Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach" - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 28.05.2020 die zweite Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ beschlossen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind bisher Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten zugelassen.
Das Konzept eines Bauträgers sieht auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 7 (FlNr. 818, Gemarkung Hilpoltstein) eine Bebauung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je vier Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage vor.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann hierbei entfallen.

Mit dem geplanten Vorhaben soll dem Bedarf an Wohnraum in Hilpoltstein, der sinnvollen Innen- bzw. Nachverdichtung sowie einer flächensparenden Siedlungsentwicklung Rechnung getragen werden.

Das vom Vorhabensträger beauftragte Ingenieurbüro Markert hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Markert zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ der Stadt Hilpoltstein für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2021 11:30 Uhr