Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:57 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
7 Genehmigung der Niederschrift über die 056. Sitzung am 24.11.2022
8 Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln
9 Jahresrechnung 2021 - Vorlage und Beschlussfassung
10 Städtebauförderung der Regierung von Schwaben Informationen zum Jahresgespräch und Bedarfsanmeldung für das Jahr 2023
10.1 Jahresgespräch mit der Regierung von Schwaben
10.2 Bedarfsanmeldung für das Jahr 2023
11 Antrag der Freien Wähler Fraktion vom 30.09.2022 Projekt Zusser Zukunft: Antrag auf Neubau eines Jugendzentrums
12 Antrag der CSU Fraktion vom 13.09.2022 Errichtung eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Streitheim
13 Markt Burtenbach, Bebauungsplan "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle" - Vorentwurf Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)
14 Markt Burtenbach, Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle" - Vorentwurf Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Scoping
15 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
16 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
17 Verschiedenes
17.1 Kommunale Strombeschaffung
18 Bekanntgaben

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6. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö informativ 6
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7. Genehmigung der Niederschrift über die 056. Sitzung am 24.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 8

Beschluss 1

Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. wird eine Zuwendung für das Haushaltjahr 2023 in Höhe von 0,50 € pro Einwohner gewährt. Der Förderantrag ist im nächsten Jahr erneut zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Beschluss 2

Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. wird eine Zuwendung für das Haushaltjahr 2023 in Höhe von 1,00 € pro Einwohner gewährt. Der Förderantrag ist im nächsten Jahr erneut zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. hat mit Schreiben vom 08.09.2022 einen Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln nach der Förderrichtlinie für die Vereine und Organisationen vom 11.10.2021 gestellt.

Nach Ziffer 10.1 der Richtlinie kann für die Unterstützung der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung von alten, kranken, behinderten, dementen und sterbenden Gemeindebürgern den Vereinen und Organisationen eine Förderung bis zu 1,00 €/Jahr je Einwohner gewährt werden.

Der MGR hat in seiner Sitzung am 06.05.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von 0,50 € pro Einwohner gewährt, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022. Der Förderantrag ist jedes Jahr erneut zu stellen.

Der Förderantrag muss demnach für jedes Jahr neu gestellt werden, da die jeweilige Haushaltslage die Grundlage für eine Bezuschussung darstellen sollte. Nachdem der Förderantrag für 2023 vorliegt, muss über eine weitere Bezuschussung entschieden werden.


Diskussionsverlauf:
Diskussion des Gremiums, dass anstelle der Zuwendung von 0,50 € pro Einwohner über die Erhöhung der Zuwendung auf 1,00 € pro Einwohner, wie beantragt, nachgedacht werden sollte. Es wird viel Geld in verschiedene Projekte investiert und an der Förderung der Senioren sollte nicht gespart werden. Als Vergleich wird die Förderung der Sozialstation herangezogen, diese beträgt bereits 1,00 € pro Einwohner.

Auch wenn Dinkelscherben an dem alten Beschluss festhält und weiterhin eine Zuwendung von 3.500 € (ca. 0,50 € je Einwohner) bezahlt, sollte der Markt Zusmarshausen hier mit gutem Beispiel voran gehen und ein Zeichen setzen. 

Grundsätzlich müssen sich zwar Seniorenheime selbst tragen und die Hospitalstiftung ist derzeit auch voll belegt. Seniorenheime haben jedoch mit den Pflegesätzen sowie dem Personal ständig zu kämpfen. Zudem stehen auch wiederkehrend Sanierungsarbeiten an, daher ist eine Förderung notwendig.

… weist darauf hin, dass die Beschlussfassung über diesen Antrag nach den Richtlinien eigentlich dem KGV obliegt und frägt, ob der Antrag im nächsten Jahr im KGV behandelt werden kann. Das Gremium ist hiermit einverstanden. 

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9. Jahresrechnung 2021 - Vorlage und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Die Jahresrechnung 2021 wird dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt und zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 ist am 23.11.2022 gelegt worden.

Sie schließt ab in Solleinnahmen und Sollausgaben 
im Verwaltungshaushalt mit         17.969.741,76 €
und im Vermögenshaushalt mit        5.311.197,19 €
 
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 3.706.040,64 €. Der allgemeinen Rücklage konnte ein Überschuss i. H. v. 1.944.134,50 € zugeführt werden.

