Datum: 03.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:23 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 052. Sitzung am 29.09.2022
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 053. Sitzung am 11.10.2022
3 Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, Augsburger Str. 9 und 9 a, Zusmarshausen; Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung
4 Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Haushalt 2022 und dessen Anlagen
5 Jahresrechnung 2020
5.1 Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2020
5.2 Feststellung und Entlastung
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Bekanntgaben
8 Verschiedenes
8.1 Förderung Breitbandausbau
8.2 Ladestationen am Innovationspark

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 052. Sitzung am 29.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 2.1

Beschluss

Die Niederschrift über die 52. Sitzung des Marktgemeinderats am 29.09.2022 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 053. Sitzung am 11.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 2.2

Beschluss

Die Niederschrift über die 53. Sitzung des Marktgemeinderats am 11.10.2022 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, Augsburger Str. 9 und 9 a, Zusmarshausen; Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 3

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stimmt den vom Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl vorgeschlagenen Abstimmungsmodus zur Auswahlentscheidung zu. Über jeden einzelnen Vorschlag wird abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Vorschlag der Bürgerliste Zusmarshausen:
Als städtebauliches Ziel ist das Anwesen „Krone“ als Bürgerhaus zu verwenden (Bibliothek, Cafe, Bildungsangebote für Jung und Alt wie Lesungen, Kindertheater etc.; Verlagerung der Musikschule, damit Erweiterungsmöglichkeit des Rathauses im Pfarrhof).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12

Beschluss 3

Vorschlag der Freien Wähler:
An den bestehenden ISEK-Zielen soll festgehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Beschluss 4

Vorschlag von MR Bermeitinger:
An der Stelle des Anwesens „Krone“ soll ein Generationenhaus mit betreutem Wohnen verfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 5

Vorschlag 3. Bürgermeister Christian Weldishofer und MR Hubert Kraus:
Als städtebauliches Ziel soll die Schaffung einer Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr sowie die Zentralisierung öffentlicher Einrichtungen definiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12

Beschluss 6

Generalbeschluss:
Der Marktgemeinderat konkretisiert die Ziele der Sanierungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, dahingehend, dass an den bestehenden Zielen aus dem ISEK-Abschlussbericht festgehalten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der Kauf bzw. Verkauf des Grundstücks Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen hat formell die übliche Vorkaufsrechtsanfrage beim Markt ausgelöst. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Vorkaufsrechtsausübung, weil das Grundstück im Bereich der Sanierungssatzung „Alter Ortskern“ liegt. 

Auf die Marktgemeinderatssitzung am 11.10.2022 wird verwiesen. 

Am 24.10.2022 ging bei der Verwaltung eine Mail der Bürgerliste Zusmarshausen mit der Darstellung des von dieser Fraktion verfolgten städtebaulichen Ziels für das Grundstück Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, ein. Die Verwaltung bedankt sich ausdrücklich für die frühe und zuverlässige Zurverfügungstellung der Ziele bei der Bürgerliste. Es war deshalb möglich, bereits vorausschauend zumindest diese Ziele durch den Rechtsbeistand überprüfen zu lassen, ob sie geeignete städtebauliche Ziele auf dem Objektgrundstück zur Ausübung eines Vorkaufsrechts wären. Aufgrund dieser Mitteilung der BL konnte die Verwaltung noch am 24.10.2022 beim Rechtsbeistand um Prüfung bitten. Die Rückantwort des Rechtsbeistandes vom 25.10.2022 zeigt die durchaus schwierige Rechtssituation auf. Die Verwaltung verweist ausdrücklich auf diese beiden Anlagen und insbesondere auf die Ausführungen der Rechtsanwältin zu den bisherigen Zielen von ISEK, zu den Ausschlussgründen bei der Ausübung von Vorkaufsrechten, zu den Aussagen zum Wohl der Allgemeinheit, zur fehlerfreien Ermessensausübung und dazu, was erforderlich ist, wenn die bisherigen Ziele geändert werden sowie - nicht zuletzt - zur Amtshaftung. Etwas leichter sind die Ausführungen zum Bauleitplanungs- und Bauordnungsrecht sowie zum Denkmalschutz.

