Datum: 08.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 049. Sitzung am 04.08.2022
3 Fl.Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, Schloßstr. 2, Zusmarshausen
3.1 Vorstellungen/Anhörung
3.2 Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung vom 20.05.2021
4 Markt Jettingen-Scheppach Bebauungsplan "Nördlich Alfred-Delp-Weg", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Markt Welden 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 "Büschel" Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
6 Markt Welden Bebauungsplan Nr. 37 "Welden Süd II" Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
7 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) - 2. Beteiligungsverfahren
8 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
9 Verschiedenes
9.1 Geh- und Radweg Wollbach
9.2 Kreisverkehr Rothseekreuzung
9.3 Podiumsdiskussion zur Schulkindbetreuung
9.4 Straßenpflege Gabelbach
9.5 Kinderspielplatz Streitheim
9.6 Errichtung eines Ruhebänkchens
9.7 Campieren am Rothsee
9.8 Sanierung Alte Schule Gabelbachergreut
9.9 Behandlung von Anliegen des MGR
10 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 049. Sitzung am 04.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Fl.Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, Schloßstr. 2, Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 3
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3.1. Vorstellungen/Anhörung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Zum Tagesordnungspunkt erfolgen Vorträge. 

SGL …zunächst auf folgendes hin:
Der Verkauf bzw. Kauf des Grundstücks hat formell die übliche Vorkaufsrechtsanfrage bei Markt Zusmarshausen ausgelöst. Es besteht generell die Möglichkeit der Vorkaufsrechtsausübung. 

Über die Ausübung des Vorkaufsrechts ist durch den Marktgemeinderat öffentlich zu entscheiden. Ein erster Baustein zur Entscheidung ist die Vorstellung der Absichten des Käufers. 

Es wird sodann Herrn … das Wort erteilt. 
Herr …, Geschäftsführer der Schlosspalais Wohnen GmbH, informiert das Gremium über seine Ziele und Vorstellungen bezüglich des Erwerbs des Objektes Straßer wie folgt:
Herr … teilt zunächst zu seiner Person mit, dass er Kurde ist, jedoch in Deutschland (Eichstätt) geboren wurde. 
An dem Objekt Straßer hat er schon seit ca. eineinhalb bis zwei Jahren Interesse. Er arbeitet eng mit der SWOBA-Bau GmbH zusammen, mit der er bereits mehrere Projekte verwirklicht hat, beispielsweise das „Luitpold“ in Treuchtlingen. Herr … ist noch bei weiteren Firmen Geschäftsführer, mit denen er zahlreiche Projekte in ganz Bayern durchgeführt hat. Er lädt die Marktgemeinderäte ein, die von ihm verwirklichten Projekte zu besichtigen und würde hierfür einen Bus anmieten. Herr … arbeitet mit dem Bankhaus Hafner zusammen und erteilt Herrn Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl die Erlaubnis, sich bei der Hafnerbank über ihn zu informieren. Die Hafnerbank war es auch, die Herrn … auf das Objekt Straßer aufmerksam gemacht hat. 
Herr … stellt klar, dass er nie vorhatte, den Gasthof Straßer abzureißen und einen Neubau zu erstellen. Vielmehr ist sein Ziel, das Objekt einer kompletten Kernsanierung in Zusammenarbeit mit der SWOBA-Bau GmbH zu unterziehen. Er weist darauf hin, dass es einen enormen Sanierungsstau gibt. Auch im Außenbereich soll das Objekt komplett saniert werden. Nach der Sanierung soll die Gaststätte und der Saal weiterbetrieben werden, hierfür hat er bereits zwei oder drei Interessenten, die die Gaststätte pachten möchten, jedoch erst nach Durchführung der Sanierung. 
Da ihm von Frau …, der Lebensgefährtin von Herrn …r, mitgeteilt wurde, dass der Markt Zusmarshausen das Vorkaufsrecht nicht ausüben wird, da der Markt auch in der Vergangenheit kein Interesse am Erwerb des Objekts gezeigt hat, hat er bereits mit Architekten angefangen die Sanierung zu planen und es befindet sich auch schon Baumaterial, beispielsweise Fliesen, vor Ort. 
Herr … hätte auch kein Problem damit, wenn die Zusamtaler Bettschoner nach der Sanierung im Saal ihre Veranstaltungen durchführen möchten. 


