Datum: 04.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 22:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 047. Sitzung am 30.06.2022
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 048. Sitzung am 12.07.2022
3 Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen - Vorstellung der Vorplanung
4 Anbau Kindergarten Gabelbach
5 Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen Aufstellung des Bebauungsplans Nr.. 32 "Agawang Ost" Erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
6 Bauleitplanung Markt Welden Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Reutern" Nr. 38 Information über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauBG und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB
7 Bauleitplanung Markt Welden 14. Änderung des Flächennutzungsplans Information über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB
8 Kapitalertragssteuerpflicht für den Gewinn beim Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung"
9 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
10 Verschiedenes
10.1 Klimaschutz und Nachhaltigkeit
10.2 Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit
10.3 Ausbau Radwegentz
10.4 Errichtung einer Fitnessinsel
11 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 047. Sitzung am 30.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 048. Sitzung am 12.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 3

Beschluss

Der vorgestellten Vorplanung des Büros Steinbacher Consult  für den Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zur Förderung von Kreuzungen von Kommunalstraßen mit Staatsstraßen nach Art. 13f Nr. 2 BayFAG bei der Regierung von Schwaben zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Der MGR befürwortet unter der Voraussetzung einer Förderung nach BayFAG grundsätzlich den Bau eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen. In den Haushalt 2022 sind entsprechende Planungskosten in Höhe von 60.000,-- € zu veranschlagen sowie Ansätze in den Finanzplanjahren.


In der MGR-Sitzung am 14.04.2022 wurde der Auftrag für die Planungsleistungen des Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung (LPH 1-3) an das Büro Steinbacher Consult vergeben. 

Das Büro Steinbacher hat daraufhin, aufbauend auf der Machbarkeitsstudie, die weiteren Planungen erarbeitet. Verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben fanden statt. Der Zeitdruck bestand dahingehend, dass der Förderantrag grundsätzlich bis zum 01.09.2022 bei der Regierung von Schwaben  eingereicht werden muss. 

Grundsätzlich wird der Kreuzungsumbau aus der Förderung von Kreuzungen von Kommunalstraßen mit Staatsstraßen nach Art. 13f Nr. 2 Bayerisches   Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bezuschusst. Der Fördersatz wird mit ca. 70 % in Aussicht gestellt. Zusätzlich ist der Pauschalsatz für die Planung auf 15 % angehoben worden. 

Die Vorplanung wurde mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg abgestimmt. Vorab wurden bereits die Träger öffentlicher Belange gehört insbesondere Denkmalschutz, Behindertenbeauftragte, WWA, Immissionsschutz und Untere Naturschutzbehörde. 

Zwischen dem Staatlichen Bauamt Augsburg und dem Markt Zusmarshausen muss noch eine Sonderbaulastvereinbarung abgeschlossen werden. Insbesondere ist zu klären, wie künftig die Bepflanzung und Pflege der Kreisinsel erfolgt und von wem. Die Kreisfläche soll bzgl. Möglichkeiten der biodiversen Bepflanzung geprüft werden. Der außerortsliegende Kreisverkehr kann aus Verkehrssicherheitsgründen keine intensive Kunstgestaltung erhalten. Eine Beleuchtung des Kreisverkehrs ist dagegen vorgesehen. 

Die Bauausführung soll im Jahr 2023 umgesetzt werden.  

Die Vorplanung wird in der heutigen MGR-Sitzung vom Planungsbüro vorgestellt. Die Entwurfsplanung wird derzeit noch ausgearbeitet und die bereits vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet. Ein Baubeschluss und auch die baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg können nachgereicht werden. 

In der heutigen Sitzung soll der vorgestellten Vorplanung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt werden, den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben einzureichen. 

Aufgrund einer Kostenschätzung liegen die Gesamtinvestitionskosten bei brutto 986.808,--€. 
Diese Kosten wurden nach ausgeführten Anlagen ähnlicher Art auf der Grundlage neuester Preisangebote ermittelt. Sie können hinsichtlich der Bauhindernisse, wie Baugrund, Preissteigerungen im Baugewerbe, Auslastungsgrad der Bauunternehmen u.Ä. nur als geschätzt angesehen werden. Kosten für Änderungen an bestehenden und geplanten Spartenanlagen sind nicht Bestandteil dieser Kostenschätzung. Kosten für Straßenbeleuchtung und Grunderwerb sind nicht enthalten. Kosten für Untersuchungen und Baustellennebenkosten sind ebenfalls nicht enthalten. Entwässerungseinrichtungen sind nicht Bestandteil dieser Kostenschätzung und können erst in der Entwurfsplanung berücksichtigt werden. 



Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums kommt der Hinweis, dass die veranschlagten € 260.000,00 für den Durchlass zu hoch erscheinen. Es wird hier um Überprüfung durch das Büro Steinbacher Consult gebeten. 

Auf die Rückfrage des Gremiums, ob bei der Planung des Kreisverkehrs - der ja höher liegen wird - die Flutmulde mitberücksichtigt wurde, teilt Frau … mit, dass dies der Fall ist. Der Kreisverkehr kommt nicht wesentlich höher als die jetzige Kreuzung und die Flutmulde liegt weit genug entfernt. Lediglich die Insel in der Mitte liegt etwas höher. Der Kreis steigt von Westen nach Osten leicht an. Der Anschluss an der Dammstraße wird nicht erheblich angehoben. Die genaue Höhenplanung ergibt sich dann in der fortgeschrittenen Entwurfsplanung. Aus der Mitte des Gremiums kommt die Bitte, das Thema Flutmulde bei der weiteren Planung nochmals zu überprüfen. 

Das Gremium bittet des Weiteren um Mitteilung, ob sämtliche Kosten Bestandteil des Förderantrags sein werden, da ja in der Kostenschätzung die geplanten Spartenanlagen wie z.B. Straßenbeleuchtung, Entwässerung, etc. noch nicht enthalten sind. Frau … teilt hierzu mit, dass diese Kosten noch berechnet werden und dann alle im Förderantrag enthalten sind. Auch die Kosten für den notwendigen Grunderwerb werden dann noch in die Kostenplanung mit einbezogen. 

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4. Anbau Kindergarten Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 4

Kurzbericht

Begehung mit dem Landratsamt Augsburg statt. Die Einrichtung soll am 01.09.2022 in Betrieb gehen, also zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023. Eine neue Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt. 

Sachstandbericht:

Der Kindergartenanbau befindet sich in den letzten Zügen.
Die Außenanlagen sind so weit abgeschlossen und können zum neuen Kindergartenjahr benutzt werden. (Hinweis Spielgeräte und Parkplätze fehlen noch; Planung durch Markt Zusmarshausen; Ausführung voraussichtlich Herbst 2022)
Im kleinen Innenhof fehlt aufgrund der nicht lieferbaren Materialien noch der Ablauf für den Flachdachbereich des Zwischenbaus. Dieser wird aber nach Angabe der Fa. Mayer Bedachung in der Kalenderwoche 34 montiert.
Im Innenraum sind die Arbeiten, bis auf kleinere Ausbesserungsarbeiten, auch abgeschlossen. 
Die Küche sowie alle Sanitären Einrichtungen sind montiert. Auch die Heizung sowie die Lüftungsanlage kann in Betrieb genommen werden
Die Elektroarbeiten inklusive Lampen werden in der KW 31 fertiggestellt.
Die Innentüren werden auch in den nächsten Wochen montiert.
Arbeiten vom Trockenbauer sowie Ausbesserungsarbeiten des Malers sowie Bodenlegers werden in den nächsten Wochen getätigt.
Die Erweiterung der Spindeltreppe wird sich auf September verschieben, da es sich im Dachgeschoss um eine Holzbalkendecke handelt und die Befestigung sich somit schwieriger gestaltet als angenommen.

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen Aufstellung des Bebauungsplans Nr.. 32 "Agawang Ost" Erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen im Rahmen der erneuten Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteilung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 08.07.2022 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult den Markt Zusmarshausen über die erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen. 
Da die Frist zur Abgabe der Stellungnahme bis 29.07.2022 vom Markt Zusmarshausen nicht eingehalten werden kann, wurde um Fristverlängerung bis zum 09.08.2022 gebeten. Der Fristverlängerung wurde vom Ingenieurbüro zugestimmt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 12.07.2022 zu. Von den internen Stellen kamen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ wurde bereits in den Marktgemeinderatsitzungen am 27.05.2021, 09.09.2021 und am 02.06.2022 behandelt. In allen Sitzungen wurden keine Einwände erhoben. 

Am Planungsgebiet haben sich keine Änderungen ergeben. Es befindet sich am östlichen Rand von Agawang und wird als Mischgebiet festgesetzt, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken.
Der Gemeinderat Kutzenhausen hat die im Zuge des erneuten Beteiligungsverfahrens eingegangen Anregungen und Bedenken behandelt und den vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 29.06.2022 gebilligt. 

