Privatgrund, Druckleitungen und Sickeranlagen werden in der vorliegenden Bedarfsplanung nicht betrachtet. Die optische Inspektion der Kanäle im Gebiet Zusmarshausen Ost wurde im Zeitraum vom 18.09.2019 bis 04.02.2020 von der Firma Weißenhorn Städtereinigung GmbH & Co.KG, Königsbrunn durchgeführt. Alle Aufnahmen wurden mit Hilfe einer selbstfahrenden Schwenkkopfkamera in Farbe und in Ausnahmefällen mit einer SAT-Kamera oder Schiebekamera erstellt.

Die Ergebnisse zum Sanierungskonzept werden vom Ingenieurbüro Steinbacher in einer übersichtlichen Kurzfassung den Marktgemeinderäten vorgestellt. 

Die Kosten für die Sanierung im Gebiet Zusmarshausen Ost setzen sich wie folgt zusammen,

Zusammenstellung der Gesamtsanierungskosten
Mischwasserkanal Gesamtsumme                                                 brutto €  2.632.800,00
Schmutzwasserkanal Gesamtsumme                                         brutto €     164.500,00
Regenwasserkanal Gesamtsumme                                                 brutto €     541.800,00
Straßenentwässerung Gesamtsumme                                         brutto €     314.600,00

Gesamtsumme                                                                 brutto € 3.653.700,00

Geplant ist, die Sanierung auf die kommenden Jahre zu splitten. Hierzu werden Teilbereiche priorisiert. In den Jahren 2022 und 2023 sind jeweils 500.000€ für die Sanierung vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch ab dem Jahr 2024 das Kontingent auf 800.000€ p.a. zu erhöhen, um keinen Sanierungsstau zu verursachen. Außerdem steht in den nächsten Jahren die Befahrung von Zusmarshausen West und den restlichen Ortsteilen an

Diskussionsverlauf
Die Rückfragen des Gremiums beantworten Herr und Frau …… von Steinbacher Consult sowie SGL …………… wie folgt:

  • Mittelfristiger Handlungsbedarf bedeutet innerhalb der nächsten 5 bis 7 Jahre.

  • Es können nicht alle Sofortmaßnahmen umgehend behoben werden, da es sinnvoll ist, immer gebietsweise vorzugehen, um nicht an zahlreichen Stellen im Ort Baustellen einrichten zu müssen. Teilweise werden die Maßnahmen für die Bereiche mit der Zustandsbewertung OKL 4 und OKL 5, direkt vom Bauamt beauftragt und umgesetzt, sofern es sich um offene Bauweisen handelt. 

  • Die hydraulische Berechnung für Kanalsanierungen bemisst sich an der Rückstauebene der Straßenoberkante. Für die Kommune besteht erst Handlungsbedarf, wenn Wasser aus dem Straßenschacht läuft. Die Keller sind von den Hauseigentümern durch Rückstauklappen entsprechend zu sichern. Diese müssen dicht sein.  

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3. Geh- und Radweg von Wollbach bis zur St2027 - Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Planung und dem Bau des Geh- und Radweges von der Gollenhoferstraße bis zur St 2027 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Das IB Sweco hat die Entwurfsplanung zum Geh- und Radweg in Wollbach, sowie für die Querungsmöglichkeiten der beiden Durchlässe und der Zusam erarbeitet. Hierbei ist geplant den Geh- und Radweg im nördlichen Bereich der Verbindungsstraße verlaufen zu lassen. Des Weiteren wurden hierzu die notwendigen Grundstücksgeschäfte bereits getätigt. 

Bezüglich der möglichen Querungen der Durchlässe, sowie der Zusam wurden mehrere Varianten vom beauftragten Ingenieurbüro untersucht. Die Verlängerung der Durchlässe stellte sich jedoch als sehr aufwendig und kostenintensiv heraus. Daher wurden zur Querung der Durchlässe weitere Brücken geprüft. Die sinnvollsten und wirtschaftlichsten Varianten sehen wie folgt aus.

Über die Zusam und den Salenbach sind zwei Fachwerkbrücken geplant. Über den Durchlass am Wollbach ist ein Stahlbetonrahmen mit Stützwand geplant. Dies ist im Bereich des Wollbaches den geometrischen Randbedingungen geschuldet (Leitungen im Bestand, Kurvenverlauf des Gewässers, etc.). 