Schulden:

Stand: 01.01.2021
1.024.308,93 €
- Tilgungen
211.916,10 €
Stand: 31.12.2021
812.392,83 €

Rücklagen:

Stand: 01.01.2021
3.198.499,33 €
+ Zuführung
1.944.134,50 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 31.12.2021
5.142.633,83 €

Sonderrücklage -1- (Erbe Haslinger):

Stand: 01.01.2021
3.834,00 €*
+ Zuführung
0,00 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 31.12.2021
3.834,00 €

*In diesem Betrag sind K&N Value Select Corp. Aktien enthalten. Der Wert der Aktien beträgt laut dem Depotstand vom 05.01.2011 3.834,00 €. Die entsprechenden Kurswertberichtigungen erfolgen erst im Rahmen des Verkaufs. Die Aktien werden seit dem Jahr 2013 nicht mehr an der Börse gehandelt.
Nach Mitteilung des Bankinstituts konnten die Aktien im Oktober 2021 wertlos aus dem Depot ausgebucht werden.



Diskussionsverlauf:
verliest den Jahresrechnungsbericht. 
Aus der Mitte des Gremiums wird die erfreuliche Entwicklung des Haushalts begrüßt. Es konnten ausreichend Rücklagen geschaffen werden, um in neue Projekte zu investieren. Es erfolgt der Dank an Herrn Watzal für die ausführliche Erläuterung der Abweichungen sowie für die Erstellung des im Vergleich zum entsprechenden Haushalt durchaus positiven Jahresrechnungsberichtes.

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10. Städtebauförderung der Regierung von Schwaben Informationen zum Jahresgespräch und Bedarfsanmeldung für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 10
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10.1. Jahresgespräch mit der Regierung von Schwaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö 10.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Am 08.11.2022 hat das Jahresgespräch in Bezug auf die Städtebauförderung bei der Regierung von Schwaben stattgefunden. Folgende Themen wurden besprochen,

  • Kommunales Förderprogramm im Sanierungsgebiet
  • Projekt „Neue Mitte“ Zusmarshausen (inkl. Grundstück am Marktplatz 9)
  • Entwicklungen in der Ortsmitte (Erwerb Gasthof Strasser)
  • Bedarfsanmeldung für das Jahr 2023

Die Ergebnisse des Gespräches wurden in einem Aktenvermerk zusammengefasst. 

SGL ….. wird die Einzelheiten in der Sitzung erläutern.


Diskussionsverlauf:
Diskussion zum Punkt 1. Kommunales Förderprogramm:

Auf die Rückfragen des Gremiums teilt SGL … mit, dass der Markt Zusmarshausen die Fördergrenzen der privaten Investitionen selbst festlegen kann. Der Vorschlag wäre für Kleinmaßnahmen bis 15.000,00 € und für Großmaßnahmen bis 99.999,00 €

Wenn eine Privatperson über der festgelegten Investitionssumme liegt, kommt eine Förderung für einen Teilbetrag nicht mehr in Betracht, da hier immer das Gesamtprojekt gesehen wird. Ab einer Investitionssumme i.H.v. 100.000,00 €, ist auch der Private an die Regularien der VOB/A gebunden. Für Privatpersonen ist daher die Durchführung nach der VOB, aus Sicht von SGL Finkenzeller, schwierig und alleine kaum zu bewältigen. Hierfür wird jedenfalls ein Architekt benötigt. SGL … schlägt vor, die Obergrenze für die Investitionssumme später auf 99.999,00 € festzulegen. 

SGL … stellt eine mögliche Terminschiene für die Umsetzung des kommunalen Förderprogrammes vor. Ob die angestrebte Terminschiene eingehalten werden kann, ist derzeit schwer abzuschätzen, da noch einige Beschlüsse gefasst und natürlich auch die Kapazitäten eines Städteplaners/Architekten zur Verfügung stehen müssen. Ob die Terminschiene realistisch so funktioniert, ist daher wohl erst ab Mitte nächsten Jahres absehbar. 

MR Alfred Hegele teilt mit, dass er bereits am 20.12.2017 einen Antrag gestellt hat für ein kommunales Fördersystem. Er plädiert daher dafür, das Fördersystem heute zu beschließen, in anderen Kommunen, beispielsweise in Welden, gibt es das schon seit Jahren. Mittlerweile gilt das Fördersystem auch für leerstehende Gebäude. Die Nachfrage seitens der Bürger ist gegeben. Eine Aufklärung der Bürger über die Fördermöglichkeiten ist auf jeden Fall notwendig. SGL … teilte jedoch mit das der Grundsatzbeschluss heute nicht Gegenstand ist, sondern nur, ob ein Bedarf bei der Städtebauförderung angemeldet werden soll.

