BVA 003/2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang:
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Baubuch-Nr.:
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Bauvorhaben: Neubau Betriebsgebäude
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Bauort: Horchstraße 1
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Bauantrag vollständig ja nein X formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Am Kränzleinsberg 8-3 „Große Erweiterung“
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Gebietsart nach BauNVO Gewerbe
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Errichtung einer zweiten Ein-/Ausfahrt
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem X Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Für die zweite Zufahrt wäre die Erteilung einer Befreiung notwendig. Die Grünordnung wäre nicht berührt. In älteren Bebauungsplanabschnitten wurden bereits zusätzliche Zufahrten genehmigt. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die beantragte Befreiung zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Befreiung für die zusätzliche Zufahrt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2021 14:19 Uhr