Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. Es ist beabsichtigt für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die Inhalte des vom Stadtrat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) zu berücksichtigen und umzusetzen.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan.

Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,37 ha.

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des künftigen Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ entsprechend der Geltungsbereichsdarstellung im Anhang als „Allgemeines Wohngebiet“umzuwidmen und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5 der Gemarkung Hilpoltstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2021 11:30 Uhr