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10.2. Bedarfsanmeldung für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö 10.2

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich eine Bedarfsanmeldung für das Jahr 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Ansatz i.H.v. 100.000€ für die Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“ soll für das Jahr 2023 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Ansatz i.H.v. 500.000€ für den Grunderwerb „Marktplatz 9“ soll für das Jahr 2023 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Ansatz i.H.v. 30.000€ für die Broschüre zum kommunalen Förderprogramm für das Sanierungsgebiet „Alter Ortskern“ soll für das Jahr 2023 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Ansatz i.H.v. 20.000€ für die „Kleinmaßnahmen“ zum kommunalen Förderprogramm soll für das Jahr 2023 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Ansatz i.H.v. 10.000€ für die Sanierungsbetreuung soll für das Jahr 2023 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Wie aus dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt 10.1 ersichtlich, verlangt die Städtebauförderung zur möglichen Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2023 eine Beschlussfassung des Marktgemeinderates. Es sollen möglichst keine „Luftnummern“ in die Bedarfsanmeldung 2023 aufgenommen werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte folgender Bedarf erfolgen:
  • Ansatz: Machbarkeitsstudie Neue Mitte
Stand: Beschlussfassung steht noch aus. Die Machbarkeitsstudie wird jedoch die Grundlage zur Entscheidung der Förderfähigkeit des Grunderwerbes Marktplatz 9 sein.
  • Ansatz: Grunderwerb Marktplatz 9
Stand: Aktualisierung des Verkehrswertgutachtens steht noch aus. Im Anschluss Wiederaufnahme der Grundstücksverhandlungen.
  • Ansatz: Broschüre zum kommunalen Förderprogramm
Stand: Angebotseinholung steht noch aus.
  • Ansatz: kommunales Förderprogramm (Kleinmaßnahmen)
Stand: Einstieg in das kommunale Förderprogramm wurde beschlossen. Siehe MGR-Beschluss vom 29.09.2022 (Antrag der CSU-Fraktion)
  • Ansatz: Sanierungsbetreuung


Diskussionsverlauf:
MR Dr. Susanne Hippeli moniert, dass der TOP Machbarkeitsstudie in der Sitzung vom 02.06.2022 abgelehnt wurde und heute erneut darüber abgestimmt werden soll. Des Weiteren sind die veranschlagten 100.000,00 € im Investitionsplan gar nicht enthalten. 
SGL … teilt mit, dass in der Sitzung vom 02.06.2022 ein Beschluss gefasst wurde, ob die Beschlussfassung abgesetzt werden soll. Dies war damals ein Antrag zur GO. Die Gelder für die Machbarkeitsstudie finden sich im Verwaltungshaushalt und nicht im Vermögenshaushalt.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass es hierbei um die Förderung geht, die der Markt Zusmarshausen erhält. 

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11. Antrag der Freien Wähler Fraktion vom 30.09.2022 Projekt Zusser Zukunft: Antrag auf Neubau eines Jugendzentrums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 11

Beschluss 1

Es soll in einem Beschluss über alle drei Standorte gemeinsam abgestimmt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat befürwortet den Antrag der Freien Wähler Fraktion vom 30.09.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Standorte für den Neubau eines Jugendzentrums zu prüfen.

  1. Im Bereich Schulzentrum, Sportgelände und Umgebung
  2. Im Bereich Festplatz und Umgebung
  3. Im Bereich Grundstück der Spitalstiftung und Umgebung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Antrag der Freien Wähler Fraktion vom 30.09.2022 „Projekt Zusser Zukunft: Antrag auf Neubau eines Jugendzentrums“ wird vom Antragsteller MR Philipp Meitinger vorgetragen. 


Diskussionsverlauf:
Der Antrag der Freien Wähler vom 30.09.2022 wird vom Gremium begrüßt, da es im Markt Zusmarshausen in diesem Bereich einen Nachholbedarf gibt. Es stellt sich die Frage, innerhalb welcher Zeitachse dies angedacht ist und wie und von wem das Jugendzentrum betrieben werden soll. Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer merkt an, dass bereits in einer früheren Sitzung über die Schaffung eines Jugendarbeiters für Zusmarshausen und Dinkelscherben gemeinsam beraten wurde. Die Einstellung eines Jugendarbeiters zum Betrieb eines Jugendzentrums wird aus der Mitte des Gremiums für unbedingt notwendig erachtet. 

