Datum: 12.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung am 02.06.2022
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung am 14.06.2022
3 Ökologischer Ausbau der Zusam in Wörleschwang Information durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
4 Nachfolge Sprecher (m/w/d) ZusKultur
5 Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel Erweiterung bestehende ALDI-Filiale); Einstellung des Verfahrens
6 Bauleitplanung Markt Welden 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Erweiterung Freizeitgelände" Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
7 Neubau der Ortsumgehung Zusmarshausen (nördliche Entlastungsstraße) - Schlussbescheid
8 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
9 Verschiedenes
9.1 Kreisverkehr Rothseekreuzung
9.2 Detailuntersuchung Deponie Zusmarshausen
9.3 Organisationsgutachten
9.4 Geschwindigkeitsanzeige in der Weldener Straße
10 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung am 02.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird unter Berücksichtigung der Änderung einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung am 14.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Ökologischer Ausbau der Zusam in Wörleschwang Information durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö informativ 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth beabsichtigt im Streckenverlauf der Zusam, im Bereich Wörleschwang, einen ökologischen Ausbau der Zusam vorzunehmen. Dieser Ausbau richtet sich nach der Wasserrahmenrichtlinie und sieht vor, kleinere Bereiche ökologisch aufzuwerten. Der Hochwasserschutz wird hierbei nur sekundär betrachtet. Das WWA Donauwörth hat angeboten die Marktgemeinderäte und somit auch die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.

Frau ………… vom WWA Donauwörth stellt die geplanten Maßnahmen vor.

Diskussionsverlauf:

Auf die Rückfragen aus dem Gremium teilt Frau ……….. folgendes mit:

  • Die Eigentumsverhältnisse sind geklärt, die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth. 
  • Die Hochwasserprognose soll sich durch den Ausbau eventuell verbessern, jedoch ist dies grundsätzlich ein Ökologieprojekt und kein Projekt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Eine Verschlechterung der Hochwassersituation ist jedenfalls nicht zu erwarten.
  • Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist für die Pflege des Geländes verantwortlich.
  • Der Markt Zusmarshausen ist im Bereich der Zusam nicht für den Hochwasserschutz zuständig, da es sich um ein Gewässer 2. Ordnung handelt. 
  • Für Verbesserungsmaßnahmen zum Hochwasserschutz hat der Freistaat eine Prioritätenliste. Die Investitionen zum Hochwasserschutz und möglichen Schadenspotentiale werden hierbei gegenübergestellt. Im bayernweiten Vergleich ist das Schadensrisiko in Wörleschwang geringer als in anderen Bereichen. Daher sind in absehbarer Zeit keine Maßnahmen zum Hochwasserschutz geplant.

zum Seitenanfang

4. Nachfolge Sprecher (m/w/d) ZusKultur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 4

Beschluss 1

Um den erhöhten zeitlichen Bedarf bei ZusKultur und weiteren Aufgaben im Markt Zusmarshausen zu decken, beschließt der MGR für die Arbeitsgebiete Kultur, Sport und Tourismus eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellenplan ab dem HH- Jahr 2023 entsprechend anzugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der MGR beschließt, die Nachfolge der Sprecherin ZusKultur als ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung wie bisher auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 22.03.2022 wurde das Gremium darüber informiert, dass Frau ….. aufgrund eines Umzugs Zusmarshausen zum Schuljahr 2022/2023 verlassen wird. 

Auch in der MGR-Sitzung am 12.05.2022 hat Erster Bürgermeister Uhl auf Nachfrage dies nochmals erläutert.

Für die künftige Leitung und Koordination von ZusKultur ist daher zu überlegen, ob eine festangestellte Halbtagskraft für die Bereiche Kultur, Sport, Tourismus und Fremdenverkehr eingestellt werden sollte, da es nur einige wenige ehrenamtliche Helfer gibt, die teilweise nicht ausreichen. 

Sobald der Stellenplan für das neue Haushaltsjahr 2023 vorliegt, könnte eine Halbtagskraft gesucht und eingestellt werden. Zum Beispiel gibt es in Neusäß ein Tourismuskulturbüro. Von dort aus wird alles koordiniert und sämtliche Termine in einem Flyer zusammengefasst. 

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine am 24.05.2022 diskutiert, allerdings wurde eine Entscheidung diesbezüglich nicht getroffen, da auch eine entsprechende Stellenbeschreibung nicht vorlag.

Frau …… hat nunmehr eine Stellenbeschreibung vorgelegt. 