Herr Quappen und Herr Kutschera vom Büro Sweco stellen die Planung und die dazugehörigen Kosten im Detail vor. 

Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, die Bordsteine im Bereich an der Einmündung zum Gewerbegebiet auf Höhe der Fl.Nr. 513 abzusenken, damit eine Querung an dieser Stelle für Radfahrer möglich ist. 

Des Weiteren erachtet es ein Großteil des Gremiums wie geplant für sinnvoll, den Radweg am Riedweg beginnen zu lassen und nicht erst ab dem Gewerbegebiet, da von Wörleschwang her viele Radfahrer über den Zusamradwanderweg und den Riedweg nach Wollbach fahren. Der Riedweg ist zudem im Radwegeverzeichnis eingetragen. 

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob für die Brückenbauwerke auch ein Belag aus Holz zulässig ist, teilt Herr Quappen mit, dass die grundsätzlich möglich ist, jedoch mit einem erheblich höheren Wartungsaufwand verbunden wäre. Aufgrund der Feuchtigkeit des Holzes korrodiert das Stahltragwerk schneller, somit müsste ein besonderer Korrosionsschutz aufgebracht werden. 

Zudem kommen aus der Mitte des Gremiums Bedenken, dass ein Holzbelag bei Nässe, Vermoosung oder durch Blätter im Herbst sehr viel rutschiger ist als ein GFK-Belag und somit eine Gefahrenstelle für die Fahrradfahrer darstellen würde. Der Großteil des Gremiums befürwortet daher einen GFK-Belag auf den Brückenbauwerken

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4. Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö 4
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4.1. Bericht der Leitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö 4.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Musikschulleiterin, Frau ………….., berichtet über die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob es eine musikalische Früherziehung in allen Kindergärten gibt, teilt Frau …… mit, dass es an der Entscheidung der Kindergartenleitung liegt, ob eine musikalische Früherziehung angeboten werden soll. Derzeit wird dies nur im Kindergarten Streitheim als Pilotprojekt angeboten. Während der Pandemie war die Durchführung ohnehin sehr schwierig, da weder Musikschullehrer in die Kindergärten kommen durften noch Kinder von außerhalb. Zudem gibt es einen massiven Fachkräftemangel für die musikalische Kinderfrüherziehung. 

Auf die weitere Frage aus dem Gremium teilt Frau ……… mit, dass KlingSing in der Grundschule nur für die 1. und 2. Jahrgangsstufe angeboten wird. Dieses Angebot ist ebenfalls gebührenfrei. 

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4.2. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö 4.2

Beschluss

Der Änderung der Gebühren gemäß der Beschlussempfehlung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau sowie der daraus folgenden Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Gemeinde Horgau hat folgenden Sachvortrag übersandt:

Neufestsetzung der Musikschulgebühren ab dem Musikschuljahr 2022/2023 

Hintergrund: 
In Deutschland sind 933 Musikschulen im Verband der deutschen Musikschulen (VdM) organisiert. Die Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung- SiMuV)  vom 17. August 1984 (GVBl. S. 290, BayRS 2237-4-WK) und die Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen VdM legen fest, welche Voraussetzungen in Struktur und Angebot die Sing- und Musikschule erfüllen muss. Auch die Anforderungen an die Qualifizierung der Lehrkräfte und der Leitung sind in der SiMuV festgelegt. Es sind derzeit insgesamt 220  Musikschulen, die diesen Anforderungen in Bayern entsprechen. Sie erfüllen diesen öffentlichen musikalischen Bildungsauftrag und erhalten hierfür über den Landesverband der Bayerischen Musikschulen VBSM zu den Personalkosten für tariflich Beschäftigte (!) eine staatliche Förderung des Landes Bayern. 
Von 933 VdM Musikschulen in Deutschland befanden sich 2020 579 Musikschulen in kommunaler Trägerschaft, 331 wurden als e.V. geführt, die restlichen in anderen Organisationsformen. Von den 220 VBSM- Musikschulen in Bayern befanden sich 2020 124 in kommunaler Trägerschaft und 91 wurden als e.V. geführt, davon entfallen auf den Bezirk Schwaben 43 Musikschulen, 23 kommunal getragene und 20 e.V. Musikschulen.