Wesentliche Änderungen gegenüber der Planfertigung vom 27.04.2022 sind:
  • Konkretisieren der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ in den Textlichen Festsetzungen
  • Überarbeiten der Immissionsschutzgutachten (Schall/Geruch); Aufnahme der Ergebnisse in die Satzung und Begründung des Bebauungsplanes
  • Richtigstellung der Berechnung der Großvieheinheiten hinsichtlich der Geruchsbelastung
  • Nachrichtliche Übernahme einer Versorgungsleitung der LEW im Bereich der Ausgleichsflächen 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen beeinträchtigt werden.

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6. Bauleitplanung Markt Welden Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Reutern" Nr. 38 Information über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauBG und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauleitplanung des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reutern“ Nr. 38 und der Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 19.07.2022 informiert das Ingenieurbüro PUNCTOplan in Aichach über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reutern“ Nr. 38 des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gem. 
§ 2 Abs. 4 BauGB bis 22.08.2022. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 20.07.2022 zu.
Von den internen Stellen kamen keine Einwände gegen den geplanten Solarpark Reutern des Marktes Welden.

Das Gebiet des Solarparks liegt ca. 450 Meter nördlich von Reutern. Die Flächen werden derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen innerhalb des Plangebiets stehen durch einen langjährigen Pachtvertrag mit den Grundstückseigentümern für die Realisierung des Solarparks zur Verfügung. 
Die Realisierung des Projekts soll durch einen zuverlässigen Vorhabenträger erfolgen, so dass dem Markt Welden weder durch die Planung noch durch den Bau Kosten entstehen. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Bauleitplanung des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

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7. Bauleitplanung Markt Welden 14. Änderung des Flächennutzungsplans Information über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 19.07.2022 informiert das Ingenieurbüro PUNCTOplan in Aichach über die 14. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gem. § 2 Abs. 4 BauGB bis 22.08.2022. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 20.07.2022 zu.
Von den internen Stellen kamen keine Einwände gegen die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Bauleitplanung „Solarpark Reutern“ Nr. 38 des Marktes Welden erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden beeinträchtigt werden.  

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8. Kapitalertragssteuerpflicht für den Gewinn beim Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“ aufgrund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2020 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an den Markt Zusmarshausen ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des BgA stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Für kostenrechnende Einrichtungen einer Kommune, die steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art geführt werden, hat sich eine Verschärfung des Steuerrechts ergeben. Als Betrieb gewerblicher Art ist die Wasserversorgung des Marktes Zusmarshausen einzuordnen.

Sofern für den Betrieb gewerblicher Art Steuerbilanzen erstellt werden, muss im Falle eines Bilanzgewinns bis spätestens 31.08. des Folgejahres ein Beschluss des Gemeinderats bezüglich der Gewinnverwendung erfolgt sein. Andernfalls gilt der Gewinn als fiktiv an die Trägerschaft (Gemeinde) ausgeschüttet. Dies wiederum hat zur Folge, dass für den Gewinn Kapitalertragssteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu bezahlen sind. Diese Regelung wird von den Finanzämtern ab dem Veranlagungsjahr 2018 umgesetzt und kann nur durch Vorlage eines rechtzeitig gefassten Beschlusses sicher umgangen werden.

Aus Sicht des beauftragten Steuerberaters und der Verwaltung sollte vorsorglich ein entsprechender Beschluss gefasst werden. 

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9. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 9

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert das Gremium, dass es derzeit nicht allzuviel Neues zu berichten gibt. Es wurde nunmehr eine Betriebsprogrammstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. 

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö informativ 10
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10.1. Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 10.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bedankt sich bei MR Wolfgang Herkommer, dass der TOP „Antrag der Freien Wähler auf Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Markt Zusmarshausen“ auf eine spätere Marktgemeinderatssitzung verschoben werden konnte. 

Des Weiteren informiert er das Gremium darüber, dass die letzte Vollversammlung des Bayerischen Städtetages ebenfalls unter dem Thema Klimawandel und Klimaanpassung stand. Die Unterlagen wurden jedem Marktgemeinderat zur Verfügung gestellt. 

Klimaschutz ist auch ein tägliches Thema im Rathaus des Marktes Zusmarshausen. Für einen entsprechenden Antrag fehlen jedoch die Kapazitäten sowohl personell als auch materiell. 

Bezüglich der Anregung von MR Johann Reitmayer hat die Verwaltung von einem Experten für nachhaltigen Holzbau Unterlagen erhalten, die dem Marktgemeinderat zur Verfügung gestellt wurden. Zu diesem Thema wird es in einer Marktgemeinderatssitzung einen eigenen TOP geben. 

