Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung für den Zeitraum 2021 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Kommunalabgabengesetz KAG verlangt die Festsetzung eines Kalkulationszeitraumes von einem bis zu vier Jahre. Der kommende Kalkulationszeitraum soll auf vier Jahre festgelegt werden, d. h. er erfasst den Zeitraum von 2021 - 2024. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt die Gebührenhöhe unverändert, Kostenüber- oder -unterdeckungen werden über die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen ausgeglichen.

Das Gebührenaufkommen der Wasserversorgungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebührenhöhe (bisher 1,45 € pro m³ und 36,- € bis 240,- Grundgebühr jährlich) musste nach Ablauf des Kalkulationszeitraums neu kalkuliert werden.

Auch der Abgabepreis für die Wassergäste im Bereich des Marktes Thalmässing (Eysölden, Offenbau) war neu zu kalkulieren.

Das Ergebnis der Kalkulation wird in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung auf Grund der Neukalkulation eine Gebühr (§ 10 BGS-WAS) in Höhe von netto 1,45 € pro m³. Die Grundgebühr (§ 9a BGS-WAS) verbleibt unverändert.

Für die Ortsteile der Marktgemeinde Thalmässing, Offenbau und Eysölden, wird der Wasserabgabepreis auf netto 0,65 € pro m³ Wasser festgesetzt.

Die Gebühren sowie das Wasserbezugsentgelt gelten während des Kalkulationszeitraums vom 01.01. 2021 bis 31.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2020 09:22 Uhr