Ebenso ist dem Sachvortrag eine Stellenbeschreibung beigefügt, welche im Rahmen der in Auftrag gegebenen Erstellung eines Organisationsgutachtens für die Verwaltung erstellt wurde. Je nach Ausgestaltung muss von einem Vergleichswert von mindestens 0,50-0,70 VZÄ (VZÄ = Vollzeitäquivalent = 39 Wochenstunden) ausgegangen werden. 

Innerhalb des KGV wurde damals mehrheitlich die Meinung vertreten, die ehrenamtliche Stelle zunächst auszuschreiben und keine Halbtagskraft innerhalb der Verwaltung vorzusehen. Eine festangestellte Arbeitskraft weckt Begehrlichkeiten evtl. auch bei anderen Vereinen und Organisationen. Wenn jemand offiziell bezahlt wird, birgt dies bestimmte Gefahren. Geeignete Personen könnten sich auch innerhalb des Kulturkreises finden. Eine private Vernetzung und die Mithilfe ehrenamtlicher Personen sind unabdingbar. Beziehungen zur Künstlerszene und zu Musikern wären von Vorteil. Jedes Gremiumsmitglied war aufgerufen, auf in Frage kommende Personen zuzugehen.

In der heutigen Sitzung soll Frau …….. mit ihrem Bericht zur weiteren Meinungsbildung beitragen.

Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt aus, dass nach Aussage des Büros Schneider & Zajontz, welches mit dem Organisationsgutachten für die Verwaltung beauftragt wurde, die Einstellung einer Teilzeitkraft mit 0,5 bis 0,75 für die Arbeitsgebiete Kultur, Sport und Tourismus empfohlen wurde. Durch ein reines Ehrenamt ist dies nicht mehr zu stemmen, daher ist es seiner Meinung nach notwendig, eine Teilzeitkraft anzustellen. Hierdurch würde auch das Vorzimmer entlastet werden, welches auch immer wieder für anfallende Tätigkeit in diesem Bereich herangezogen wird. Bei Einstellung einer Halbtagskraft wäre eine Mitarbeiterin/Mitarbeiter vor Ort im Rathaus und hätte Zugriff auf die Verwaltung, das Dokumentenmanagement und den Bauhof, etc. Somit ergäbe sich eine perfekte Vernetzung und sämtliche Fäden würden in einer Hand zusammenlaufen. 

Es geht nunmehr darum, was dem Markt Zusmarshausen die Kultur wert ist, darüber sollte heute eine Entscheidung getroffen werden.

MR Hubert Kraus führt aus, dass das Thema in der letzten KGV-Sitzung ebenfalls behandelt wurde. Hier hat sich die Mehrheit dafür ausgesprochen, zunächst zu versuchen, auf der Basis wie bisher weiterzumachen. Sollte dies nicht funktionieren, ist man offen für eine neue Diskussion und weitere Schritte. 

Aus der Mitte des Gremiums kommen Bedenken, dass bei Einstellung einer Teilzeitkraft Begehrlichkeiten für sämtliche geplanten Veranstaltungen geweckt werden könnten, beispielsweise Feuerwehrfeste, etc. Es steht zu befürchten, dass dann die Planung und Durchführung sämtlicher Feste auf die Teilzeitkraft abgewälzt wird und hierdurch das Vereinsleben erheblich leiden würde, da sich die Vereine, die bislang einen starken Zusammenhalt haben, dann nicht mehr selbst einbringen und zusammenarbeiten. Sollten die Veranstaltungen künftig zu kommerziell vermarktet werden, steht auch zu befürchten, dass es immer schwieriger werden wird, freiwillige Helfer zu gewinnen. 

Das Gremium spricht sich dafür aus, dass es mit ZusKultur weiter gehen soll, da dies ein mittlerweile weithin bekanntes Aushängeschild für den Markt Zusmarshausen darstellt. Dies sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Es muss jedoch hinterfragt werden, wie professionell und mit welchen Kosten sich der Markt Zusmarshausen hier aufstellen möchte. 
Zweiter Bürgermeister Walter Aumann führt aus, dass er jemanden gefunden hat, der sich für das Ehrenamt als Sprecher der ZusKultur zur Verfügung stellen würde und regt an, seitens der Verwaltung Gespräche mit ihm zu führen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass das Ehrenamt ausgeschrieben werden muss und man sich dann darauf bewerben kann. Erst dann können Gespräche geführt werden. 

MR Hubert Kraus und MR Wolfgang Herkommer bedanken sich bei Frau ……….. für ihr Engagement und die gute Arbeit, die sie in der Vergangenheit geleistet hat. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl und zweiter Bürgermeister Walter Aumann bedanken sich ebenfalls bei Frau ………, für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute. 