Weitere Zielkonkretisierungen lagen der Verwaltung bis zur Abfassung dieser Beschlussvorlage nicht vor.


Diskussionsverlauf:

SGL … erläutert den Sachvortrag sowie die Präsentation.

MR Juraschek verliest im Anschluss folgende Stellungnahme:
Der MGR wird nun bereits zum 2. Male in eine Entscheidung zu einem Vorkaufsrecht mit ungemein großem Zeitdruck gehetzt; nach Anwesen „Strasser“ nun Anwesen „Krone“.

Dies kann nach unserer Auffassung so nicht weiter gehen und wir wünschen uns für die Zukunft ein strukturierteres und vorausschauendes, planerisches Vorgehen!

Speziell im Falle des Anwesens „Krone“ wurde von der VW und dem1. Bgm keinerlei Vorabinformation geliefert.
Es wurde von allen Fraktionen explizit gefordert ein Städtebauliches Ziel zum Anwesen „Krone“ zu benennen; das Anwesen liege auch im Umgriff der Sanierungssatzung der ISEK (Integriertes Städtebauliches Sanierungs-Konzept).

So konnte von der Bürgerliste auch ein Konzept für das Anwesen „Krone“ und dessen Umfeld abgegeben werden, weil Sanierung ein zulässiges Ziel ist, laut ISEK.

Liest man die später vorgelegte Sitzungsvorlage, so muß festgehalten werden, dass der MGR und die Bürgerliste Zusmarshausen sich jegliche Aktion zum Anwesen „Krone“ hätte sparen können.
Es liegt kein San-Bedarf vor!
Es sind deshalb für zukünftige Fälle zur Inanspruchnahme eines etwaigen Vorkaufsrechts folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Die Bürgerliste Zusmarshausen fordert die VW und den 1. Bgm auf, zukünftig

1. Ziel und Vorhaben des Käufers, gegen den sich das Vorkaufsrecht richten würde, müssen klar und rechtzeitig im Vorfeld jeglicher Terminssetzungen benannt werden, so dass sich der MGR und dessen Fraktionen damit erschöpfend befassen können.

2. Es ist vorab eine rechtliche Stellungnahme der VW und des 1. Bgm abzugeben, bzw. wenn nötig einzuholen. Diese hat speziell auch auf die in Punkt 1 genannte Wertigkeit der Käufer-Ziele im Rahmen einer etwaigen Vorkaufsrechtsnutzung einzugehen.
D. h. z. B., daß wenn die Ziele eines Käufers Im Einklang mit Bedarf und zum Wohle der Gemeinde ist, dann erübrigt sich jeglicher gedanke an die Nutzung eines Vorkaufsrechts.

3. Die VW und der 1. Bgm ist aufgefordert, zukünftig allen Immobilien An- und Verkaufs-Angelegenheiten, bereits beim ersten Bekanntwerden, nachzugehen. Hierbei sind auch Informationen aus der Bevölkerung und dem MGR zu berücksichtigen.
Etwaige unpassende Zeiträume und / oder Bewertungen und / oder Preisvorstellungen zur Immobilie dürfen kein Hinderungsgrund sein, den MGR einzubinden. Es liegt in der Verantwortung des MGR über eine Vorkaufsrechts-Inanspruchnahme zu entscheiden und nicht in der Verantwortung des 1. Bgm.
Zudem ist ganz offensichtlich, die Ausübung eines Vorkaufsrechts immer die schlechtere Wahl.

Es liegt kein Grund vor, das Vorkaufsrecht zu ziehen.

MfG
HGJ
BLZus“

MR Vogg stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Unterbrechung der Sitzung.

Abstimmungsergebnis: Ja     7  /  Nein     11


MR Dr. Hippeli und Juraschek verlassen die Sitzung.

