Bebauungsplan Jahrsdorf 2: Behandlung der geforderten Nachtragsunterlagen, Billigung der Planung und erneute öffentliche Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

 Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 21.11.2019 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Jahrsdorf 2 gefasst. In weiteren Absprachen mit dem beauftragten Ingenieurbüro Klos aus Spalt und den betroffenen Fachstellen wurden weitere Arbeitsschritte vor der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB notwendig.

Vor Beginn der Auslegung wurde zunächst eine umfassende Prüfung des Baugrundes notwendig. Auch die unausweichliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde nach internen Absprachen mit der unteren Naturschutzbehörde und dem ausführenden Biologen in Auftrag gegeben und angefertigt. Diese ist auch Teil der Begründung des Bebauungsplans „Jahrsdorf 2“.
Die konkrete Ausgleichsfläche (bisher in den beiliegenden Planunterlagen noch nicht enthalten und gelb hinterlegt) wird vor Bekanntmachung und Beginn der Auslegung in den Verfahrensunterlagen ergänzt. In der Sitzung vom 07.05.2020 hat der Stadtrat die vorgestellte Planung gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ergänzung zur Stadtratssitzung am 14.01.2021

In der Sitzung werden die Sachverhalte, die eine detaillierte Nachprüfung erforderten, vorgestellt und erläutert (betrifft Punkte 10, 11 und 13 der Stellungnahme des LRA Roth).

Die Ergebnisse des zwischenzeitig vom Ingenieurbüro für Bauphysik Wolfgang Sorge, Nürnberg, erstellten immissionstechnischen Gutachtens zur Ermittlung der Lärmauswirkungen aus der BAB A9 und der Bahnstrecke wurden in die Abwägungsvorschläge und den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Aufgrund der Änderung/Ergänzung des Entwurfs sind die Bebauungsplanunterlagen und das immissionstechnische Gutachten gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans. Die Bebauungsplanunterlagen sind entsprechend den o.g. Abwägungsentscheidungen und Anmerkungen zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt, den ergänzten bzw. geänderten Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Dabei soll gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2021 09:26 Uhr