Die öffentliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wurde in beiden Kommunen 1976 gegründet und fusionierte wenig später.  Die erste Musikschule war in Horgau und daher damals größer als jene in Zusmarshausen, weshalb die Musikschule historisch bedingt nach wie vor durch die Gemeinde Horgau und nicht vom Markt Zusmarshausen verwaltet wird. Die Musikschule Zusmarshausen-Horgau bietet im öffentlichen Auftrag und gefördert mit öffentlichen Mitteln, musikalische Bildung und Breitenförderung für jedermann an. 
Während Auswärtige Musikschüler*Innen volle Unterrichtsgebühren bezahlen, ist das Angebot für Einwohner in den beiden Trägergemeinden ermäßigt. 
Die Gebühren für den Musikschulunterricht sind seit dem Schuljahr 2016/2017 gleichbleibend. Aufgrund des zeitweisen durch Personalfluktuation bedingten Nachfragerückgangs nach mehrfachem Wechsel der Schulleitung wurde in den 
drei folgenden Schuljahren trotz kontinuierlicher Kostensteigerung durch Tariferhöhungen zunächst auf Gebührenerhöhungen verzichtet. Die im Februar 2020 neu kalkulierten Musikschulgebührenanpassungen für das Schuljahr 2020/2021 waren wegen Corona erneut zurückgestellt worden. Die Lehrkräfte der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau hatten aber als eine der ersten Musikschulen technisch sofort sehr frühzeitig, unverzüglich den Musikunterricht in großem Umfang auf digitalen Musikunterricht umgestellt, und soweit dies musikpädagogisch möglich und sinnvoll war und hierzu sofort kostengünstige technische Möglichkeiten mit datenschutzrechtlichem Einverständnis von Eltern und Schülern genützt. Auf der Facebook Seite der Musikschule sind (mit Einverständnis von Eltern und Schülern) zahlreiche schöne Ergebnisse dieser großartigen digitalen Arbeit als online Vorspiele und Online Projekte veröffentlicht worden, wie es viele andere auch größere Musikschulen nicht in diesem Umfang gar nicht leisten konnten. Hierdurch haben sich an unserer Musikschule die Corona bedingten Gebührenausfälle ganz im Gegensatz zu den meisten anderen Musikschulen in Deutschland Dank dieser großartigen Leistung durch unsere Lehrer in äußerst erfreulichen Grenzen gehalten! Trotz unseres aufwändigen Hygiene- und Schutzkonzeptes mit Abstandsregeln, Maskenpflicht und Desinfektionsmaßnahmen, Spuckschutz-Rollups und konsequenten regelmäßigen Lüftungspausen war Musikunterricht in Präsenz in den Musikschulen je nach Höhe der Inzidenzwerte oft nicht möglich. An vielen Musikschulen mussten Gebühren erstattet werden, weil die Musikschulen nicht in der Lage waren, zeitnah Online Unterricht anzubieten und dies zu Beginn der Pandemie auch nicht duften, da sie sofort geschlossen wurden. Die Lehrkräfte der Sing- und Musikschule Zusmarshausen haben hier jedoch absolut Vorbildliches geleistet, und haben umgehend soweit machbar, einen Online Unterricht für die meisten Schüler zum frühesten zulässigen Zeitpunkt realisiert, sodass die durch die Corona Sonderzahlung teilweise aufgefangenen Gebührenausfälle, sich Dank des großartigen Einsatzes des Lehrpersonals an unserer Musikschule in Grenzen hielten.  Aufgrund der zunächst 2020 staatlich verfügten Schließung der Musikschule haben wir aber dennoch eine Corona Sonderförderung erhalten. 

