Datum: 29.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 050. Sitzung am 08.09.2022
3 Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, Schloßstr. 2, Zusmarshausen; Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung
4 Antrag der CSU/Ortsverband Zusmarshausen - Sanierungsgebiet
5 Antrag der Fraktion Freie Wähler Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Förderung der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Markt Zusmarshausen
6 Aufweiteung der Bahnünterführung bei Bahn-km 32,958 Gräbenweg in Gabelbach
7 Bauleitplanung Markt Jettingen-Scheppach Bebauungsplan "Ziegeläcker II" Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB
8 Zusammenlegung der Standesämter Adelsried, Kutzenhausen und Zusmarshausen - Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben
9 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
10 Verschiedenes
10.1 Sachstand Breitbandausbau
10.2 Information über Straßensperrung auf St2032 OU Adelsried
10.3 Coronamaßnahmen
11 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 050. Sitzung am 08.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, Schloßstr. 2, Zusmarshausen; Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 3

Beschluss 1

MR Ingrid Hafner-Eichner stellt Antrag zur Geschäftsordnung: 

Nach den Wortmeldungen soll eine Unterbrechung der Sitzung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stimmt dem von Erstem Bürgermeister Bernhard Uhl vorgeschlagenen Modus zur Auswahlentscheidung zu. Über jeden einzelnen Vorschlag wird abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 3

MR Dr. Susanne Hippeli stellt Antrag zur Geschäftsordnung:

Es ist jetzt laut dem gerade gefällten Beschluss zum Abstimmungsmodus über alle vier Vorschläge abzustimmen und nicht über einen harmonisierten Vorschlag des ersten Bürgermeisters Bernhard Uhl und der CSU Fraktion, um nicht den gerade gefällten Beschluss zu unterlaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9

Beschluss 4

Harmonisierter und zusammengefasster Antrag der CSU und erstem Bürgermeister Bernhard Uhl lautet wie folgt:

Der bestehende Saalbau des Gasthofes Straßer mit Bewirtung sowie Übernachtungsmöglichkeiten ist zunächst zu erhalten und weiter zu betreiben. Der Saalbau mit Bewirtung soll für Veranstaltungen angemietet werden können. Dieses Ziel für das Grundstück Fl. Nr. 1115 gilt so lange, bis im Gebiet des Markt Zusmarshausen ein geeigneter Saal für Veranstaltungen zur Verfügung steht und angemietet werden kann. Sobald das städtebauliche Ziel eines geeigneten Veranstaltungssaales mit Bewirtung anderweitig bedient werden kann, kann das Grundstück einer Wohnbebauung zugeführt werden. Langfristig ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1115 das städtebauliche Ziel einer neu zu errichtenden Wohnbebauung mit einem oder zwei Mehrfamilienhäusern zu verfolgen. Mind. 50 % der Wohneinheiten sind als geförderter sozialer Wohnraum zu errichten. Sämtliche Wohneinheiten sind nach den Richtlinien Barrierefreies Bauen umzusetzen. Die aufgrund der Stellplatzsatzung geforderten PKW-Stellplätze sind in einer Tiefgarage vorzusehen. Der angrenzende Parkraum im Eigentum der Marktgemeinde ist in die Hochbauplanungen einzubeziehen.  Im Falle einer Zufuhr zum Wohnungsbau überprüft der Marktgemeinderat die Konkretisierung seiner Ziele für das Grundstück Fl. Nr. 1115 erneut im Rahmen der ohnehin erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9

Beschluss 5

Antrag der Freien Wähler

Wir wollen das Objekt zu einem Vereinszentrum entwickeln. Es soll eine Heimat für die vielen ehrenamtlichen Vereinsverantwortlichen werden. Wir haben ein gut funktionierendes Vereinsleben in unserer Marktgemeinde, welches schon langjährig gesellschaftlich sehr wichtige Themen übernimmt. Ich denke dabei vor allem auch an die Angebote für unsere Kinder und Jugendlichen.  Es gibt genügend Bedarf der Ortsvereine die auf der Suche nach Räumlichkeiten sind. Dies könnten Proberäume (Etwa für die Marktkapelle), Büroräume, Lagerräume, oder eben auch Besprechungsräume sein. 

Eine gemeinsame Nutzung dieser Infrastruktur würde positive Synergieeffekte mit sich bringen und eine noch bessere Vernetzung der Vereine wäre möglich. 

Das Thema Innerortsentwicklung ist bei allen Fraktionen immer ein großes Thema und könnte hier wirklich sinnvoll umgesetzt werden.

Warum dieser Standort:
Zentrumsnah und fußläufig zu erreichen und trotzdem sind aber auch ausreichend Parkplätze vorhanden. Die vorhandene Substanz kann genutzt werden und kann mit finanziell überschaubarem Aufwand dem Zweck eines Vereinszentrum zugeführt werden. Dies kann durchaus in mehreren Abschnitten erfolgen. Gerade in der aktuellen Zeit, wo niemand so richtig weiß wie es weitergeht, müssen wir auch unserer finanziellen Verantwortung gerecht werden. 

Wir Freie Wähler haben uns intensiv mit diesem Thema beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass hier eine sehr gute Möglichkeit besteht unsere aktiven Vereine zu unterstützen und für die Zukunft positive Perspektiven zu schaffen. Sie haben es mehr als verdient. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Beschluss 6

Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen:

Wir von der Bürgerliste Zusmarshausen stellen uns ein Bürgerhaus als städtebauliches Ziel vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9

Beschluss 7

Der Marktgemeinderat konkretisiert die Ziele der Sanierungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen auf der Grundlage des Vorschlags der Fraktion der Freien Wähler (mündlich vorgetragen von MR Bernhard Sapper) und zu Protokoll gegeben wie folgt: 

„Wir wollen das Objekt zu einem Vereinszentrum entwickeln. Es soll eine Heimat für die vielen ehrenamtlichen Vereinsverantwortlichen werden. Wir haben ein gut funktionierendes Vereinsleben in unserer Marktgemeinde, welches schon langjährig gesellschaftlich sehr wichtige Themen übernimmt. Ich denke dabei vor allem auch an die Angebote für unsere Kinder und Jugendlichen.  Es gibt genügend Bedarf der Ortsvereine die auf der Suche nach Räumlichkeiten sind. Dies könnten Proberäume (Etwa für die Marktkapelle), Büroräume, Lagerräume, oder eben auch Besprechungsräume sein. 

Eine gemeinsame Nutzung dieser Infrastruktur würde positive Synergieeffekte mit sich bringen und eine noch bessere Vernetzung der Vereine wäre möglich. 

Das Thema Innerortsentwicklung ist bei allen Fraktionen immer ein großes Thema und könnte hier wirklich sinnvoll umgesetzt werden.