2. Bgm. Aumann erläutert, dass man in der Fraktion der Freien Wähler mehrheitlich der Meinung ist, die Satzungsziele nicht anzupassen. Das Vorkaufsrecht sollte aus ihrer Sicht daher nicht wahrgenommen werden. Man möchte keinen Verlust der Gastronomie, eher benötigt man diesen Betrieb mit mittelständigen Preisen. Nachdem der Käufer ein erfahrener Gastronom ist und er diesen Betrieb weiterführen möchte, sind die Sanierungsziele aus ihrer Sicht nicht anzupassen. Die Fraktion der Freien Wähler sieht an diesem Ort die Notwendigkeit der Gastronomie mit Beherbergung.

3. Bgm. Christian Weldishofer erklärt, dass es innerhalb der CSU-Fraktion unterschiedliche Meinungen zum Thema gibt und man deshalb keinen gemeinsamen Vorschlag vorbringen möchte. Aus seiner Sicht ist das bestehende Gebäude ortsbildprägend und muss in seiner Art und Weise erhalten bleiben, allerdings hätte man die Chance zusammen mit dem Giseberthof eine Mitte zu gestalten. Dies sei auch der Grund, weshalb man sich in der letzten Sitzung überhaupt für weitere Überlegungen zum Vorkaufsrecht entschieden habe.

MR Hubert Kraus schließt sich der Meinung des 3. Bürgermeisters an. Im Anschluss erläutert er einige Punkte aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept - ISEK - und zeigt auf, aus welchen Punkten und Defiziten man damit eine Verbindung schaffen könnte. Er sieht am Objekt die Möglichkeit, viele verschiedene Organisationen und öffentliche Einrichtungen an einem zentralen Punkt zusammenbringen zu können. Er sieht dort auch die Erfordernis nach ISEK und die Möglichkeit einer Verkehrsberuhigung der Augsburger Straße.

MR Bermeitinger trägt vor, dass an diesem Ort ein „betreutes Wohnen“ sinnvoll wäre, da von dort aus Einrichtungen, wie z. B. Banken, Apotheke etc. fußläufig erreichbar sind. Außerdem weist er darauf hin, dass man die Jugendlichen nicht vergessen sollte und schlägt vor, dort ein Jugendzentrum zu integrieren. Sein Vorschlag ist deshalb ein Generationenhaus.

Rechtsanwältin … erläutert im Anschluss aufgrund einer Rückfrage aus dem Gremium, dass die Weiterführung der Ziele rechtlich nicht notwendig ist, es aber nicht schaden kann, diese nochmals aufzunehmen und zu bestätigen, sofern man an den bisherigen Zielen festhalten möchte. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Ausübung eines Vorkaufsrechts eine Einzelfallentscheidung ist und dabei ein Ermessen vorliegt. Ob das Ermessen korrekt ausgeübt wurde, kann nur durch ein Gericht überprüft werden. Die in ihrer Stellungnahme aufgelisteten Punkte muss das Gremium bei jeder Entscheidung beachten.

Erster Bürgermeister Uhl bezieht sich auf ISEK und seine Ziele. Auch der Erhalt der Gastronomie ist ein Ziel von ISEK: Mit Blick auf den Tourismus ist zu sagen, dass man in Zusmarshausen mit 5,6 Übernachtungen pro Einwohner im oberen Bereich liegt, wenn man dies auf einen Regionalvergleich bezieht. Der Wert des Landkreises, 1,7 Übernachtungen pro Einwohner, zeigt ebenfalls deutlich, dass man in Zusmarshausen über dem Durchschnitt liegt. Das Bettenangebot ist sowieso schon begrenzt, sollten nun die Übernachtungsmöglichkeiten im Gasthof Krone noch wegfallen, würde die Situation weiter verschärft werden. Der vor kurzem in der Augsburger Allgemeinen erschienene „Heimatcheck“ beweist ebenfalls, dass die Gastronomie in Zusmarshausen äußerst positiv gesehen wird. Er plädiert daher für das Festhalten an den bestehenden Zielen aus dem ISEK.

Zur Klarstellung werden die einzelnen Vorschläge nochmals aufgezählt.

