16. Änderung Flächennutzungsplan (Jahrsdorf)- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 08.10.2020 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Für die Neuausweisung des Baugebietes Jahrsdorf 2 im Norden des Ortsteils wurde im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom Planungsverband Region Nürnberg als Träger öffentlicher Belange die Flächenentwicklung bemängelt. Grundsätzlich sollen zunächst Potentiale der Innenentwicklung gefördert werden, welche in Jahrsdorf nicht vorhanden sind. Demnach ist eine Ausweisung neuer Bauflächen am Ortsrand naheliegend. 

Um den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) nachzukommen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen und die entwickelbare Wohnbaufläche im Nordosten auszuweisen. Im Gegenzug ist die Wohnbaufläche auf Flurnummer 140, 149, 150 und Teilfläche 325 im Südosten aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch und Partner zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2021 08:40 Uhr