Warum dieser Standort:
Zentrumsnah und fußläufig zu erreichen und trotzdem sind aber auch ausreichend Parkplätze vorhanden. Die vorhandene Substanz kann genutzt werden und kann mit finanziell überschaubarem Aufwand dem Zweck eines Vereinszentrum zugeführt werden. Dies kann durchaus in mehreren Abschnitten erfolgen. Gerade in der aktuellen Zeit, wo niemand so richtig weiß wie es weitergeht, müssen wir auch unserer finanziellen Verantwortung gerecht werden. 

Wir Freie Wähler haben uns intensiv mit diesem Thema beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass hier eine sehr gute Möglichkeit besteht unsere aktiven Vereine zu unterstützen und für die Zukunft positive Perspektiven zu schaffen. Sie haben es mehr als verdient.“ 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der konkretisierten Ziele des Rates in Gesprächsverhandlungen mit dem Käufer einzutreten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat einen Beschluss über die Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen im Zusammenhang mit der Bitte des Notariats … aus Bad Tölz vom 28.06.2022 zur Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 ff BauGB oder aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen vorliegt, zu fassen. Es wird insbesondere auf die Sitzung des Marktgemeinderats vom 08.09.2022 verwiesen.

Am 21.09.2022 hat Herr Rechtsanwalt … geschrieben:  

Sehr geehrte Frau …, auf unser vor meinem Urlaub geführtes Telefonat nehme ich Bezug. Herr … hat mich über die Gemeinderatssitzung vom 08.09.2022 informiert. Diesbezüglich möchte ich Sie bitten, mir eine Niederschrift über die vom Marktgemeinderat beschlossenen Konkretisierungen in Bezug auf die Ziele der Sanierungssatzung vom 20.05.2021 (TOP 3.2 der Sitzung) zukommen zu lassen. Die Kenntnis davon ist erforderlich, damit meine Mandantschaft sich belastbare Gedanken über das weitere Procedere machen kann. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen ….. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mit Mail vom 22.09.2022 hat die Verwaltung auf den Tagesordnungspunkt am 29.09.2022 hingewiesen und darauf, dass dieser Tagesordnungspunkt öffentlich ist. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass Herr Erster Bürgermeister, Bernhard Uhl sich umgehend mit Herrn Dr. … und Herrn …, ggf. zusammen mit dem Rechtsbeistand des Marktes Zusmarshausen, in Verbindung setzen wird, wenn die Ziele vom Marktgemeinderat definiert worden sind. 


Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt zunächst zu bedenken, dass der Gutachter zwar erklärt hat, dass das Grundstück zwar Potential hat, jedoch sehr betreuungs- und bearbeitungsintensiv ist. Bisher waren hierfür mehrere Beschäftigte notwendig. Das Rathaus kann diese Aufgaben nicht stemmen, hier fehlt es an Personalausstattung, Sachausstattung und die Finanzmittel müssten in den Haushalt eingestellt werden. Es besteht ein Sanierungsstau von knapp 1 Million Euro. 

Weiter fehlt es dem Rathaus an der Kompetenz zur Bewirtschaftung des Veranstaltungssaals, des Hotels sowie der Gastronomie. Auch die Vergabe der Bewirtschaftung an einen Dritten erfordert eine Manpower über die das Rathaus nicht verfügt, da hierfür Angebote eingeholt, geprüft und verglichen werden müssten und zudem die Bewirtschaftung kontrolliert und ein dauerhafter Ansprechpartner bei Problemen und Rückfragen zur Verfügung stehen muss. Dies alles kann ohne Personalaufstockung nicht bewältigt werden. 

Grundsätzlich ist der Erhalt des Veranstaltungsraumes anzustreben, da hier seit vielen Jahren Vorwürfe gegenüber der Marktgemeinde Zusmarshausen laut werden. So muss beispielsweise der Faschingsverein für Veranstaltungen in die Nachbarkommune ausweichen. Auch die Seebühne könnte durch den Erhalt des Straßer-Saales kleiner geplant und damit die Stellplatzproblematik gelöst werden. 

Erster Bürgermeister plädiert daher für den weitestehenden Erhalt des Objektes. Damit der Käufer auch wirtschaftlich arbeiten kann, sollte zusätzlich eine Wohnbebauung auf einem Teil des Grundstücks -eventuell auch durch einen Teilabriss bestehender Gebäudeteile- ermöglicht werden. Der Konflikt zwischen dem Veranstaltungssaal und der Wohnbebauung ist ihm bekannt. Hierfür gibt es die vorgeschriebenen Immissionswerte, die eingehalten werden müssen. Eventuell können auch zusätzliche Schallschutz-Maßnahmen getroffen werden. Ein Wohnen direkt am mittleren Ring in München ist auch möglich, obwohl hier innerhalb von 24 Stunden 140.000 Fahrzeuge fahren.

Natürlich muss Herr … für den Markt Zusmarshausen ein verlässlicher Partner werden und dauerhaft bleiben. Es sollte daher das Angebot von Herrn …, seine Objekte zu besichtigen und sich von seiner Arbeit zu überzeugen, genutzt werden.

Mit den städtebaulichen Zielen und einer Abwendungsvereinbarung hätte der Markt Zusmarshausen alles in der Hand. Sollte sich der neue Eigentümer nicht an die Abwendungsvereinbarung halten, kann er ohne die sanierungsrechtliche Genehmigung des Markt Zusmarshausen nichts verändern. Zudem hat Frau Rechtsanwältin … vorgeschlagen, in die Abwendungsvereinbarung ein vertragliches Vorkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Zusmarshausen einzutragen.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl plädiert daher für folgende städtebaulichen Ziele: 

„Der bestehende Saalbau des Gasthofes Straßer mit Bewirtung sowie Übernachtungsmöglichkeiten ist zunächst zu erhalten und weiter zu betreiben; der Saalbau mit Bewirtung soll für Veranstaltungen angemietet werden können. 

Dieses Ziel für das Grundstück Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen gilt so lange, bis im Gebiet des Marktes Zusmarshausen ein geeigneter Saal für Veranstaltungen zur Verfügung steht und angemietet werden kann. 

Sobald das städtebauliche Ziel eines geeigneten Veranstaltungssaales mit Bewirtung anderweitig bedient werden kann, kann das Grundstück einer Wohnbebauung zugeführt werden. 

Im Falle einer Zufuhr zum Wohnungsbau überprüft der Marktgemeinderat die Konkretisierung seiner Ziele für das Grundstück Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen erneut im Rahmen der ohnehin erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung.“


MR Ingrid Hafner-Eichner trägt die Ziele der Sanierungssatzung der CSU vor wie folgt:

„Die CSU hat sich in einer Fraktionssitzung mit der Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, befasst. Auf dieser Grundlage definieren wir die folgende Zielformulierung zur Abstimmung in der Sitzung des Marktgemeinderats am 29.9.2022. 