Es ist jedoch auch zu bedenken, dass derzeit die Umsetzung vorrangiger Projekte, wie die Schulkindbetreuung und die Kanalsanierung, anstehen. 

MR Philipp Meitinger teilt mit, dass die Umsetzung des Jugendzentrums so schnell wie möglich erfolgen sollte. Derzeit gibt es eine engagierte Gruppe von ca. 20 Jugendlichen, die den harten Kern bilden, insgesamt nutzen ca. 100 Jugendliche das Jugendzentrum. Die Gemeinde Welden hat einen eigenen gemeindlichen Jugendarbeiter über den Kreisjugendring. Es ist zwar auch vieles durch ehrenamtliche Tätigkeit abzudecken, jedoch wären beispielsweise geregelte Öffnungszeiten von Vorteil.

Die Verbindung der Ortsteile mit dem Jugendzentrum sollte ebenfalls bedacht werden. 

Bezüglich der Standortsuche für den Neubau eines Jugendzentrums wird neben den von den Freien Wählern vorgeschlagenen Standorten im Bereich des Schulzentrums und im Bereich des Festplatzes am Rothsee aus der Mitte des Gremiums noch der Gasthof Straßer, der Bereich südlich vom Tennisplatz und das Gebäude der Spitalstiftung in der Wertinger Straße vorgeschlagen. Über diese Standorte wird diskutiert, wobei der Gasthof Straßer aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens derzeit als nicht geeignet erscheint und der Standort südlich des Tennisplatzes in einen Bereich Schulzentrum und Sportgelände zusammengefasst werden kann. Weiter erfolgt eine Diskussion des Gremiums, ob über jeden Standort einzeln abgestimmt werden sollte oder gemeinsam in einem Beschluss. 

MR Philipp Meitinger teilt mit, dass die Standortsuche bereits mit den Jugendlichen erläutert wurde. Diese plädieren für einen Standort außerhalb der Ortsmitte, um Ruhestörungen und die Nähe zum Heuboden zu vermeiden. 

MR Hubert Kraus stellt Antrag zur Geschäftsordnung:
Es soll in einem Beschluss über alle drei Standorte gemeinsam abgestimmt werden. 

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12. Antrag der CSU Fraktion vom 13.09.2022 Errichtung eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Streitheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Der Marktgemeinderat befürwortet den Antrag der CSU-Fraktion vom 13.09.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen Spielplatz auf der Fläche mit der Fl.Nr. 139/11, Gemarkung Streitheim, aufzustellen und entsprechende Angebote einzuholen. Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Antrag der CSU-Fraktion vom 19.09.2022 zur Errichtung eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Streitheim wird vom Antragsteller MGR Hubert Kraus vorgetragen.


Diskussionsverlauf:
MR Stefan Vogg teilt mit, dass ein Kinderspielplatz in Streitheim ein seit längerem gehegter Wunsch der Bürger ist, da der bisherige Spielplatz im Neubaugebiet sehr klein war und aufgrund von herrschendem Gefahrenpotential geschlossen wurde. Ob der nun angedachte Standort geeigneter ist, ist fraglich in Bezug auf die Lärmbelästigung und die Parkplatzsituation. Der neue Standort für den Spielplatz sollte auch in der Bürgerversammlung vorgestellt werden. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, Fördermöglichkeiten und eine evtl. Förderschädlichkeit zu prüfen.  

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13. Markt Burtenbach, Bebauungsplan "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle" - Vorentwurf Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö 13

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping).
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 24.11.2022, nachträglich per Mail am 01.12.2022, informiert das Architekturbüro Gerhard Glogger aus Balzhausen über den Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach und bittet um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping).

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 01.12.2022 zu. 

Das Plangebiet befindet sich an der östlichen Hangseite des Mindeltals. Es liegt westlich der Ortsstraße Am Kögel-Werk/Hauptstraße. Nördlich und östlich des Plangebietes schließt das Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle an. Im Westen und Süden schließen sich Rankenstrukturen und landwirtschaftliche Ackerflächen an. 
Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 2,69 ha. Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Feldwege, die an die bestehende Hauptstraße – am Kögel-Werk – angebunden sind. 

Im Parallelverfahren zum vorliegenden Bebauungsplan wird das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans durchgeführt (nachfolgender Tagesordnungspunkt). 

