BA Nr. 113/2020 - Tektur


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:             

Baubuch-Nr.: 113/2020

Bauvorhaben:        Errichtung eines Mehrfamilienhauses – jetzt Reihenhäuser
Bauort:        Weinsfeld C 3
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        72
Gemarkung:        Weinsfeld
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Neben der ehem. Gaststätte in Weinsfeld soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohneinheiten errichtet werden. Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Kreisbaumeister abgestimmt. Stellplätze werden in ausreichender Zahl nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Ergänzung zur Sitzung am 01.02.2021:

Beim Landratsamt Roth ist zwischenzeitlich eine geänderte Planung eingegangen. Anstatt des Mehrfamilienhauses soll nun eine Reihenhausgruppe mit drei Wohneinheiten entstehen. Dadurch entfallen drei Stellplätze und der Grünanteil an der Gesamtfläche erhöht sich geringfügig. Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich die neue Planung in die Umgebungsbebauung ein. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen weiterhin zu erteilen.


Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die geänderte Planung vom 09.01.2021 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2021 15:00 Uhr