Der Marktgemeinderat konkretisiert die städtebaulichen Ziele der Sanierungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, wie folgt:

Auf dem Grundstück Nr.Nr. 1115 ist das städtebauliche Ziel einer neu zu errichtenden Wohnbebauung mit einem oder zwei Mehrfamilienhäusern zu verfolgen. Die Gestaltung der Außenfassade muss den architektonischen und gestalterischen Ansprüchen einer Aufwertung des Ortsbildes entsprechen. Als Höchstwert wird für die GRZ 0,5 und für die GFZ 0,9 festgelegt. Mindestens 50 % der Wohneinheiten sind als geförderter sozialer Wohnraum zu errichten. Sämtliche Wohneinheiten sind nach den Richtlinien „Barrierefreies Bauen“ umzusetzen. Die aufgrund der Stellplatzsatzung geforderten Pkw-Stellplätze sind in einer Tiefgarage vorzusehen. Der angrenzende Parkraum im Eigentum der Marktgemeinde ist in die Hochbauplanungen einzubeziehen. 

Begründung: 
In Gemeindegebiet Zusmarshausen besteht ein Mangel an Wohnungen. Während es eine große Anzahl an Einfamilienhäusern gibt, wurden in letzter Zeit Wohnanlagen nur im überschaubaren Maß errichtet. Dies hat zur Folge, dass junge Familien, die sich zunächst kein Eigenheim leisten können, in das Umland abwandern müssen, weil Wohnungen zur Miete nicht zur Verfügung stehen. Durch den Bau zusätzlicher Miet- und/oder Eigentumswohnungen kann diesem Trend wirksam entgegengewirkt werden. 

Ferner gibt es kaum Angebote an barrierefreiem Wohnraum für ältere und/oder gesundheitlich eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger. Im vorangeschrittenen Alter wird die Bewirtschaftung des Eigenheimes mit Garten nicht selten zu teuer und zu beschwerlich. Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung würde dabei helfen, den Alltag mit einhergehenden Einschränkungen besser bewältigen zu können. Der Umzug sollte im gewohnten Sozialraum erfolgen, da ältere Menschen ihr Umfeld beibehalten möchten.

Die Kommune handelt im eigenen Interesse, wenn sie bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum für ihre Bürgerinnen und Bürger schafft:

In Zeiten des Fachkräftemangels sowohl in der Pflege als auch in der Kinderbetreuung sind Familien auf die Unterstützung durch die eigene Familie angewiesen. In den neueren Baugebieten Zusmarshausens lebt eine große Anzahl zugezogener Familien mit kleineren Kindern, auf die diese These zutrifft. Damit junge Familien den Spagat zwischen Berufstätigkeit und Familie meistern können, sind sie häufig auf die Unterstützung durch die Eltern angewiesen. Jedoch lebt die Herkunftsfamilie oft nicht in der Nähe der Familie ihrer Kinder. 

Die Eltern benötigen geeigneten Wohnraum, wenn sie einen Umzug in Betracht ziehen. Zunächst können die zugezogenen Eltern bei der Kinderbetreuung und später die Kinder und Enkel bei der Pflege und Betreuung der betagten Eltern und Großeltern unterstützen. In Zusmarshausen gab es im Jahr 2020 lediglich 16,5 % Gebäude (331 Wohnungen) mit 2 Wohnungen und 5 % Gebäude (100 Wohnungen) mit 3 oder mehr Wohnungen, dagegen gab es 1.578 Einfamilienhäuser (Quelle: Statistik kommunal 2021 des Bayer. Landesamtes für Statistik). Dies ist ein Missverhältnis, das es zu relativieren gilt.

Der demografische Wandel zwingt uns zu resilientem Verhalten. Durch mehr bezahlbare und kleinere Wohnungen schaffen wir die Möglichkeit, dass Familienverbünde zur gegenseitigen Unterstützung entweder weiterhin bestehen oder neu entstehen können.

Der Standort des ehemaligen Gasthof Strasser ist besonders für eine Wohnanlage geeignet, und da Grundstücke im Gemeindekern kaum zur Verfügung stehen schlagen wir vor, an dieser Stelle das Vorhaben zu realisieren, zumal kein zusätzlicher Landverbrauch damit verbunden ist. Durch die zentrale Lage sind wichtige Einrichtungen der Infrastruktur wie die Nahversorgung, Ärzte, die Pflegeeinrichtung, die Bushaltestelle, Gastronomie mit Biergarten, mehrere Banken, das Rathaus, die Musikschule und die Bücherei fußläufig zu erreichen. Begünstigend ist an diesem Standort, dass sich der direkt angrenzende Parkplatz im Eigentum der Marktgemeinde befindet, so dass die Bebauung auf diesem Grundstücksteil ohne Grundstückskosten zu realisieren ist. Die CSU-Fraktion sieht in diesem Vorhaben neben einer Belebung des Ortskerns einen Baustein auf dem Weg der Zukunftsfähigkeit von Zusmarshausen.“


MR Bernhard Sapper trägt die Ziele der Sanierungssatzung der Freien Wähler vor wie folgt:

„Wir wollen das Objekt zu einem Vereinszentrum entwickeln. Es soll eine Heimat für die vielen ehrenamtlichen Vereinsverantwortlichen werden. Wir haben ein gut funktionierendes Vereinsleben in unserer Marktgemeinde, welches schon langjährig gesellschaftlich sehr wichtige Themen übernimmt. Ich denke dabei vor allem auch an die Angebote für unsere Kinder und Jugendlichen.  Es gibt genügend Bedarf der Ortsvereine die auf der Suche nach Räumlichkeiten sind. Dies könnten Proberäume (Etwa für die Marktkapelle), Büroräume, Lagerräume, oder eben auch Besprechungsräume sein. 

Eine gemeinsame Nutzung dieser Infrastruktur würde positive Synergieeffekte mit sich bringen und eine noch bessere Vernetzung der Vereine wäre möglich. 

Das Thema Innerortsentwicklung ist bei allen Fraktionen immer ein großes Thema und könnte hier wirklich sinnvoll umgesetzt werden.

Warum dieser Standort:
Zentrumsnah und fußläufig zu erreichen und trotzdem sind aber auch ausreichend Parkplätze vorhanden. Die vorhandene Substanz kann genutzt werden und kann mit finanziell überschaubarem Aufwand dem Zweck eines Vereinszentrum zugeführt werden. Dies kann durchaus in mehreren Abschnitten erfolgen. Gerade in der aktuellen Zeit, wo niemand so richtig weiß wie es weitergeht, müssen wir auch unserer finanziellen Verantwortung gerecht werden. 

Wir Freie Wähler haben uns intensiv mit diesem Thema beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass hier eine sehr gute Möglichkeit besteht unsere aktiven Vereine zu unterstützen und für die Zukunft positive Perspektiven zu schaffen. Sie haben es mehr als verdient.“ 


MR Harry Juraschek verliest die Ziele der Sanierungssatzung der Bürgerliste Zus wie folgt:

„Wir von der Bürgerliste Zusmarshausen stellen uns ein Bürgerhaus als städtebauliches Ziel vor.

