Entscheidung über Einsetzung des Krisenausschusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Stadtrates, 14.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Hilpoltstein sieht in § 8 Abs. 3 Ziff. 3 einen Krisenausschuss vor. Dieser übernimmt „die Aufgaben des Stadtrates oder eines beschließenden Ausschusses, wenn der Katastrophenfall, der auch für das Stadtgebiet Hilpoltstein gilt, ausgerufen wird und die Mehrheit des Stadtrates dies beschließt.“
Innenminister Joachim Herrmann hat aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ab dem 9. Dezember festgestellt. Wie lange der Katastrophenfall ausgerufen bleibt, ist nicht bekannt. Sollte er am 14.01.2021 und darüber hinaus noch bestehen, kann der Stadtrat mit Mehrheitsbeschluss den Krisenausschuss einsetzen. Möglich ist, dass der Stadtrat seine Entscheidung z. B. an einem bestimmten Inzidenzwert für den Landkreis Roth festmacht (nach Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit etwa zum Zeitpunkt der Ladung).
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass der Krisenausschuss ab sofort eingesetzt wird und der Krisenausschuss in jeder Sitzung selbstständig entscheidet, ob er weiterhin tagen wird. Für die Zeit des Krisenausschusses wird die Ladung am Donnerstag vor der Sitzung versendet und eine Videokonferenz mit Diskussion am Dienstag vor der Sitzung für das gesamte Stadtratsgremium abgehalten. Die Sitzungen des Krisenausschusses sind öffentlich und sollen auch Diskussionen beinhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Livestreammöglichkeit oder eine nachträglich Internetveröffentlichung der Sitzungen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Datenstand vom 29.01.2021 09:26 Uhr