Von den internen Stellen wurden keine Einwände vorgebracht. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht vom Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ beeinträchtigt werden. 


Diskussionsverlauf:
Keine Wortmeldungen

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14. Markt Burtenbach, Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle" - Vorentwurf Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Scoping

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö 14

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping).
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 24.11.2022, nachträglich per Mail am 01.12.2022, informiert das Architekturbüro Gerhard Glogger aus Balzhausen über die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach und bittet um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping).

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 01.12.2022 zu. 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ (siehe vorheriger Tagesordnungspunkt) wird die Änderung des bestehenden rechtsgültigen Flächennutzungsplanes erforderlich. 
Die Flächen des Bebauungsplans sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft mit Acker- oder Grünlandnutzung ausgewiesen.  

Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Burtenbach erhoben.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Änderung des Flächennutzungsplanes beeinträchtigt werden.


Diskussionsverlauf:
Keine Wortmeldungen

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15. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö 15

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass ein aktueller Newsletter Nr. 7 erschienen ist, der auf der Homepage der Projektgruppe abgerufen werden kann. 

Der Landrat Martin Sailer hat sich mit Herrn … intensiv schriftlich ausgetauscht. Allerdings hat Herr Baumann nicht alle offenen Fragen beantwortet, auch wurde das Gutachten über die Leistungsfähigkeit des Augsburger Hauptbahnhofs von ihm nicht herausgegeben. Der Landrat Martin Sailer hat sich daher nun an Herrn … gewandt und um Antworten gebeten. 

Die Bahn hat für Kinder ein kleines Pixi-Buch herausgebracht „Oli und die neue Bahnstrecke“. Das Buch wird von der Verwaltung in den nächsten Tagen eingescannt und per Email an alle Marktgemeinderäte übersandt. 

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16. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö 16

Kurzbericht

Die nichtöffentlichen Beschlüsse werden bekanntgegeben und liegen als Tischvorlage bereit.

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17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö informativ 17
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17.1. Kommunale Strombeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö 17.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 24.11.2022 mit der kommunalen Strombeschaffung befasst und folgendes beschlossen:

„Der Erste Bürgermeister Bernhard Uhl wird mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt und zur Erteilung des Zuschlags an den günstigsten Anbieter ermächtigt. Nach Möglichkeit sollte eine kürzere Lieferzeit statt einem Jahr gelten.“

Die Verwaltung hat nochmals beim Bestandslieferanten -Fa. Eins Energie in Sachsen- und bei der Lechwerke AG um Unterbreitung eines Angebotes gebeten.

Die Angebotseröffnung war am 07.12.2022 um 10.30 Uhr und musste um 12.15 Uhr abgeschlossen sein.


                                                       Fa. Eins Energie        LEW
Arbeits-/Energiepreis                                        44,333 Ct/KwH        48,20 Ct/KwH

Die Fa. Eins Energie hat ein Pauschalangebot für alle Lieferstellen (SLP=Kleinanlagen und RLM=Großanlagen – Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Schule) angeboten.
Die Lechwerke nur für SLP-Anlagen, für RLM-Anlagen gilt ein mengengewichteter Durchschnittspreis (Spotmarktanteil). 

Die Lieferzeit beträgt mindestens ein Jahr, eine kürzere Lieferzeit ist nicht möglich.

Grundsätzlich wollte die Verwaltung nicht in die Ersatzversorgung gehen, da hier große Preisschwankungen herrschen. Auch beim Spotmarktanteil gibt es keine verlässliche Zahlen, da der Preis immer erst am Monatsende feststeht.

Unter diesen Gesichtspunkten und dem angebotenen Arbeitspreis wurde das
Preisangebot von der Fa. Eins Energie in Sachsen angenommen. 
 
Die Strompreisbremse soll auch für Kommunen gelten. Der angebotene Arbeitspreis liegt immer noch weit unter dem Preis aus der Bündelausschreibung. 


Diskussionsverlauf:
MR Hubert Kraus merkt an, dass das Geschäftsgebaren der LEW katastrophal ist. Es werden von dort Verträge gekündigt, ohne Folgeverträge anzubieten. 
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Markt Zusmarshausen bereits seit einigen Jahren gute Erfahrungen mit der Fa. Eins Energie in Sachsen gemacht hat. 

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18. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö informativ 18
Datenstand vom 02.02.2023 11:55 Uhr