Die zentrale Lage, die fußläufige Nähe zum Seniorenheim, die vorhandene Einbindung in ein Sanierungsgebiet, sowie die Notwendigkeit ein kulturellesAngebot zu konzentrieren, getsattet es, vielfältige Einrichtungen zu ermöglichen und zu verbinden.

Natürlich muss das vorhandene Gebäude saniert und an die neuen Aufgaben angepasst werden.
Dies ist eine architektonische Aufgabe, die zur Zielermittlung heute, nicht von vordringlichem Interesse ist.

Nun, wie läßt sich das obige städteebauliche Ziel „Bürgerhaus“ darstellen?

1. Dauerhafte Unterkünfte im Bürgerhaus
Weiterhin und vor allem dauerhafte Vorhaltung und Nutzung der Kleinappartments 
für Flüchtlinge, Asylberechtigte und Obdachlose.

2. Bibliothek im Bürgerhaus
Verlagerung, Einrichtung und Erweiterung der kommunalen Bibliothek
aufgrund der mittlerweile sehr beengten Verhältnisse am bisherigen Standort und der ungenügenden Gestaltungsmöglichkeiten, was 
                 Lesungen, kleine Theater, Vorleseveranstaltungen für Kinder usw. anbetrifft
Die sehr gute fußläufige Erreichbarkeit unterstützt dieses Anliegen

3. Generationen übergreifende Begegnungsstätte, Cafe im Bürgerhaus
erneut spielt auch die große Nähe zum Seniorenheim eine wichtige Rolle.
Seniorentreff im Cafe, kleine Ausbildungsunterstützungen wie z.B. Senioren erklären Handy`s, Tablets, Kontakte zum Rathaus, Apps, usw.

4. Veranstaltungen im Bürgerhaus
die sich in das Wohnumfeld einpassen
wie JHVs, MVs, Bildungsveranstaltungen auch im Zusammenhang mit der VHS, wie z.B. Sprachkurse Kochen, Computer, Solartechnik, Windkraftanlagen, Elektroautos usw.

5. Musikschule im Bürgerhaus
Die Verlagerung vom Pfarrhof in das Bürgerhaus bietet sich an, weil genügend Räume vorhanden sind, um parallel unterrichten zu können. Fußläufige und verkehrstechnische Erreichbarkeit ist gegeben.

(Der Pfarrhof
Durch das Freiwerden des Pfarrhofs von der bisherigen Musikschule, können dann endlich die dringend benötigten Räume für das Rathaus zur Verfügung gestellt werden. Die unmittelbare Nähe zum bestehenden, zu kleinen Rathaus drängt diese Lösung quasi auf.)

6. FiZ
ist gegenwärtig im Spittalgebäude notdürftig untergebracht.
Ein barrierefreies, unkompliziert erreichbares und nutzbares Büro mit Nebenraum wäre äußerst sinnvoll hier untergebracht. Der vorhandene Saal könnte in der kleineren und größeren Variante für FIZ Veranstaltungen genutzt werden, wie Vorträge, Informationsveranstaltungen, Mitgliederversammlung usw.
Auch die vorhanden Küche läßt sich nutzen, für Kochkurse, kleinere Feiern usw.

Die Bürgerliste Zusmarshausen halt dagegen Veranstaltungen wie
         Bettschoner, Fasching, Starkbierfest, Hochzeiten, Jubiläen, großes Theater,
         Blaskapelle; Konzerte (Gruppen, Bands, Ensembles, große Chöre usw.)
mit vielen Besuchern
eher für ungeeignet aufgrund der zeitlichen Dauer und Lärmentwicklung im Wohnumfeld und der deutlich begrenzten Anzahl von Parkplätzen.

Hierfür ist eine separate Einrichtung an einem anderen Standort vorzuziehen; 
         Halle mit Selbstausbau z.B. am Rothseeplatz oder einem anderen, geeigneten Standort
oder         notfalls beim REWE einziehen, nachdem der REWE umgezogen ist
         Platz / Höhe / Parkplätze / Busbahnhof usw. sind vorhanden

Dies sind die Kernaussagen zu den Zielen der Bürgerliste Zusmarshausen im Bürgerhaus auf Fl.-Nr. 1115 Gemarkung Zusmarshausen
         1. Dauerhafte Nutzung für Flüchtlinge
         2. Bibliothek
         3. Begegnungsstätte, Cafe
         4. Kleinveranstaltungen
         5. Musikschule
         6. FiZ

Alles gepaart mit einem Bildungsangebot für Groß und Klein. ----- und wohl vorhandenen Fördermöglichkeiten!!!!

Die Gemeinde verfügt zurzeit nicht über eine Immobilie, die diese Nutzung insbesondere in der unmittelbaren Nähe des Seniorenzentrums und der generell zentralen Lage im Zentralort Zusmarshausen ermöglichen würde.“



Es erfolgt sodann eine Diskussion des Gremiums hinsichtlich der verschiedenen Vorschläge. 

Da in naher Zukunft wohl das Gelände der Zusamklinik für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehen wird, erscheint einem Teil des Gremiums eine Wohnbebauung auf dem Straßer Grundstück nicht als notwendig. Wichtiger erscheint eine generationenübergreifende Begegnungsstätte in der Ortsmitte für alle Bürger. Ebenso wird der Veranstaltungssaal benötigt, da das Projekt Seebühne noch in ferner Zukunft liegt. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt zu bedenken, dass ein Bürgerhaus auch umgesetzt werden muss. Hierfür fehlt es dem Markt Zusmarshausen an Personal. Des Weiteren stehen noch andere Projekte im Markt Zusmarshausen an, deren Umsetzung vorrangig ist, beispielsweise die Erweiterung der Kläranlage, Straßenausbau, etc.

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Einwand, dass zwar für die Vereine des Marktes Zusmarshausen eine Lösung gefunden werden muss und hierfür dringend Räumlichkeiten benötigt werden, jedoch läuft der Mietvertrag mit dem Landratsamt Augsburg bezüglich der Unterbringung von Ukrainischen Flüchtlinge noch und somit wird es nicht möglich sein, in den nächsten zwei bis drei Jahren in dem Gebäude etwas Gravierendes umzusetzen. Zweiter Bürgermeister Walter Aumann merkt hierzu an, dass zumindest eine Nutzung des Saals für die Vereine möglich ist, auch wenn der Mietvertrag mit dem Landratsamt Augsburg noch läuft. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl schlägt folgenden Abstimmungsmodus zu den einzelnen Vorschlägen vor, über den dann abzustimmen und ein Beschluss zu fassen ist: 

Es wird über jeden Vorschlag einzeln nacheinander abgestimmt, so dass dann beim ersten Durchgang jedenfalls ein Vorschlag wegfällt. Im zweiten Abstimmungsvorgang wird dann über die verbliebenen Vorschläge abgestimmt, so dass erneut jedenfalls ein Vorschlag ausscheidet. Dies wird so lange fortgeführt, bis nur noch ein Vorschlag übrigbleibt. 