Vorschlag der Bürgerliste:                Bürgerhaus

Vorschlag 2. Bgm. Aumann:                Beibehaltung der Ziele aus ISEK ohne Anpassung

Vorschlag MR Bermeitinger:                Generationenhaus

Vorschlag 3. Bgm. Christian Weldishofer und Hubert Kraus:                
Schaffung einer Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr und Zentralisierung öffentlicher Einrichtungen

Bgm. Uhl schlägt im Anschluss vor, zuerst wieder den Abstimmungsmodus festzulegen, über den ein eigener Beschluss gefasst werden muss. Dabei soll über jeden einzelnen Vorschlag einzeln abgestimmt werden. Jeder Marktgemeinderat ist dabei insbesondere nicht auf eine Stimme begrenzt, sondern kann grundsätzlich für jeden Vorschlag stimmen.

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4. Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Haushalt 2022 und dessen Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und den Anlagen. Einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag von 2.704.200 € wird zugestimmt. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Beschluss zur Ausübung des Vorkaufsrechts über das Strasser-Areal und der damit einhergehende abzuschließende Kaufvertrag löst die Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aus (Art. 68 Abs. 2 Nr. 3 GO). Eine Ausnahme nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 1 GO ist nicht vorliegend, da die Beträge sich über der Erheblichkeitsgrenze (ca. 5% Gesamthaushaltsvolumens) bewegen. Auch wenn möglicherweise in diesem Jahr der Kaufpreis nicht mehr ausgezahlt werden muss, benötigt es bereits zum Eingehen des Kaufvertrags einen Nachtragshaushalt, da ansonsten die entsprechende Ermächtigungsgrundlage nicht gegeben ist.
Beim Erlass der Nachtragshaushaltssatzung gelten dieselben Vorschriften, wie für die Haushaltssatzung entsprechend (Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GO).

Folgende Haushaltsstellen bedürfen einer Änderung im Vergleich zum beschlossenen Haushaltsplan:

HH-Stelle
Bezeichnung
Änderung Ansatz
Neuer Ansatz
0.5700.5140
Rothsee; Gewässerunterhalt
+ 30.000
30.000
0.9000.0030
Einnahmen Gewerbesteuer
+ 400.000
6.300.000
0.9000.8100
Gewerbesteuerumlage
+ 40.600
639.200
0.9161.8600
Zuführung an VermHH
+ 329.400
966.000
1.4643.9402
Anbau Kiga Gabelbach
+ 100.000
200.000
1.5991.9401
Sanierung Tretbecken am Horn
+ 20.000
50.000
1.6301.9500
Kreisverkehr Rothsee
+ 160.000
220.000
1.6353.3590
Bauleitplanung Betriebserweiterung Fa. Wipfler
+ 5.000
5.000
1.6353.9590
Bauleitplanung Betriebserweiterung Fa. Wipfler
+ 5.000
5.000
1.6354.3590
Bauleitplanung Photovoltaik Fl. Nr. 2093, Gmkg. Zus
+ 5.000
5.000
1.6354.9590
Bauleitplanung Photovoltaik Fl. Nr. 2093, Gmkg. Zus
+ 5.000
5.000
1.8151.9351
Ausstattung Container
+ 5.000
5.000
1.8151.9402
Bürocontainer Wasserversorgung
+ 10.000
70.000
1.8801.9320
Erwerb Grundstücke bebauter Grundbesitz
+ 1.400.000
1.400.000
1.8811.9320
Erwerb Grundstücke unbebauter Grundbesitz
- 100.000
1.694.600
1.9101.3100
Entnahme Rücklage
+ 1.105.600
2.544.200
1.9161.3000
Zuführung vom VerwHH
+ 329.400
966.000

Durch die o. g. Änderungen bei den Haushaltstellen ergeben sich auch neue Volumen der einzelnen Haushalte. Der Verwaltungshaushalt schließt nun in Einnahmen und Ausgaben erhöht um 400.000 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher 18.122.600 € auf nunmehr 18.522.600 € ab. Der Vermögenshaushalt erhöht sich um 1.605.000 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher 6.844.200 € auf nunmehr 8.449.200 €.

