Datum: 14.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung am 12.05.2022
3 Vorstellung der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrags und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
4 Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
5 Schülerbeförderung Realschule Zusmarshausen - Grundlagen für die Neuausschreibung
6 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Dinkelscherben Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
7 Verschiedenes
8 Bekanntgaben
8.1 Vollsperrung der Staatsstraße 2027 zwischen Steinekirch und Dinkelscherben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung am 12.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrags und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 04.06.2020 wurde die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch das Büro Schneider & Zajontz vorgestellt. Damals wurde erläutert, dass Kostenüberdeckungen aus 2018 und 2019 durch den Mehrbedarf 2020 und 2021 wieder ausgeglichen werden können. Infolge der Kostenüberdeckungen wurde damals eine Gebührenerhöhung bei der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr nicht weiterverfolgt. Die Schmutzwassergebühr beträgt demzufolge weiterhin 1,99 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr 0,26 €/qm. 

Diese Gebühren wurden in der MGR-Sitzung am 07.06.2018 jeweils unter Berücksichtigung der der Ergebnisse der Vorjahre beschlossen. 

Eine Kalkulation der Benutzungsgebühren 2022 – 2023 sollte vor dem 30.06.2022 vorgenommen werden. Ein entsprechender Bevorratungsbeschluss wurde in der MGR-Sitzung am 16.12.2021 auch gefasst. Dies ermöglicht eine rückwirkende Satzungsänderung zum 01.01.2022. Der Kalkulationszeitraum war damals auf zwei Jahre festgelegt worden, um dann wieder einen gleichlautenden Zeitraum mit den Wassergebühren zu erhalten (2024-2027). 
 
Für kostenrechnende Einrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.

Von einer rückwirkenden Einführung von Grundgebühren wurde seitens des Landratsamtes Augsburg ausdrücklich abgeraten, weil sie rückwirkend das Abrechnungssystem ändern. Zu Beginn des nächsten Kalkulationszeitraumes wäre dann die Einführung einer Grundgebühr möglich und zulässig. Grundgebühren sind Vorhaltekosten. Es steht im Ermessen der Gemeinde, welcher Anteil der fixen Kosten über Grundgebühren finanziert werden soll. 

Die Kalkulationsgrundlage war als Anlage dem Sachvortrag beigefügt (wurde auch schon vorab per e-mail versandt) und wird von Herrn Pinkert, Büro Schneider & Zajontz, in der Sitzung erläutert. Die Kalkulation beinhaltet auch einen möglichen Verbesserungsbeitrag für die Erweiterung der gemeindlichen Kläranlage. Der Auftrag für bestimmte Hauptgewerke wurde mittlerweile vergeben. Baubeginn soll Anfang September sein. Die Veranlagung zu einem Verbesserungsbeitrag muss noch im MGR eigens beschlossen werden, außerdem eine eigene Beitragssatzung. 

Auf Seite 15 der Kalkulation ergeben sich die kostendeckenden Gebührensätze. 


Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl übergibt Herrn … vom Büro Schneider & Zajontz das Wort. Dieser erläutert anhand der Präsentation die detaillierten Kalkulationsgrundlagen. 

Das Gremium erfragt, weshalb es in den letzten Jahren zu einer Überdeckung bei den Benutzungsgebühren gekommen sei. 

Herr … erläutert daraufhin, dass als Kalkulationsgrundlage auf die jeweiligen Haushaltsansätze zurückgegriffen wurde. Die typischen Unterhaltshaushaltsstellen seien sehr schwer zu kalkulieren, deshalb werde unter anderem auch immer ein Puffer eingeplant. Zudem wurden nicht alle Haushaltsansätze ausgeschöpft. 

Die nicht umlagefähigen Kosten sind laut Herrn … über Herstellungsbeiträge zu finanzieren. Die Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen werden dabei mit Hilfe der sogenannten Globalkalkulation ermittelt. 

Auf Nachfrage wird vorgebracht, dass insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 ein Rückgang des Wasserverbrauchs zu verzeichnen sei. Folglich wurde der Schmutzwasserverbrauch in den Kalkulationsgrundlagen auf Wunsch der Verwaltung auf 309.000 Kubikmeter angepasst. Dies sei auf den sparsamen Verbrauch der Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Coronakrise zurückzuführen. 