MR Ingrid Hafner-Eichner regt an, die Vorschläge der CSU und von erstem Bürgermeister Bernhard Uhl zu harmonisieren und dann darüber in einem abzustimmen.

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4. Antrag der CSU/Ortsverband Zusmarshausen - Sanierungsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Es besteht Interesse, ein kommunales Förderprogramm für Sanierungen weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Regierung von Schwaben und mit Die Städtebau – Gesellschaft für Kommunalberatung – Südbayern - GmbH Kontakt aufzunehmen, um die nächsten Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sitzungsvorlage:
Den Antrag der CSU/Ortsverband Zusmarshausen vom 20.12.2017 hat der Marktgemeinderat bereits erhalten. 

Herr … von der Regierung von Schwaben sowie Herr … von „die Städtebau“ haben in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 01.02.2018 eine Übersicht der kommunalen Förderprogramme in der Städtebauförderung vorgestellt. Die Präsentation von damals entspricht rechtlich noch aktuellem Stand. 

Nachdem ISEK nun abgeschlossen und ein entsprechendes Sanierungsgebiet festgelegt wurden, ist es erforderlich, darüber abzustimmen, ob Interesse besteht, ein kommunales Förderprogramm für Sanierungen weiterzuverfolgen.  


Diskussionsverlauf:

Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, für die Bürger und Bürgerinnen eine entsprechende Infoveranstaltung abzuhalten bzw. einen Flyer/Infobroschüre zu erstellen. Die Information allein im Marktboten erscheint nicht ausreichend. 

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5. Antrag der Fraktion Freie Wähler Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Förderung der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Markt Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 5

Beschluss

Aufgrund des Antrages der Freie Wähler Fraktion vom 01.06.2022 soll zur Förderung der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Markt Zusmarshausen eine Arbeitsgruppe mit je 2 Marktgemeinderatsmitgliedern pro Fraktion gebildet werden. Die Fraktionen werden gebeten, entsprechende Mitglieder innerhalb einer Woche an die Verwaltung zu melden. Ergebnisse der Arbeitsgruppe können je nach Umfang im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss oder im gesamten Marktgemeinderat vorgestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Fraktion der Freien Wähler hat mit Schreiben vom 01.06.2022 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Förderung der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Markt Zusmarshausen beantragt. Der Antrag wurde bereits an das Gremium versandt. 

Der Antrag wird in der heutigen Sitzung vorgestellt. Mit einer Fristverlängerung 
bezüglich der Behandlung im MGR bestand seitens des Antragstellers Einverständnis.


Diskussionsverlauf:
MR Wolfgang Herkommer stellt den Antrag vom 01.06.2022 dem Gremium vor. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl begrüßt den Antrag außerordentlich und teilt hierzu folgendes mit:

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im April 2021 die Transformation der Klimaneutralität beschlossen und als gesellschaftliche Aufgabe festgeschrieben. Die Kommunen stehen im Mittelpunkt dieser großen aktuellen Herausforderung. 

Die ernste Lage des Klimawandels erfordert es, das Thema ambitioniert anzugehen. Der Klimawandel ist vor der eigenen Haustüre spürbar und genau dort muss er auch in erster Linie bekämpft werden. 

Es ist zwar fraglich, ob die Klima-Anpassung eine kommunale Pflichtaufgabe nach der Bayerischen Verfassung ist, aber es darf nicht darauf gewartet werden, bis Andere die Maßnahmen ergreifen, es ist notwendig selbst zu handeln. Er versteht die Klima-Anpassung als ganzheitliche Verantwortung, die Bereitschaft hierzu ist nötig und genau dazu dient auch der heutige Antrag. 

Auch der Bayerische Städtetag hat bei seiner Vollversammlung am 13.Juli 2022 eine Resolution zum Klimaschutz beschlossen. Dies wird jedoch nicht einfach werden. Was den Kommunen fehlt -und dazu gehört auch die Marktgemeinde Zusmarshausen- sind:

  1. Personalausstattung
  2. Fachkompetenz
und
  1. Die finanzielle Ausstattung

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen ist nicht bekannt, was die angedachten Maßnahmen kosten. Diese Angabe fehlt auch im Antrag der Freien Wähler Fraktion vom 01.06.2022, obwohl dies die Geschäftsordnung vorschreibt. 

MR Hubert Kraus teilt mit, dass er dem Antrag gerne zustimmen wird. Nachhaltigkeit und Neutralität sind seit Jahren ein Dauerthema und aktuell durch den Krieg mehr denn je. Er möchte daran erinnern, dass in der letzten Wahlperiode bereits einiges auf den Weg gebracht wurde und regt an, dass der Arbeitskreis hierauf zurückgreifen kann. Er bittet darum, jetzt bei der Umsetzung auch am Ball zu bleiben und entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen. Zum Thema Nachhaltigkeit zählt er auch sowohl die Pflege der gemeindlichen Flächen, wie auch Gewässer dritter Ordnung. Diesbezüglich sollte ein Pflegekonzept entwickelt werden. Auch dieser Punkt sollte von der Arbeitsgruppe mit aufgenommen werden. 

Vom Gremium wird auch auf das bereits vorhandene Gewässerentwicklungskonzept verwiesen.

Die Mitglieder des Gremiums unterstützen den Antrag. Nach Diskussion zur Größe der Arbeitsgruppe besteht Einigkeit, dass der Arbeitsgruppe jeweils zwei Marktgemeinderatsmitglieder jeder Fraktion angehören sollen. 

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6. Aufweiteung der Bahnünterführung bei Bahn-km 32,958 Gräbenweg in Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein Verlangen über die Erneuerung der Bahnüberführung gegenüber der Deutschen Bahn zu bekunden. Jedoch soll im ersten Schritt nur eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn geschlossen werden, in der die Aufweitung des Brückenbauwerkes mit folgenden Abmessungen Höhe 4,50m und Breite 6,55m“ geprüft werden soll. Des Weiteren soll ein geeigneter Verkehrsplaner mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden. 
Die Ergebnisse, insbesondere die Kosten sollen dem Marktgemeinderat als Entscheidungsgrundlage für eine weitere, mögliche Beteiligung an der Erneuerung des Brückenbauwerkes zur Entscheidung vorgelegt werden. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushalt 2023 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Deutsche Bahn plant derzeit für das Jahr 2031 die Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Gabelbach bei Bahn-km 32,958. Hierzu hat die DB bereits im Jahr 2018 angefragt, ob von Seiten der Marktgemeinde Zusmarshausen ein zusätzliches Verlangen zur Erneuerung des Bauwerkes besteht. Hierzu hat die Marktverwaltung wie folgt Stellung bezogen:

„…im Rahmen einer Vorprüfung bittet der Markt Zusmarshausen um Untersuchung einer Aufweitung des Brückenbauwerkes Gabelbach Bahnhofstraße, Strecke 5302 Augsburg-Ulm, Bahn-km 32,958. Geprüft werden soll eine lichte Höhe von 4,50m sowie eine Breite von 6,55m (Begegnungsverkehr LKW/PKW einschließlich beidseitigen Sicherheitsabstandes von 0,50m). Angenommen wurden die Vorgaben der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RASt06. Sollten für Brückenbauwerke andere Richtlinien gelten, so wären diese anzuwenden.

