Datum: 24.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 23:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 054. Sitzung am 18.10.2022
3 Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau Deutsche Telekom
4 Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen
4.1 Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung
4.2 Baubeschluss
4.3 Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Augsburg und dem Markt Zusmarshausen
5 Freiwillige Feuerwehr Wollbach - Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens MTW
6 Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, Augsburger Str. 9 und 9 a, Zusmarshausen; Vorkaufsrecht
7 Gemeinde Horgau - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Südlich der Augsburger Straße - Neu Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
8 Gemeinde Adelsried - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
9 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
10 Verschiedenes
10.1 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
11 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 054. Sitzung am 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau Deutsche Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 3

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen begrüßt das Angebot der Deutschen Telekom für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau (FTTH-Ausbau). Der Markt ist bereit, den Breitbandausbau der Telekom im Rahmen ihrer Neutralitätspflicht mit Maßnahmen zu begleiten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere werden keine wettbewerbsschädlichen Absprachen getroffen. Der Markt wird die Telekom bei den Aktionen und Umsetzungsmaßnahmen unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie kann nunmehr erfolgen, da der Vertrag mit der Deutschen Telekom mittlerweile unterzeichnet wurde.

Die Deutsche Telekom plant zudem einen eigenwirtschaftlichen FTTH-Ausbau (Glasfaser bis in die Wohnung/ins Gebäude) und wird dieses Angebot in der MGR-Sitzung erläutern. Herr … wird hierzu die näheren Informationen mitteilen. 

Die Telekom will eigenwirtschaftlich im Gebiet des Marktes Zusmarshausen ein Glasfasernetz für 2.220 Gewerbetreibende und Haushalte in den Jahren 2026/2027 ausbauen. Der Glasfaseranschluss ist für die Eigentümer/Eigentümerinnen kostenfrei. Das neue Netz ermöglicht Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s).  

Die Telekom möchte hierzu die Unterstützung durch den Markt Zusmarshausen.



Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfragen aus der Mitte des Gremiums teilt Herr … mit, dass die Lage der Leitungen von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Teilweise befinden sich auch schon Rohre in der Straße, die genutzt werden können. Es ist auch zu beachten, ob beispielsweise eine Gasleitung unter der Straße verläuft. Sollte das der Fall sein, muss auf beiden Straßenseiten eine Leitung für den Glasfaserausbau verlegt werden, da eine Querung unter der Straße aufgrund der Gasleitung dann nicht möglich ist. 

Es wird immer ein Anschluss bis in das Gebäude verlegt, auch wenn das Gebäude weit hinten im Grundstück liegt. 

Die Leitung wird durch die Telekom jeweils die ersten drei Meter in das Gebäude verlegt, sollte der Eigentümer wünschen, dass die Leitung weiter als drei Meter in das Haus gelegt wird, so muss er die entsprechenden Vorbereitungen hierfür selbst treffen, z.B. durch Leerrohre, Mauerdurchbrüche, etc. 

Auch bei Gebäuden, die noch nicht über einen Kabelanschluss verfügen, sondern eine Satellitenschüssel nutzen, wird ein neues Glasfaserkabel bis in das Gebäude verlegt. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Einwand, dass bereits ein Mitarbeiter von der Telekom bei ihm vorstellig war und für den Glasfaserausbau Kosten in Höhe von 3.000,00 € veranschlagt hat. Herr Kurtz teilt hierauf mit, dass ihm ein solches Angebot nicht bekannt ist. Sollte ein schriftliches Angebot erteilt werden, bittet er darum, ihm dieses zukommen zulassen. 

Bezüglich des geförderten Ausbaus nach der Gigabitrichtlinie teilt Herr … zum Sachstand mit, dass man sich hier derzeit in der Planungsphase befindet, diese dauert ca. 12 Monate, danach geht es an die Umsetzung des Ausbaus. Er geht davon aus, dass die vereinbarten 30 Monate bis zur Fertigstellung eingehalten werden können. 

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4. Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 4
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4.1. Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 4.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 04.08.2022 mit dem Kreisverkehr befasst und folgendes beschlossen:

„Der vorgestellten Vorplanung des Büros Steinbacher Consult  für den Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zur Förderung von Kreuzungen von Kommunalstraßen mit Staatsstraßen nach Art. 13f Nr. 2 BayFAG bei der Regierung von Schwaben zu stellen.“

Der Förderantrag wurde fristgerecht bei der Regierung von Schwaben eingereicht. Zwischenzeitlich liegt auch die baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vor. Der Umbau ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich und deshalb grundsätzlich förderfähig. 