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4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Im TOP 3 wurde die Kalkulation der Benutzungsgebühren vorgestellt. Demzufolge ändern sich die Gebühren und aufgrund des Beschlusses vom 16.12.2021 muss die Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung geändert werden. 

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5. Schülerbeförderung Realschule Zusmarshausen - Grundlagen für die Neuausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö 5

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen übernimmt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig die Schülerbeförderungskosten für die Schülerinnen und Schüler der Realschule Zusmarshausen aus den Ortsteilen Friedensdorf, Vallried und Wollbach ab dem Schuljahr 2023/2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Schulverbandsversammlung hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Augsburg und dem Schulverband Zusmarshausen bezüglich der gemeinsamen Beförderung der beförderungspflichtigen  Schüler*innen der Grund- und Mittelschule sowie der Realschule im Rahmen des freigestellten Schulbusverkehrs des Landkreises Augsburg zum gemeinsamen Schulort Zusmarshausen wird verlängert und soll auch für die nächste Vertragslaufzeit September 2023 – Juli 2026 gelten.“

Beim Landratsamt Augsburg laufen derzeit die Vorbereitungen für die künftige Ausschreibung September 2023 – Juli 2026. 

Im Einzugsgebiet werden die Schülerinnen und Schülern der Realschule aktuell durch die ARGE Schülerbeförderung (BBS/Fa. Ludwig) zum Schulzentrum Zusmarshausen befördert.
Die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule werden auf Grund einer Zweckvereinbarung in den Schulbussen des Landkreises Augsburg mitbefördert.

Eine gesetzliche Beförderungspflicht besteht gem. § 2 Abs. 2 SchBefV (Schülerbeförderungsverordnung) i. V. m. Art. 2 Abs. 1 SchKfrG (Schulwegkostenfreiheitsgesetz),  wenn der Schulweg der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer, ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist.

Für die Ortsteile Friedensdorf, Vallried und Wollbach sind diese Kilometerangaben im Hinblick auf die Kostenfreiheit maßgebend.

Laut § 2 Abs. 2 Nr. 2 SchBefV kann bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.

Aus diesem Grunde wurde seitens des Landratsamtes Augsburg zur Schulwegbegutachtung die Straßenverkehrsbehörde Gersthofen und die zuständige Polizeidienststelle beauftragt.

Mit einer Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde wurden für die jeweiligen Ortsteile Schulwegbegutachtungen erstellt. Da es sich um eine allgemeine Beurteilung handelt, wurde jeweils der kürzeste Weg ab Ortsteilmitte zum Schulzentrum geprüft. 


  1. Friedensdorf (1,2 km)

Der Schulweg von Friedensdorf nach Zusmarshausen ist in verkehrsrechtlicher und verkehrlicher Hinsicht nicht kritisch einzustufen.

Grund-, Mittelschüler und Realschüler haben keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges.


  1. Vallried (2,4 km)

Über Friedensdorf (siehe Nr. 1)
Die Strecke zwischen Vallried und Friedensdorf wird in den Sommermonaten als unkritisch, in den Wintermonaten jedoch als kritisch angesehen, so dass eine Winterbeförderung (November bis März) begründet wäre.

Grundschüler haben einen Anspruch auf Kostenfreiheit. Mittel- und Realschüler haben diesen Anspruch nicht.


  1. Wollbach (2,3 km)

Aufgrund des fast durchgehenden Geh- und Radweges ist dieser Weg als unkritisch einzustufen.

Grundschüler haben einen Anspruch auf Kostenfreiheit. Mittel- und Realschüler haben diesen Anspruch nicht.

Bislang wurden alle Schülerinnen und Schüler der genannten Ortsteile zur Schule und zurück in den Schulbussen befördert. 

Allerdings weist nunmehr das Landratsamt Augsburg auf den Gleichheitsgrundsatz hin. 
Bleibt diese bisherige Regelung der Mitbeförderung bestehen, wäre dies ein Widerspruch gegen den Gleichheitsgrundsatz gegenüber anderen Schulen und Örtlichkeiten. So wurden in den zurückliegenden Jahren in Neusäß und in Meitingen ähnliche nicht notwendige Beförderungen zurückgenommen.