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel Erweiterung bestehende ALDI-Filiale); Einstellung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 5

Beschluss

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) wird eingestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Verfahrensstand
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde auf Antrag der Fa. ALDI GmbH & Co.KG mit dem Aufstellungsbeschluss am 28.11.2019 begonnen. Seitens der Fa. ALDI wurde eine Planung mit einer Erweiterung des vorhandenen Marktes von 850 m² auf rund 1.050 m² Verkaufsfläche vorgelegt. Zudem sollte ein Werbe-Pylon zugelassen werden. 

Der beantragte großflächige Einzelhandelsbetrieb ist nur in einem Sonstigen Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO oder einem Kerngebiet zulässig. Der bestehende Bebauungsplan „Steineberg“ setzt für diesen Bereich jedoch ein Gewerbegebiet (GE) fest. 

Mit der Fa. ALDI wurde ein Kostenübernahmevertrag mit Datum 19.12.2019/ 03.01.2020 geschlossen. 

Für das geplante Vorhaben wurde durch die Fa. BEKON eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Ebenso wurde eine Einzelhandelsverträglichkeitsanalyse durchgeführt. 

Es wurden zwei Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger im Zeitraum vom 15.01.2021 bis 19.02.2021 und vom 29.10.2021 bis 03.12.2021 durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens hat die Fa. ALDI aufgrund einer Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ein Entwässerungskonzept, Stand 19.07.2021, erstellt. 

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes steht kurz vor dem Abschluss mit dem Satzungsbeschluss. Es steht noch der Abschluss des Durchführungsvertrages sowie die Abwägung der erneut eingegangenen Stellungnahmen mit dem Satzungsbeschluss aus.  

Herr Rechtsanwalt …………… hat einen Durchführungsvertrag, letzter Stand 09.12.2021, erstellt. 


Schreiben Fa. ALDI vom 11.05.2022
Mit Schreiben vom 11.05.2022 teilt die Fa. ALDI mit, dass der vorgelegte Durchführungsvertrag nicht unterschrieben werden kann. Es wird um eine Einstellung des Verfahrens gebeten. 

Einstellung des Verfahrens 
Fa. ALDI beantragt die Einstellung des Verfahrens. 
Auch seitens der Verwaltung wird eine Einstellung des Verfahrens favorisiert. Bei einer offiziellen Beendigung des Verfahrens gibt es einen Stichtag, zu dem alle Kosten abgerechnet werden können. 
Erfahrungsgemäß gibt es im Bereich des Baugesetzbuches häufig Änderungen. Bei einer späteren Wiederaufnahme des Projektes ist es dann aufwendig alle Gutachten, Unterlagen und Verfahrensschritte in Bezug auf einen neuen Rechtsstand zu überprüfen und anzupassen. Idealer ist zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Start der Bauleitplanung. 

Rechtsanwalt ……………. rät dem Markt Zusmarshausen von einem Wechsel zu einem Angebots-Bebauungsplan ab. Es bestünde hierbei das Risiko, dass die Landesplanung die Verkaufsfläche bei der Ermittlung der Ist-Situation mit einberechnet, wenn es um die Genehmigung weiterer Einzelhandelsprojekte geht, obwohl die Erweiterung der ALDI-Filiale nicht real umgesetzt wird. 


Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums teilt SGL ……… mit, dass seitens der Firma ALDI sämtliche Kosten übernommen werden, außer den Kosten für die Arbeitszeit der Verwaltung. 

Auf den Hinweis des Gremiums, dass jedoch beim Baugebiet Wiege II ein Betrag als Verwaltungspauschale einkalkuliert wurde, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass dies eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen KFB und den Eigentümer ist. Beim Erschließungsträger wurde in diesem Fall eine Verwaltungspauschale eingerechnet. 

Das Gremium regt an zu klären, warum bei Bauleitplanungen der Verwaltungsaufwand nicht berechnet werden kann

zum Seitenanfang

6. Bauleitplanung Markt Welden 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Erweiterung Freizeitgelände" Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Freizeitgelände“ des Marktes Welden im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 15.06.2022 informiert die Bürogemeinschaft OPLA über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme bis 22.07.2022.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Sitzungsvorbereitung mit Mail vom 15.06.2022 zu. 
Die internen Stellen, Wasserversorgung, Kläranlage und technisches Bauamt wurden um Stellungnahme gebeten; es bestehen keine Bedenken. 

Der Markt Welden beabsichtigt im Norden von Welden den Bereich des bestehenden Freizeitgeländes zu erweitern. Die geplante Nutzung würde der Darstellung des Flächennutzungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft widersprechen.
Geplant ist die Errichtung eines Dirt-Tracks und eines Pump-Tracks (spezielle Formen von Mountainbike Strecken).