Aufgrund der Rechtsprechung der Landessozialgerichte mussten die freien Mitarbeiterverträge 2017 in tarifvertragskonforme Arbeitsverträge entsprechend den Eingruppierungsmerkmalen für Musikschullehrkräfte nach TVÖD umgewandelt werden. Dies hat zu einer weiteren kontinuierlichen Steigerung der Personalkosten geführt. Mittlerweile können nach neuerer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch wieder freie Mitarbeiterverträge abgeschlossen werden, was die Musikschule bei zukünftigen Neueinstellungen nutzen wird, soweit eine weisungsfreie Beschäftigung sinnvoll möglich ist. Derzeit verfügt die Musikschule über 15 tariflich festangestellte, qualifizierte Musikschullehrer und einen freien Mitarbeiter. Seit der letzten Gebührenanpassung 2016 haben sich die Personalkosten durch die Tariferhöhungen von 2017 bis April 2022 um 12,89 % erhöht. Die nächste Tarifrunde steht 2023 an. 

Durch das Corona Kurzarbeitergeld und den Renteneintritt bzw. den vorgezogenen Renteneintritt langjähriger in der Endstufe 6 der Entgeltgruppe 9b eingruppierter Lehrkräfte haben sich die Personalkosten wieder etwas reduziert. 
Der Kostendeckungsgrad der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau lag (auch ohne Gebührenerhöhung) bis 2019 noch über dem bayerischen Durchschnitt. Die Belastung der Gebührenpflichtigen war dennoch im deutschlandweiten Vergleich gering.

Der Ausbau der Breitenförderung in Kitas und Schulen und die Corona Pandemie haben dazu geführt, dass in ganz Deutschland öffentliche Musikschulen zur Deckung der Personalkosten nicht wie bisher die Gebühren angepasst haben. Der Ukraine Krieg führt zu steigender Inflation und höheren Energiekosten. Darunter leiden aber nicht nur die Gebührenzahler, sondern auch die Kommunen.  Daher kann auf eine Erhöhung der Musikschulgebühren nicht länger verzichtet werden. Die letzte Gebührenerhöhung war 2016. Nach sechs Jahren soll daher, um das Angebot der Sing- und Musikschule auch künftig aufrecht zu erhalten, eine Anpassung der Gebühren erfolgen. Der wesentliche Posten auf der Kostenseite sind die Gehälter für das tariflich beschäftigte pädagogische Personal. Die Ausgaben für Verwaltungspersonal sind nicht gestiegen, da die Musikschulleitung (Lehmeier/Frey) aufgrund des geringeren eigenen Deputats selbst sehr viele Verwaltungs- und Organisationsaufgaben wahrnehmen kann. Die Sachkosten machen im Gesamtetat durchschnittlich einen Anteil von etwa 10 % aus.

Neben dem Anteil der kommunalen öffentlichen Mittel zusammen mit 10-11 % Landesmittel sowie weiterer öffentlicher Mittel für die Kooperationsförderung für den Unterricht in Schulen und Kindertagesstätten und der Förderung aus der Corona Sonderförderung gab es deutschlandweit 2020 im Vergleich zum Vorjahr (51,66 %) einen leichten Anstieg auf 52,27 %. Setzt man die Fördermittel der beiden Trägergemeinden zuzgl. sonstige öffentliche Mittel abzgl. Sachkosten (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) ins Verhältnis zu den Lehrpersonalausgaben ergibt sich 2019 eine anrechenbare kommunale Leistung in Höhe von 52,01 % (Bayern: 50,94%). Deutschlandweit lag der Anteil 2019 bei 52,27% (Vorjahr 51,66 %). Im Jahr 2020 lag die anrechenbare kommunale Leistung bei 48,5 % (Bayern: 51,45%). Deutschlandweit lag der Anteil 2020 bei 52,89%.

Die anrechenbare kommunale Leistung betrug 2019 an unserer Musikschule pro Wochenstunde  EUR 1.275,88 (Bayern: EUR 1.190,18); 2020 waren es EUR1.218,42 (Bayern: EUR 1.219,66).

Der Gebührenertrag je Jahreswochenstunde ist 2019 an unserer Musikschule gesunken auf EUR 969,43 (Bayern: EUR 994,37). 2020 waren es EUR 941,42 €,
(Bayern EUR 892,87).

