19. Änderung Flächennutzungsplan (Kita Meckenhausen) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 17.10.2019 wurde einstimmig beschlossen, dass im Ortsteil Meckenhausen eine neue Kindertagesstätte in einer Größenordnung von 2 Krippen- und 3 Regelkindergruppen gebaut werden soll.
Der Kindergarten soll auf einer städtischen Fläche am südlichen Ortsrand von Meckenhausen auf einer Teilfläche der Flurnummer 712/1, Gemarkung Meckenhausen, errichtet werden.

Nach einigen Gesprächen mit dem Landratsamt lässt sich das Bauvorhaben mittels einer Einzelbaugenehmigung realisieren. Lediglich der Flächennutzungsplan ist in einem förmlichen Bauleitplanverfahren zu ändern.

In der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein ist die Fläche mit der Flurnummer 712/1 der Gemarkung Meckenhausen als Grünfläche ausgewiesen. Die Fläche ist durch den Kindergartenneubau in eine Fläche für den Gemeingebrauch zu ändern.

Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffene Fläche ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch und Partner zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2021 08:40 Uhr