Diskussionsverlauf:
Das Gremium merkt an, dass Herr … in seinem Schreiben mitgeteilt hat, dass das Objekt nach Abschluss der Renovierungsarbeiten zu Wohnzwecken vermietet werden soll, mit Ausnahme des Restaurants und des Veranstaltungssaals. Es stellt sich die Frage, wie sich die geplante Vermietung mit dem Gaststättenbetrieb verträgt. Insbesondere die Inthronisationsbälle bis spät in die Nacht sind sehr lärmintensiv. 

Herr … teilt hierzu mit, dass die Wohnungen nicht an Familien vermietet werden sollen, die Appartements sind hierfür ohnehin zu klein. Vielmehr stellt er sich hier den Abschluss von Kurzzeitmietverträgen vor. Er stellt fest, dass der von ihm gewählte Ausdruck „Wohnungen“, vielleicht nicht ganz richtig war, vielmehr stellt er sich eine Vermietung von Monteurszimmern vor. Auf die mögliche Lärmbelästigung durch die Gastronomie müsste selbstverständlich in den Mietverträgen hingewiesen werden. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer bittet Herrn … um Konkretisierung seiner Pläne, ob er nun eine Gastronomie in dem Objekt betreiben will oder eine Vermietung von Apartments angestrebt wird, und weist ebenfalls auf das Problem mit der Lärmimmission durch den Gaststättenbetrieb hin. 

Herr …. teilt hierzu mit, dass sich ja im vorderen Bereich das Hotel befindet, das mit der Gastronomie so weitergetrieben werden soll und die ca. 10 Zimmer im hinteren Bereich als Zimmerappartements vermietet werden sollen. Auf den Gastronomiebetrieb im vorderen Bereich des Objektes müssten die Mieter selbstverständlich hingewiesen werden. Er sieht hier jedoch kein Problem, da es auch in Augsburg Häuser gibt, in denen sowohl eine Gastronomie, eine Pension und auch Wohnungen untergebracht sind. Er stellt nochmals klar, dass er keinen Neubau erstellen will, da die Kosten hierfür zu hoch sind. Er möchte das Bestandsgebäude erhalten, vernünftig sanieren und dann weiter betreiben als Gastronomie. 

Aus der Mitte des Gremiums werden Zweifel angemeldet, dass die Umsetzung der Ziele von Herrn … auch alle so funktionieren. Insbesondere, dass er im Hinblick auf den Betrieb der Gaststätte einen Pächter finden wird. 

Auf die Rückfrage des Gremiums, ob Herr … eine entsprechende Vereinbarung mit dem Markt Zusmarshausen abschließen würde, um die Ziele, die er jetzt vorgestellt hat, festzuschreiben und dann umzusetzen, teil Herr … mit, dass er bereit wäre, eine entsprechende Abwendungsvereinbarung mit dem Markt Zusmarshausen abzuschließen. Auf wie viele Jahre man die Abwendungsvereinbarung festschreiben muss, ist ihm derzeit nicht bekannt. Er möchte eine einvernehmliche Lösung mit dem Markt Zusmarshausen finden.

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob Herr … bereit wäre, die Frist zum Abschluss der Abwendungsvereinbarung um zwei Monate zu verlängern, damit nicht unter Zeitdruck Entscheidungen getroffen werden müssen, teilt Herr … mit, dass er sich hierzu erst mit seinem Rechtsanwalt besprechen möchte. Er war der Meinung, dass heute bereits endgültig darüber entschieden wird, ob der Markt Zusmarshausen das Vorkaufsrecht ausüben wird oder nicht. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass der Markt Zusmarshausen beide Schienen vorbereiten muss, und zwar sowohl, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt wird und andererseits auch der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung. Sofern sich das Gremium zeitnah einig ist, in welche Richtung es gehen soll, wird eine Fristverlängerung nicht benötigt, es wäre jedoch leichter hierüber zu entscheiden, wenn die Fristverlängerung gewährt werden würde. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Hinweis, dass sich der Markt Zusmarshausen das Grundstück für die Innenentwicklung sichern sollte. Das Projekt hat Zukunft, und der Markt könnte so das Heft selbst in die Hand nehmen. Es gibt noch zahlreiche andere Vereine in Zusmarshausen, denen ebenfalls keine Mehrzweckhalle oder Veranstaltungsräume zur Verfügung stehen. 