Mitgliedschulen im VdM müssen als gemeinnützige Einrichtung einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Mindereinnahmen bei den Gebühren müssen daher durch eine erhöhte kommunale Förderung ausgeglichen werden. Die Musikschule darf als öffentlicher Bildungsanbieter nicht gewinnorientiert arbeiten, muss aber die Wirtschaftlichkeit beim Kostendeckungsgrad durch erforderliche Gebührenanpassungen verbessern. Da derzeit nur noch 42,15 % der Ausgaben 2020 durch Gebühren gedeckt wurden, belastet dies nicht nur die kommunalen Haushalte, sondern gefährdet andere private Anbieter in ihrer Existenz, die keinen derart subventionierten Musikunterricht anbieten können. Gerade hier ist durch die Corona Zeiten aber ein mehr an Solidarität anstatt Konkurrenz und eine Rücksichtnahme seitens der öffentlichen Träger notwendig. Infolgedessen müssen sich die Ratsgremien nun mit dem Thema der Anpassung der Musikschulgebühren auseinandersetzen. 

Einnahmen aus den Unterrichtsgebühren dienen dem Zweck, Musikschulen zu erhalten und deren Ziele erfüllen zu können. Das bedeutet gerade in diesem doch für uns alle außergewöhnlichen Krisenzustand infolge der Pandemie und dem Ukraine Krieg: Bleiben die Gebühren aus, wird Musikschulen ihre Existenzgrundlage entzogen, Musiklehrer müssen in Kurzarbeit. Musiklehrer sollen aber wegen Corona nicht ihre Arbeitsstelle und ihre Musikschüler sollen nicht ihre Musikschule verlieren. Nur gemeinsam mit den Gebührenzahlern können die Kommunen es schaffen, solidarisch diese Krisen durchzustehen. 

Mit der Bezahlung der Gebühren und der Förderung durch die Kommunen wird das Überleben der Musikschulen in schwierigen Zeiten gesichert und die Schüler können trotz Corona-Krise und trotz Ukraine Krieg an ihrem geliebten Musikunterricht teilnehmen, der für Viele seit langem ein fester Bestandteil im Leben geworden war und den viele Schüler an den deutschen Musikschulen, die einen digitalen Unterricht nicht wie wir verwirklichen konnten, so schmerzlich vermissen mussten. 
Die Freude am Musizieren sollten wir nicht vergessen, das ist wichtig, trotz und gerade Zeiten von Corona und Krieg. Der Musikschulunterricht wird, falls Präsenzunterricht ab Herbst wiederum nicht möglich sein sollte, ersatzweise weiterhin online durchgeführt, damit die Schülerinnen und Schüler ihrem Instrument treu bleiben und weiter zuhause ihrem geliebten Hobby des Musizierens nachgehen können. 

Die Umsetzung des digitalen Unterrichts und die Konzeptionierung digitaler Projekte, wie das Zusammenwirken mehrerer Schülerinnen und Schüler über Zoom o.ä. erfordern einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Unsere Lehrkräfte haben an unserer Musikschule sofort reagiert und frühzeitig ab Beginn der Corona Krise alles darangesetzt, ihre Schüler weiterhin nach besten Kräften digital zu unterrichten und werden dies auch künftig tun, wenn es wieder erforderlich werden sollte.  Die Musikschule unternimmt alles Machbare, um das Angebot auch in Pandemiezeiten attraktiv zu gestalten. Wer möchte, kann die tollen online Beiträge der Schüler und Lehrer im letzten Schuljahr auf der Facebook Seite der Musikschule verfolgen. 

Dieses Engagement der Lehrkräfte sollte nicht nur durch die Kommunen, sondern auch die Gebührenzahler honoriert werden, die immerhin sechs Jahre lang keine Gebührenerhöhung hinnehmen mussten. Da wir zudem hoffen, dass die Gefährdung durch Virusvarianten zurückgeht und wir im Schuljahr 2022/2023 aufgrund der fortschreitenden Impfungen sukzessive wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren werden, müssen die leider notwendigen Gebührenanpassungen umgesetzt werden.

Die durch den Ukraine Krieg gestiegenen Energiekosten belasten auch die Musikschulen und die Kommunen, ebenso die Inflationsrate, wir bitten daher um Verständnis, dass wir eine Gebührenanhebung nicht vermeiden können, obwohl uns bewusst ist, dass auch die Gebührenzahler zunehmenden finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Wir hoffen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung hier aber zu einer Entlastung der Bürger beitragen. 

Der Gemeinderat Horgau hat den Gebührenerhöhungen bereits zugestimmt.