Nachdem der Kauf fast komplett mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert wird, stellt sich deren voraussichtlicher Stand wie folgt dar:

Voraus. Stand 31.12.2021
5.142.633,83 €
- Rücklagenentnahme
2.704.200,00 €
= Stand 31.12.2022
2.438.433,83 € €

Weitere Änderungen sind im 1. Nachtrag zum Haushalt 2022 nicht enthalten. Insbesondere werden die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Haushalts, die Verpflichtungsermächtigungen sowie die Kreditaufnahmen, nicht verändert, weshalb der Nachtragshaushalt keiner Genehmigung von Seiten der Rechtsaufsicht bedarf.



Diskussionsverlauf:

Aus dem Gremium gibt es noch einzelne Rückfragen und Wortmeldungen. Unter anderem wird erläutert, dass zusätzliche HH-Stellen aufgenommen wurden, um überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Aufwendungen zu vermeiden und diese dann nachträglich genehmigen zu lassen. Die entsprechenden Kostensteigerungen bei einigen Baumaßnahmen konnten begründet werden bzw. wurden bereits im BUE erläutert.

Erster Bürgermeister Uhl merkt an, dass der Markt grundsätzlich finanziell gut aufgestellt ist. Auf der Einnahmenseite erhalten wir bei der Gewerbesteuer höhere Einnahmen als erwartet. Die Einkommenssteuer ist trotz eines Rückgangs im dritten Quartal von 1,1 Millionen auf 900.000 € immer noch stabil. Die Ausübung des Vorkaufsrechts sowie Grundstücksgeschäfte erfordern allerdings nun einen Nachtragshaushalt. Auf der Ausgabenseite schlägt die kalte Progression aber zu. Dies lassen die Kostensteigerungen wie z. B. Anbau Kiga Gabelbach, Bürocontainer Wasserversorgung oder der Kreisverkehr an der Rothseekreuzung erkennen. Die Folge daraus ist nun, dass die Rücklagen in Höhe von 5,1 Millionen € jetzt um 2,7 Millionen € gekürzt werden müssen. Eine Verschuldung ist nicht erforderlich, damit bleiben wir mit Stand vom 31.12.2021 bei einer pro Kopf Verschuldung mit ca. 127 € pro Einwohner und damit um ein Mehrfaches unterhalb des Landesdurchschnitts, der im Jahr 2020 bei 689 € lag.

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5. Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 5
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5.1. Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 5.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, MR Ingrid Hafner-Eichner, berichtet von der Prüfung der Jahresrechnung 2020. 


Diskussionsverlauf:
MR Hafner-Eichner trägt dem Gremium den Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2020 vor.

GL … erläutert zu TZ 7 des Berichts, dass man sich bei der Berufsgenossenschaft erkundigt hat, weshalb man einen Beitrag zahlen muss, obwohl man keine land- oder forstwirtschaftlichen Mitarbeiter beschäftigt. Der Beitrag stellt einen Grundbetrag dar, der aufgrund der Waldfläche zu zahlen ist. Ein entsprechender Ermäßigungsantrag wird bei der Berufsgenossenschaft noch gestellt.
Zu TZ 11 führt er aus, dass recyceltes Heizöl gekauft wurde und dies korrekt verbucht wurde.

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5.2. Feststellung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 5.2

Beschluss

Die Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Abschlusszahlen in Einnahmen und Ausgaben festgestellt:

im Verwaltungshaushalt mit         17.040.275,78 €
und im Vermögenshaushalt mit        5.120.403,43 €

Der Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Nach dem Bericht kann die Feststellung und Entlastung erfolgen.

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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 6

Kurzbericht

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn …, der in Vertretung für den Markt an zwei Exkursionen bzw. Besichtigungsfahrten der Bahn teilgenommen hat und dem Gremium dazu nun Bericht erstattet:

„Guten Abend zusammen!

Ich möchte mich kurz vorstellen.
Mein Name ist …l

Ich bin Vorstand vom Schützenverein Sechs Buchen Wollbach
und Mitglied in der BI Wollbach

Durch die BI Wollbach bin ich Mitglied im Bahn Dialogforum

Ich möchte mich für die Einladung zur Gemeinderatssitzung bedankten.

