Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach" - Städtebaulicher Vertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 28.05.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ beschlossen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind bisher Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten zugelassen. 
Das Konzept eines Bauträgers sieht auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 7 (FlNr. 818, Gemarkung Hilpoltstein) eine Bebauung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je vier Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage vor. 
Mit dem geplanten Vorhaben soll dem Bedarf an Wohnraum in Hilpoltstein, der sinnvollen Innen- bzw. Nachverdichtung sowie einer flächensparenden Siedlungsentwicklung Rechnung getragen werden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann hierbei entfallen.

Die Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 25.03.2021 vorgestellt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 14.04.2021 bis 18.05.2021. 

Zwischen der Stadt Hilpoltstein und den Vorhabensträger wird es erforderlich, vor Satzungsbeschluss einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu schließen, in welchem verbindlich Art und Umfang der zulässigen Nutzung festgelegt werden soll.

Die Entwurfsfassung zum städtebaulichen Vertrag wurde vom beauftragten Büro Markert aus Nürnberg erarbeitet und wird in der Sitzung erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 07:52 Uhr