Herr … weist abschließend nochmals darauf hin, dass dem Markt Zusmarshausen ja das Gutachten vorliegt und daher bekannt ist, was hier zur Sanierung des Objektes investiert werden müsste. Danach müsste der Markt Zusmarshausen das Objekt auch noch betreiben. Er wäre grundsätzlich auch bereit darüber zu sprechen, das Objekt abzureißen und Wohnungen zu bauen, sofern der Markt dies wünscht. Grundsätzlich möchte er jedoch sanieren und danach die Gastronomie weiter betreiben. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl erteilt sodann Frau …, der Lebensgefährtin von Herrn … -der selbst nicht anwesend ist- das Wort: 

Frau … möchte keine Wortmeldung abgeben und verweist auf den Inhalt des von Herrn … abgegebenen Anhörungsschreibens. 

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3.2. Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung vom 20.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 3.2

Beschluss

In der heutigen Sitzung soll über den Beschlussvorschlag entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Kurzbericht

Sachvortrag:
Es ist erforderlich, dass der Marktgemeinderat die Ziele der Sanierungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, Schloßstraße 2, Zusmarshausen konkretisiert und seine Konkretisierung der Verwaltung mitteilt/übergibt. Die Verwaltung kann dann diese Ziele dem Käufer konkret mitteilen. Auf dieser Grundlage kann die Abwendungsvereinbarung erarbeitet werden.

Wegen der gesetzlichen Fristen besteht Eile. Spätestens in der nächsten Marktgemeinderatssitzung am 29.09.2022 muss vom Marktgemeinderat ein Beschluss über die konkreten Ziele für das Grundstück Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen gefasst werden. Die Abwendungsvereinbarung muss spätestens in der Marktgemeinderatssitzung am 11.10.2022 vom Marktgemeinderat beschlossen werden. 


SGL … teilt mit, dass der zweite Baustein zur Entscheidung des Marktgemeinderates über das Vorkaufsrecht die Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung ist, denn die Vorkaufsrechtsausübung ist möglich aufgrund § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Voraussetzung hierfür ist § 24 Abs. 3 BauGB. 

Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt die Ausübung des Vorkaufsrechts.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Alter Ortskern“, ist in Kraft getreten zum 21.05.2021.

Bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts müssen Ziele und Zwecke der Sanierung anfangs noch nicht im Einzelnen feststehen, die Konkretisierung ist dann aber zeitnah erforderlich. Die erforderliche Konkretisierung kann auch in einer informellen städtebaulichen Planung vorgenommen werden

Der Markt Zusmarshausen hat am 07.05.20215 beschlossen ein Integriertes Städtebauliches Konzept = ISEK erstellen zu lassen, mit Stand Januar 2021 liegt ISEK fertig vor. 

Die Stichworte aus ISEK, sind z. B. Nutzung/Wiederbelebung von Gebäudeleerstand bzw. nur wenig genutztem Baubestand, Instandsetzung ortsbildprägender Gebäude, Handlungsfeld Gastronomie, Stärkung Wohnort.

Weitere Stichworte aus der Dokumentation zur Bürgerbeteiligung zu ISEK, sind z. B. keine Halle, gemeinsames Gemeindehaus, Vereinsleben, Vereinsfeste, Gastronomie, keine Mehrzweckhalle, Angebote für Jugendliche, bezahlbarer Wohnraum, kleine Wohnungen.

Auf der Grundlage der Sanierungssatzung und ISEK sind die (städtebaulichen) Ziele vom Marktgemeinderat zu konkretisieren, die Verwaltung bittet die Fraktionen ihre konkretisierten Ziele bis 13.09.2022 mitzuteilen. Nach der Kenntnis der Verwaltung über die konkretisierten Ziele kann entweder die Begründung für die Vorkaufsrechtsausübung oder der Inhalt der Abwendungsvereinbarung erarbeitet werden. 