Ich habe die zwei Besichtigungsfahrten mit der Bahn mitgemacht und
denke es ist wichtig, dass wir die Besichtigungsfahrten nicht einzeln
sondern zusammen betrachten.

Bei der ersten Besichtigungsfahrt haben wir den Bahnhalt in Kinding
und Allersberg angeschaut.

Kinding ist eine Gemeinde mit
2500 Einwohner
450 Pendler pro Tag benutzen die Bahn
Ein Flexibus, der die Pendler zum Bahnhalt bring, wird sehr
gut angenommen
Der Bahnhalt ist ca. 1 Km vom Ort entfernt
Nachverhandeln mit der Bahn ist sehr, sehr schwierig,
deshalb frühzeitig seine Forderungen stellen
Der Lärm von der Bahn ist kein Problem
Die Fahrzeit zu den Ballungsräumen Ingolstadt und Nürnberg
beträgt jetzt nur noch ca. 25 Minuten
Fazit: Mehrwert für Kinding

Allersberg ist eine Marktgemeinde mit
8000 Einwohner
1450 Pendler pro Tag
Die Pendler fahren überwiegende mit dem Auto zum Bahnhalt
( Sie arbeiten bei Audi in Ingolstadt )
Der Bahnhalt ist am Ort
Der Lärm von der Bahn ist kein Problem
Fahrzeit nach Ingolstadt ca. 25 Minuten
Fazit: Mehrwert für Allersberg

Die zweite Besichtigungsfahrt ging an die Bahnstrecke
Wendlingen – Ulm und an die Filstalbrücke

An der Bahnstrecke Wendlingen – Ulm wurde uns gezeigt,
wie nahe die Bahnstrecke an die Autobahn gebaut werden kann
Autobahn und Bahntrasse werden durch eine Mauer getrennt
Uns wurde hier auch ein Tunnel mit einer Länge von  ca 500 m gezeigt.
Bei einer Tunnellänge von 500m sind keine besonderen Flucht- und
Rettungswege notwendig
Ein brennender Zug hält nicht im Tunnel. Der Bremsweg ist zu lang
Rettungsfahrzeuge können auf den Schienen zur Unfallstelle fahren.

Nächster Halt war die Filstalbrücke. Hier konnten wir auch mit dem
Bürgermeister Herrn Schäfer sprechen.
Die Filstalbrücke hat eine Höhe von 85m und eine Länge von ca 500m
Rettungsfahrzeuge können auf der Brücke fahren
Es gibt einen Lärmschutz auf der Brücke und die Lärmgrenzwerte
werden eingehalten
Die Feuerwehr wollte aus Sicherheitsgründen eine höhere Brüstung
auf der Brücke. Es gab von Bahn keinen höheren Lärmschutz sondern
auf dem Lärmschutz ein neues Geländer.
Es gab nur eine BI
Die betroffenen Gemeinden hatten zusammen nur einen Rechtsanwalt
Der Streckenteil wurde im Rahmen von Stuttgart 21 realisiert, daher nur
sehr geringer Einfluss von der Gemeinde. Focus der Diskussion war Stuttgart 21.
Der Arbeitsaufwand für den Bürgermeister war ca. 25% von seiner Arbeitszeit
Die Bürgermeister haben sich während der Bauphase durch regelmäßige
Treffen ausgetauscht.
Die Zusammenarbeit mit der Bahn während der Bauphase war gut
Die Eigentümer von Grundstücken wurden erst nach der Fertigstellung
der Bahnstrecke bezahlt. Das kann für einzelne  Eigentümer zu einem
großen Problem werden.
Die Grundstücke wurden von der Bahn zu Bodenrichtwerten gekauft.

