Bebauungsplan Nr. 32 "Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße" - Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Stadtrates, 28.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 21.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Jörg-von-Leonrod-Straße im Norden sowie der Sank-Jakob-Straße im Süden gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 494/5, 493/6, 495, 496 der Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,4 ha (3.550 m²). 

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein brachliegendes Ackerland umgeben von Wohnbebauung. Ein Teil der Flurnummer 495 ist mit einem Wohnhaus bebaut. Der Flächennutzungsplan sieht für diese Fläche ebenfalls eine Wohnbaufläche vor. Die oben genannten Flächen eignen sich unter anderem für ein seit längerer Zeit thematisiertes und gewünschtes Mehrgenerationenhaus. Aufgrund der Größe der Fläche ist auch eine Bebauung unter dem Gesichtspunkt „einkommensorientierter Wohnungsbau“ möglich. 
Um ein städtebauliches Einfügen zu ermöglichen, ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. 

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 494/5, 493/6, 495 und 496 der Gemarkung Hilpoltstein gem. § 16 BauGB als Satzung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 08:45 Uhr