Ausschreibung des Strombezug 2023 - 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Stromausschreibung Lieferjahre 2023 bis 2025

Die Stromlieferverträge mit dem Stromlieferanten E.ON Energie Deutschland GmbH (65 Anlagen Straßenbeleuchtung, 6 RLM Anlagen und 100 Anlagen Standardlastprofil enden zum 31.12.2022. Da der Stromverbrauch aller städtischen Abnahmestellen den Schwellenwert übersteigt, muss eine europaweite Ausschreibung des Strombezuges erfolgen.
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an. Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündel-ausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung einmal die Wahl zwischen Normalstrom und Ökostrom und darüber hinaus bei Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote.

Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom.
Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt und dadurch höhere Chance auf einen regional ansässigen Energieversorger mit festem Ansprechpartner. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit geringen Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0  -  0,5 ct/kWh


Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend ist bei dieser Variante der Ökostrom-ausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5  -  1,2 ct/kWh

Beispiel Stadt Hilpoltstein: Mehrkosten gegenüber Normalstrom von 1,2 ct/kWh würden bei einem Durchschnittsverbrauch von 2.300.000 kWh/Jahr zu reinen Energiemehrkosten von 82.800 € netto bezogen auf die Vertragslaufzeit führen.  

Wie auch bei der vergangenen Ausschreibung sollen die leistungsgemessenen Anlagen (RLM), die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Anlagen Standardlastprofil in einem jeweiligen Speziallos ausgeschrieben werden (Vorteil: günstigerer Preis; Nachteil: ggfs. mehrere Stromlieferanten).

Beschluss

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 Ökostrom mit Neuanlagenquote bezogen werden. Die Ausschreibung soll im jeweiligen Speziallos zur besseren Preisfindung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Datenstand vom 31.03.2021 11:30 Uhr