Kommunaler Anteil Horgau und Zusmarshausen
Kostendeckung durch Gebühren
Defizitaufteilung
Schülerzahlen mit und ohne Klingsing

Die neuen Gebühren erhöhen sich um ca. 10 %.

Diskussionsverlauf:
MR Ingrid Hafner-Eichner drückt Ihr Bedauern darüber aus, dass Frau ………. die Leitung der Sing- und Musikschule abgibt, bedankt sich ganz herzlich bei ihr für ihr großes Engagement, ihre wertvolle Arbeit und wünscht Frau ……… für die Zukunft alles Gute.  

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5. Jahresrechnung 2020 - Vorlage und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Die Jahresrechnung 2020 wird dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 ist am 02.06.2022 vorgelegt worden. 

Sie schließt ab in Solleinnahmen und Sollausgaben 
im Verwaltungshaushalt mit         17.040.275,78 €
und im Vermögenshaushalt mit        5.120.403,43 €
 
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 2.405.277,48 €. Der allgemeinen Rücklage konnte ein Überschuss i. H. v. 1.044.399,17 € zugeführt werden.

Schulden:

Stand: 01.01.2020
1.232.740,01 €
- Tilgungen
208.431,08 €
Stand: 31.12.2020
1.024.308,93 €

Rücklagen:

Stand: 01.01.2020
2.154.040,92 €
+ Zuführung
1.044.445,97 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 31.12.2020
3.198.486,89 €

Sonderrücklage -1- (Erbe Haslinger):


Soll
Stand: 01.01.2020
3.834,00 €*
+ Zuführung
0,00 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 31.12.2020
3.834,00 €

*In diesem Betrag sind K&N Value Select Corp. Aktien enthalten. Der Wert der Aktien beträgt laut dem Depotstand vom 05.01.2011 3.834,00 €. Die entsprechenden Kurswertberichtigungen erfolgen erst im Rahmen des Verkaufs. Die Aktien werden seit dem Jahr 2013 nicht mehr an der Börse gehandelt.
Nach Mitteilung des Bankinstituts konnten die Aktien im Oktober 2021 wertlos aus dem Depot ausgebucht werden.

Diskussionsverlauf:
Zweiter Bürgermeister Walter Aumann hält fest, dass der Markt Zusmarshausen mit Blick auf den Jahresrechnungsbericht wesentlich besser als zunächst angenommen durch die Pandemie gekommen ist und die Finanzen in einem sehr guten Zustand sind. Er bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass der Fokus künftig auf die geplanten Investitionen gelegt und diese dann auch umgesetzt werden sollen.

MR Ingrid Hafner-Eichner informiert das Gremium darüber, dass in der kommenden Woche am Dienstag die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses geplant ist.  

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6. Standesamt Zusmarshausen - Bestellung einer weiteren Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö 6

Beschluss

Die Verwaltungsfachwirtin Sarah Ruhland wird mit Wirkung vom 01.07.2022 in stets widerruflicher Weise zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Zusmarshausen ernannt. Die Bestellungsurkunde ist auszufertigen und auszuhändigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Bislang sind im Standesamt Zusmarshausen drei Personen zur/zum Standesbeamtin/Standesbeamten bestellt.

Frau ……… befindet sich derzeit in der Freistellungsphase, die zum 31.12.2022 endet. Um weiterhin drei Standesbeamte zu haben, hat die Verwaltungsfachwirtin …….. bereits mit Erfolg am Grundseminar Personenstands- und Familienrecht teilgenommen und soll daher zur Standesbeamtin bestellt werden. Frau ……….. erfüllt durch die bestandene Fachprüfung II für Verwaltungsfachangestellte die Voraussetzung hierfür und benötigt keine Ausnahmegenehmigung. Sie absolvierte bereits eine dreimonatige Einarbeitungszeit im Standesamt.

Grundsätzlich ist für das Amt eines Standesbeamten das erfolgreiche Ablegen der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes der bayerischen Beamten und Beamtinnen oder die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPstG erforderlich. 

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau ………. durch Beschluss des Marktgemeinderates zur Standesbeamtin zu bestellen. 

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö 7

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet über die Neuigkeiten aus dem Dialogforum vom 29.06.2022. 