Diskussionsverlauf:

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer merkt an, dass man sich mit der Beschlussfassung aufgrund irgendeiner Rechtsfinte nichts verbauen sollte. Seiner Meinung nach ist der erste Bürgermeister ohnehin ermächtigt, Gesprächsverhandlungen zu führen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass es sich bei dem Beschluss um eine Absicherung handelt, dass die Verwaltung hier weitermachen soll. 

SGL … führt aus, dass es für die Verwaltung im Vorfeld nicht so leicht zu erkennen ist, welche Tendenz sich in der Sitzung auf der Grundlage der Diskussionen herauskristallisieren wird. Dies ist ein vorsorglicher Beschlussvorschlag, der die Verwaltung und den ersten Bürgermeister schützt und das weitere, erforderliche Verwaltungshandeln klar darstellt. Der Beschluss ist jedoch nicht zwingend notwendig, die Verwaltung kann auch ohne Beschluss weitermachen.

Aufgrund der Anregung aus der Mitte des Gremiums könnte die für heute vorgeschlagene Beschlussformulierung der Verwaltung ergänzt werden wie folgt: „………..zur Konkretisierung dieser Ziele des MGR sowie zur Vorkaufsrechtsausübung bzw. zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung.“

MR Dr. Susanne Hippeli teilt mit, dass sie keinen Grund für diesen Beschluss sieht. Es sollten zunächst die Konkretisierungsziele festgelegt werden und dann erst ein entsprechender Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag gefasst werden. 

Sie stellt daher folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Es soll nunmehr darüber abgestimmt werden, ob über den Beschlussvorschlag in der heutigen Sitzung entschieden werden soll. 

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4. Markt Jettingen-Scheppach Bebauungsplan "Nördlich Alfred-Delp-Weg", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Auslegung des Bebauungsplanes „Nördlich Alfred-Delp-Weg“, Markt Jettingen-Scheppach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 b BauGB. 

Es bestehen folgende Bedenken: 

Es bestehen Bedenken, die Wohnbebauung näher an die Bestandstrasse heranzuführen, bevor die Bahntrasse planfestgestellt ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 29.07.2022 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach den Markt Zusmarshausen über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich Alfred-Delp-Weg“ des Marktes Jettingen-Scheppach und bittet im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 09.09.2022. Da aus Termingründen eine Stellungnahme bis zu diesem Termin nicht erfolgen kann, wurde um Fristverlängerung bis zum 13.09.2022 gebeten. Die Fristverlängerung wurde genehmigt.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen mit Mail vom 05.08.2022 zu.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Jettingen-Scheppach größtenteils als Wohngebiet und der südöstliche Teilbereich als Feldgehölz dargestellt. 
Der Bauleitplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. 
Das neue Baugebiet liegt im Osten des Ortsteils Jettingen im Außenbereich, schließt jedoch unmittelbar an bebaute Ortsteile an. Es umfasst bis zu 15 Bauplätze auf insgesamt ca. 1.2 ha Fläche. Durch eine wohnbauliche Entwicklung der Fläche wird der angrenzende Siedlungsbestand sinnvoll ergänzt. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich am umliegenden Gebäudebestand und nimmt die örtliche Bebauungsstruktur auf. Das Baugebiet kann direkt an den örtlichen Verkehr angeschlossen werden.  
Von den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) wurden keine Einwände erhoben. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Bauleitplanung beeinträchtigt werden.  


Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums werden folgende Bedenken angemeldet: 
Wenn die Wohnbebauung näher an die bestehende Bahntrasse herangeführt wird, wäre dies zum Nachteil für den Ausbau der Bestandstrasse. 

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5. Markt Welden 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 "Büschel" Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.

Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 11.08.2022 informiert die Bürogemeinschaft OPLA aus Augsburg über die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und bittet im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Träger und Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB um Stellungnahme bis zum 22.09.2022. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 12.08.2022 zu.
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans beträgt insgesamt 7.313 m²
und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.  Das Plangebiet ist im Norden, Osten und Westen durch Wohnbebauung und im Süden durch einzeilige Wohnbebauung sowie anschließender landwirtschaftlich genutzter Fläche begrenzt. Es befindet sich an einem Hang und fällt von Norden nach Süden um ca. 8 m ab. 
Das Plangebiet liegt im Bebauungsplan Nr. 2 „Büschel“ und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 
Es ist die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit ca. 44 Wohnungen geplant. Diese verteilen sich auf jeweils vier Etagen, wobei die unterste Etage auch für Stellplätze genutzt wird. Nachdem das Grundstück derzeit bereits vollständig mit wenig attraktiven Gewächshäusern überbaut war, ergibt sich mit der beabsichtigten Bebauung eine kleingliedrige Staffelung, die sich in die Umgebung einfügt.  Die Errichtung von Einzelhäusern mit deutlich weniger Wohnungen würde der Nachfrage und dem sparsamen Umgang mit Flächen nicht gerecht werden. 
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die geplante Maßnahme geäußert. Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

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6. Markt Welden Bebauungsplan Nr. 37 "Welden Süd II" Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Welden Süd II“ des Marktes Welden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.

Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 11.08.2022 informiert die Bürogemeinschaft OPLA aus Augsburg über die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 „Welden Süd“ des Marktes Welden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und bittet im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Träger und Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB um Stellungnahme bis zum 22.09.2022. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 12.08.2022 zu.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Welden ist das Plangebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. 
Auf der Flurnummer 1053/6, Gmkg. Welden, mit einer Größe von 0,25 ha ist die Errichtung von Mikroappartements durch den Grundstückseigentümer geplant. Ehemals waren auf dem Grundstück ein Gewerbegebiet mit dazugehöriger Betriebsleiterwohnung im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens genehmigt worden. Der Betrieb wurde aufgegeben und das Wohngebäude ist vermietet. In dem ehemaligen gewerblichen Gebäude bestehen Mikroapartments sowie kleinere Flächen, die als Büro genutzt werden. Für das bestehende gewerbliche Gebäude soll im Zuge einer Erweiterung eine Nutzungsänderung durchgeführt werden. 
Gleichzeitig mit der Überplanung auf Flurnummer 1053/6 soll auf der Flurnummer 1053/5 Gmkg. Welden mit einer Größe von ca. 0,12 ha die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB in einem Bebauungsplan geregelt werden. 
Das Plangebiet wird im Norden durch gewerbliche Nutzung, im Westen durch das zukünftige Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 31) im Süden durch Wohnbebauung sowie gewerbliche Nutzung und im Osten durch den Frickenlohweg und daran anschließend zukünftige Mischbebauung (Bebauungsplan Nr. 27) begrenzt. 
Der Bereich im Plangebiet ist bereits durchgehend erschlossen und weitgehend bebaut. Es wird als Mischgebiet (MI) im Sinne des § 6 BauNVO festgesetzt. 
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 37 „Welden Süd II“ abgegeben. Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden. 

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7. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) - 2. Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 7

Beschluss

Der MGR schließt sich der ausführlichen Stellungnahme des Bayerischen Städtetages und der Verbandsposition vollinhaltlich an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2022 mit dem Beteiligungsverfahren befasst und eine Stellungnahme zum Bereich Schieneninfrastruktur abgegeben. Der Beschluss lautete:

Grundsätzlich begrüßt der Markt Zusmarshausen die ausführlichen Stellungnahmen des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Gemeindetages zur Stärkung der Kommunen. Zum Themenfeld Mobilität und Verkehr nimmt der Markt Zusmarshausen wie folgt Stellung:

Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen. Das Schienenwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden. Dazu gehören auch attraktive, barrierefreie Bahnstationen. Der Markt Zusmarshausen besteht ausdrücklich auf einer schnellstmöglichen Umsetzung der zentralen Forderung, dass im Rahmen des Neubaus und Ausbaus der Bahnstrecke Augsburg-Ulm der im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgelegte Bau eines dritten und ggf. -wenn nötig- vierten Gleises zwischen Dinkelscherben und Augsburg realisiert wird. Die bisherige Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm muss ertüchtigt werden. Der Hauptbahnhof in Augsburg ist für den Nahverkehr entsprechend bedarfsgerecht auszubauen. Alternativtrassen werden aus Sicht des Marktes Zusmarshausen kategorisch abgelehnt.