Nach Auskunft der Regierung von Schwaben wird eine Förderung in Höhe von 70 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

In der heutigen Sitzung wird die Entwurfsplanung durch das Büro Steinbacher Consult vorgestellt und auch die Kostenberechnung aufgezeigt. 


Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums zum Hintergrund der im zickzack geplanten Lage der Wasserleitung unter dem Kreisverkehr, teilt SGL … mit, dass unter dem Kreisverkehr viele Sparten und Kabel verlaufen, daher verbleiben nicht allzu viele Möglichkeiten für die Wasserleitung. Die bestehende Wasserleitung ist ohnehin zu klein, daher soll jetzt eine größere Leitung unter dem Kreisverkehr verlegt werden. Die Schieber der neuen Leitung sind am Rande des Kreisverkehrs vorgesehen, so dass diese gut erreichbar sind für Reparaturen etc.

Aus der Mitte des Gremiums wird die Lage der Führung des Fuß- und Radweges moniert. Die Querung befindet sich derzeit weiter in Richtung Horgau und ist nunmehr direkt am Kreisverkehr geplant. Herr … von Steinbacher Consult teilt hierzu mit, dass empfohlen wird, die Querungsstellen möglichst nahe an den Kreisverkehr zu legen. Eine Querung von 4 bis 5 Meter vor dem Kreisverkehr ist vorteilhaft, da in diesem Bereich die Fahrzeuge mit einer deutlich geringeren Geschwindigkeit fahren. 

Zur Frage, wie sich die enorme Kostensteigerung innerhalb kurzer Zeit begründet, teilt Frau … von Steinbacher Consult mit, dass in der ersten Kostenschätzung der Grunderwerb, der Durchlass und die Baunebenkosten noch nicht enthalten waren. Das waren damals reine Herstellungskosten für den Kreisverkehr. Des Weiteren gab es im Verlauf des Jahres 2022 enorme Preissteigerungen. 

Sowohl der Baubeginn als auch die Fertigstellung des Kreisverkehrs sollen im Jahr 2023 erfolgen. 

Zu den geplanten Leuchtsteinen gibt es noch Klärungsbedarf. Hier müssen die Vor- und Nachteile abgestimmt werden, ob diese langfristig wartungsunempfindlich sind. 

Von den Baukosten sind 70 % förderfähig. Ausschlaggebend ist nicht die vorliegende Kostenschätzung, sondern die Kosten nach dem Ausschreibungsergebnis. 

Das Gremium moniert mehrfach, dass die geschätzten Kosten innerhalb von kurzer Zeit so erheblich gestiegen sind und bittet darum, hier bei künftigen Projekten die Kostenschätzung so vorzunehmen, dass diese realistisch ist und sich nicht innerhalb kürzester Zeit enorme Preissteigerungen ergeben. Leider war dies in der Vergangenheit bereits mehrfach der Fall. 

Trotz der gestiegenen Kosten spricht sich das Gremium jedoch dafür aus, den Kreisverkehr nunmehr umzusetzen, um die gefährliche Verkehrssituation am Rothsee zu entschärfen. Die aktuelle Förderung von 70 % ist eine einmalige Chance, die genutzt werden sollte. Ob und wann es wieder ähnliche hohe Fördermittel geben wird, ist nicht absehbar.

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4.2. Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung des Büros Steinbacher für den Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen zu. Der Bau des Kreisverkehrs (Baubeschluss) soll unter den Voraussetzungen realisiert werden, dass die beantragte Förderung nach BayFAG gewährt wird und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Für die Vervollständigung des Förderantrages ist noch ein Baubeschluss nachzureichen.



Diskussionsverlauf:
Kein Vorgang

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4.3. Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Augsburg und dem Markt Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 4.3

Beschluss

Der vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Augsburg und dem Markt Zusmarshausen über den Umbau der Rothseekreuzung östlich von Zusmarshausen wird zugestimmt. Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Für den Umbau der Rothseekreuzung ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Augsburg und dem Markt Zusmarshausen erforderlich. Auch diese Vereinbarung ist dem Förderantrag nachzureichen

Der Entwurf beinhaltet u.a. Regelungen zu:
- Durchführung der Baumaßnahme, Kostentragung
- Kosten der Kreuzung
- Grunderwerb
- Unterhaltung der Mittelinsel


Diskussionsverlauf:
GL … erläutert  einzelne Abschnitte im vorliegenden Vereinbarungsentwurf.