Die Strecke ist Güterverkehr tauglich , es fährt auf der Strecke
aber nur der Fernverkehr und Regionalverkehr.
Der Lärm von der Bahn ist kein Problem
Kein Bahnhalt
Fazit vom Bürgermeister Herrn Schäfer: Mühlhausen im Täle
Mehrwert nur während der Bauzeit für Bäcker, Metzger, Gaststätte und
Gemeinde ( Grundwasserverbrauch durch die Bahn )

Zusammenfassend lässt sich sagen:
Bei allen 3 Gemeinden werden die Lärmgrenzwerte eingehalten.
Der Lärm von der Bahn ist für die Gemeinden kein Problem.
Kinding hat einen Mehrwert durch die Anbindung mit dem Bahnhalt
durch Flexibuse.
Allersberg hat einen Mehrwert. Der Bahnhalt ist am Ort und ist mit PKW`s gut erreichbar ( großer Parkplatz )

Mühlhausen im Täle an der Filstalbrücke hat nur einen kurzzeitigen
Mehrwert während der Bauzeit.
Die Gemeinde hat eine Neubaustrecke bekommen, die Güterverkehr tauglich ist, auf der nur der Fernverkehr und der Regionalverkehr
fährt und keinen Bahnhalt hat.
Das ist dann so, als wenn wir einen Ausbau der Autobahn bekommen würden, der Güterverkehr, Personenverkehr und Fernverkehr tauglich
ist, der aber keinen Anschluss in Zusmarshausen hat.

Was gibt es neues beim Bahnprojekt Augsburg Ulm?
Zur Zeit gibt es keinen wesentlich neuern Planungstand beim
Bahnprojekt. Neben den 4 Haupttrassen werden weitere Trassen-
alternativen beplant.

Ich habe mit Josef Stöckle gestern eine Bahnveranstaltung vom Bund
Naturschutz in Augsburg besucht. Lärm ist das zentrale Thema beim
Bahnprojekt. Auf der Veranstaltung habe ich die Frage gestellt, wie
verhält sich der Lärm bei der Orangen Trasse bei einem hohen
Brückenwerk oder bei einem niederen Brückenwerk? Das können
Sie heute noch nicht sagen, aber egal wie hoch das Brückenwerk sein
wird, die Lärmgrenzwerte müssen eingehalten werden.
Ein weiteres Thema waren Zuständigkeiten. Das Thema möchte ich
später noch ansprechen.
Es ist richtig, dass nun alle Trassen auf Vor- und Nachteile und den
Mehrwert für die Region überprüft werden. Alle Forderungen müssen
auf den Tisch und geprüft werden. Das Problem beim Bahnprojekt ist,
dass wir viele Mitspieler haben. Das sind:
die Bi`s
die Gemeinden
der ÖPNV
die Landkreise
das Land Bayern
der Bund
die BEG
der AVV
die Verbände
Wir kommen im Bahnprojekt nur weiter, wenn wir alle Trassen durch
unser Gemeindegebiet anschauen, Forderungen und Fragen stellen.
Wir müssen nicht alle Fragen selber beantworten, sondern wir müssen
die Fragen einfach nur an die zuständigen Stellen weiterleiten und dann
die Themen sachlich diskutieren. Ich möchte das an 2 Beispielen
verdeutlichen.
Bahnhalt. Es könnte je nach Trasse 2 Überholbahnhöfe geben.
Einen bei Zusmarshausen, einen im Lankreis Burgau / Günzburg.
Was sage ich, wenn ich zu einem möglichen Regionalhalt auf dieser
Trasse angesprochen werde?
Ich kann sagen, da hält in 100 Jahren kein Zug.
Wenn er mich dann frägt, woher ich das weiß?
Dann kann ich sagen, es hat in den letzten 100 Jahren hier  kein
Zug gehalten und deshalb wird hier auch in den nächsten 100 Jahren
kein Zug halten.
Wenn er dann sagt, hier gab es doch keine Zuggleise auf dem ein Zug
hätte fahren könnte. Was sag ich dann??

Ich kann das Thema auch anders klären.
Wenn ich angesprochen werde, kann ich sagen, wir haben das
Thema im Gemeinderat besprochen.
Die BEG ist zuständig.
Wir haben die BEG angeschrieben und haben ihr gesagt,
wir sind vom Bahnausbau Augsburg Ulm betroffen und die BEG
soll hier die Machtbarkeit für einem Regionalhalt prüfen. Wir haben
 noch keine Antwort von der BEG erhalten.
Nächste Woche schreiben wir die BEG wieder an in CC unser  Landrat
Wenn wir eine Antwort von der BEG erhalten haben, dann informiere
ich dich.

