Aufstellungsbeschluss: Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Ein Bauträger beabsichtigt auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 7 (FlNr. 818, Gemarkung Hilpoltstein) zwei Vierparteienhäuser zu errichten. Im Zuge des Bauvorhabens sind folgende Festsetzungen anzupassen:

  • Traufhöhe
  • Wohneinheiten
  • Oberkante des Fertigfußbodens in Bezug auf natürliches Gelände
  • Anpassung Dachneigung innerhalb der privaten Grünfläche
  • Oberkannte Fertigfußboden EG bis Schnittlinie Außenwand mit Dachhaut

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein klassisches Projekt der Nachverdichtung. Vorhaben dieser Art befürwortet die Stadt Hilpoltstein und möchte deshalb den Bebauungsplan für die Flurnummer 818, Gemarkung Hilpoltstein, entsprechend ändern. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt vorhabenbezogen. Die Kosten der Änderung hat der Bauherr zu tragen.

Da es sich lediglich um eine Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 19 handelt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die vorhabensbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2020 08:34 Uhr