Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 38 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen - Nord" – Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.10

Sachverhalt

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH aus Burgkunstadt plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich vom Ortsteil Meckenhausen der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 10,2 ha betragen und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 345, 346 und 399 der Gemarkung Meckenhausen.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 38 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen - Nord“ nach § 12 BauGB für die Flurnummern 345, 346 und 399 der Gemarkung Meckenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Datenstand vom 11.11.2021 14:58 Uhr