Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a - 135c BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei der Erstellung eines Baugebiets oder eines Bauvorhabens werden im Rahmen der Bauleitplanung in der Regel Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Um diese Kosten auf die Bauherren umlegen zu können, eröffnet § 135 c des Baugesetzbuches die Möglichkeit dafür eine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen zu erlassen.

In der Satzung soll festgelegt werden, dass alle zur Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die auf Grund einer Bauleitplanung zugeordnet sind, erstattungsfähig sind. Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Dazu gehört auch der Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
nach §§ 135 a bis 135 c Baugesetzbuch zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2020 09:22 Uhr