Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Hilpoltstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 25. Sitzung des Stadtrates 25.11.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Zulassung hybrider Sitzungen erfordert eine Regelung durch den Stadtrat in der Geschäftsordnung (Art. 47a Abs. 1 GO). Diese auf Dauer angelegte Regelung wurde für das Jahr 2021 durch eine pandemiebedingte Ausnahme ergänzt: Nach Art. 120b Abs. 4 GO genügte für die Zulassung für Sitzungen im Hybridformat, die vor dem 1. Januar 2022 stattfinden, ein Beschluss des Gemeinderats. Da diese Entscheidung aber gleichwohl weitreichende Änderungen der bisherigen Entscheidungsabläufe bedeutet, muss der Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderats (also einschließlich des ersten Bürgermeisters) gefasst werden. Sollen auch ab dem 1. Januar 2022 audiovisuelle Zuschaltungen möglich sein, bedarf es hierzu dann einer Regelung in der Geschäftsordnung.

Zudem werden die Beiräte in Geschäftsordnung festgeschrieben

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Hilpoltstein zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2022 10:22 Uhr