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5. Freiwillige Feuerwehr Wollbach - Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens MTW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 5

Beschluss

Der Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die FF Wollbach wird befürwortet. Mit den Vertretern der FF Wollbach soll die Möglichkeit des Kaufes eines Gebrauchtwagenfahrzeuges geprüft werden. Hierzu sollen entsprechende Angebote eingeholt und Haushaltsmittel vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Freiwillige Feuerwehr Wollbach hat mit Schreiben vom 01.06.2022 die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens MTW beantragt. 

Beantragt wird ein Ersatzfahrzeug für das TSF (Baujahr 1987) zur Unterstützung des vorhandenen MLF`s (mittleres Löschfahrzeug). Transport von Personal, Material oder das Absichern von Einsatzstellen kann so durch das Zweitfahrzeug erledigt werden. In den nächsten Jahren soll das bisherige TSF, ohne verkehrssicherheitstechnische Einrichtungen, durch einen Mannschaftstransportwagen ersetzt werden. Das bisherige TSF hat noch zwei Jahre TÜV.

Die FF Wollbach hat bei der Neuanschaffung des MLF im Jahre 2017 das bisherige TSF behalten und als Begleitfahrzeug eingesetzt. Ein MLF ohne Begleitfahrzeug machte aus einsatztaktischen Gründen keinen Sinn. Zudem war im Gegensatz zu den Feuerwehren in Steinekirch und Wörleschwang ein 2. Stellplatz vorhanden. Die FF Steinekirch und Wörleschwang haben keinen Atemschutz. 

Grundsätzlich kann bei einem Neufahrzeug der Kaufpreis mit ca. 100.000,-- € beziffert werden. Das Fahrzeug ist für die FF Wollbach mit MLF (4 Atemschutzgeräte) zuschussfähig. Die Fördersumme beträgt 13.800,--€. Mannschaftstransportwagen werden nur gefördert, wenn die Feuerwehr über ein Löschfahrzeug mit Atemschutz (mindestens vier Pressluftatmer) verfügt.

Aus Sicht der Verwaltung sollte geprüft werden, ob ein Gebrauchtwagenfahrzeug für die FF Wollbach in Betracht kommt. Allerdings wird dann keine staatliche Förderung gewährt. Als Beispiel wird die FF Zusmarshausen genannt, bei der ein Gebrauchtwagenfahrzeug als Mannschaftstransportwagen eingesetzt ist und auch Vereinsmittel zur Verfügung gestellt wurden. 


Diskussionsverlauf:
Die Kommandanten … und … von der Freiwilligen Feuerwehr Wollbach stellen ihren Antrag dem Gremium nochmals vor und betonen nochmals den Zweck eines Begleitfahrzeuges zum vorhandenen einsatzgebundenen MLF. 

Diskussion des Gremiums, ob ein gutes Gebrauchtfahrzeug auch förderfähig wäre. Dies verneint SGL …. Es sind nur Neufahrzeuge förderfähig. 

Im alten Fahrzeug Sicherheitsgurte nachzurüsten, rechnet sich nach Meinung von … aufgrund des Fahrzeugalters nicht, auch mussten in letzter Zeit bereits häufig Reparaturen vorgenommen werden.

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob auch bei anderen Feuerwehren des Marktes Zusmarshausen in nächster Zeit Ersatzbeschaffungen anstehen, teilt SGL … mit, dass momentan in bei den anderen Feuerwehren kein weiteres Fahrzeug geplant ist.

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6. Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, Augsburger Str. 9 und 9 a, Zusmarshausen; Vorkaufsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 6

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Notaren Eugen Renz und Dr. Joachim Flum, Villingen-Schwenningen zum Grundstückskaufvertrag vom 14.09.2022 zum Grundstück Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, Augsburger Str. 9 und 9 a, Zusmarshausen mitzuteilen, dass ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat wurde in seinen Sitzungen am 22.09.2022, 29.09.2022, 11.10.2022, 18.10.2022 und 03.11.2022 auf das Vorliegen der Vorkaufsrechtsanfrage nach dem BauGB hingewiesen bzw. hatte sich intensiv damit und den Folgen daraus befasst. In der MGR am 03.11.2022 haben sich Verkäufer und Käufer im Rahmen der Bürgersprechstunde zu ihren Gründen für den Verkauf sowie ihren zukünftigen Vorstellungen und Absichten öffentlich geäußert. Am 03.11.2022 erfolgte auch der notwendige Beschluss des Marktgemeinderats zur Konkretisierung der Sanierungsziele zur Sanierungssatzung „Alter Ortskern“ i.V.m. ISEK. Dabei wurde beschlossen, dass an den bisherigen Zielen festgehalten wird. 

