Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 28.05.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ beschlossen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind bisher Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten zugelassen. 
Das Konzept eines Bauträgers sieht auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 7 (FlNr. 818, Gemarkung Hilpoltstein) eine Bebauung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je vier Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage vor. 
Mit dem geplanten Vorhaben soll dem Bedarf an Wohnraum in Hilpoltstein, der sinnvollen Innen- bzw. Nachverdichtung sowie einer flächensparenden Siedlungsentwicklung Rechnung getragen werden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann hierbei entfallen.

Die während der Auslegungsfrist von 14.04.2021 bis 18.05.20.21 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstr./Gänsbach“ als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle ab und beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstr./Gänsbach“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 07:52 Uhr