Bestellung der Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1. Sitzung des Stadtrates 07.05.2020 ö beschliessend 5.4

Sachverhalt

Für die Gemeinden mit Standesämtern besteht die Möglichkeit, Bürgermeister zu Standesbeamten zu bestellen, die ohne die sonst erforderliche spezielle Ausbildung absolviert zu haben, Eheschließungen vornehmen dürfen. Bisher waren damit der 1., 2. und 3. Bürgermeister betraut.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister, Herr Markus Mahl, die 2. Bürgermeisterin, Frau Ulla Dietzel und die 3. Bürgermeisterin, Frau Stefanie Schmauser-Nutz werden zu "Eheschließungsstandesbeamten" gem. § 2 Abs. 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2020 12:08 Uhr