Mit Schreiben vom 19.09.2022 hatten die Notare … und …den Grundstückskaufvertrag dem Markt Zusmarshausen übersandt mit der Bitte zur Entschließung über ein etwaiges Vorkaufsrecht nach dem BauGB. Diese Anfrage ist noch zu beantworten. Es ist deshalb noch darüber zu beschließen. 

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7. Gemeinde Horgau - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Südlich der Augsburger Straße - Neu Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Augsburger Straße – Neu“ der Gemeinde Horgau im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 28.10.2022 und 31.10.2022 informiert die Bürogemeinschaft OPLA über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Augsburger Straße – Neu“ und bittet im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen bis zum 30.11.2022.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 02.11.2022 zu.

In der Ursprungsfassung des Bebauungsplans ist der betroffene Bereich als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ gem. § 11 Abs. 3 Bau NVO festgesetzt. In einem solchen Sondergebiet sind Einkaufzentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig, jedoch nicht kleinflächiger Einzelhandel und auch kein Gewerbe. Der Umstand, dass nun aber ein kleinflächiger Einzelhandelsbetrieb, der weniger als 800 m² Grundfläche besitzt und auch Gewerbe, möglicherweise auch Gesundheitsnutzungen ansiedeln sollen, widerspricht dem Gebietscharakter eines Sondergebietes. Um die Ansiedlung der angeführten Nutzung zu ermöglichen, wird ein Gewerbegebiet gem. § 8 Bau NVO festgesetzt. 
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von insgesamt 1.160 m². Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Südlich des Gebiets verläuft die violette Variante der Planungen des Bahnprojekts Ulm-Augsburg. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt, Wasserversorgung) wurden keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Augsburger Straße – Neu“ geäußert.
Der Markt Zusmarshausen wird vermutlich nicht durch die Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Horgau beeinträchtigt werden. 

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8. Gemeinde Adelsried - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Es bestehen folgende Bedenken:

Die Änderung des FNP darf keine nachteiligen Auswirkungen auf den Ortsteil Streitheim und auf den Verlauf der möglichen Trassen der Bahn haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 04.11.2022 informiert das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries - Zweigstelle Rain über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried und bittet den Markt Zusmarshausen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis zum 16.12.2022.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 08.11.2022 zu. Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried geäußert. 

Die Gemeinde Adelsried beabsichtigt in Vorbereitung auf anstehende Bauleitplanungen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich einer bestehenden gewerblichen Baufläche im Süden des Hauptortes. Diese soll in ihrem Flächenzuschnitt entsprechend der angedachten Bauleitplanung optimiert werden. Der Bereich der Änderung sieht neben gewerblichen Bauflächen mit Grünfläche auch Flächen für die Landwirtschaft und Flächen mit besonderer ökologischer, orts- und landschaftsgestalterischer Bedeutung vor.

Zur Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen sieht es die Gemeinde als erforderlich an, ortsansässige und ansiedlungswillige Gewerbebetriebe in ihrer betrieblichen Entwicklung und damit Zukunftsfähigkeit zu unterstützen. Dies sichert bestehende Arbeitsplätze und schafft eine Grundlage zur Entstehung neuer Arbeitsplätze. 

Der südliche Teil des bislang bereits als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereichs soll hingegen nicht mehr als solcher dargestellt werden und wird daher zurückgenommen, zumal einer Realisierung nun bereits durchgeführte Straßenbauvorhaben (Umgehungsstraße) entgegen
stehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt südlich von Adelsried unweit der Autobahn A8. Es ist intensiv landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzt.
Das Plangebiet wird über die Staatstraße 2032 erschlossen.

Das Plangebiet liegt im Bereich der Planungen des Bahnprojekts Ulm-Augsburg. Die Orange-Variante führt durch die Flächen der Flächennutzungsplanänderung. 

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried wird die Marktgemeinde Zusmarshausen voraussichtlich nicht beeinträchtigen.  


Diskussionsverlauf:

MR Ben Matthes verliest die Stellungnahme von MR Stefan Vogg.

Diskussion des Gremiums, dass durchaus Bedenken bestehen zur Umplanung des Gewerbegebietes, da zu befürchten ist, dass dann die Bahntrasse verlegt wird von nördlich nach südlich der Autobahn. Es sollte daher mit der Planung des Gewerbegebietes abgewartet werden, bis die Feintrassierung feststeht. 

Allerdings ist das Gewerbegebiet schon lange geplant und im FNP von 1992 bereits enthalten. Es wird nun nichts neues geplant, nur die bestehende Planung etwas verändert, so dass die neue Planung sogar mehr Platz für die Bahntrasse nördlich der Autobahn lassen würde. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Stellungnahme von MR Stefan Vogg an Bürgermeister Sebastian Bernhard der Gemeinde Adelsried übersandt wurde. 