Nach Vorlage dieser Kostenermittlung wird sich der Marktgemeinderat mit der Aufweitung des Brückenbauwerkes, im Zuge der geplanten Erneuerung befassen und über ein Verlangen entscheiden“

Im Juli 2019 hat die DB rückgemeldet, dass sich die Kosten für den Straßenbau auf ca. 200.000€ belaufen werden. Diese wären vom Straßenbaulastträger zu tragen. Auf erneute Anfrage von Seiten der Marktverwaltung, wie hoch die Gesamtkosten für den Markt Zusmarshausen wären und wer für die Planungskosten aufkommt, hat die DB am 13.08.2019 informiert, dass das Projekt erst einmal bis Ende 2022/Anfang 2023 stillgelegt wurde. 

Im Juni 2022 hat die DB erneut mit der Marktverwaltung Kontakt aufgenommen. Hierbei hat die DB folgendes mitgeteilt:

„….Ihrerseits wird eine Variantenuntersuchung durch DB Netz AG, für die Abmessungen LH= 4,50 m und LW= 6,55 m, gewünscht (s. Anhang Schreiben v. 21.06.2018)
    • Vorab hierzu: Dahingehend ist von Ihnen zwingend darzulegen / zu begründen, warum hier zwingend eine LH von 4,50 m hergestellt werden muss
    • Die DB Netz AG ist i.d.R. / grundsätzlich bestrebt (ohne Verlangen STBL/Dritte) Erneuerungen von straßenquerenden Brücken in den Bestandsabmessungen umzusetzen
    • Des Weiteren ist vor einer weiteren Variantenuntersuchung der Abschluss einer Planungsvereinbarung (PV) erforderlich. Die anteiligen Planungskosten (Anteil DB Netz AG, Anteil Gemeinde / STBL) werden hierbei jeweilig und auf Basis eines zuvor sehr grob ermittelten Kostenteilungsschlüssels (vereinfacht über die Brückenfläche - Vgl. Brücke Bestand/NEU -) und der Kostenschätzung (aus VP) ermittelt. 
    • Detailliertere Kosten (inkl. möglicher weiterer Kostensteigerungen) werden dann innerhalb der fortgeführten Entwurfsplanung (EP) inkl. Kreuzungsvereinbarung (KrV, wenn Verlangen besteht) aufgestellt.
    • Erfahrungsgemäß ist für eine fundiertere Planung sowie Aufstellung genauerer Kosten (bereits im Zuge der VP) die Beauftragung eines VA-Planers zwingend erforderlich. Dieser wäre Ihrerseits zu beauftragen. Diese Fachgewerksplanungen (Straßenplanung) würden dann unserem Hauptplaner (Objekt- und Tragwerksplaner) zugearbeitet werden.
  • Vorbehaltlich weiterer Projektverschiebungen durch unseren Bauherrn/AG (Produktionsdurchführung Augsburg - PD AUG -), gehe ich nunmehr von folgendem groben Terminplan aus:
    • Projekt ruht bis auf Weiteres bis 2026 (Rückgabe an PD AUG)
    • Wiederaufnahme der Planung vsl. ab 2026
    • Erneuerung der EÜ vsl. in 2031
    • Ausschreibung vsl. Mitte 2030
    • Genehmigungszeitraum vsl. Ende 2028 bis Mitte 2030
    • Planungsphase EP/GP vsl. Mitte 2027 bis Mitte 2028
    • Planungsphase VP inkl. Abschluss PV (s.o.) vsl. Anfang 2026 bis Mitte 2027
    • EMPFEHLUNG: Sollte Ihrerseits ein Verlangen bestehen, Finale Abstimmung inkl. Abschluss PV bereits bis spätestens Ende 2025. Dies würde den weiteren Planungsprozess inkl. Budgetsteuerung/Haushaltsplanung für Sie als auch für uns deutlich vereinfachen.
  • Vorab zu Ihrer Frage (Kostenanteil Gemeinde) vom 16.07.2019 -> 1) „Welche Kosten würden für den Markt Zusmarshausen bei dieser Maßnahme anfallen?“ und 2) „Beauftragung Lph 1+2: wer trägt die Kosten (Kostenteilung?)?“ 
    • Zu 1) Wie oben erwähnt, wird der Kostenanteil sehr grob und unter dem Vorbehalt weiterer Kostenerhöhungen, auf Basis der Brückenfläche ermittelt werden. Wie hoch dieser ausfallen wird, kann ich Ihnen leider zum aktuellen Standpunkt nicht mit Gewähr mitteilen. Vorab kann ich Ihnen allerdings sagen wie die Anteile grob/überschläglich an einem Beispiel bestimmt werden:
      • Ermittlung Kreuzungsbedingte Kosten 100% auf Basis der Kostenschätzung VP / SK-Express Kalkulationsprogramm -> z.B. 5.000.000,00 Euro (Baukosten)
      • 20% Verwaltungskosten -> z.B. 1.000.000,00 Euro
      • Überschläglich ermittelter Kostenteilungsschlüssel (i.d.R. erfolgt die genauere Ermittlung erst in der EP mit der KrV) -> z.B. 60% (Gemeinde) ; 40% DB Netz AG
      • Anteilige Planungskosten -> z.B. 600.000,00 Euro (Anteil Gemeinde); 400.000,00 Euro (Anteil DB Netz AG)
      • Ein Beispiel zur PV finden Sie informativ und vertraulich im Anhang
    • Zu 2) Die Kostenteilung wird zuvor grob ermittelt (s. Ausführungen zu 1) und Beispiel zur PV im Anhang unter § 5).“


Die DB hat 2019 der Marktverwaltung eine Grobkostenannahme zukommen lassen. Aufgrund der momentanen Baupreisentwicklung, muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten aus der KA von 2019, heute deutlich höher ausfallen werden. Außerdem stellt die beigefügte Kostenannahme nur Kosten in sehr groben Umfang dar, belastbare Kosten entstehen erst mit der Kostenschätzung der Lph.2 oder noch genauer mit der Kostenberechnung der Lph.3. Nach Rücksprache mit der DB würden die Kosten für den Straßenbau, sowie für die Verkehrsplanungen komplett zu Lasten der Marktgemeinde Zusmarshausen gehen. Die Kosten für die Erneuerung des Brückenbauwerkes sowie der vorausgehenden Planung würden durch einen Kostenteilungsschlüssel festgelegt werden (s.o.).




