BA Nr. 113/2020 - Tektur
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang:
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Baubuch-Nr.: 113/2020
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Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienhauses – jetzt Reihenhäuser
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 72
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Gemarkung: Weinsfeld
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Neben der ehem. Gaststätte in Weinsfeld soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohneinheiten errichtet werden. Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Kreisbaumeister abgestimmt. Stellplätze werden in ausreichender Zahl nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Ergänzung zur Sitzung am 01.02.2021:
Beim Landratsamt Roth ist zwischenzeitlich eine geänderte Planung eingegangen. Anstatt des Mehrfamilienhauses soll nun eine Reihenhausgruppe mit drei Wohneinheiten entstehen. Dadurch entfallen drei Stellplätze und der Grünanteil an der Gesamtfläche erhöht sich geringfügig. Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich die neue Planung in die Umgebungsbebauung ein. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen weiterhin zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die geänderte Planung vom 09.01.2021 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2021 15:00 Uhr