Radweg Hilpoltstein - Heuberg Billigung der Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Von Hilpoltstein kommend in Richtung Heuberg verläuft in Fahrtrichtung Rechts ein 1,5 Meter breiter asphaltierter Weg. Dieser Weg wurde als Gehweg gebaut und darf durch Beschilderung als Geh- und Radweg genutzt werden. Nun ist geplant, den Weg auf die Mindestbreite von 2,5 Meter für gemeinsame Geh- und Radwege zu verbreitern. Der vorhandene Weg wurde im Zuge des Brücken- und Straßenbaus über den Main-Donau-Kanal hergestellt. Gemäß damaliger Planfeststellung und Vereinbarung ist der Weg im Eigentum und damit der Er- und Unterhaltslast der Stadt Hilpoltstein. Nach Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt bestünde nun die Möglichkeit, diesen Staatsstraßen begleitenden Weg über die sogenannte „Sonderbaulast“ bauen zu können und entsprechend fördern zu lassen. Ferner besteht seit Kurzem die Möglichkeit, derartige Radwegemaßnahmen über Förderprogramme des Bundes abzuwickeln. Beim Bau des Radweges ist es aufgrund der geringen Breite bis zur Böschung erforderlich, in überwiegenden Bereichen den oberen Teil der Böschungsbepflanzung zurückzunehmen und eine Stützwand aus L-Steinen z. T. mit Geländer herzustellen. Mit der unteren Naturschutzbehörde wurde die Maßnahme ebenfalls abgestimmt. Grundsätzlich besteht Einverständnis mit dem Eingriff in die Böschungsbepflanzung. Es wurde aber darauf hingewiesen, bzw. darum gebeten, darüber nachzudenken und zu beraten, ob die Radwegeführung auf den linksseitigen und großzügig ausgebauten landwirtschaftlichen Weg gelegt werden kann. Die Radfahrer müssten die Brücke am Kanal unterqueren und auf der rechten Seite die vorhandene und relativ steile Auffahrt zum rechtsseitigen Weg nutzen um kurz vor der Brücke auf den vorhandenen Weg zu gelangen. Vorteil dieses Vorschlags wäre die Schonung des Gehölzes, weniger versiegelte Fläche und natürlich der geringere Kostenaufwand (Gesamtkosten rd. 226.000 € brutto). Der Nachteil wird sein, dass die Streckenführung wohl nicht von allen angenommen wird.
Die berechneten Gesamtkosten des Ingenieurbüros Stauffer/Abraham für die vorgezeigte Planung betragen 541.300 € brutto. Noch nicht abschließend geklärt ist der Umfang von zu erstellendem Geländer an der Böschungskante. Dies wird im Zuge eines notwendigen Sicherheitsaudits vorgegeben.
Herr Christoph Abraham vom Ing. Büro Stauffer/Abraham wird die Entwurfsplanung vorstellen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Planung mit Verbreiterung des vorhandenen Weges auf 2,5 Meter zu. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Antragsunterlagen für das Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ zu erstellen und Zuwendungen zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2021 08:40 Uhr