Diskussionsverlauf:
Diskussion des Gremiums, dass -aufgrund der Erfahrungen mit der Deutschen Bahn in der Vergangenheit- das Verlangen des Marktes Zusmarshausen über die Erneuerung der Bahnunterführung gegenüber der Deutschen Bahn nicht ausgesprochen werden sollte. Für die Verbreiterung der Bahnunterführung besteht kein Bedarf. Lediglich eine Erhöhung erscheint sinnvoll, damit große landwirtschaftliche Maschinen die Bahnunterführung passieren können. Bislang ist es so, dass der Landwirt sein Grundstück auf der anderen Seite der Bahnlinie mit großen Maschinen lediglich durch eine Umfahrung über Fleinhausen erreichen kann. Daher sollte die Möglichkeit einer Absenkung der Straße geprüft werden. 

SGL … teilt hierzu mit, dass das Absenken der Straße problematisch ist, da unter der Straße die Hauptwasserleitung verläuft. Da bereits jetzt schon die nötige Überdeckung der Wasserleitung fehlt und bei Absenkung der Straße würde sich die notwendige Überdeckung noch weiter reduzieren. Somit wäre der sichere Betrieb der Wasserleitung nicht mehr zu gewährleisten. Ob die Wasserleitung tiefer gelegt werden kann, muss geprüft werden. Auch der Kanal verläuft knapp unterhalb der Straße, so dass auch diesbezüglich die Möglichkeit einer Tieferlegung geprüft werden muss. Er gibt jedoch zu bedenken, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht außeracht gelassen werden darf, da es sich offensichtlich nur um einen Landwirt handelt, der die Bahnunterführung mit großen Maschinen nutzen würde und er die Alternative der Umfahrung hat. 

Die Thematik zur Möglichkeit einer Tieferlegung der Straße soll jedoch aufgegriffen und geprüft werden. 

Aus der Mitte des Gremiums wird in diesem Zusammenhang angeregt, die Feldwege, die teilweise kaputt sind, wieder zu ertüchtigen, so dass sie mit großen Maschinen benutzt werden können. Auch die Büsche entlang der Bahn ragen weit in die Feldwege rein. Diese gehören voraussichtlich der Deutschen Bahn und müssen zurückgeschnitten werden. SGL … teilt mit, dass der zuständige Mitarbeiter bei der Deutschen Bahn hierzu kontaktiert werden soll. 

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7. Bauleitplanung Markt Jettingen-Scheppach Bebauungsplan "Ziegeläcker II" Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Auslegung des Bebauungsplanes „Ziegeläcker II“ des Marktes Jettingen-Scheppach und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB. 

Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Mit Mail vom 09.09.2022 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult GmbH aus Krumbach den Markt Zusmarshausen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung des Bebauungsplanes „Ziegeläcker II“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13b BauGB. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 14.09.2022 zu.

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand des Ortsteils Jettingen, südlich der Freihalder Straße und umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Maßnahme wird gem. §§ 13b, 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Die Fläche befindet sich zwar im Außenbereich, schließt jedoch unmittelbar an bebaute Ortsteile an. Im direkten Anschluss an das bestehende Baugebiet „Ziegeläcker“ soll nun das Wohngebiet „Ziegeläcker II“ mit bis zu 21 Bauplätzen entstehen. Das Baugebiet kann über die Verbindung an die Freihalder Straße an den örtlichen Verkehr angeschlossen werden. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Bauleitplanung beeinträchtigt werden. Auch von den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt, Wasserversorgung) wurde keine Bedenken gegen den Bebauungsplan geäußert. 

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8. Zusammenlegung der Standesämter Adelsried, Kutzenhausen und Zusmarshausen - Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vollständigen Übertragung der Aufgaben der Standesämter Adelsried und Kutzenhausen im Rahmen der großen Übertragung auf das Standesamt Zusmarshausen zu. Einer Vereinbarung hierzu wird ebenfalls zugestimmt. Die Kostenpauschale beträgt derzeit 5,50 €/Einwohner. Die Zusammenlegung der Standesämter erfolgt zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der MGR hat sich bereits in seinen Sitzungen am 30.07.2020 und zuletzt am 14.10.2021 mit der Zusammenlegung der Standesämter befasst und folgendes beschlossen:

Der Markt Zusmarshausen ist grundsätzlich bereit, mit anderen Kommunen einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden und zeigt auch Bereitschaft dafür, andere Kommunen in seinen Standesamtsbezirk aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Modalitäten (Umlageerhebung, Umlagehöhe, Beginn, Geltungsdauer) mit den anderen Kommunen abzuklären. 

In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat Adelsried am 13.09.2022 einstimmig folgendes beschlossen:

„Der Gemeinderat stimmt der vollständigen Aufgabe des Standesamtes im Rahmen der großen Übertragung zu und übergibt diesen Zuständigkeitsbereich an das aufnehmende Standesamt Zusmarshausen. Einer Vereinbarung hierzu wird ebenfalls zugestimmt. Der vom Markt Zusmarshausen kalkulierten Kostenpauschale in Höhe von 5,50 € je Einwohner wird ebenfalls zugestimmt. Die Zusammenlegung der Standesämter erfolgt zum 01.01.2023.“ 

Der Gemeinderat Kutzenhausen hat am 21.09.2022 folgendes einstimmig beschlossen:

„Der Gemeinderat stimmt der vollständigen Aufgabe des Standesamtes im Rahmen der großen Übertragung zu und übergibt diesen Zuständigkeitsbereich an das aufnehmende Standesamt Zusmarshausen. Die im Entwurf vorgelegte Vereinbarung mit dem Markt Zusmarshausen wird vollinhaltlich genehmigt. Der vom Markt Zusmarshausen kalkulierten Kostenpauschale in Höhe von 5,50 € je Einwohner wird ebenfalls zugestimmt. Die Zusammenlegung der Standesämter erfolgt ab dem 01.01.2023.“ 


Die Aufgaben des Standesamts Adelsried wurden im Rahmen einer Notfallbestellung bereits seit 24.04.2021 vom Standesamt Zusmarshausen übernommen.

Grundsätzlich ist die Übertragung der Aufgaben eines Standesamts auf eine andere Gemeinde oder den Landkreis gegen Kostenersatz nach Art. 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes möglich. Eine Übertragung auf einen Privaten ist nicht gestattet. Für die Übertragung bedarf es eines Beschlusses von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates der übertragenden und der aufnehmenden Gemeinde. Übertragungen bedürfen zudem der Zustimmung des Landratsamtes Augsburg.

Es gibt zwei Arten der Übertragung des Standesamtes:

Kleine Übertragung:
Es wird nur die Durchführung der Aufgabe des Standesamtes übergeben. Es erfolgt keine Abgabe der Zuständigkeit des übertragenden Standesamtes an das aufnehmende Standesamt. Der Zuständigkeitsbereich des aufnehmenden Standesamtes erweitert sich nicht. Es handelt sich um den Fall einer Organleihe, bei dem der Standesbeamte des aufnehmenden Standesamtes zur „ausgeliehen“ wird. Nachteil dieser Übertragung: Fehlerquelle bei Benutzung des richtigen Registers und Siegels, Problem der Haftungsfrage.