Die Umstellung der Fahrpläne auf nur berechtigte Fahrschülerinnen und Fahrschüler wäre wenn dann ab dem Schuljahr 2023/2024 sinnvoll, da die aktuell bestehenden Verträge des freigestellten Schülerverkehrs mit Schuljahr 2022/2023 auslaufen und dann eine Neuausschreibung stattfindet, bei der diese Änderungen berücksichtigt werden müssten.

Wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den genannten Ortsteilen für die Realschule Zusmarshausen (ab Jgst. 5) auf Grund o. g. Ausführungen größtenteils eingestellt, muss geklärt werden, wie mit den Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschule verfahren wird.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule haben teilweise einen gesetzlichen Beförderungsanspruch, weshalb die Fahrpläne dementsprechend auch für diese Ortsteile organisiert werden müssen. Auch die Winterlösung für Vallried muss berücksichtigt werden.

Es besteht insbesondere die Problematik, dass die betroffenen Ortsteile von Bussen angefahren werden, in denen dann nur Grundschüler mitfahren dürften, mangels Beförderungsanspruchs aber keine Mittelschüler bzw. Realschüler.

Unter Berücksichtigung der Kosten für ein Jahresabo in Höhe von 365,-- € könnten sich folgende Kosten aufgrund der momentanen Schülerzahlen ergeben:

Friedensdorf:                2 Grundschüler        1 Mittelschüler                1 Realschüler
Vallried:                -                        5 Mittelschüler (2,5=50%)        9 Realschüler (4,5=50%)
                                               (Sommerzeit)                        (Sommerzeit)
Wollbach:                -                        3 Mittelschüler                10 Realschüler

Grund- und Mittelschüler (Anteil Schulverband)        11 Schüler = 3.102,50 €
Realschüler (Anteil Markt)                                20 Schüler = 5.657,50 €

Grundsätzlich wäre es möglich, dass die Beförderungskosten vom Schulverband (für die Grund- und Mittelschule) sowie vom Markt (für die Realschule) freiwillig übernommen werden. Der Landkreis wird für die Realschüler keineswegs die Kosten bei fehlendem Beförderungsanspruch übernehmen. 

Die Schulverbandsversammlung hat in seiner Sitzung am 16.05.2022 folgendes beschlossen:

„Der Schulverband Zusmarshausen übernimmt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig die Schülerbeförderungskosten für die Grund- und Mittelschüler der Ortsteile Friedensdorf, Vallried und Wollbach ab dem Schuljahr 2023/2024.“ 

Aus Gründen der Schulwegsicherheit schlägt die Verwaltung vor, auch für die Realschüler aus den genannten Ortsteilen die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen.




Diskussionsverlauf:
Das Gremium schätzt den Standort der Realschule in Zusmarshausen und sieht eine Differenzierung zwischen den Schülerinnen und Schülern als widersinnig an. Der Rat spricht sich demgemäß einstimmig für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die Realschüler aus. 

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6. 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Dinkelscherben Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 19.05.2022 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und bittet den Markt Zusmarshausen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 25.05.2022 zu.  

Der Vorentwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits in der Marktgemeinderatsitzung am 10.02.2022 behandelt. Es wurden keine Bedenken geäußert.

Anlass zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Nachfrage des Marktes Dinkelscherben nach der Erweiterung des bestehenden Kindergartens und der Helen-Keller-Schule, sowie die Erweiterung einer Erschließungsstraße. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Dinkelscherben, umfasst eine Größe von 5.415 m², wird derzeit als Ackerfläche genutzt und schließt direkt an das bestehende Schulgebäude mit Kindergarten an. 

Im jetzt vorliegenden Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden die Punkte Wasserversorgung und Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung und Immissionsschutz ergänzt. Ansonsten gibt es keine Änderungen zum Vorentwurf. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) wurden keine Einwände erhoben.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö informativ 7
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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö informativ 8
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8.1. Vollsperrung der Staatsstraße 2027 zwischen Steinekirch und Dinkelscherben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö informativ 8.1

Kurzbericht

MR Matthes fragt nach, wann mit einer Freigabe der Vollsperrung zwischen Dinkelscherben und Steinekirch zu rechnen sei. 

Bgm. Uhl gibt bekannt, dass die Markierungsarbeiten für Freitag, 17.06.2022 geplant seien. Anschließend erfolgt die Baustellenabnahme. Er rechnet mit einer Freigabe für den Gesamtverkehr Anfang der KW 25.  

Datenstand vom 15.07.2022 12:02 Uhr