Zu den neuerlichen Änderungen am LEP-Entwurf können im Rahmen dieser ergänzenden Beteiligung Stellungnahmen abgegeben werden. Gegenstand dieses ergänzenden Beteiligungsverfahrens sind somit konkrete Festlegungen und deren Begründungen einschließlich der diesbezüglichen Ausführungen im Umweltbericht unter:


1.2.2, Abs. 3 (G) (Ergänzung eines neuen Grundsatzes zur Sicherstellung
eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere, weniger
begüterte Bevölkerungsgruppen),
- 2.2.1, Abs. 2 (Z) i.V.m. LEP-Anhang 2 (Änderung der Gebietskulisse der
Gebietskategorien durch Einführen einer sog. Beharrensregelung (siehe
dortige Begründung)),
- 5.4.1, Abs. 3 (Z) (Verstärkung der Festlegung für die Regionalen Planungsverbände
zur verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten
für die Landwirtschaft),
- 6.1.1, Abs. 1 (Z); 6.2.2, Abs. 1 (Z); 6.2.3, Abs. 4 (G); 7.1.3, Abs. 3 (G)
(Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur; Umsetzung
der bundesgesetzlichen Vorgaben zum Windenergieausbau; Aufnahme
eines neuen Grundsatzes zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik
auf überbauten Flächen; Streichung des Grundsatzes, wonach landschaftsprägende
Geländerücken und schutzwürdige Täler u.a. von Freileitungen
und Windenergieanlagen freigehalten werden sollen) und
- 7.2.5, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G), Abs. 5 (G); 7.2.6, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G)
(Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen
Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement).

Der MGR wurde mit e-mail vom 09.08.2022 vom erneuten Beteiligungsverfahren informiert. Auch der Entwurf einer Stellungnahme des Bayerischen Städtetages war beigefügt.

Der Bayerische Städtetag hat ausführlich zu den Änderungen Stellung bezogen und auch Vorschläge unterbreitet. 


Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage des Gremiums zur Bedeutung der Begriffe „Gebietskulisse“ und „Beharrensregeln“ verliest SGL … hierzu den entsprechenden Passus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsministeriums vom 02.08.2022:
„Um den Stellungnahmen Rechnung zu tragen und zugleich an einer einheitlichen Methodik festzuhalten, wird im LEP eine sogenannte Beharrensregelung eingeführt. Im Ergebnis verbleiben die Gemeinden, die bereits 2013 einem Verdichtungsraum oder einem ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen zugeordnet waren, in ihrer bisherigen Gebietskategorie.“

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8. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 8

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass von Herrn Baumann ein Schreiben eingegangen ist, mit welchem dieser mitteilt, dass ein Antrag der Bürgerinitiative bei Herrn … vorliegt, die türkise Bahntrasse um ca. 250 m nach Norden zu verlegen. Herr … hat signalisiert, dass dies durchaus möglich wäre. 

MR Dr. Susanne Hippeli teilt hierzu mit, dass dies kein Vorschlag der Bürgerinitiative war, sondern ein Privatvorschlag von Herrn Josef Stöckle, dem ehemaligen Sprecher der Bürgerinitiative. Die Bürgerinitiative selbst steht diesem Vorschlag teilweise sehr kritisch gegenüber.

Des Weiteren teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass ein Projekt-Koordinierungsrat zu Beginn des Projektes eingerichtet wurde. Das Gremium besteht unter anderem aus Bürgermeistern von Gemeinden entlang der bestehenden Bestandsstrecke. Die Bürgermeister von Neusäß, Adelsried und Zusmarshausen haben keinerlei Mitspracherecht in diesem bedeutenden Gremium, obwohl sie Hauptbetroffene in der Region sind. Für ein ausgewogenes Verhältnis der Betroffenen wäre es zwischenzeitlich unbedingt erforderlich, einen der drei Bürgermeister in den Projekt-Koordinierungsrat aufzunehmen. Ein entsprechender Antrag wurde daher an Herrn … gestellt. 

Am 29.09.2022 findet eine Podiumsdiskussion durch den Hirblinger Bürgerratsverein statt. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wurde gebeten, diese Information weiterzugeben. Allerdings findet am 29.09.2022 auch eine Marktgemeinderatssitzung des Marktes Zusmarshausen statt. 

