17. Änderung Flächennutzungsplan (Regens-Wagner Zell) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

Der Krisenausschuss der Stadt Hilpoltstein hat am 11.03.2021 die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Aufgrund der Planung der Regens-Wagner-Stiftung Zell zur Errichtung von je zwei Wohnheimen für 16 und 24 Menschen mit Behinderung im Anschluss an die bestehende Förderstätte als Ersatzbauten, wird es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein entsprechend anzupassen. 
Der Rahmenplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wurde in der Stadtratssitzung am 03.12.2020 bereits beschlossen.

Für die notwendigen Wohnheime wurden alternative Baubereiche im Umgriff der Regens-Wagner-Einrichtung überprüft. Unter Abwägung aller baulichen Belange insbesondere der umgebenden Landschaftsstruktur wird der verfolgte Standort als einzig möglicher für die geplante Bebauung gesehen.  

Die für die Bebauung vorgesehene Fläche ist laut aktuellem Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche und öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen. In dem Änderungsverfahren werden die Flächen mit den Flurnummern 3, 4, 553 und 554 der Gemarkung Zell im Süden als Fläche für den Gemeinbedarf abgeändert und entsprechend ausgewiesen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.06.2021 bis 09.07.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.09.2021 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.10.2021 bis 23.11.2021.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.01.2022 15:11 Uhr