Die Fläche umfasst eine Größe von ca. 0,2 ha und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.  Die Fläche wird im Westen durch die St 2032 und im Osten durch die Laugna und jeweils anschließend landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Norden durch die Kläranlage und im Süden durch einen (Eislauf)Weiher und Skaterplatz begrenzt. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

zum Seitenanfang

7. Neubau der Ortsumgehung Zusmarshausen (nördliche Entlastungsstraße) - Schlussbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 18.05.2022 hat die Regierung von Schwaben den Schlussbescheid für den Neubau der Ortsumgehung Zusmarshausen -1. Bauabschnitt Ortsumgehung nördlich Zusmarshausen- erlassen.

Die Verkehrsfreigabe erfolgte zwar am 02.10.2015, jedoch konnte der erforderliche  Verwendungsnachweis erst nach Durchführung der notwendigen Vermessungsarbeiten (Verzögerung durch BAB-Ausbau) und den notariellen Beurkundungen und Messungsanerkennungen erfolgen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Staatliche Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben nahm eine bestimmte Zeit in Anspruch.

Das Vorhaben ist bautechnisch und rechnerisch abgeschlossen. Die Maßnahme wurde wirtschaftlich und sparsam durchgeführt. 

Der Zuwendungszweck und somit das Förderziel wurden erreicht.

Kostenaufstellung:

Veranschlagte Gesamtkosten gemäß Förderbescheid        6.200.000,-- €
Tatsächliche Gesamtkosten gemäß Verwendungsnachweis        4.448.000,-- €
Zuwendungsfähige Gesamtkosten                3.884.073,-- €
Fördersatz                82 %
Gesamtförderung                3.184.940,-- €


Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage des Gremiums teilt GL ……….. mit, dass sich die Gesamtkosten auf € 4,4 Mio. belaufen, hiervon wurden € 3,2 Mio. gefördert, so dass der Markt Zusmarshausen einen Eigenanteil von € 1,2 Mio. zu erbringen hatte.  Die Kosten waren zunächst mit € 6,2 Mio. veranschlagt worden. 

zum Seitenanfang

8. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 8

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet über eine Exkursion, die im Rahmen des Dialogforums an den Regionalhalten Kinding und Allersberg am 07.07.2022 stattgefunden hat. 

Die Erkenntnisse der Exkursion sind in einem Aktenvermerk stichpunktartig zusammengefasst.

zum Seitenanfang

9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö informativ 9
zum Seitenanfang

9.1. Kreisverkehr Rothseekreuzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 9.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Vorplanung für den Kreisverkehr wird in der MGR-Sitzung am 04.08.2022 vorgelegt. Diesbezüglich ist eine Beschlussfassung notwendig, damit der Förderantrag noch vor dem 01.09.2022 eingereicht werden kann.

Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage des Gremiums, ob bei der Vorplanung auch die Flutmulde und der Fischpass mitberücksichtigt wurden, teilt GL ……… mit, dass diese berücksichtigt wurden. 

zum Seitenanfang

9.2. Detailuntersuchung Deponie Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 9.2

Kurzbericht

Sachvortrag:
GL ……… informiert, dass die Detailuntersuchung für die Altlasten-Verdachtsfläche mittlerweile vorliegt  und zur Stellungnahme an das Wasserwirtschaftsamt weitergeleitet wurde. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, werden die Dokumentation und Bewertung der Erkundungsergebnisse im Gremium vorgestellt.

zum Seitenanfang

9.3. Organisationsgutachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 9.3

Kurzbericht

Auf die Rückfrage von MR Hubert Kraus, ob das Organisationsgutachten bereits vorliegt, teilt GL ………….. mit, dass mit der Vorlage des Gutachtens im Herbst gerechnet werden kann. 

zum Seitenanfang

9.4. Geschwindigkeitsanzeige in der Weldener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 9.4

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:
MR Stefan Vogg regt an, in der Weldener Straße in Streitheim bergabwärts wieder eine mobile Geschwindigkeitsanzeige anzubringen.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass an dieser Stelle eine Schülerfurt geplant werden soll, jedoch müssten Schulweghelfer in Streitheim gesucht werden. Dies wird jedoch aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtszeiten nur schwer zu verwirklichen sein. Alternativ könnte ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht Schulkinder“ angebracht oder eine dauerhafte Tempoanlage installiert werden. Die sinnvollste Lösung wäre wohl, dass der Markt Zusmarshausen zu diesem Zweck eine weitere Tempoanlage beschafft.

zum Seitenanfang

10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 08.08.2022 12:11 Uhr