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö informativ 9
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9.1. Geh- und Radweg Wollbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Förderantrag für den Geh- und Radweg in Wollbach fristgerecht bei der Regierung von Schwaben eingereicht wurde.

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9.2. Kreisverkehr Rothseekreuzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.2

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Förderantrag für den Kreisverkehr an der Rothseekreuzung fristgerecht bei der Regierung von Schwaben eingereicht wurde. 

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9.3. Podiumsdiskussion zur Schulkindbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.3

Kurzbericht

MR Ingrid Hafner-Eichner teilt mit, dass am 14.10.2022 um 19.00 Uhr in der Aula der Realschule Zusmarshausen eine Podiumsdiskussion zur Schuldkinderbetreuung stattfinden wird. Ebenfalls anwesend sein werden Herr Katheder-Göllner und Frau Trautner. Die Podiumsdiskussion wird organisiert von fiz-Familie in Zusmarshausen.

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9.4. Straßenpflege Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.4

Kurzbericht

MR Ben Matthes teilt mit, dass in Gabelbach teilweise zwischen Straße und Gehweg Streifen mit Pflastersteinen verlegt wurden, die mit Teerfugen versiegelt sind. Teilweise sind diese Teerfugen nicht mehr vorhanden und es wächst dort Unkraut. Er wurde von den Bürgern diesbezüglich angesprochen. Die Bürger wären bereit, das Unkraut zu beseitigen. Es müssten allerdings die Teerfugen dann wieder erneuert werden, um die Flächen wieder zu versiegeln. 
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Teerfugen in bestimmten Bereichen jedes Jahr erneuert werden und bittet um Mitteilung, wo genau der Missstand in Gabelbach ist. 

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9.5. Kinderspielplatz Streitheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.5

Kurzbericht

MR Hubert Kraus teilt mit, dass Streitheim der einzige Ortsteil ist, in dem es keinen Kinderspielplatz gibt. Dem Markt Zusmarshausen gehört ein Grundstück gegenüber dem Friedhof (Fl.Nr. 139/11). Es liegt in einer verkehrsberuhigten Zone und würde sich trotz der Hanglage sehr gut für einen Spielplatz eignen. Auch der in der Nachbarschaft befindliche Kindergarten würde sich über einen Spielplatz freuen. 
Er bittet darum, dem Vorhaben einen Titel zu geben für den Investitionsplan und den Haushalt. 

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9.6. Errichtung eines Ruhebänkchens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.6

Kurzbericht

MR Ingrid Hafner-Eichner teilt mit, dass sie von einer Seniorin angesprochen wurde, ob nicht hinten am Weg zu den Tennisplätzen und den Stockschützen ein Ruhebänkchen errichtet werden kann. Auch andere Senioren würden dies sehr begrüßen.

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9.7. Campieren am Rothsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.7

Kurzbericht

MR Dr. Susanne Hippeli bittet um Mitteilung, ob sich am Rothsee jetzt ein Campingplatz befindet. Sie war mehrfach am Rothsee und unterhalb der ehemaligen Apfelbaumwiese befanden sich ca. 15 Wohnwägen. 
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass es sich hierbei um „reisende Völker“ handelt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, ihnen für einen gewissen Zeitraum Unterkunft bzw. eine Fläche zum Abstellen der Wohnwägen zu bieten. 
Zwischenzeitlich sind sie jedoch wieder weitergezogen. Es handelt sich um keinen offiziellen Campingplatz. 

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9.8. Sanierung Alte Schule Gabelbachergreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.8

Kurzbericht

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums zum Sachstand der Sanierung Alte Schule Gabelbachergreut, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass Herr … dran ist und es nähere Informationen hierzu im demnächst wieder stattfindenden Bürgertalk in Gabelbachergreut geben wird. 

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9.9. Behandlung von Anliegen des MGR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 9.9

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet das Gremium darum, Anliegen wie Unkraut, Ruhebänkchen, etc. nicht unter Verschiedenes in der Sitzung vorzubringen, sondern künftig per Email an postfach@zusmarshausen.de zu melden, damit sichergestellt werden kann, dass kein Thema untergeht.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 04.10.2022 14:41 Uhr