Entscheidung über Einsetzung des Krisenausschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Hilpoltstein sieht in § 8 Abs. 3 Ziff. 3 einen Krisenausschuss vor. Dieser übernimmt „die Aufgaben des Stadtrates oder eines beschließenden Ausschusses, wenn der Katastrophenfall, der auch für das Stadtgebiet Hilpoltstein gilt, ausgerufen wird und die Mehrheit des Stadtrates dies beschließt.“
Innenminister Joachim Herrmann hat aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ab dem 9. Dezember festgestellt. Wie lange der Katastrophenfall ausgerufen bleibt, ist nicht bekannt. Sollte er am 14.01.2021 und darüber hinaus noch bestehen, kann der Stadtrat mit Mehrheitsbeschluss den Krisenausschuss einsetzen. Möglich ist, dass der Stadtrat seine Entscheidung z. B. an einem bestimmten Inzidenzwert für den Landkreis Roth festmacht (nach Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit etwa zum Zeitpunkt der Ladung).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass der Krisenausschuss ab sofort eingesetzt wird und der Krisenausschuss in jeder Sitzung selbstständig entscheidet, ob er weiterhin tagen wird. Für die Zeit des Krisenausschusses wird die Ladung am Donnerstag vor der Sitzung versendet und eine Videokonferenz mit Diskussion am Dienstag vor der Sitzung für das gesamte Stadtratsgremium abgehalten. Die Sitzungen des Krisenausschusses sind öffentlich und sollen auch Diskussionen beinhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Livestreammöglichkeit oder eine nachträglich Internetveröffentlichung der Sitzungen zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Datenstand vom 29.01.2021 09:26 Uhr