Erlass einer Geschäftsordnung des Stadtrates Hilpoltstein
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Stadtrates, 07.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | 1. Sitzung des Stadtrates | 07.05.2020 | ö | beschliessend | 6 |
Sachverhalt
Nachhaltigkeitsbeirat – zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens, insb. in den Bereichen Umwelt und Energie im Stadtrat, der Verwaltung und der Bevölkerung (Bauausschuss)
b) Inklusionsbeirat – zur Förderung der Inklusion in städtischen Einrichtungen und im gesamten Stadtgebiet (in baulichen Angelegenheiten: Bauausschuss, ansonsten Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus)
c) Seniorenbeirat – zur Beratung in den ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger betreffenden Fragen (Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus)
d) Jugendbeirat – zur Förderung der Jugend (Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus)
e) Kultur- und Tourismusbeirat – zur Förderung von Kultur und Tourismus (Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus)
f) Verkehrsbeirat – zur Beratung über die Mobilität und den Verkehr betreffenden Fragen (Bauausschuss)
g) Einzelhandels- und Innenstadtbeirat – zur Förderung des Einzelhandels und der Innenstadt (Bauausschuss)
h) Partnerschaftsbeirat – zur Pflege und Intensivierung der Partnerschaft mit dem Canton Seilhac (Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus)
i) Burgfestbeirat – zur Unterstützung der Verwaltung bei der Organisation und Durchführung des Burgfests, er berät Entscheidungen des Bürgermeisters oder des Stadtrats in Zusammenhang mit dem Burgfest; grundlegende, das Burgfest betreffende Sachverhalte werden dem Beirat zur Beratung vorgelegt (Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus)
j) Steuerungsgruppe Fair-Trade-Town (Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus)
Ergänzung § 9: „(3) Die Beiräte setzen sich aus mindestens je einem Vertreter jeder Fraktion des Stadtrates und externen ehrenamtlich Tätigen zusammen. Der Beirat ist berechtigt, Anträge in den Stadtrat oder den für sie zuständigen Ausschuss (in Klammern) einzubringen. Die Anträge sind innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Die externen Mitglieder werden, soweit erforderlich, nach § 1 Nr. 1 des Verpflichtungsgesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet.“ eingearbeitet
Ergänzung § 9: „(4) Die Beiräte erhalten durch die Verwaltung Unterstützung in der Schriftführung (insb. bei Einladungsversand und Protokollführung). Ansprechpartner sind durch die Verwaltung zu benennen.“ nicht eingearbeitet
Alternativen:
oder
(kleinste Fraktion zuerst: Die Grünen - SPD - Freie Wähler - CSU)
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0