Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2021 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Gebührenaufkommen der Abwasserbeseitigungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten aber nicht übersteigen. Die Rücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen hatte zum 31.12.2019 einen Stand von 1.243.072 €. Bis zum regulären Ablauf des Kalkulationszeitraums am 31.12.2021 ist nicht mit einer wesentlichen Reduzierung dieser Rücklage zu rechnen.
Daher wurde der aktuelle Kalkulationszeitraum verkürzt und endet am 31.12.2020. Zum 01.01.2021 erfolgte eine Neukalkulation der Einleitungsgebühr für die Abwasserbeseitigung. Die neu kalkulierte Gebühr soll wieder für 4 Jahre gelten, d. h. der Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2024.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung die Benutzungsgebühr (§ 9 BGS-EWS) für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2021 - 2024 auf 2,70 € pro cbm.
Die Grundgebühr (§ 9 a BGS-EWS) beträgt unverändert zwischen 36,- € und 450,- € abhängig von der jeweiligen Zählergröße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2020 09:22 Uhr