Große Übertragung:
Die vollständige Aufgabe Standesamt, also die Zuständigkeit wird übertragen. Der Zuständigkeitsbereich des aufnehmenden Standesamtes wird um den Zuständigkeitsbereich der abgebenden Gemeinde erweitert. Es gibt dann nur noch einen Standesamtsbezirk, der aus den Zuständigkeitsbereichen aller beteiligten Standesämter besteht. Für diesen Standesamtsbezirk könnte auch ein neuer Name vergeben werden. Zukünftige Beurkundungen erfolgen dann nur noch im Register des aufnehmenden Standesamtes. Vorteil dieser Übertragung: Eindeutigkeit bei der Aufgabenerfüllung, keine Fehlerquelle durch verschiedene Register und Siegel. 

Bei einer Zusammenlegung von Gemeinden muss ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden. 

Vorteile einer Zusammenlegung:
  • Die Standesbeamten sind aufgrund der Bearbeitung von mehr Personenstandsfällen spezialisierter, dies kommt dem Bürger zugute
  • Die Spezialisierung führt zu höherem Kompetenz- und Qualitätsgewinn (die Anforderungen an die Fachkenntnisse der Standesbeamten sind in den letzten Jahren zunehmend gestiegen – durch erhöhte Zuwanderung sind immer mehr Kenntnisse im internationalen Privatrecht erforderlich)
  • Kostenersparnis – je kleiner das Standesamt, desto höher die Kosten pro Fall (jeder Standesbeamte muss regelmäßig geschult werden, 40 Punkte Regelung)
  • Durch eine Zusammenlegung reduziert sich der Zahl der Standesbeamten bei den einzelnen Gemeinden
  • Es gibt nur wenige Anlässe, für welche eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich ist, so dass eine Entfernung von ca. 20 km zwischen den betroffenen Kommunen zumutbar ist
  • Künftig werden immer mehr Dienstleistungen online angeboten, z.B. Online-Urkundenbestellungen
  • Trauungen können auch nach einem Zusammenschluss weiter am eigenen Wohnort in den gewidmeten Räumen erfolgen
  • Bürgermeister der abgebenden Gemeinden dürfen nach wie vor Eheschließungen in ihren Gemeinden vornehmen


Beim Markt Zusmarshausen gibt es derzeit drei Standesbeamte.

Im Falle einer Zusammenlegung muss noch zusätzliches Personal eingestellt werden. Räumlich wurden die Voraussetzungen für das aufnehmende Standesamt geschaffen. Dieses befindet sich nunmehr im Zimmer 1 und wurde vom Einwohnermeldeamt organisatorisch getrennt. 

Als Umlage wurde ein Betrag von 5,50 €/Einwohner errechnet. 

Auch der MGR hat der Vereinbarung zur Übertragung zuzustimmen.



Diskussionsverlauf:

Aus der Mitte des Gremiums wird die Zusammenlegung der Standesämter begrüßt. Durch die Zusammenarbeit der Kommunen können Kosten eigespart werden und für Zusmarshausen bedeutet dies eine Aufwertung und Stärkung in der Region. 

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9. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 9

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet, dass er am 27.09.2022 eine Email von Herrn … erhalten hat, in der dieser mitteilt, dass zwei gleichberechtigte Gremien eingerichtet wurden, der Projektkoordinierungsrat und das Dialogforum. 

Der Projektkoordinierungsrat beschäftigt sich mit übergeordneten Themen. Hier ist vom Landkreis Augsburg als Kommunalvertreter lediglich Herr Bürgermeister Edgar Kalb Mitglied des Gremiums, um die besonderen Belange einer möglichen Ausbaustrecke darstellen zu können. Das Gremium tagt zweimal im Jahr. 

Das Dialogforum befasst sich mit den regionalen und lokalen Themenstellungen und tagt alle zwei Monate. Die Themen können jederzeit dadurch abgeändert werden, indem man sich aktiv im Dialogforum einbringt. Zudem gibt es Workshops, in denen Fachthemen vertieft betrachtet werden können. 

Da eine Berufung von neuen Mitgliedern in den Projektkoordinierungsrat aus einer Region automatisch die Berufung weiterer Mitglieder aus den anderen Regionen nach sich zieht und somit die gewünschte Trennung zwischen überregionalen sowie lokalen Themen verwischt, bittet Herr … um Verständnis, dass dem Wunsch einer Teilnahme von erstem Bürgermeister Bernhard Uhl am Projektkoordinierungsrat nicht nachkommen werden kann.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö informativ 10
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10.1. Sachstand Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 10.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Förderbescheid diese Woche eingegangen ist und der Vertrag mit der Telekom am heutigen Tag unterzeichnet wurde. Es muss nunmehr, gerechnet ab dem heutigen Tag, der Breitbandausbau innerhalb von 30 Monaten erfolgen. 

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10.2. Information über Straßensperrung auf St2032 OU Adelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 10.2

Kurzbericht

GL … informiert darüber, dass nach einer Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 27.09.2022 die Staatsstraße 2032 (Ortsumfahrung Adelsried) am 29.09.2022 und 30.09.2022 für den Verkehr voll gesperrt ist. Hintergrund ist die Fahrbahnerneuerung im Bereich des Tierdurchlasses. 

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10.3. Coronamaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 10.3

Kurzbericht

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Anregung, aufgrund der derzeit wieder stark ansteigenden Coronainzidenzen, die Marktgemeinderatssitzungen wieder in den Festsaal des Seniorenzentrum St. Albert zu verlegen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass das aktuelle Infektionsgesetz gilt, welches solche Maßnahmen derzeit nicht vorsieht. Die Verwaltung wird jedoch eine entsprechende Anfrage beim Bayerischen Städte- und Gemeindetag stellen. Organisatorisch bedeuten die Sitzungen im Festsaal für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand. 

Zudem ist zu bedenken, dass im Seniorenzentrum, somit auch im Festsaal eine Maskenpflicht besteht und sich zudem jeder Sitzungsteilnehmer testen lassen muss. 

Es kommt daher die Anregung aus der Mitte des Gremiums, dass im Sitzungssaal des Rathauses zumindest Maßnahmen getroffen werden, wie z.B. regelmäßiges Lüften. 

In diesem Zusammenhang kommt auch die Anfrage aus der Mitte des Gremiums, warum das Testzentrum vom Giseberthaus zwischenzeitlich in die Wertinger Straße verlegt wurde. 

GL … teilt hierzu mit, dass die Volkshochschule die Räumlichkeiten im Giseberthaus wieder selbst benötigt hat und daher das Testzentrum in die Wertinger Straße verlegt wurde. 

Moniert wird hier vom Gremium, dass das Testzentrum in der Wertinger Straße für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Stufen schlecht betreten werden kann. Es wird daher angeregt, die Kleiderbörse vom Giseberthaus (Nebengebäude) in die Wertinger Straße zu verlegen und das Testzentrum wieder ins Giseberthaus, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. 

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö informativ 11
Datenstand vom 04.11.2022 10:24 Uhr