Herr Bernhard hat hierauf mit Email vom 24.11.2022 reagiert, die von erstem Bürgermeister Bernhard Uhl verlesen wird. Sie soll Bestandteil des Protokolls werden:

Natürlich ist es zu verstehen, dass es aus der Sicht von Streitheimer Einwohnern zu Bedenken kommen kann.

Aus Sicht der Gemeinde Adelsried besteht das Interesse eines Gewerbegebietes genau an diesem Standort bereits seit dem Jahre 1992 und wird nun mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes an die Gegebenheiten (Autobahn und Umgehungsstraße) angepasst.

Die Bedenken hinsichtlich der Zunahme des Schwerlastverkehrs durch Streitheim kann ich nicht ganz nachvollziehen, da das Bestreben der Lastwagenfahrer fast vollumfänglich dem zuzuschreiben ist, dass diese auf die Autobahn wollen.

Dem Projektteam der Deutschen Bahn habe ich sofort nach Bekanntgabe der möglichen Trassen Bescheid gegeben, dass die Gemeinde hier ein Gewerbegebiet planen und letztendlich auch umsetzen möchte.
Unabhängig davon, ob der Verlauf einer möglichen Trasse südlich oder nördlich der Autobahn verläuft, sollten die Beeinträchtigungen für Streitheim gleich liegen.

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9. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 9

Kurzbericht

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer berichtet kurz über das Dialogforum am 15.11.2022, an dem er teilgenommen hat:

Zunächst fanden über einen Zeitraum von ca. einer Stunde Streitgespräche zwischen den anwesenden Vertretern der Bürgerinitiativen und den Projektgruppen statt. 

Es wurde dann die Methodik der Trassenauswahl vorgestellt, die jedoch unbefriedigend für alle Anwesenden war. 

Die DB unterteilt die Trassenfindung in drei grobe Bereiche: Verkehr/Technik, Raum/Umwelt und Kosten. Die Aussage im Dialogforum war, dass die Unterkriterien vom Dialogforum selbst erarbeitet werden sollen. Der Prozess soll im Januar 2023 beginnen, man sollte sich hier interkommunal vernetzen und abstimmen. 

Abschließend hat Herr … noch mitgeteilt, dass er einen weiteren Bereich aufnehmen möchte, nämlich Klimaverträglichkeit. 

MR Hubert Kraus teilt hierzu noch mit, dass es bei den Streitereien zu Anfang des Dialogforums um die Beschädigung am Infomobil ging. Herr … hat mitgeteilt, dass er die Trassenauswahl bis Ende 2023 vornimmt. Sollte die Wahl auf die Bestandsstrecke fallen, sind keine Investitionen an bestehenden Bahnhöfen geplant.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass zur Anfrage von Herrn … bezüglich der Betrachtung von Schallquellen zwischenzeitlich eine Antwort von Herrn …. der Projektkommunikation Bahnprojekt-Ulm-Augsburg vorliegt. 

Diese lautet wie folgt:

„Hallo Herr …,

grundsätzlich werden Schallquellen isoliert betrachtet. Das ist in der 16. BImSchV so geregelt. Dort ist nicht vorgesehen, dass der Geräuschpegel zweier oder mehrerer Verkehrsträger zusammen betrachtet wird.
 
Eine Ausnahme gibt es dennoch: wenn der neue oder zu ändernde Verkehrsweg (in unserem Fall die Eisenbahn) zusammen mit der Belastung eines vorhandenen Verkehrsträgers (die Autobahn) insgesamt zu einer Lärmbelastung führt, die mit Gesundheitsgefahren oder einem Eingriff in die Substanz des Eigentums verbunden ist, kann ein Summenpegel gebildet werden. Die Rechtsprechung zieht diese Grenze bei etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts in Wohngebieten und 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts in Mischgebieten. Wichtig in dem Zusammenhang: es gibt keine allgemeingültigen Ansprüche, vielmehr wird jeder Einzelfall gesondert betrachtet und abgewogen.
 
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Viele Grüße
Projektkommunikation
Bahnprojekt Ulm-Augsburg“

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö informativ 10
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10.1. 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 10.1

Kurzbericht

SGL … teilt mit, dass die rechtsaufsichtliche Prüfung der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 keine Beanstandungen ergab.

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö informativ 11
Datenstand vom 15.12.2022 11:39 Uhr