Die Geschäftsführerin der BEG, Frau ……………, informierte beim Dialogforum darüber, dass im Nahverkehr ein 30 Minuten-Takt mit allen Haltestellen zwischen Ulm und Augsburg mit mehr Pünktlichkeit und einer Verbesserung der Umsteigezeiten in Planung ist. Ebenso sind weitere Haltestellen in Planung (Hirblinger Straße, Vogelsang, Burlafingen, Neu-Ulm Industriegebiet). 

Weitere Haltestellen im Nahverkehr können von den Kommunen beantragt werden. Das Verfahren wurde von ihr vorgestellt. An der Neubaustrecke sind keine zusätzlichen Haltestellen geplant. 

Für einen barrierefreien Ausbau ist nicht die BEG, sondern das DB-Netz (Freistaat Bayern) zuständig. Die BEG bestellt nur die Züge für den Nahverkehr. 

Des Weiteren gab es beim Dialogforum Neuigkeiten zum Trassenverlauf. Als Ergebnis der Vorplanungen wurde die orange Linie dargestellt. Im Wald zwischen Zusmarshausen und Streitheim war zunächst ein Überholbahnhof vorgesehen. Hier hat man als mögliches Vorgehen untersucht, den Überholbahnhof nicht im Wald, sondern zwischen der A8 und Chefs Culinar zu platzieren. Die Brückenbauwerke wurden etwas abgeschwächter dargestellt mit einem Höhenunterschied von nur noch 2 m an dieser Stelle. Das Überholgleis wird eine Länge von 1,8 km haben. Es wurde jedoch signalisiert, dass diese Planänderung durch mehr Tunnel teurer werden würde. Weitere Änderungen in ähnlicher Form gibt es im Bereich Burlafingen, auch in Westheim und Jettingen-Scheppach sind Neuerungen an der orangen Linie in Planung. 

Im Bereich Adelsried gibt es ebenfalls eine neue Trassenführung, die im Osten von Adelsried die Autobahn quert, südlich an der Autobahnkapelle vorbeigeht und dann wieder nördlich der Autobahn verlaufen soll. 

Diese beiden Neuerungen treffen den Markt Zusmarshausen unmittelbar.

Die Anregung aus dem Projektkoordinierungsrat mit einer Kombination aus der violetten und der grünen Trasse mit einem Tunnel östlich um Jettingen-Scheppach wird nicht weiterverfolgt, da die Zielfahrtzeiten nicht erreicht werden können. Somit würde dann keine Finanzierung vom Eisenbahnbundesamt erfolgen. 

An der türkisen Trasse wurden keine Änderungen vorgenommen, da diese die Schnellste ist. Ebenso könnte mit der orangen Trasse die Fahrtzeit eingehalten werden. 

Auf den Brief des Bundesverkehrsministeriums vom 12.05.2022 (nur noch drei Gleise, Fahrtzeit nicht mehr aktuell, etc.) wurde seitens Herrn Baumann nicht eingegangen. 

Im Bereich Westheim und Bärenkeller wurden Änderungen vorgestellt.

Auf die Rückfragen aus dem Gremium teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass im September ein Gespräch mit Herrn ……….. von Chefs Culinar stattfinden wird. Bislang gibt es von dort noch keine Rückmeldungen zum geplanten Überholgleis auf Höhe von Chefs Culinar. Im letzten Gespräch mit Herrn ………. hat dieser mitgeteilt, nicht mehr an dem Güterbahnhof festzuhalten.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö informativ 8
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8.1. Kindergarten Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö 8.1

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet über den aktuellen Baufortschritt am Kindergarten Gabelbach: 

  • Fliesen, Böden und Türzargen wurden eingebaut.
  • Die Außenanlagen wurden fertiggestellt.
  • Die Planung und Ausschreibung zur Pflasterung des Parkplatzes erfolgt durch das technische Bauamt.
  • Derzeit ist die Malerfirma aktiv.

Folgende Arbeiten stehen noch an:

  • Endmontage von Sanitär, Elektro und Lampen 
  • Einbau der Küchenzeile
  • Voraussichtliche Lieferung der Spielgeräte erfolgt im August und sodann die Fertigstellung von Spielplatz/Garten im Herbst

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2022 ö informativ 9
Datenstand vom 08.08.2022 11:42 Uhr