MR Wolfgang Herkommer nimmt Stellung zum Antrag der Freien Wähler. Die Arbeitsgruppe soll ins Leben gerufen werden, damit Personal in der Verwaltung entlastet wird. Anlässlich der Energiesituationsverschärfung bittet er außerdem um Mitteilung, ob und welche Maßnahmen geplant sind, um die Kommune im Winter besser aufzustellen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass zum Einsparpotential ein eigener TOP stattfinden kann, falls dies gewünscht wird. Es gibt hierzu verschiedene Empfehlungen des Bayerischen Städtetages. Die Straßenbeleuchtung im Markt Zusmarshausen wurde bereits umgestellt, so dass die Lampen ab 23.00 Uhr nur noch mit einer Kapazität von 50 % leuchten. 

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10.2. Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 10.2

Kurzbericht

MR Dr. Susanne Hippeli bittet um Mitteilung, wann der TOP zum Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit behandelt wird. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass der Vertrag auf der Homepage eingestellt ist. Die Fraktionen können hierüber gerne bereits intern beraten. Es gibt derzeit keine Eilbedürftigkeit und die Sitzungen sind voll. Der interkommunale Vertrag ist ohnedies seit 3 Jahren nicht mehr aktuell und in der Praxis funktioniert alles. Der Markt Zusmarshausen ist jeweils in den ungeraden Jahren für Sitzungen zuständig, somit wieder im Jahr 2023

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10.3. Ausbau Radwegentz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 10.3

Kurzbericht

MR Stefan Vogg teilt mit, dass er angesprochen wurde, ob es im Bereich von Steinekirch die Möglichkeit gibt, den Radweg auszubauen. Von Zusmarshausen bis Steinekirch und von Steinekirch bis Dinkelscherben ist der Radweg sehr gut ausgebaut, lediglich im Ortsgebiet von Steinekirch ist dies nicht der Fall. Die Radfahrer müssen dort auf der Straße fahren, was aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens gefährlich ist. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass die Verwaltung das Staatliche Bauamt anschreiben kann, um mitzuteilen, dass ein Fahrradschutzstreifen in Steinekirch gewünscht wird. Dieser wird dann wohl ähnlich aussehen, wie in Biburg. Ob dieser Fahrradschutzstreifen sinnvoll ist, ist fraglich. 

In diesem Zusammenhang teilt MR Jürgen Winkler mit, dass es ja auch in der Bürgerversammlung einen entsprechenden Antrag gab, dass ein Fahrradschutzstreifen für die Straßen: Marktplatz, Augsburger Straße und Wertinger Straße ab der Verkehrsampel angebracht werden soll und bittet hierzu um Sachstandsmitteilung. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass sich das Projekt in Arbeit befindet und die Verwaltung zur Abstimmung mit Herrn … vom Staatlichen Bauamt in Kontakt ist. Im Bereich des Schlossgasthofs wird man wohl den Fahrradschutzstreifen unterbrechen müssen, da erst ab der Höhe der Fa. … die Fahrbahn wieder breit genug für einen Fahrradschutzstreifen ist. 

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10.4. Errichtung einer Fitnessinsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 10.4

Kurzbericht

MR Dr. Susanne Hippeli teilt mit, dass in der MGR-Sitzung am 20.01.2022 auch die Errichtung einer Fitnessinsel bzw. eines Bewegungsparcours am Nordufer des Rothsee beschlossen wurde und bittet hierzu um Sachstandsmitteilung. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass derzeit auch andere mögliche Standorte für die Fitnessinsel untersucht werden. Aufgrund des immer wieder vorkommenden Vandalismus am Rothsee, könnte es sinnvoll sein, die Fitnessinsel nicht am Rothsee sondern in der Nachbarschaft des Kneippbeckens zu errichten. Das hierfür notwendige Grundstück gehört bereits dem Markt Zusmarshausen.

Aus der Mitte des Gremiums wird moniert, dass der Beschluss dergestalt gefasst wurde, dass die Fitnessinsel am Rothsee entstehen soll. Den Standort eigenmächtig zu ändern, ohne den Marktgemeinderat zu befragen, ob die Fitnessinsel neben dem Kneippbecken entstehen soll, erscheint nicht korrekt, da die Beschlussfassung eine andere war. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Standort am Kneippbecken derzeit nur untersucht wird und nicht endgültig ist, es wurde lediglich angedacht, ihn dorthin zu verlegen. Derzeit werden Angebote für Geräte eingeholt. Sobald die Angebote vorliegen, werden diese dem MGR vorgestellt und es kann dann über den endgültigen Standort der Fitnessinsel entschieden werden. Auch die Prüfung eines Standorts am Rothsee wird nochmals vorgelegt. 

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö informativ 11
Datenstand vom 09.09.2022 10:27 Uhr