AV Nr. 004/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Eingang:        13.01.2021

Baubuch-Nr.: 004/2021

Bauvorhaben:        Abklärung Bebaubarkeit mit 2 Einfamilienhäusern
Bauort:        Meckenhausen H
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        67/1
Gemarkung:        Meckenhausen
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet/ Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Die südliche Bebauung ist als unkritisch zu betrachten und fügt sich in die bestehende Reihe ein. Das Vorhaben im nördlichen Bereich des Grundstückes liegt im Außenbereich, welcher im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Die Erschließung könnte durch Dienstbarkeit über den südlichen Teil des Grundstückes gesichert werden. Es wird vorgeschlagen, dem Bauvorhaben im südlichen Bereich zuzustimmen und für das nördlich gelegene Bauvorhaben das Einverständnis zu signalisieren, wenn seitens der Fachbehörden Genehmigungsfähigkeit zugestimmt wird.

Die Erschließungskosten für das Vorhaben im Außenbereich sind vom Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Dem geplanten Einfamilienhaus im südlichen Bereich des Grundstückes wird zugestimmt. Für das Bauvorhaben im nördlichen Bereich wird das Einverständnis vorbehaltlich der Zustimmung durch die Fachbehörden erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2021 15:00 Uhr