BA Nr. 169/2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 15.12.2020
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Baubuch-Nr.: 169/2020
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Bauvorhaben: Nutzungsänderung vom Lagerraum zur Werkstatt
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 299/6
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Gemarkung: Zell
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- ausnahmsweise sonstiger, nicht störender Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja X nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Der Bauherr beantragt den südöstlichen Gebäudeteil – bisher Lager – als Hobbywerkstatt für die Restaurierung von Oldtimern und eine allgemeine technische Aufbereitung der Kfz. umzunutzen. Den Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass er feste Arbeitszeiten plant, Stellplätze ausweist und einen Reparaturstand (Hebebühne) vorsehen möchte, was eine gewerbliche Nutzung vermuten lässt. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Ausnahmeweise sind dort sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe zulässig. Die beantragte Nutzung fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da von Störungen ausgegangen werden muss. Eine Ausnahme ist nicht möglich. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung nach einer Länge der Stellplätze mit 5,50m, sind nicht erfüllt.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2021 15:00 Uhr