2. Änderung Bebauungsplan Dorotheenhöhe: Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 12.12.2019 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ beschlossen. Das Ingenieurbüro Klos aus Spalt hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.


Durch das Änderungsverfahren dürfen Garagen, Carports und deren Nebengebäude neben einem extensiv begrünten Flachdach auch mit einem reinen Solar-Flachdach oder einem Grün- bzw. Kiesdach mit Solarmodulen erstellt werden. Die maximale Höhe der gesamten baulichen Anlage (Gebäude inklusive Aufbau) darf die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten dürfen nur zur Stromenergiegewinnung dienen.

Weiter sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Anpassung des Geltungsbereiches:
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde eine private Grünfläche im Nordosten des Bebauungsplans fälschlicherweise als öffentliche Grünfläche einbezogen. Diese soll im Zuge der Änderung wieder aus dem Geltungsbereich entfallen.

  • Trennmauern zwischen Reihenhäusern:
Um eine Trennung der Terrassen zu ermöglichen, sollen bauliche Anlagen mit einer Höhe bis 2 Meter sowie einer Tiefe von 3 Meter zugelassen werden. Dabei soll neben Stabgitter-, Drahtgitter- und Holzzäunen auch Betonmauerwerk zugelassen werden.

  • Ergänzung technische Dachaufbauten zu Nr. 8.1.4 der Festsetzungen – Anpassung der Formulierung zur Verdeutlichung (fett Geschriebenes neu):

    „Auf Flachdächern der Hauptgebäude max. Winkel 35°, Abstand zum Dachrand 1 x h der über die Attika auskragenden Teile, max. zusätzliche Höhe 2,0 m. Sonstige techn. Aufbauten sind auf Dächern nicht zulässig.“

Der Stadtrat hat die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Klos zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 13.02.2020 gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09.03.2020 bis 14.04.2020. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegung der vorgelegten Entwurfsplanung des Büros Klos zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr.24 „Dorotheenhöhe“. Er beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2020 08:34 Uhr