AV Nr. 004/2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 13.01.2021
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Baubuch-Nr.: 004/2021
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Bauvorhaben: Abklärung Bebaubarkeit mit 2 Einfamilienhäusern
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 67/1
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Gemarkung: Meckenhausen
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet/ Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Die südliche Bebauung ist als unkritisch zu betrachten und fügt sich in die bestehende Reihe ein. Das Vorhaben im nördlichen Bereich des Grundstückes liegt im Außenbereich, welcher im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Die Erschließung könnte durch Dienstbarkeit über den südlichen Teil des Grundstückes gesichert werden. Es wird vorgeschlagen, dem Bauvorhaben im südlichen Bereich zuzustimmen und für das nördlich gelegene Bauvorhaben das Einverständnis zu signalisieren, wenn seitens der Fachbehörden Genehmigungsfähigkeit zugestimmt wird.
Die Erschließungskosten für das Vorhaben im Außenbereich sind vom Antragsteller zu tragen.
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Beschluss
Dem geplanten Einfamilienhaus im südlichen Bereich des Grundstückes wird zugestimmt. Für das Bauvorhaben im nördlichen Bereich wird das Einverständnis vorbehaltlich der Zustimmung durch die Fachbehörden erteilt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2021 15:00 Uhr