Ein anderes Beispiel.
Taktzeiten Bahnhof Dinkelscherben
Wer sagt eigentlich, wenn Kapazitäten auf der Bestandsstrecke frei
werden, dass es dann einen 15 Minuten Takt auf der Bestandsstrecke
gibt? Es kann längere Züge geben. Es kann mehr Züge nur in
Stoßzeiten usw.
Gleiches Spiel.
Wir haben das Thema im Gemeinderat besprochen.
Die BEG ist zuständig.
Wir haben die BEG angeschrieben und ihr gesagt, dass durch den
Bahnausbau Kapazitäten auf der Bestandsstrecke frei werden und sie
gefragt, wie sie die freien Kapazitäten nutzen will.
Wir haben noch keine Antwort von der BEG erhalten.
Nächste Woche schreiben wir die BEG wieder mit CC Herrn Landrat
Sailer an.

So können wir Frage für Frage , Thema für Thema klären.

Ich denke , das ist eine Möglichkeit Themen und Fragen sachlich
zu klären und abzuhacken. Dann kommen wir auch einen Schritt
weiter im Bahnprojekt.


Das wäre es von mir.

Wenn es noch Fragen gibt und wir noch Zeit haben,
beantworte ich die Fragen gerne. Wenn ich sie nicht beantworten kann, kläre ich die Fragen und melde sie später zurück.

Danke für die Aufmerksamkeit“

Das Gremium weist im Anschluss darauf hin, dass in der Region immer wieder zu hören ist, dass sich die Bürger/Bürgerinnen in Zusmarshausen einen Bahnhof an der Autobahntrasse wünschen. Man darf dies nicht verwechseln, da in den aktuellen Planungen im Streitheimer Forst ein sog. Überholgleis vorgesehen ist und dort aber kein Bahnhof entstehen wird. Man muss von Seiten des Marktes aufpassen, dass man dem ganzen nicht widerspricht, sondern über den Überholgleis und nicht einen Bahnhof informiert.

Bgm. Uhl gibt zudem bekannt, dass man angefragt worden wurde, für die violette und die orangene Trasse die zuständigen Sparten in 20-30 Meter-Abständen mitzuteilen. Der Markt meldet daher nur Wasser und Kanal, da für die restlichen Sparten andere Träger zuständig sind.

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö informativ 7
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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö informativ 8
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8.1. Förderung Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 8.1

Kurzbericht

MR Vogg fasst den Zeitungsartikel vom 26.10. auf, in dem suggeriert wird, dass die Förderungen für den Breitbandausbau nicht mehr ausgezahlt werden. Er möchte nun wissen, ob der Markt davon ebenfalls betroffen ist.
Bgm. Uhl erläutert, dass in der Zeitung die Bundesförderung gemeint war. Der Ausbau im Markt wird durch die Bayerische Gigabitrichtlinie gefördert und ist davon nicht betroffen.

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8.2. Ladestationen am Innovationspark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 055. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 8.2

Kurzbericht

MR Vogg frägt an, ob es Sinn macht, den Leserbrief aus der Zeitung weiterzuverfolgen, da am Innovationspark die E-Bikes nicht geladen werden können.

Laut Bgm. Uhl wurde das Thema nicht erst durch den Leserbrief an ihn herangetragen. Eine Nachfrage vor vier bis fünf Monaten bei Herrn … von der Fa. Sortimo hat ergeben, dass die notwendigen Stecker zwar bestellt sind, aber noch nicht geliefert wurden.

MR Hubert Kraus erläutert, dass er vor kurzem Herrn Braun getroffen hat und dieser ihm erklärt hat, dass auf der Westseite beim Kinderspielplatz auch normale Stecker für E-Bikes angebracht sind.

Datenstand vom 08.03.2023 07:18 Uhr