15. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Hilpoltstein - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung des Stadtrates 08.10.2020 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 12.12.2019 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Zuge von Einzelbaugenehmigungen im Außenbereich, Innenbereichssatzungen sowie redaktionellen Anpassungen des Flächennutzungsplans wird nun der Flächennutzungsplan für mehrere Bereiche im Stadtgebiet geändert:

  • Bauvorhaben OT Tandl (FlNr. 868, 869, Gemarkung Lay):
Um eine weitere Wohnbebauung im Ortsteil Tandl zuzulassen, ist eine Änderung des FNP von landwirtschaftlicher Fläche zu einer gemischten Baufläche notwendig.

  • Einbeziehungssatzung Weinsfeld (FlNr. 69, 69/2, 67, 65, Gemarkung Weinsfeld):
Für die o.g. bereits abgeschlossene Einbeziehungssatzung „Westlicher Ortsrand von Weinsfeld“ ist die Änderung des Flächennutzungsplans von einer sonstigen Grünfläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Ergänzungssatzung Eibach (FlNr. 77/3, 77/4, Gemarkung Patersholz):
Im Zuge der Bebauung der o.g. Flurstücke mit zwei Häusern, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlich genutzter Fläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Änderung der Nutzung auf FlNr. 358/22, Gemarkung Hilpoltstein:
Nachdem die Deutsche Post nicht mehr auf dem o.g. Flurstück (im FNP als Fläche für Gemeinbedarf) angesiedelt ist und dort vorwiegend Gewerbe vorherrscht, wird der Flächennutzungsplan auf eine gemischte Baufläche angepasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 09.03.2020 bis 14.04.2020. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 28.05.2020 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 26.06.2020 bis 28.07.2020.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das LRA Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das LRA Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.11.2020 09:43 Uhr