Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Rückrechnung der erhöhten Gewährung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen hat für das Jahr 2020 die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für Kinder mit Behinderung auf den Wert 4,99 beantragt. Dem Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 13.02.2020 stattgegeben.
Im Rahmen der anstehenden Endabrechnung für die Betriebskostenförderung 2020 hat die Katholische Kirchenstiftung nun eine Neuberechnung des Gewichtungsfaktors beantragt, da sich im abgelaufenen Betreuungsjahr das der Berechnung im Abschlagsverfahren zugrunde gelegte Jahresarbeitgeberbrutto der Zusatzkraft erhöht hat. Nach Rücksprache mit der Fachaufsicht des Landratsamtes Roth ist die Rückrechnung mit den tatsächlich im Betreuungsjahr angefallen Kosten im Rahmen der Endabrechnung durchzuführen.
Der Gewichtungsfaktor 4,5 + x erhöht sich dementsprechend von 0,49 auf 0,68.
Beschluss
Dem Antrag des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Rückrechnung der erhöhten Gewährung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 5,18 im Kindergarten St. Martin Meckenhausen für das Betreuungsjahr 2020 wird entsprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2021 11:30 Uhr